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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Druckversion

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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 19-04-2012

Das ist alt, stammt von vor dem Entwurf und tauchte hier schon auf, http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2341&pid=73935#pid73935

Original vom 16.2.: http://www.djb.de/Kom/K2/pm12-05/


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 19-04-2012

Rufe den Link zu dem Posting auf, in dem die djb-Meldung vorgestellt wird. In den folgenden Postings wird das djb-Schreiben besprochen und deine Frage beantwortet.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 24-04-2012

Termin: 26.4.2012
Debatte zum Sorgerecht
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38647156_kw17_sp_sorgerecht/index.html


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 24-04-2012

Es gibt keine separate Altfallregelung. Altfälle, die bisher nicht in die gemeinsame Sorge gekommen sind können ab inkrafttreten des Gesetzes genauso die gemeinsame Sorge beurkunden und wenn die Mutter nicht zustimmt, gehts genauso vor Gericht.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2341&pid=75292#pid75292


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - beppo - 24-04-2012

Ich habe mir beim lesen dieses SPD-Gewäsch lieber die Augen zu gehalten aus Angst vor Augenkrebs.

Allein schon die Erwähnung des JA als steuernde Komponente löst epileptische Anfälle aus.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 25-04-2012

(24-04-2012, 16:44)Dzombo schrieb: 2. die gS mal hatten, aber rausgeflogen sind aus selbiger?
@Dzombo
Was auch immer nun Gesetz werden wird - für diese Gruppe ändert sich nichts im Vergleich zu heute. Es gilt nach einem Verlust des SR dann immer die höhere Hürde des §1696 BGB um es wiederzuerlangen. Sonst wäre es ja ein "raus aus den Kartoffeln-rein in die Kartoffeln-Spiel".

Aber das hier wäre z.B. so ein Fall einer teilweisen Rückabänderung: http://umgangskosten.de/2010/06/sorgerecht-fur-sozialleistungen.html Denn es dient nicht dem Kindeswohl, wenn die Mutter den Vater daran hindert, sich die berechtigten Umgangskosten beim Amt zu holen und das Kind dazu zu vertreten.

@beppo
Na, das mütterfixierte SPD-Gewäsch zeigt doch nur was uns blühen würde, wenn eine mütterfixierte SPD und eine mütterzentrierte CDU eine große Koalition bilden würden. Hoffentlich müsen wir das so schnell nicht erleben. Inhaltlich hat der SPD Antrag zur Zeit wenig Chancen. Allerdings wird an der Debatte spannend sein, welche anderen Gestalten sich in den nächsten Tagen noch zu Wort melden werden.

Ganz überraschend positives soll jedoch der Antrag der LINKEN enthalten, die sich wohl heute in der Bundestags-Fraktion auf eine Linie einigen konnte.... Wird wohl morgen öffentlich stehen.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 26-04-2012

Antrag von DIE LINKE: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/094/1709402.pdf

Gemeinsames Sorgerecht durch Erklärung des Vaters. Mutter kann widersprechen, dann Mediation im Jugendamt (!), bei Scheitern "der Rechtsweg". Alles für alle Eltern, auch verheiratete Eltern müssen die gemeinsame Sorge erklären und sich ggf. gegenseitig verklagen.

Ein noch stärker von Ahnungslosigkeit geprägter Entwurf wie die anderen Entwürfe.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 26-04-2012

Antrag der Fraktion die Linke:
1. Und wieder einmal stellt sich die Frage, warum der Vater sich zu erklären hat und die Mutter nicht? Vater ist der..., ja wer denn nun?
Die Linke macht es sich hier zu leicht. Sie übergeht die Interessen der Kuckucks- und anderen fremdgezeugten Kinder, während eher seltene Regenbogen- und häufige Patchworkfamilien (die von der Neuregelung wie profiteren sollen?) ins Zentrum rücken.
2. Kann man so stehen lassen, wenn die Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt wurde.
3. Das Mütteramt müsste erstmal zum Jugendamt umgekrempelt werden. Allein hierfür braucht es rund 90% Entlassungen und Neueinstellungen, plus Qualifikation. Nebenbei stellt die Fraktion die Linke fest, dass ein Elternteil ausschließlich zu Barunterhalt verpflichtet ist (siehe: Umgang, Unterhalt).
4. Wer ein Mediationsverfahren anbietet ist im Grunde wurscht. Es muss schließlich von beiden Elternteilen angenommen werden, weil´s sonst nicht zur Mediation kommt. Ein Jugendamt, das diesen Namen zurecht trägt, wäre dann geeignet und niederschwelliger, als zu diesem Zeitpunkt das Gericht.

Es bleibt ein Trauerspiel!


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 26-04-2012

(26-04-2012, 12:44)Bluter schrieb: Es bleibt ein Trauerspiel!
Das liegt uns Vätern doch!
Schließlich stellen wir in diesem Theater nur die Komparsen , die sich bei der Verteilung der Hauptrollen lieber schäl in die Luft pfeifend abwenden....

Und was die Fragen angeht, die zu stellen uns vorbehalten bleiben, kennen wir doch über lange Jahre hinweg unseren Text mittlerweile sehr genau!

Lieb' Vaterland, magst ruhig sein ...


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 27-04-2012

Das Protokoll der Bundestagsdebatte ist online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17175.pdf
Fängt auf Seite 20692 an und erstreckt sich über zehn volle Seiten, die haben lange debattiert.

Nachdem sich SPD und LINKE so wie Rosowskis BuFoMä mit "noch keine Meinung gebildet" oder Schweigen herausgehalten haben, kommen jetzt ziemlich amateurhafte Anträge und Beiträge, nachdem der Reformvorschlag vorliegt. Man hat halt leider von diesem Vätergedöns keine Ahnung, will aber auch was dazu sagen, man "ist zu Gesprächen bereit". Aber erst, nachdem es nichts mehr zu entscheiden gibt.

Ein paar Zitate, Dinge die wir teilweise weiter oben im Thread schon eruiert haben:

Granold, CDU: "Ansonsten ist eine gemeinsame Sorge, denke ich, indiziert, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das heißt, es gibt eine sogenannte negative Kindeswohlprüfung.
Bei der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen ist es genau umgekehrt: Die gemeinsame elterliche Sorge soll dann eingerichtet werden, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Das ist die sogenannte positive Kindeswohlprüfung. Sie haben in Ihrem Antrag Kriterien dafür genannt, was dafür zum Beispiel ein Maßstab wäre, etwa die Unterhaltszahlung und die Kooperationsbereitschaft.
Wir meinen, diese Hürde ist zu hoch. Deshalb gehen wir den genau umgekehrten Weg. Weil die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht, ist es so, dass die Darlegungs- und Beweislast, dass eine gemeinsame Sorge nicht möglich sei, also der Ausnahmefall, bei der Mutter liegt. Die Gerichtsentscheidungen, die zwischenzeitlich ergangen sind, zeigen, dass allein der Einwand, es bestehe keine Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern, in der Regel dazu führt, dass der Vater kein Sorgerecht erhält. Das halten wir auch nach dem, was die vorerwähnten Entscheidungen der höchsten Gerichte gezeigt haben, für keinen gangbaren Weg. Die negative Kindeswohlprüfung ist für uns ein ganz wesentlicher Maßstab."


Auch Thomae von der FDP betont das. Wunderlich von DIE LINKE geht nicht darauf ein. Dörner von DIE GRÜNEN versucht es wenigstens, bei ihr habe ich das Gefühl sie kennt Väter die durch die Standardbehandlung des deutschen Rechts gegangen sind, kann aber nicht über ihre eigenen ideologischen Parteigrenzen. Silberhorn von der CDU/CSU sagt, man hätte noch keinen richtigen Gesetzentwurf, weil man in den Hinterzimmern von mit VAMV und djb kungeln müsste, von denen man noch keine Freigabe hat: "Dass es sich um einen Referentenentwurf und noch nicht um einen Gesetzentwurf handelt, Frau Kollegin, liegt schlichtweg daran, dass dieser Vorschlag mit den betroffenen Verbänden noch erörtert wird und wir die Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Wir verzeichnen mit Interesse, dass sich selbst kritische Väterverbände wie etwa „Väteraufbruch für Kinder“ zu diesem Referentenentwurf überwiegend positiv geäußert haben. (Zuruf von der LINKEN: Das ist ja bezeichnend!)" Oh ja, bezeichnend für die Linken. Das BuFoMä wird nicht erwähnt :-)

Marks von der SPD macht den Eindruck, wie wenn sie ihren eigenen Antrag nicht einmal gelesen hat, sie behauptet das Gegenteil von dem was drinsteht. Das hohe Lied des Endes der Benachteiligung von Vätern und Familien ohne Trauschein ist jedenfalls ein völliger Witz.

Die dauernden Beschwörungen des Kindeswohls sind auch lästig. Dieser Begriff hat es ganz eindeutig dringend nötig, ihn zu heiligen und abzuheben, denn sonst würde man sofort sehen wie hohl und undefiniert er ist. Er muss deshalb auf einem Altar mit Zierrat drumrum gestellt sein.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 27-04-2012

Ich freue mich ganz besonders, dass alle Fraktionen herausstellen, dass es keinen Automatismus bei der Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge geben wird und der Väteraufbruch für Kinder e.V. diese Ansicht teilt.
Die üblichen beteiligten Abgeordneten im DB sind mir richtig ans Herz gewachsen. Wink
Aber was ich mit zunehmender Anzahl der Debatten immer mehr in Frage stelle: Gehen die alle zum selben Arzt?
Alle sind sich einig: Artikel 18 UNKRK zählt, es geht um die Kids, weder Väter noch Mütter mögen bevorzugt behandelt werden und keine gesetzliche Regelung wird allen Fällen gerecht werden. Tja, bei so viel Eintracht fehlen mir die Argumente, die gegen einen Automatismus, in Form einer Streichung des § 1626a BGB, sprechen.
Am Ende aber geht es gar nicht um Argumente, sondern um den Erhalt der mütterlichen Vormachtstellung, nur über Farbe von Geschenkpapier und Schleife ist man sich noch nicht einig.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - wackelpudding - 27-04-2012

Nun sind alle ja inzwischen bei Artikel 18 UNKRK angekommen... und merken, wie schwierig das ist, den in seiner Schlichtheit ideologisch zu vereinnahmen. Im Grunde geht´s inzwischen doch darum, so zu tun als ob man ihn beachten will, ohne allzu offen zu zeigen, wie weit man bisher davon entfernt war: Denn wenn es um die Rechte der Kinder um die Sorge durch beide Eltern geht, müßte es den Kindern ja möglich sein, diese Rechte einzuklagen... oder unser (Nacht)Wächter müsste ´mal aufwachen und sie garantieren... wie anders, als mittels eines Automatismus, könnte er das denn lössen?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 28-04-2012

(27-04-2012, 13:17)Bluter schrieb: Ich freue mich ganz besonders, dass alle Fraktionen herausstellen, dass es keinen Automatismus bei der Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge geben wird und der Väteraufbruch für Kinder e.V. diese Ansicht teilt.
Ich wünsche mir dagegen einen solchen Automatismus.
Hingegen ist es mir ziemlich einerlei, wie sich ein VAfK dazu äußert; jedenfalls solange ich diesem Verein eine schamlose Vergeudung personeller Ressourcen zuordnen muss.

So, wie einer Mutter (meinetwegen mit der Begründung des BVerfG aus 2003), Rechte und Pflichten zuordnet werden, läßt sich das auch für den die Vaterschaft anerkennenden Vater regeln.

Bei beiden Elternteilen muss man im Nachhinein rechtliche Möglichkeiten haben, eingreifen zu können. Dazu dient bei Meinungsverschiedenheiten § 1628 BGB - schlimmstenfalls greift 1666 BGB.

Meiner Meinung nach bieten weitere Formalitäten nur Gelegenheiten, sich über Selbstverständliches streiten zu können - und zwar (wie immer und üblich) "zum Wohle des Kindes".


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Absurdistan - 28-04-2012

Wieso teilt denn der VafK die Auffassung das es keinen Automatismus der gem. Sorge geben sollte? Das ist ja extrem endtäuschend das so ein großer Verein den Vätern in den Rücken fällt? Warum ist automatisch jede Frau besser geeignet, ja sogar soviel besser das man den Vater von vornherein komplett ausschließt.
Was soll das bloss. Schämen die sich garnicht?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 29-04-2012

Ach Männers!

Ihr solltet euch besser die Redebeiträge mal selber durchlesen oder, wenn´s mit dem Lesen zu anstrengend wird, die Videobeiträge anschauen und nicht einfach als wahr nehmen, was als Joke in den Raum geworfen wird.
Da ich selbst Mitglied im 'Kegelverein' (wie ein anderer User und ehemaliges Mitglied frustriert zu schreiben pflegt) bin und mir die Grundsätze des Vereins durchaus bekannt sind, kann ich euch versichern, dass die Äußerung des Abgeordneten Silberhorn so genau zu nehmen ist, wie gesagt.
Und was hat der gesagt?
Zitat:( Dass es sich um einen Referentenentwurf und noch nicht um einen Gesetzentwurf handelt, Frau Kollegin, liegt schlichtweg daran, dass dieser Vorschlag mit den betroffenen Verbänden noch erörtert wird und wir die Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. (Caren Marks [SPD]: Das hättet ihr schon längst machen können!)
Wir verzeichnen mit Interesse, dass sich selbst kritische Väterverbände wie etwa „Väteraufbruch für Kinder“ zu diesem Referentenentwurf überwiegend positiv geäußert haben.
(Zuruf von der LINKEN: Das ist ja bezeichnend!)
(Text: Seite 20699, rechte Spalte, oben) oder Video: DB, 175. Sitzung, Sorgerecht

Meine Kernaussage folgt dem kleinen Spaß, den ich mir zunächst erlaubte, mit einem Smiley abschloss.
Ab meiner Frage, ob die alle zum selben Arzt gehen, ist es mir durchaus ernst. Paragraph 1626a BGB gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, denn, wie Ibykus zutreffend beschreibt, es auch die Abgeordneten im DB wissen und der VafK nicht anders bewertet, gibt es auch zukünftig für strittige Fälle durchaus geeignete Möglichkeiten Sorgerechtsübertagungen durchzusetzen, wenn dies im Einzelfall mal geboten ist.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 29-04-2012

Der vafk im Kommentar zu den Reformvorschlägen: http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15479 (Link kopieren)

"Insbesondere bedauert der Väteraufbruch, dass bisher überhaupt keine Überlegungen angestellt wurden, niederschwellig und frühzeitig zu einer Lösung zu kommen. Elterliche Verantwortung beginnt bereits vor der Geburt mit der Zeugung eines Kindes. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Lösung der Sorgerechtsfrage auf die Zeit nach der Geburt verlagert werden soll, so Rainer Sonnenberger.
Der Väteraufbruch für Kinder fordert deshalb, dass Väter wie z. B. in Frankreich die gemeinsame Sorge mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft erhalten."



RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Absurdistan - 29-04-2012

na dann is ja gut.
Gibt es eigentlich Berichte oder Studien die aufzeigen das die Regelung in Frankreich gut funktioniert? Weiter würde mich auch interressieren welche Erfahrungen dort mit dem dort üblichen Wechselmodell gemacht wurden. Erst recht da es dort auch gegen den Willen eines Elternteils duchgesetzt wird. Was hier zu Lande ja angeblich unmöglich ist.

Gründe um den Gegnern von " gemeinsamer Sorge mit Anerkennung ihrer Vaterschaft" den Wind aus den Segeln zu nehmen damit ihnen ihre sexistische Denke mal vor den Latz knallen kann.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 30-04-2012

Und noch der Kommentar von Manndat zum Entwurf: http://manndat.de/geschlechterpolitik/referentenentwurf-gemeinsames-sorgerecht.html


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 08-05-2012

Zitat:Auch im FDP geführten Justizministerium hält man offenbar ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern für besser. Anscheinend haben das jedoch CDU und CSU verhindert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin
“Aber letztendlich in der Koalition haben wir uns jetzt auf dieses andere Modell verständigt: Alleinige Sorge der Mutter, aber ein zügiges, beschleunigtes Verfahren ohne große Hürden, damit schnell dann auch über den Gemeinsame-Sorge-Antrag entschieden werden kann.”
http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

Da hinkt die Blockade-Union sogar hinter den deutschen Anwaltsverein hinterher:

ISUV begrüßt Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zum "Sorgerecht nichtehelicher Väter" http://www.isuv.de/node/145187


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 08-05-2012

Issa intressannt!
Kann mir mal bitte irgendjemand verraten, warum die erst jetzt alle aus ihren Löchern gekrochen kommen?
So richtig taufrisch ist dieses Thema ja nicht mehr.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 08-05-2012

Die DAV-Stellungnahme hatten wir schon hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2341&pid=76339#pid76339 - jetzt sagen alle öffentlich was, die Schiss hatten, in der Debatte Positionen zu vertreten, als sie noch im Fluss war.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - wackelpudding - 08-05-2012

Ja, was aber heißt, dass die fachlichen Positionierungen keinen der Entwürfe der BT-Parteien mehr stützen. Mag sein, dass Politik dem Druck von Interessensgruppen nachgibt... die kommunikative Lufthoheit hat sie in diesem Thema verloren!


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 12-05-2012

Die SPD verscheissert ja wohl nur:
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/SPD_Vorschlag_zum_Sorgerecht_fur_Unverheiratete_Volltext.pdf

SPD schrieb:Die Mutter muss also nicht einem gemeinsamen Sorgerecht widersprechen,...

was glauben die denn, was die Mutter macht, wenn sie das gemSR verhindern will?
Sie "ist sich mit dem Vater nicht einig"!
Dann gehts zum Jugendamt, wo sie sich auch nicht einigt!
Und endlich geht's ins gerichtliche Verfahren, wo man sich noch weniger einigt und in dem die Mutter auf die mittlerweile heftigen Auseinandersetzungen und Streitereien verweisen wird, mit der Folge, dass das gemSR zu übertragen nicht mehr dem Kindeswohl entspricht oder ihm widerspricht oder (welche Formulierung man auch gerade benötigt).
Rolleyes


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Absurdistan - 12-05-2012

außerdem würde dann auch so gut wie in allen Fällen automatisch der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zufallen. Das wäre wahrscheinlich der erste Punkt der beim JA besprochen würde als Kompromissvorschlag. Sollte es vor Gericht zur gem. Sorge kommen wird sowieso das Aufenthaltsbesimmungsrecht der Mutter zugesprochen. Es ist ja so das es nur beide haben wenn die gem. S aussergerichtlich vereinbart wird. Somit ist dann alles beim alten.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 13-05-2012

Ob die CDU/ CSU das Thema erst nimmt?

Ein Häuflein immer weniger werdende 'christliche' Politiker, die man auch treffend mit 'die ewig Gestrigen' bezeichnen könnte, setzt sich im Koalitionsstreit mit dem kleineren Partner durch und ignoriert dümmlich und fahrlässig die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins und die der Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstages.

Wenn zudem 'nur eine 'tragfähige Beziehung zwischen den Eltern' als Grundvoraussetzung zur Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts auf den Vater angesehen wird, ist leicht vorstellbar, dass in all jenen Fällen, in denen eine zur alleinigen Sorge berechtigte Mutter, die den Vater aus der elterlichen Verantwortung hinauszudrängen beabsichtigt, von vornherein das Kindeswohl mißachtet wird.

Merkel und Co. gehört schnellstens das Sorgerecht über Deutschland aberkannt.

Jagd sie raus aus den Rathäusern, den Landtagen und dem Bundestag.

Kiesinger hatte sich offensichtlich seinerzeit nur versprochen, als er solches über die mit der damaligen SPD kollaborierende FDP sagte.

Link: http://www.väterwiderstand.de/index.php?option=com_content&view=article&id=117:kein-gemeinsames-sorgerecht&catid=6:cducsu&Itemid=23