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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? (/showthread.php?tid=5690) Seiten:
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - beppo - 21-03-2012 Wo hast du das denn gefunden? In den meisten OLG-Leitlinien steht z.B. auch, dass Überstunden, sofern "üblich" auch unterhaltspflichtig sind. Auch wenn kein Mangelfall und bei Vollzeitjob. Und so groß ist der Unterschied zwischen Überstunden und Nebenjob nicht. Die Tatsache, dass für eine Mutter etwas erlaubt ist, heißt noch lange nicht, dass das auch für Väter gilt. Wenn du also jemand findest, der den KU von diesem Betrag frei hält, solltest du nett zu ihm sein. RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - masku - 21-03-2012 Oh ja, bin sogar sehr nett zu diesen Damen vom Amt ;-) Bis jetzt mal noch. Habe die offizielle Unterhaltsberechnung vorliegen, jedoch liegen noch andere Sachen im Argen, wo ich leider nicht mehr so nett sein kann. LG masku RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - masku - 21-03-2012 [quote='beppo' pid='74354' dateline='1332341761'] Wo hast du das denn gefunden? Steht hier: http://www.mein-recht.de/einkommen.htm RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - beppo - 21-03-2012 Ok, danke. Ist aber auch nur Sekundärliteratur und ohne Bezug auf Gesetze, Leitlinien oder Urteile. Es wird auch nicht unterschieden zwischen Pflichtigen und Berechtigten, was in der Praxis durchaus einen Riesenunterschied macht. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass es großes Glück ist, wenn du das durch bekommst. RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - masku - 21-03-2012 Das stimmt, hatte Glück! Ich denke das unterstreicht meine Theorie, dass die Feministinnen mit teilweise großer Inkompetenz ausgestattet sind. habe auch durchbekommen, dass 4% meines Bruttolohnes als Altersvorsorge angerechnet werden, obwohl ich weder Riester noch eine LV bediene! Habe argumentiert, dass meine Altersvorsorge mein Bier ist, ist welcher Anlagenform auch immer. Auch wenn ich mir das Geld unters Kopfkissen lege, hätte es nicht zu interessieren... Es geht das Amt überhaupt nichts an, wie ich meine Altersvorsorge betreibe. Was soll ich sagen, es wurde anerkannt :-) Gerne gebe ich Formulierungshilfen für andere Geschädigte. Gruß masku RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - p__ - 21-03-2012 Du bist der erste, bei dem das ohne konkrete Nachweise funktioniert hat. Zitat:Gerne gebe ich Formulierungshilfen für andere Geschädigte. Reich mir lieber mal den zuständigen Beistand rüber :-) RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - masku - 22-03-2012 In Bezug auf die 4% regelung habe ich mich auf folgendes berufen und wurde anerkannt: Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen. Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635) RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - p__ - 22-03-2012 Schon, aber normalerweise werden immer Nachweise dazu gefordert. Dass regelmässig 4% in eine Privatrente oder sonstwohin gehen. Und bei dem "sonstwohin" kenn ich es so, das es zuerst mal abgelehnt wird. RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - beppo - 22-03-2012 Offenbar fehlt diesem Beistand der nötige Killerinstinkt. RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - masku - 22-03-2012 Wie es auch sein, bei mir wurden keine Nachweise gefordert. Hätte man diesen Nachweis haben wollen, hätte ich ein Foto von einem Batzen Geld geschickt was ich im Kopfkissen habe. Kämpfe nun noch um Anerkennung von Wohnvorteil bei Volljährigenunterhalt. Meine hEXe wohnt im schönen Eigenheim und ich will Ihr mindestens 600 Euro dafür anlasten. RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - beppo - 22-03-2012 Das wiederum sollte relativ leicht sein, da Wohnvorteil nicht an die Unterhaltsart, ja nicht mal daran, ob es sich um den Pflichtigen oder Berechtigten handelt. |