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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - Druckversion

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RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - blue - 20-01-2013

(20-01-2013, 15:47)wasnun schrieb: Was kann ich tun ? Mal unter dem Blickwinkel, irgendwelche Zuschüsse etc zu beantragen ?
Wenn Dir der Selbstbehalt bleibt, wirst Du keinerlei Zuschüsse bekommen. Das heißt für die nächsten Monate für Dich den Gürtel enger schnallen oder nebenbei was in die eigene Tasche hinzuverdienen. Letzteres habe ich hier allerdings niemals geschrieben. Wink


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - Jessy - 20-01-2013

Hast du bei deiner Berechnung auch sicher alles abgezogen, was abziehbar ist?

Ansonsten bleibt vermutlich tatsächlich nur zu hoffen, dass die KM wirklich baldigst eine Arbeit aufnimmt.


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - wasnun - 20-01-2013

Danke für Deine Antwort, aber da ich Anfangs noch wegen dem 1615 schrieb, mache ich mal einen neuen Thread auf.
Aber wenn ich die richtig verstanden habe, so null Chanche ?


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - wasnun - 20-01-2013

(20-01-2013, 16:51)Jessy schrieb: Hast du bei deiner Berechnung auch sicher alles abgezogen, was abziehbar ist?

Ansonsten bleibt vermutlich tatsächlich nur zu hoffen, dass die KM wirklich baldigst eine Arbeit aufnimmt.

Na ja, die Berechnung vom Betreuungsunterhalt kam direkt vom JA auf der Grundlage des ermittelten KUs. Da alles frisch ist werde ich einmal vorsprechen. Kann ich da noch etwas bewegen ?


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - blue - 20-01-2013

Hast Du die faq bereits durch?
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#einkommensermittlung


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - wasnun - 20-01-2013

Ja danke, die waren die Basis für die KU Berechnung. Denke das ich die grundlegenden Dinge berücksichtigt habe. Also das Ku passt.
Jedoch jetzt bin ich beim BU gelandet und dadaurch auf den Mindestselbstbehalt.......Schöne Sache ;-))


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - Jessy - 20-01-2013

Wenn eine Berechnung vom JA kommt, würde ich mich grundsätzlich nicht darauf verlassen, dass sie stimmt, sondern das selbst nochmal durchrechnen... Wink Im Zweifelsfall einen Anwalt draufschauen lassen.


RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - wasnun - 20-01-2013

Ja, das Thema Anwalt. Der war bei mir ein Geldsauger und fachlich eine Niete. Nach war ich, dank auch an dieses Forum fachlich versierter. 45 Minuten nur zuhöhren macht 1200 Euro !!Ich muss noch immer und sehr lange die Raten an den bezahlen. Irgendwie bin ich geheilt.
Die Rechnung habe ich mal überflogen. Klingt - ließt sich plausiebel.