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BGH zu Kuckuckskindern - Druckversion

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RE: BGH zu Kuckuckskindern - pudding - 10-11-2011

dem kanzler kohl hat der staat damals auch mit beugehaft(!! ... lool) gedroht wenn er nicht die namen der geldspender nennt

der hat dann dick einen furz in seinen sessel gedrückt und das wars dann.


RE: BGH zu Kuckuckskindern - MitGlied - 10-11-2011

Das Ganze ist ja noch nicht zuende:
Nächster Schritt:
Mutti muss nun den Namen nennen.
Was ist, wenn Mutti sich weigert die Vaterschaftserklärung gegenzuzeichnen?

Dann ist Mr. X ja nicht der Vater und es können keine Regressansprüche an ihn gestellt werden.

Wie kann er überhaupt zur Vaterschaftsanerkennung gezwungen werden?


RE: BGH zu Kuckuckskindern - Camper1955 - 13-11-2011

(10-11-2011, 18:02)MitGlied schrieb: Wie kann er überhaupt zur Vaterschaftsanerkennung gezwungen werden?

Ganz einfach. Im Zivilverfahren ist der angebliche Vater in der Beweispflicht.

Kommt er dieser Beweispflicht nicht nach, kann er fiktiv als Vater festgestellt werden.

Wenn er sagt, er ist gar nicht der Vater, dann muss er den Test machen.

lg

Camper



RE: BGH zu Kuckuckskindern - wackelpudding - 13-11-2011

Ich bin dafür zu fordern, dass Artikel 7 UNKRK dergestalt in bundesdeutsches Recht umgesetzt wird, das nur das positive Ergebnis eines Vaterschaftstests eine Vaterschaftsfeststellung ermöglicht. Die Erwachsenen sollen zur Mitwirkung verpflichtet werden und bei Verweigerung mit Geldbußen in bezogen auf das Einkommen empfindlicher Höhe, ersatzweise Haft, belegt werden können.

Ich denke, unsere Gesellschaft würde gewinnen, wenn sie den Schwächsten -unseren Kindern-mehr Bedeutung beimessen würde, als Erwachsenen, die Ego-shooting ins real-life verlagern und dabei Gesetze mißbrauchen.


RE: BGH zu Kuckuckskindern - MitGlied - 14-11-2011

(13-11-2011, 06:13)Camper1955 schrieb:
(10-11-2011, 18:02)MitGlied schrieb: Wie kann er überhaupt zur Vaterschaftsanerkennung gezwungen werden?

Ganz einfach. Im Zivilverfahren ist der angebliche Vater in der Beweispflicht.

Kommt er dieser Beweispflicht nicht nach, kann er fiktiv als Vater festgestellt werden.

Wenn er sagt, er ist gar nicht der Vater, dann muss er den Test machen.

lg

Camper


Und was ist, wenn Mutti die Vaterschaftserklärung nicht anerkennt? Rein rechtlich wäre sie doch dann nicht wirksam, oder?



RE: BGH zu Kuckuckskindern - p__ - 14-11-2011

Nur Anerkennung des Vaters bedarf der Zustimmung der Mutter. Wird sie gerichtlich festgestellt (und das muss sie, siehe §1600d BGB), entfällt eine Zustimmung der Mutter.


RE: BGH zu Kuckuckskindern - Entrechtete - 14-11-2011

"Das Glaubensbekenntnis des Mannes lautet doch seit hunderten Jahren "Ich, Ich, Ich". Vom großen Feldherrn bis zum kleinen Biertischstrategen dreht sich doch der ganze Kosmus nur um sie selbst."
Ingrid Strobl



RE: BGH zu Kuckuckskindern - MitGlied - 14-11-2011

(14-11-2011, 14:44)Entrechtete schrieb: "Das Glaubensbekenntnis des Mannes lautet doch seit hunderten Jahren "Ich, Ich, Ich". Vom großen Feldherrn bis zum kleinen Biertischstrategen dreht sich doch der ganze Kosmus nur um sie selbst."
Ingrid Strobl

Und da du dieses Zitat hier einfügst, gibst du kund selbst dieser Meinung zu sein?



RE: BGH zu Kuckuckskindern - webmin - 14-11-2011

Sieht aus wie eine enttarnte Feministin.
Wikipedia weiss über Ingrid Strobl folgendes zu berichten:
Zitat:Ingrid Strobl studierte Germanistik und Kunstgeschichte und promovierte über das Thema „Rhetorik im Dritten Reich“. Die sich selbst als Feministin bezeichnende Strobl war zunächst beim ORF in Wien tätig, zog 1979 nach Köln und arbeitete als Redakteurin der Zeitschrift Emma. 1986 machte sie sich als freie Autorin selbständig.
1989 wurde Strobl wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis schrieb sie ihr erstes Buch. Das Urteil wurde 1990 vom BGH aufgehoben.[1] In der Revisionsverhandlung setzte das OLG Düsseldorf das Strafmaß auf drei Jahre fest und die noch nicht verbüßte Reststrafe zur Bewährung aus.
......kann man den Rest nicht auch noch einsperren?


RE: BGH zu Kuckuckskindern - MitGlied - 15-11-2011

Wenn du sie einsperrst haben sie den ganzen Tag Langeweile und erfinden noch mehr Blödsinn.


RE: BGH zu Kuckuckskindern - webmin - 15-11-2011

Zitat:Wenn du sie einsperrst haben sie den ganzen Tag Langeweile und erfinden noch mehr Blödsinn.
Sorry ich vergaßWink
Die Strobl schrieb ja schliesslich ein Buch im Knast!


RE: BGH zu Kuckuckskindern - beppo - 15-11-2011

Na dann hoffen wir mal, dass sie nicht von der schiefen Bahn abkommt. Smile