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Was kann noch kommen? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Was kann noch kommen? (/showthread.php?tid=7864) Seiten:
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RE: Was kann noch kommen? - kuwals - 20-12-2014 und wie soll ich nachweisen dass meine Ehefrau unterhaltsberechtigt ist? Was kann noch kommen? - CheGuevara - 20-12-2014 Nach deutscher Gesetzeslage wäre es so, dass Mutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes nicht arbeiten muss und ansonsten einer Vollzeittätigeit nachgehen müsste. D.h. wenn Kind unter drei Jahren, alles gut. Darüber müsste sie nach deutscher Rechtslage theoretisch arbeiten. Es sei denn: 1. Arbeitslosigkeit (findet nix, täglich eine Bewerbung) 2. Kind braucht nachweislich mehr Betreuung (ADHS immer gerne versucht!) 3. Frau ist krank. Ich verstehe aber die Sinnhaftigkeit deiner Frage nicht im Zusammenhang mit vorstehenden Themen! Mindestbehalt ist doch eigentlich nur zunächst Thema bei Kindesunterhalt, wenn Du nicht auf die 100% kommst - das tust du doch? ... oder will die Alte auch noch Unterhalt von Dir? Was kann noch kommen? - CheGuevara - 20-12-2014 Sorry für "Sinnhaftigkeit" - ich glaubte in einem anderen Thread zu sein. Insofern passen auch die Antworten nicht wirklich! @moderatoren: meinen Beitrag bitte löschen! RE: Was kann noch kommen? - kuwals - 06-01-2015 Hallo, ich hab mich entschieden den Fragebogen von JA auszufüllen. da sind aber solche Fragen wo ich mir nicht sicher bin z. B. "In Ihrem Haushalt lebende Angehörige"- mein Sohn trage ich ein aber was ist mit Ehefrau? Eigenes Einkommen Ja/Nein? "Wohnverhältnisse" - wir wohnen in IHREM Haus. was soll ich eingeben? "Vermögen"-Bankguthaben, die wollen sogar Kontoauszüge von mir! Da können sie aber lange warten! RE: Was kann noch kommen? - Blumentopferde - 07-01-2015 Infos über dritte gehn die nix an. nicht ausfüllen. RE: Was kann noch kommen? - g_r - 07-01-2015 (06-01-2015, 23:15)kuwals schrieb: Nix. Das geht keinem Schwein an. RE: Was kann noch kommen? - kuwals - 07-01-2015 Okay, danke für ihre Antworten!!! RE: Was kann noch kommen? - kuwals - 18-01-2015 Eine Frage noch, JA fordert von mir den Titel zu unterschreiben, wenn ich dies nicht tue dann gehen die vor Gericht und ich muss die Kosten tragen! Können sie die Gerichtskosten im EU Ausland pfänden? Wenn ja dann soll ich es lieber unterschreiben, oder?! Die verlangen von mir die Auskunft über mein Vermögen (Kontoauszüge)! Was hat MEIN Eingespartes mit KU zu tun? RE: Was kann noch kommen? - Austriake - 19-01-2015 Keinen Titel vom Jugendamt unterschreiben. Lieber selbst einen vom Notar machen lassen - da steht dann das drin, was man will. Und nicht das, was das Jugendamt gerne hätte. Vermögensauskunft wird nicht erteilt - weder dem Jugenamt noch sonst wem (ausser vielleicht dem Finanzamt des Landes, in dem ich wohne). Einfach nichts abliefern, Hinweis auf Datenschutz oder sonst irgendeine Begründung nennen. Wichtig - es kommt nicht darauf an, ob das alles so rechtmässig ist oder nicht. Es kommt darauf an, das Jugendamt maximal mit sinnlosen Tätigkeit und Nonsens zu beschäftigen. Nicht die Auskunft verweigern (und die Verweigerung hinschreiben), sondern Auskunft erteilen über die Dinge, die gar nicht gefragt wurden. Und dafür nichts sagen über Dinge, die das Jugendamt nichts angehen. Und schon gar keine vorgedruckten Fragebögen oder Formulare ausfüllen. Alles separat und wirr durcheinander auf einen Fetzen Papier (Serviette, Bierdeckel o.ä.) schreiben, dokumentieren. Igrendwann verlieren sie die Lust an dem Spiel, und sie geben sich dann damit zufrieden, dass Du überhaupt was zahlst. Austriake RE: Was kann noch kommen? - kuwals - 19-01-2015 Hallo Austriake, danke für deine Antwort! Ich mein JA kann keine im Ausland lebende zwingen Kontoauszüge zu zeigen!? Ich las es einfach offen ohne ein Hinweis auf Datenschutz oder änliches. Wenn ich ein Titel von Notar ausstellen lasse muss der JA zuerst einverstanden sein oder sehe ich es falsch? Dann ist die Frage wenn sie trotzdem vor Gericht gehen. Sind die Gerichtskosten im EU Ausland pfändbar? RE: Was kann noch kommen? - Austriake - 19-01-2015 (19-01-2015, 14:01)kuwals schrieb: Hallo Austriake, danke für deine Antwort! Ich mein JA kann keine im Ausland lebende zwingen Kontoauszüge zu zeigen!? Ich las es einfach offen ohne ein Hinweis auf Datenschutz oder änliches. Wenn ich ein Titel von Notar ausstellen lasse muss der JA zuerst einverstanden sein oder sehe ich es falsch? Dann ist die Frage wenn sie trotzdem vor Gericht gehen. Sind die Gerichtskosten im EU Ausland pfändbar? Kontoauszüge bekommt niemand, schon gar nicht das Jugendamt. Zum Titel: ein Beispiel zum Rechnen, damit Du verstehst worauf es ankommt. Das Jugendamt will von dir einen Titel unterschrieben haben, mit 225.- € monatlich, dynamisch (alle Jahre mehr), unbefristet (nicht nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, sondern bis irgendwann). Nachteile für dich: Du musst allen Informationen hinterher rennen - in welche Schule geht das Kind, beginnt es eine Berufsausbildung, wieviel Geld bekommt das Kind während der Berufsausbildung, wann ist diese Ausbildung beendet, wann musst du weniger oder keinen Unterhalt mehr zahlen - alles das musst du selbst herausfinden, vom Ausland aus und auf deine eigenen Kosten. Dein eigener Titel beim Notar erstellt: Höhe des Unterhaltsbetrags, so wie du es willst (meinetwegen weiterhin die 225.- €). Gültigkeit des Titels, so lange du willst (lass es einfach in die Urkunde eintragen: dieser Titel endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes). Du kannst festlegen, dass immer der gleiche Unterhaltsbetrag bezahlt wird bis zum Ende der Laufzeit, du kannst auch was anderes festlegen. Du kannst festlegen, dass die Mutter alle zwei Jahre vorlegen muss, welche Schule das Kind besucht und wann es eine Ausbildung beginnt - sonst fliesst kein Geld. Wenn das Jugendamt mit deinem Notar-Titel nicht einverstanden ist, dann muss das Jugendamt vor Gericht ziehen und dich verklagen - aber dann nicht mehr auf Unterhalt generell, sondern nur noch auf die Differenz aus ihren Vorstellungen und dem, was du freiwillig zahlst. Wenn in dem Zahlbetrag kein grosser Unterschied ist (wie in meinem Rechenbeispiel), wenn es dem Jugendamt nur auf die Gültigkeit und die Dynamisierung des Titels ankommt, dann ist das Gerichtsverfahren schnell zu Ende und es kostet auch nicht viel. Das Jugendamt weiss das auch, und deshalb werden sie sich das Ganze überlegen. Austriake |