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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Druckversion

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RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - p__ - 15-04-2012

Unternehmensgesellschaft, http://www.mini-gmbh.de/


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - MLCer - 15-04-2012

(13-04-2012, 18:37)Leutnant Dino schrieb: Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist.

Über welche Wege?
1) über EV
2) weil man(n) sich blöderweise irgendwo im Netz (xing, homepage) verplappert hat?
3) ?

Die Frage zielt darauf, dass man die GF-Tätigkeit möglichst lange verheimlichen sollte, dann gibt es keine Probleme mit den PFüB's. Das gleiche gilt für die Projekte eines Freelancers.

Zitat:Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden.
Du kannst doch auf 1000 netto unpfändbar gehen, warum machst Du das nicht?


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Leutnant Dino - 15-04-2012

(15-04-2012, 09:40)MLCer schrieb: Über welche Wege?
1) über EV
2) weil man(n) sich blöderweise irgendwo im Netz (xing, homepage) verplappert hat?
3) ?

Die Frage zielt darauf, dass man die GF-Tätigkeit möglichst lange verheimlichen sollte, dann gibt es keine Probleme mit den PFüB's. Das gleiche gilt für die Projekte eines Freelancers.

Zitat:Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden.
Du kannst doch auf 1000 netto unpfändbar gehen, warum machst Du das nicht?

Einen Geschäftsführerposten kann man nicht verheimlichen. Registergericht, Finanzamt, Creditreform ... das taucht überall im Netz auf. Die 1.000 € brutto sind fiktiv aus einer virtuellen Welt und ist mehr als ein Beispiel zu verstehen.

Letztlich sind das alles Fragen für den Steuerberater bzw. Buchhalter. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das Steuerrecht so dicht gestrickt ist, dass es kaum Spielraum für Fantasien lässt. Wer als Geschäftsführer nicht öffentlich sein will, sollte dann auch keiner werden.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Petrus - 15-04-2012

Beim Geschäftsführergehalt muss man noch berücksichtigen, dass es angemessen sein muss. Niemand nimmt dem Chef einer 5 mio EUR pro Jahr Firma ab, dass er sich mit 1.000,- EUR pro Monat zufrieden gibt - das klappt vielleicht bei Gründung der Firma, wenn der GF keine Historie vorzuweisen hat. Ab dem zweiten Jahr wird dann wohl das Finanzamt anklopfen und dumme Fragen stellen - damit ist dann mit dem nächsten Steuerbescheid auch das JA alarmiert. Da lohnt es sich, die Gesellschaft von einem dritten und die Geschäftsführung von einer vierten, weiteren Vertrauensperson, kommissarisch Steuerberater etc, durchführen zu lassen - auch, wenn man die Fäden in der Hand hält, kann man als kleiner Angestellter tätig sein.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - MLCer - 15-04-2012

(15-04-2012, 16:08)Petrus schrieb: Beim Geschäftsführergehalt muss man noch berücksichtigen, dass es angemessen sein muss.

Genau diese Frage stelle ich mir auch. Wir brauchen nicht von 5mio Umsätzen zu reden, aber ein gesunder ausgebildeter Mann kann schnell 6stellige Umsätze generieren. Es sieht sehr seltsam aus, wenn nur ein Zehntel davon als Gehalt an den Leistungsbringer ausgezahlt wird. Ok, man kann FA etwas milder stimmen (???), wenn der hohe Gewinn in DE versteuert wird (aus diesem Grund würde ich für deutsche Umsätze keine Ltd oder sonst eine ausländische Rechtsform nehmen).

Auch wenn man als Prokurist oder einfacher Angestellter arbeitet, kann FA leicht in Erfahrung bringen wer den Hauptumsatz generiert - und wieder mal diese dummen Fragen stellen.

Oder man arbeitet deutlich weniger, 2-3 Monate im Jahr. Zumindest in DE. Von dem Tausender läßt sich im Ausland prima leben (und arbeiten).


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Leutnant Dino - 15-04-2012

Umsatz hat nichts mit Deckungsbeitrag zu tun. Schlecker ging trotz Millionenumsätze in die Insolvenz. So haben die weiblichen Angestellten auch immer gedacht, dass Schlecker nur zu geizig war ... Das Jugendamt denkt im Übrigen genauso.

Und es gibt bei Unternehmen sehr viele Risiken, wie z. B Zahlungsausfall. Mal ein kleines Beispiel für die Betriebswirte unter uns: Zahlungsausfall 100.000,- €, Deckungsbeitrag 20% = 20.000,- €. Wieviel Umsatz muss zusätzlich generiert werden, damit der Zahlungsausfall kompensiert werden kann?

Zitat:aber ein gesunder ausgebildeter Mann kann schnell 6stellige Umsätze generieren.

Wirklich? Das könnte auch von einer Beiständin vom Jugendamt stammen. Bei solchen Quark bekomme ich schnell Kopfschmerzen und könnte schreiend meinen Schädel gegen die Wand klatschen.

Zitat:Auch wenn man als Prokurist oder einfacher Angestellter arbeitet, kann FA leicht in Erfahrung bringen wer den Hauptumsatz generiert

Frag doch mal einen Finanzbeamten, ob er sich ernsthaft dafür interessiert.

@MCLer
Welches Problem gibt es eigentlich?

Du bist anscheinend Geschäftsführer einer kleiner Firma und möchtest, dass einige Tausender für Dich abgezeigt werden. Und Du weisst nicht wie. Habe ich das richtig verstanden?


Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Clint Eastwood - 16-04-2012

Zahlungsausfall ist das Schlimmste, man hat die ganze Arbeit geleistet, Kosten gehabt und der betrügerische Kunde zahlt nicht.

Meine Ex hat keine Ahnung von all diesen Sachen, ist ja immer ein Depp in Reichweite, der ihre Urlaube, etc bezahlt..

Aber was Zahlungsausfall ist, haben sie und ihr dämlicher Anwalt mittlerweile lernen müssen, mwuahhuahuahuahua!! (Dr. Evil)


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Petrus - 16-04-2012

(15-04-2012, 16:29)MLCer schrieb:
(15-04-2012, 16:08)Petrus schrieb: Beim Geschäftsführergehalt muss man noch berücksichtigen, dass es angemessen sein muss.
Auch wenn man als Prokurist oder einfacher Angestellter arbeitet, kann FA leicht in Erfahrung bringen wer den Hauptumsatz generiert - und wieder mal diese dummen Fragen stellen.
Es geht nicht darum, wer den "Hauptumsatz generiert", sondern darum, wer die Verwantwortung trägt - so dämlich das auch klingt. Es kann eine 2-Mann Firma sein, in der ein Arbeiter ununterbrochen, 50 Stunden pro Woche arbeitet und der Geschäftsführer 90 Prozent seiner Arbeitszeit, sofern die überhaupt festgelegt ist, faul vor dem Fernseher sitzt und Fussball guckt. Trotzdem steht dem GF natürlich eine angemessene Entlohnung zu, weil der Arbeiter ohne seine Verwantwortung, Organisation und Vertriebstätigkeit auch nicht, wie blöd rackern könnte - das ist der Punkt, den die Arbeiter immer nicht verstehen.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - MLCer - 16-04-2012

(15-04-2012, 18:08)Leutnant Dino schrieb: @MCLer
Welches Problem gibt es eigentlich?

Du bist anscheinend Geschäftsführer einer kleiner Firma und möchtest, dass einige Tausender für Dich abgezeigt werden. Und Du weisst nicht wie. Habe ich das richtig verstanden?

Ich möchte alle Möglichkeiten/Nachteile einer UG verstehen.

Bei mir handelt es sich um ein relativ kurzfristiges (3-6 Monate) Projekt in DE. Ich war die letzten Monate in DE nicht angemeldet und melde mich sofort ab, wenn das Projekt zu Ende ist. Die Gläubiger wissen hoffentlich noch nicht, dass ich in DE bin.

Ich kann dieses Projekt 1) auf eigene Rechnung oder 2) über eine jungfräuliche UG (ohne irgendwelche PfÜBs dran) abrechnen. Das sind schon mal zwei mögliche Varianten. In beiden Fällen habe ich gewisse Zeit keine Probleme mit den Pfändungen, aber früher oder später wird die UG mit einem PfÜB belegt. Auch wenn ich auf die eigene Rechnung ohne UG abrechne, kann es zu einer Lohnpfändung beim Kunden kommen, wenn er (schnell) bekannt wird.

Die Abrechnung über UG hat, so wie ich verstanden habe, einige Nachteile
- Auszahlung von größeren Entgelten direkt an den GF/UPflichtigen ist schwer möglich - wenn der PfÜB vorliegt
- die Auszahlung an den Pflichtigen über eine Gewinnauszahlung an den Gesellschafter ist wegen der USteuern relativ ungünstig
- die Auszahlung in Form von ("782,- netto") Häppchen über mehrere Jahre gestreckt (UG als Spardose). Bedeutet hohe USteuern (???). Wie sieht es FA, wenn die Firma nur kurze Zeit richtig Umsatz macht und dann über mehrere Jahre das Geld verbrät?

Vorteile:
- GF kann im Prinzip auf eigene Rechnung nebenbei verdienen, am besten im Ausland
- Firmenausgaben mit dem unversteuerten Geld

Habe ich es richtig zusammengefasst?


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Petrus - 16-04-2012

(16-04-2012, 13:23)MLCer schrieb: Bei mir handelt es sich um ein relativ kurzfristiges (3-6 Monate) Projekt in DE. Ich war die letzten Monate in DE nicht angemeldet und melde mich sofort ab, wenn das Projekt zu Ende ist. Die Gläubiger wissen hoffentlich noch nicht, dass ich in DE bin.
Nach 180 Tagen Aufenthalt, bei speziellen Auslegungen des Finanzamt auch früher, wirst Du in Deutschland steuerpflichtig - entscheidend ist Dein gewöhnlicher Aufenthalt.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Leutnant Dino - 16-04-2012

@MCLer

Dein Plan ist schlecht. Bei kurzfristigen Einsätzen eine UG gründen bedeutet, dass hohe Schließungskosten anfallen. Die Firma kriegst Du erst nach 1 bis 2 Jahre geschlossen oder nur durch eine Insolvenz - ist natürlich auch schlecht. Bis 6 Monate kannst Du in Deutschland arbeiten ohne steuerpflichtig zu werden. Eine Krankenversicherung musst Du nachweisen. Keine Ahnung, wie Du im Ausland arbeitest. Jedenfalls würde es Sinn machen eine normale Rechnung zu schreiben - vom Wohnort aus dem Ausland oder eben dort eine Firma gründen.

Zitat:Ich möchte alle Möglichkeiten/Nachteile einer UG verstehen.
Verstehst Du aber nicht.

Aber nochmals Danke für das bisherige Ratespiel, denn ohne konkrete Infos kann niemand helfen. Ein Unternehmer muss selbst "unternehmen" können. Ich klinke mich aus diesem Thema jetzt aus. Ich kriege sonst nur Kopfschmerzen.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - MLCer - 16-04-2012

(16-04-2012, 15:22)Leutnant Dino schrieb: @MCLer

Dein Plan ist schlecht. Bei kurzfristigen Einsätzen eine UG gründen bedeutet, dass hohe Schließungskosten anfallen. Die Firma kriegst Du erst nach 1 bis 2 Jahre geschlossen oder nur durch eine Insolvenz - ist natürlich auch schlecht.
Bis 6 Monate kannst Du in Deutschland arbeiten ohne steuerpflichtig zu werden. Eine Krankenversicherung musst Du nachweisen. Keine Ahnung, wie Du im Ausland arbeitest. Jedenfalls würde es Sinn machen eine normale Rechnung zu schreiben - vom Wohnort aus dem Ausland oder eben dort eine Firma gründen.

Es war und ist nicht der Plan, dass ich die UG nach dem Auftrag schließe. Die Firma soll über Jahre bestehen und wird immer wieder mal für solche Projekte benutzt. Ansonsten turnt der GF irgendwo im Ausland rum, hat einen deutschen Wohnsitz nur für die Projekte in DE (max. 6 Monate wenn's geht, aber es können auch 10 Monate werden, wenn der Kunde so will), um die Bilanzen kümmert sich ein SB.

Durch die UG läßt sich der GF gleichmäßig und unabhängig von tatsächlichen Umsätzen (Spitzen/Flauten) über Jahre bezahlen. Z.B. nach einem 9monatigen Projekt mit hohen Umsätzen möchte GF 1 Jahr lang in Nepal Zen-Buddismus lernen. Der (schmale) Gehalt fließt...

Ist klar bisher?

Zitat:Ein Unternehmer muss selbst "unternehmen" können.

Hey, starke Sprüche! Also was nun: 782,- netto oder Unternehmergeist? Verantwortung hast Du noch vergessen...

Im Ernst, ich kann mich irren, aber ich glaube in diesem Thread geht's um die Nutzung des UG-Models für die Unterhaltspflichtigen(Schuldner) um halbwegs angenehmes Leben zu führen. Eben nicht von 782,- € leben müssen. Als Alternative zu Harz4, Krankheit, Auswanderung oder "Zahlen&Maul halten". Die UG wird dabei für die Abrechnung verwendet und hat offensichtlich bestimmte Vorteile.

Es ist nicht das Thema dieses Threads, wie man Unternehmer wird, wie man ein Konzern mit 5 Mio Umsätzen aufbaut und wer die "Verantwortung" im Laden trägt...


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Ray - 16-04-2012

Zitat:aber ich glaube in diesem Thread geht's um die Nutzung des UG-Models für die Unterhaltspflichtigen

Ich hab hier in D nie eine Firma gegruendet, weil ich reiner Freiberufler bin. Ich haette aber Kopfschmerzen mit dem unterbezahlten GF.
Ich meine, das ist ein ganz gaengiger Versuch sich arm zu rechnen, auch jenseits von Unterhalt und dem Thema dieses Forums. So etwas durch die Mangel zu drehen ist Standard fuer die Finanzbehoerden.

Nach meinem Wissensstand lassen sich legale Konstruktionen - bezieht sich erstmal auf Leute, die einfach Steuern sparen wollen - ab ca. 200000 EU Jahresumsatz mit spanischen S.L.'s oder aehnlichen Modellen mit Gewinn aufbauen - der Mindestumsatz deswegen, weil das Konstrukt einfach auch Kosten produziert. Wie gesagt legal und wahrsch. auch fuer Unterhalt zu gebrauchen, aber man muss sich neben dem Geld ranschaffen auch staendig mit dem Thema befassen.

Der Punkt ist eher - was machst du denn inhaltlich ungefaehr, bist du an deutsche Kunden gebunden und an Arbeit im Land? Wenn du anfaengst die Dinge gleich ausserhalb dieser Grenzen zu betreiben, wird dein Spielraum sofort groesser. Waere das moeglich?

Jede Konstruktion im Land wird bei der generell glaesernen Natur von natuerlichen und rechtlichen Personen hier ziemlich gefaehrdet sein, ich wuerde da keinen riesigen Schmalz investieren. Damit tanzt du staendig auf der Kippe.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - MLCer - 16-04-2012

(16-04-2012, 16:10)Ray schrieb: Der Punkt ist eher - was machst du denn inhaltlich ungefaehr, bist du an deutsche Kunden gebunden und an Arbeit im Land? Wenn du anfaengst die Dinge gleich ausserhalb dieser Grenzen zu betreiben, wird dein Spielraum sofort groesser. Waere das moeglich?

Naja, maj inglisch iz not zo gud, ansonsten bin ich natürlich für alles offen, reisebereit und betrachte DE-Projekte an aller-aller-letzten Stelle. Aber wegen der Sprache und Größe des Marktes kommt es hauptsächlich zu den Projekten in DE Angry Ich mach' IT, leider nicht remote-fähiger Ausprägung Sad

Wenn's um ein ausländisches Projekt ginge würde ich mir keine Gedanken darüber machen. Im Inland muss man aufpassen und unter Umständen über irgendwelche Firmen abrechnen (oder eben nicht).


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Ray - 16-04-2012

(16-04-2012, 16:33)MLCer schrieb: Naja, maj inglisch iz not zo gud,

Daran laesst sich arbeiten.

Zitat:Ich mach' IT, leider nicht remote-fähiger Ausprägung Sad

Mach ich auch. Aber remote heisst ja nicht unbedingt Zuarbeit zur deutschen Werkbank von aussen. Obwohl es da hier auch mal Leute gab (Wo ist webworker?)

Remote kann ja auch heissen dein Koerper ist so remote wie auch dein Kunde. Dann geht das an D vorbei.

Ich z.B. programmiere. Ich habe Projekte in Norwegen und den USA bearbeitet, teils direkt dort teils remote im ersten Sinn. Die Beschaffung waere fuer dich nicht genauso nachvollziehbar, aber z.B. ueber Vermittlerfirmen in andere - erstmal europaeische Maerkte - reinzukommen, das ist kein Hexenwerk. Der Markt in D ist z.Z. zugegebenermassen gut und besser als woanders, aber wer nicht wagt...

Deine gegenwaertige Situation ist auch Chance. Z.B. gescheit Englisch zu lernen, in einem Projekt was finanziell vielleicht erstmal kleinere Broetchen als in D aber Abstand in verschiedenem Sinn liefert ist durchaus persoenlichkeitsbildend. Ein paar Probleme moegen sich da nebenbei mit entspannen. Ich moechte meine Scheidung in der Hinsicht nicht missen Cool


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Marvel0us - 21-10-2017

Danke für diese hinweise.

Bedeutet es das ich eine UG gründen kann, ich dann nur als GF und meine Freundin als Gesellschafter?

Ich benötige ca 3000€ im Monat als Gehalt und der rest sollte and die Freundin ausbezahlt werden.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Markus89 - 13-12-2017

(21-10-2017, 10:52)Marvel0us schrieb: Danke für diese hinweise.

Bedeutet es das ich eine UG gründen kann, ich dann nur als GF und meine Freundin als Gesellschafter?

Ich benötige ca 3000€ im Monat als Gehalt und der rest sollte and die Freundin ausbezahlt werden.

Zur UG kann ich zwar nichts sagen, aber mein Vater hat das, was du hier fragst gemacht, nachdem er seine GmbH gegründet hat. Deshalb vermute ich, dass es bei einer UG auch funktionieren sollte, jedoch solltest du das mit deinem Steuerberater einmal gründlichst diskutieren, da dieser dir eine eindeutige Antwort geben kann.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - p__ - 13-12-2017

Für Gründer werden normalerweise ständig Seminare und Beratungen angeboten. Dort würde ich solche Fragen stellen. Ratschläge, die in Unkenntnis deiner Gedamtsituation und ohne alle Konsequenzen gegeben werden, können dich ziemlich gegen die Wand fahren.


RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - Marvel0us - 28-03-2018

(13-12-2017, 22:16)p__ schrieb: Für Gründer werden normalerweise ständig Seminare und Beratungen angeboten. Dort würde ich solche Fragen stellen. Ratschläge, die in Unkenntnis deiner Gedamtsituation und ohne alle Konsequenzen gegeben werden, können dich ziemlich gegen die Wand fahren.

Ich habe diese Fragen gestellt, da Ich noch am Anfang meine Recherche war. Da ich dachte das Erfahrungsberichte mir helfen könnten.

UG nun gegründet, wird bald in GmbH umgewandelt.

Ich GF, Vertrauensperson GS.
Firmen Adresse bei einem Kumpel. Den lade ich einmal im Monat zum Essen ein.

Eine andere Lösung die ich hier einbringen kann ist ein Gründung einer

EOOD

Firmengründung in Bulgarien - die geläufige Form der EOOD und OOD ist das Äquivalent zur deutschen GmbH.

10% Steuersatz