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Titel über Notar machen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Titel über Notar machen (/showthread.php?tid=7466) Seiten:
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RE: Titel über Notar machen - beppo - 18-07-2013 Sehr schön! ![]() Wenn er gegen bestehende Gesetze vorgehen möchte, sollte er besser zum BVerfG gehen. Eigentlich sollte ein Notar so etwas wissen. Aber er ist eben auch nur ein Gefangener seines juristischen Horizontes. RE: Titel über Notar machen - Antragsgegner - 18-07-2013 Wie geil ist das denn? Warum treffe ich nie auf solche Spielgefährten.... RE: Titel über Notar machen - p__ - 18-07-2013 Ein typisches Beispiel für die grenzenlose Arroganz und Selbstzentriertheit von Berobten. Sie überstrahlt sogar glasklare Regeln im Beurkundungsgesetz. Bei dieser Rechtstreue und Kenntnis einfachster Vorschriften des eigenenen Berufs hat er eigentlich sofort entfernt zu werden. Vielleicht bewährt er sich bei leichten Tätigkeiten im Gartenbau. Noch zwei Fragen: - Wieso ging es bei dieser geringen strittigen Summe gleich ans Landgericht statt ans Amtsgericht? - Wie lautete die Begründung seines Antrages? RE: Titel über Notar machen - Lullaby - 18-07-2013 (18-07-2013, 10:58)p schrieb: Noch zwei Fragen: - Das ganze ging über die Notarkammer und von da aus zum Landgericht. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Präsidentin des hiesigen Landgerichtes von Amtswegen für Kostenstreitigkeiten bzgl. Notare zuständig. Das Amtsgericht war zu keinem Zeitpunkt involviert. - Er hat es mehrere Seiten lang ausführlichst und langatmig begründet. Die Kernaussagen waren: - als selbständiger Notar mit Gewinnerzielungsabsicht gilt die Kostenordnung für ihn nicht - Das ganze ist kein KU-Titel, weil der KU ja zu Händen der KM gezahlt wird ![]() RE: Titel über Notar machen - beppo - 18-07-2013 (18-07-2013, 11:12)Lullaby schrieb: - Das ganze ist kein KU-Titel, weil der KU ja zu Händen der KM gezahlt wirdWie geil! Dann sollte der KU zukünftig direkt in Bar als Taschengeld an die Kinder gehen. Eine echte Konifere dieser Kerl. Oder hieß das Carnivore? ![]() Und die Notarkammer lässt es sich auch nicht nehmen, sich lächerlich zu machen. Die sind von der Zucht und Hege neuer Notare unbedingt auszuschließen. Halte uns unbedingt auf dem Laufenden. RE: Titel über Notar machen - mischka - 19-11-2013 Hab grad mal wieder die Trennungsfaq gelesen (mach ich immer mal wieder, damit ich sie auswendig kann ![]() ![]() RE: Titel über Notar machen - Antragsgegner - 19-11-2013 Stimmt! Guter Einwand. Dort heißt es ja: Zitat:Außer Kraft am 1. August 2013 durch Artikel 45 Nummer 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) . Zur weiteren Anwendung s. §§ 134 und 136 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586). Im KostRMoG finde ich aber nichts genaues: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_2_KostRMoG.pdf?__blob=publicationFile Finde auf Seite 328 nur den Hinweis: Zitat:Neu bei den Beurkundungsverfahrens- und Entwurfsgebühren sind die entsprechend dem Klingt so, als darf man nun den normalen Gebührensatz einer Beurkundung zahlen. Auf Seite 90 steht allerdings: Zitat:(3) Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes und die Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur RE: Titel über Notar machen - p__ - 19-11-2013 Da steht aber auch: "Absatz 2 dieser Vorbemerkung übernimmt den Regelungsgehalt des geltenden § 143 Absatz 2 KostO, Absatz 3 den des § 55a KostO, der nicht nur für die Beurkundungsverfahren im Sinne von Hauptabschnitt 1 gelten soll, sondern auch für Beurkundungen im weiteren Sinn, also beispielsweise für Vermerkurkunden nach Hauptabschnitt 5. Die Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland nach § 245 FamFG löst keine Gebühren aus. Dies muss jedoch nicht ausdrücklich angeordnet werden; es ergibt sich vielmehr daraus, dass das Kostenverzeichnis hierfür keinen Gebührentatbestand vorsieht." Es hat sich also offenbar nichts geändert. § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes umfasst Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes, Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs. RE: Titel über Notar machen - Glesius - 26-12-2013 Hallo, ich hänge mich hier ausnahmsweise ran. Gibt es schon etwas Neues bzgl. der Frage, ob mittlerweile eine Titulierung von Unterhaltszahlungen nun doch gebührenpflichtig ist? In meinem Fall einer nachehelichen Scheidungsvereinbarung (den ich gerne in einem neuen Thread ausführlicher schildern werde), wurde folgendes kalkuliert: 2 Kinder, 2 und fast 5 Jahre alt = 416 (Unterhalt) * 2 (Kinder) * 12 (Monate/Jahr) * ZWANZIG (was auch immer, für BEIDE) = knapp 200.000 Geschäftswert! (Mittlerweile weiß ich, dass man das über das Jugendamt hätte machen sollen, aber das wusste ich vorher nicht). Auf Nachfrage hin, wurde das mit "§52 Absatz 4, Absatz 6 Satz 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes" begründet. Kopiert wurde eine Seite 155 des "Streifzug durch das Gerichts- und Notarkostengesetz". Habe ich mal angehängt. Das liest sich (natürlich) nach der für den Notar bestmöglichen Auslegung des Paragraphen. Was meint Ihr dazu? Grüße G RE: Titel über Notar machen - p__ - 26-12-2013 Da das ganze innerhalb einer nachehelichen Scheidungsvereinbarung beurkundet wurde, stimmt die Aussage. Gebühren fallen an. Gebührenfrei sind nur die genannten Einzelvorgänge. Beim Jugendamt zu beurkunden, hätte nichts genutzt. Die hätten dich abgewiesen. RE: Titel über Notar machen - Glesius - 26-12-2013 Hallo p, danke für Deine - leider entmutigende - Antwort. Was genau meinst Du mit Zitat:Gebührenfrei sind nur die genannten Einzelvorgänge. ? RE: Titel über Notar machen - p__ - 26-12-2013 Wenn du eine komplette Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar machst, kostet alles was. Du kannst nicht den Abschnitt "Kindesunterhalt" rausrechnen. Die Vereinbarung ist eine Sache zwischen den Ex-Ehegatten, das kostet immer. Wenn du hingehst und den in der faq empfohlenen Kindesunterhaltstitel beurkundest, kostet das nur Schreibgebühr. Das ist eine einseitige Verpflichtung gegenüber dem Kind. RE: Titel über Notar machen - Glesius - 26-12-2013 Alles klar, danke! Hinterher ist man leider immer schlauer (und findet erst dann solche informativen Seiten) :-( |