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Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - Druckversion

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RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - Berlusconi - 31-05-2013

(31-05-2013, 18:23)iglu schrieb: Ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, etwas davon geschrieben zu haben, dass er mit ihr kommunizieren soll.

hast du auch nicht. wenn er aber ein verfahren eröffnen soll um sie der "gerechten strafe" zuzuführen, wird er gezwungenerweise wieder mit der alten fregatte in kontakt kommen (darauf könnte ich sehr gerne verzichten). ich würde sie klang- und sanglos in der versenkung verschwinden lassen, charles' tochter ist alt genug und wird sich einen eigenen reim machen können. das sind nur meine gedanken, jeder kann es so handeln wie er möchte.


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - wackelpudding - 31-05-2013

(31-05-2013, 18:16)iglu schrieb: ... und jegliche Aktivität einstellen.

Was willste noch tun, wo es gut läuft?


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - Charles - 31-05-2013

(31-05-2013, 18:19)Berlusconi schrieb: lieber iglu. das ist typisches frauendenken. hat charles es nötig? ich denke nein. ich denke er ist einfach froh dass sich sein kind meldet und er es nicht mehr nötig hat mit der ausrangierten fregatte zu kommunizieren. und dabei sollte er es auch belassen.
Ja, ich bin froh, wenn auch ziemlich aufgeregt und unsicher nach der Meldung von meiner Tochter.
Rachegefühle habe ich kaum. Ich möchte nur nie wieder irgendeinen Kontakt mit dieser Frau haben. Es wäre wohl auch gesünder für sie, wenn wir uns niemals wieder treffen...


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - p__ - 31-05-2013

Angriffe wegen mutmasslichem Frauenbashing, mutmasslicher Menstruation etc. sind wirklich unnötig, bleiben wir besser bei der fachlichen Substanz.

Kindesentzug ist ein Antragsdelikt, der Vater muss anzeigen damit es verfolgt wird. Die Gefahr, die Wackelpudding sieht besteht vermutlich darin, dass die Tochter 15 Jahre lang bei einer kriminellen Entführerin aufgewachsen ist und entsprechend von ihr geprägt wurde. Besucht sie den Vater und der bringt als erstes die Strafverfolgung gegen ihre Mutter in Gang, könnte das schon wieder das Ende jedes Kontakts bedeuten. Die Mutter hat sich bei der Tochter sicher nicht als Straftäterin, sondern jahrelang in bestes Licht gestellt. Die Anzeige wäre für die Tochter unverständlich und könnte wie die Rache eines Böslings aussehen. Bloss gut, dass mich Mami damals vor dem in Sicherheit gebracht hat....

Dem kann man einwenden, dass die Kindheit nun sowieso lange vorbei ist, die Tochter eine Fremde ist, vielleicht noch nicht einmal dieselbe Sprache spricht, sich mehr als ein paar Besuche zwischen zwei Erwachsenen und Schmerz über die Distanz sowieso nie mehr entwickeln können. Die Ursache dafür war nun mal eine Straftat der Mutter, es könnte der Tochter auch neue und ehrlichere Perspektiven eröffnen wenn sie deren Folgen jetzt miterlebt. Vielleicht hat sie selbst einmal Kinder und versucht es dann anders zu machen als sie anzulügen und zu entführen.


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - Ibykus - 31-05-2013

Ich nehm's Jessy keinesfalls übel. Und ich denke, dass sie das weiß und deshalb auf ihre Wortwahl nicht besonders geachtet hatte. Ich finde, sie ist eine engagierte Bereicherung für dieses Forum. Aber meine Besserwisserei kennt eben auch bei weiblichen Mitstreitern keine Grenzen ...

Ich kann auch den TO gut verstehen. Wer mir über Jahre hinweg mein Kind vorenthält und dadurch mein Leben zerstört oder -aus welchen Gründen auch immer- zu zerstören beabsichtigt, kann sich zu 100% sicher sein, dass ich ihn irgendwann dafür zur Rechenschaft ziehen werde.

Mir wäre es dabei vollkommen egal, ob mir Rachegefühle oder Gerechtigkeitsdenken unterstellt würde.
Diese Frau hätte am Rest ihres Lebens ganz sicher keine Freude mehr!


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - blue - 31-05-2013

(30-05-2013, 19:43)Charles schrieb: Dazu würde passen, dass ich ein paar Mal in den Jahren vom BKA angerufen wurde, ob ich die Anzeige aufrecht halten würde...
Da Du dieses mit Ja beantwortet hast, sind alle weitere Fragen aus der Welt geschafft.

Diese Anzeige aus der Vergangenheit jetzt zurückzuziehen, würde Dich auch bei Deinem Kind als unglaubwürdig erscheinen lassen.

Dieses bei einem direkten Kontakt auf den Tisch zu bringen, würde ich allerdings auch nicht. Jetzt geht es nur noch um euch beide!

Ich würde eh davon ausgehen, dass eine Verurteilung jetzt nicht mehr stattfindet.


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - Jessy - 31-05-2013

Menstruation ist erst übernächste Woche, also macht euch auf was gefasst... Big Grin

Zum Thema: Im Moment kann sich der TO ja alle Möglichkeiten offen halten und so reagieren, wie die Situation es erfordert. Zu früh freuen würde ich mich nicht, vielleicht brauchen die Tochter oder die KM nur Geld. Vielleicht will sie aber auch ernsthaft Kontakt - dann wird man früher oder später ohnehin das Gespräch bezüglich der vergangenen Jahre mit der Tochter suchen müssen.

Ansonsten hat @ p schon auch Recht - die Kinder von heute sind die Eltern von morgen und sie folgen Beispielen... in die eine wie in die andere Richtung.


RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - iglu - 01-06-2013

Dann können wir ja jetzt für dich einen Menstruations- und Ovulationskalender anlegen.Big Grin