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Neuberechnung Unterhalt - Druckversion

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RE: Neuberechnung Unterhalt - anna2 - 24-02-2009

Hallo, ich bins wieder.
Nur mal eine Frage:
...Unterhaltserhöhung nachträglich geltend gemacht werden wird,... sollte sich ergeben, dass es wesentliche Veränderung der Einkommensverhältnisse gibt.
Heißt es, so wie ich es verstehe, dann erst mehr zahlen, wenn der Verdienst höher festzustellen ist?
Oder können die sogar rückwirkend fordern?
Es heißt auch: Einkommensverhältnisse...ungefragt offenbaren müssten?----Stimmt das? was, wenn es nicht gemacht wird?
Und: im Mai neue UBerechnung, da Kind 2 in neue Altersklasse kommt?--- Also doch keine 2 Jahre Sperrfrist?
Das endet ja dann nie, und man(n) bleibt zusätzlich auf Anwaltskosten ets sitzen, weil sie (die Ex)
nie genug hat, vor allem anscheinend zu wenig zu tun