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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - Druckversion

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Seiten: 1 2


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - Simon ii - 22-08-2014

(21-08-2014, 23:12)wackelpudding schrieb: Wahrscheinlich meinte @p das hier:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={2E58D019-8F80-435E-B93B-05F7EF84B6B2}

Danke!

Simon II


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - Reninho - 27-08-2014

Ich hätte da noch eine Frage:

Ich habe verstanden, dass ich als privat versicherter Vater die Beiträge für unseren privat versicherten Sohn bezahlen muss.
OK.
Aber wer muss die Versicherung abschließen, ist also Vertragspartner?
Hintergrund:
Wir leben seit 6 Monaten getrennt.
Unser Sohn läuft bei meiner KV unter der gleichen Versicherungsnummer (das könnte ich aber ändern lassen, bleibe dadurch aber Vertragspartner)
Nun hat meine Noch-Ehefrau in den letzten Monaten die Rechnungen bezahlt, hat ihr Konto bzgl. Erstattung angegeben und ich habe die KV bevollmächtigt, alle Themen rund um unseren Sohn direkt mit ihr behandeln zu dürfen.
Soweit, so gut.
Jetzt hat aber meine Frau festgestellt, dass die KV teilweise einige Wochen braucht, um die Erstattung zu leisten und sie will das nicht akzeptieren. Ich soll mich also darum kümmern, die Belege einreichen und auf die Erstattung warten, ihr innerhalb 1 Woche die Rechnungen begleichen und die Bank spielen und ggf. die Abzüge und Erstattungen mit der KV und den Ärzten besprechen. Außerdem gab es zuletzt eine Arztrechnung mit Unstimmigkeiten, die sie nun nicht klären will.
Ich kann das aber teilweise nicht, weil ich weit weg wohne, nicht weiß, wann und wo unser Sohn beim Arzt ist und welche Leistung tatsächlich erbracht wurde, weil ich ja nicht dabei war und die Rechnung nicht bei mir im Briefkasten landet, denn unser Sohn lebt bei ihr, hat dort seinen Lebensmittelpunkt und die Ehewohnung wurde ihr bereits in einem Gerichtsverfahren zugewiesen.
Ich soll also den Bank- und Schreibvasallen spielen.

MUSS ich also, ggf. auch bei einer anderen Versicherung, den Vertrag abschließen, oder kann man auch verlangen, was mir meine KV angeboten hat, dass meine Frau (gesetzl. versichert, aber das geht wohl trotzdem) einen Vertrag bei einer privaten KV abschließt oder idealer Weise einen separaten Vertrag bei der bestehenden privaten KV abschließt, damit sie der Versicherungsnehmer ist und sich auch um die Bezahlung der Rechnungen und Unstimmigkeiten bei Arztrechnungen kümmern muss?
Ist es also notwendig, dass sie dem freiwillig zustimmt, was sie nicht macht, denn sie will keine Arbeit mit diesem Thema haben, oder kann man sie als Lebensmittelpunkt unseres Sohnes dazu verpflichten, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern oder einen separaten Vertrag abzuschließen?

Merci schon mal für Eure Antworten!


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - Nappo - 27-08-2014

Ich versuch's mal, weil's bißchen durcheinander klingt ;-)

Das sind mir natürlich die Liebsten. Andere zu was verpflichten, die Hand aufhalten, aber keine Arbeit damit haben wollend. So sind sie, die (H)Exen ;-)

Grundsätzlich würde ich (und das kannst Du durchaus tun), Ihr freundlich mitteilen, das es keine Leibeigenschaft mehr gibt, und sie Dir den Buckel runter rutschen kann.

Zur Abrechnung von Arztrechnungen: Wenn sie zum Arzt geht (mit dem Kind) und der schreibt eine Rechnung, so ist das Zahlungsziel meist immer so gewählt, dass die Erstattung der priv. KV pünktlich ankommt, so sie denn die 23,70 Euro des Hausarztes nicht vorstrecken kann, weil für Fummel ausgegeben.
Hier greift schlicht das Argument des "Vorstreckens" nicht und dies ist der Mär der Gegner von priv. Krankenversicherungen geschuldet.

Teure Rechnungen, wie z.B. Rechnungen von Krankenhäusern, rechnen diese mit den priv. Krankenversicherungen mittlerweile oft direkt ab, durch Abtretung. Das kennst Du aus Deiner KFZ Werkstatt ;-)
Nichts desto Trotz, sind hier die Zahlungsziele ebenso weit gestreckt, dass es reicht, die Erstattung der KV abzuwarten.

Das eine priv. KV wochenlang braucht um Rechnungen auszugleichen, ist unüblich und kommt nur dann vor, wenn Notstand auf dem Schreibtisch herrscht.

Die nächste Frage habe ich nicht ganz verstanden. Meinst Du, dass Du eine priv. KV für Dein Kind neu abschließen willst (musst)? Ich dachte, die Vers. besteht doch schon?
Deine Ex Frau kann bei einer priv. KV einen Vertrag abschließen. Sie ist dann der Versicherungsnehmer. Das Kind ist die "versicherte Person", weshalb natürlich der Versicherungsnehmer auch gesetzl. versichert sein kann, da er ja keine Versicherungsleistung beantragt, sondern eben nur Vertragsinhaber ist (bis zur Volljährigkeit des Kindes). Das ist ohne weiteres möglich.

Wenn ich etwas vergessen habe, sag mir gerne Bescheid. Ansonsten laß Dich nicht ins Bockshorn jagen. Du brauchst eben NICHT den Schreiberling für die Ex zu spielen. Besonders nicht bei Deiner genannten Konstellation des "weiter weg wohnens".
Bange machen ist nicht!

Ist der Sohn denn jetzt noch in Deinem Vertrag mit versichert?


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - Reninho - 27-08-2014

Hallo Nappo!
Danke für deine schnelle Antwort.

Unser Sohn ist bei der gleichen KV wie ich, und wird dort auch unter der gleichen Versicherungsnummer geführt. Ich bin also der Versicherungsnehmer. So gesehen ist er wohl bei mir mitversichert. Er hätte aber auch separat bei dieser oder bei irgend einer anderen privaten KV versichert werden können.

Ich möchte erreichen, dass er einen eigenständigen Vertrag hat, bei dem nicht mehr ich der Versicherungsnehmer bin, denn meine Frau steht auf dem Standpunkt, dass der Versicherungsnehmer sich bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung auseinandersetzen muss, die Rechnungen begleichen muss, mit Ärzten die Rechnungen diskutieren muss und somit auch die Erstattungen erhält. Sie hat einfach keinen Bock, sich mit dem Thema zu befassen und auseinander zu setzen und insbesondere auf die Erstattung zu warten.

Meine KV hat mir bereits mitgeteilt, dass meine Frau jederzeit ohne Kündigung den Part unseres Sohnes aus diesem Vertrages als Versicherungsnehmer übernehmen kann und unser Sohn somit nahtlos dort zu den bestehenden Konditionen versichert und ohne irgendwelche Nachteile bleiben kann. Dazu müsste sie jedoch freiwillig unterschreiben! Und das tut sie nicht!
Sie könnte aber auch genauso gut zu jeder anderen privaten KV wechseln. Das hätte jedoch den Nachteil, dass er sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen lassen müsste. Nachdem er aber vor zwei Wochen am Fuß operiert wurde, wäre das wenig sinnvoll.
Also möchte ich im Idealfall erreichen, dass er bei der jetzigen KV bleibt und meine Frau der Versicherungsnehmer ist, denn ich denke, nur so kann sie dazu verpflichtet werden, sich um die Angelegenheiten zu kümmern. Ähnliches hat sie ja auch bereits bei allen anderen Versicherungen gemacht, bei denen unser Sohn bei mir mitversichert war (Hausrat, Unfall, Haftpflicht,…). Er ist jetzt dort überall bei ihr mitversichert.

Alternativ habe ich aber auch nichts dagegen, wenn alles so bleibt wie es ist, und ich sie dennoch dazu verpflichten könnte sich um die Krankenversicherung-Themen bezüglich unseres Sohnes zu kümmern.

Meine Frage ist also: gibt es irgendwelche Urteile oder Paragraphen, die dieses Thema schon einmal behandelt haben? Wer ist dazu verpflichtet, das Kind zu versichern? Der Unterhaltsverpflichtete oder der Lebensmittelpunkt?
Dass ich den Beitrag über den Unterhalt an sie bezahlen muss, ist mir klar, und auch kein Problem!

Sollte die Verpflichtung zur Krankenversicherung nicht beim Unterhaltsverpflichteten liegen, sondern beim Lebensmittelpunkt, könnte ich die Versicherung jetzt fristgerecht bis 30. September zum 31. Dezember kündigen.

Ich würde sie dadurch in Zugzwang bringen können, einen Versicherungsvertrag abschließen zu müssen! Und weil er bei einem KV-Wechsel die Gesundheitsprüfung hätte, würde sie sicherlich bei der jetzigen KV bleiben.

Kann mein Plan so aufgehen?
Bin ich als Unterhaltsverpflichteter nicht nur verpflichtet, die KV Beiträge für unseren Sohn an sie zu bezahlen, sondern auch, dass ich der Versicherungsnehmer sein muss?


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - beppo - 27-08-2014

Also ich würde jetzt nicht gleich in solch vorauseilenden gehorsam verfallen.
Eine allgemeine Pflicht, dass euer Kind von dir privat zu versichern sei, besteht nicht.
Es gibt, m.M.n. nur ein Urteil vom berüchtigten OLG-Hamm was sich diese Pflicht aus den Fingern gesogen hat.

Und deiner Ex würde ich einfach schreiben, dass sie, wenn ihr die Bedingungen der PKV nicht zusagen, euren Sohn natürlich auch in ihrer GKV mit versichern lassen kann.
Dann hat sie dieses Problem nicht mehr.


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - blue - 27-08-2014

(27-08-2014, 21:14)Reninho schrieb: Meine Frage ist also: gibt es irgendwelche Urteile oder Paragraphen, die dieses Thema schon einmal behandelt haben? Wer ist dazu verpflichtet, das Kind zu versichern? Der Unterhaltsverpflichtete oder der Lebensmittelpunkt?
Die zusäzliche private KV für die Kinder hatte ich damals sofort nach der Trennung gekündigt. Warum sollte ich mich weiter damit rumschlagen?
Und zusätzlich Kohle ausgeben für Kinder, die mich nicht mehr sehen wollen?

Wenn Dir der Ar... auf Grundeis geht, dann wird alles abgestossen, wo Probleme entstehen könnten!


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - Nappo - 28-08-2014

Das Ganze ist etwas schwieriger. Es handelt sich ja nicht um eine zusätzliche PKV, sondern um eine Voll-PKV.
Eine Kündigung von deiner Seite aus kannst Du nicht vollenden, da der Vorversicherer eine Bestätigung des Nachfolgeversicherers verlangt, aufgrund der bestehenden KV-Pflicht.

Ich vermute, dass es in Deinem speziellen Fall keine weiteren Urteile gibt. Soweit ich mich erinnere hat nicht nur das OLG Hamm ein solches Urteil gesprochen, sondern auch das OLG Koblenz.

Wenn sich Deine Ex weigert, sich um diese Dinge zu kümmern, habe ich den Verdacht, dass es an Dir hängen bleibt. Wenn sie nicht unterschreibt, kann kein Versicherungsnehmerwechsel der KV vorgenommen werden.

Die KV korrespondiert dann automatisch mit Dir. Das Kind wird zwar dort versichert, wo es wohnt (Lebensmittelpunkt), das gilt aber hier für die GKV.

Ich fürchte, dass Dein Plan nicht funktioniert.


RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - JahJahChildren - 29-08-2014

Wenn ich als UET schon finanziell für die PKV zahlen muss, dann würde ich auch Versicherungsnehmer bleiben.

- Du hast direkten Zugriff auf alle Daten und Informationen betreffend deines Sohnes und bist nicht drauf angewiesen, dass Muttchen dir diese Infos vollständig und zeitnah liefert.

- Von meiner PKV bekomme ich jährlich € 1.200,00 rücküberwiesen, weil ich die Versicherung nicht wegen jedem Mist in Anspruch nehme. Wenn Sohn über eine PKV der Mutter läuft, zahlst du den vollen Beitrag dafür, siehst aber evtl Erstattungen in den Taschen der KM verschwinden.

Ich würde es so laufen lassen, wie es bis dato lief. Wenn die KM meint, sie müsse sich um all das nicht kümmern, wäre das für mich auch OK. Nur eines würde ich nicht tun: Bank spielen. Geld gibt es erst, wenn die KV gezahlt hat. Wenn die KM dich involvieren möchte, dauert es halt länger, bis sie die Erstattung erhält. Zusätzlich kannst du ihr ja "anbieten", dass sie ein Teil ihres Sorgerechts an dich "abtritt", hier die Gesundheitsfürsorge, mit welcher die KM offensichtlich komplett überfordert bist. Und als wohlwollender Elternteil bist du natürlich grundsätzlich geneigt, ihre Defizite kompensieren zu wollen. Väter können halt beides: Zahlen und Kümmern...