Folgende Warnungen sind aufgetreten:
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/printthread.php(287) : eval()'d code 2 errorHandler->error_callback
/printthread.php 287 eval
/printthread.php 117 printthread_multipage



Trennungsfaq-Forum
Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16)
+--- Thema: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein (/showthread.php?tid=9105)

Seiten: 1 2


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - p__ - 13-06-2014

Heute gegrinst, "kann nicht sein", "gibts nicht", "bei mir nicht", morgen plärrend im Internet rumklickend auf der Suche nach Informationen wie der Katastrophe zu entkommen ist.


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - Petrus - 20-06-2014

Nationalrat bittet ledige Väter zu Kasse (20min, 19. Juni 2014)

Zitat:Der Nationalrat ist damit einverstanden, im Unterhaltsrecht die Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern gleich zu behandeln.

Also geht es in erster Linie ums Geld - Betreuung ist egal und die Väterausgrenzung geht weiter. Das stellt sogar Bundesrätin Sommaruga fest:
Zitat:Idealerweise beteiligten sich beide Eltern an der Betreuung und an der Finanzierung. Davon sei man heute aber leider noch weit entfernt.

Das wirkliche Dilemma der Änderung ist aber:
Zitat:man möge von der heutigen Regelung halten, was man wolle, aber sie sei einigermassen klar. Väter könnten ziemlich genau berechnen, was sie bezahlen müssten <und das war schon recht üppig>. Mit der neuen Regelung wäre nichts mehr klar. Im Gesetz solle verankert werden, dass das Kind einen «gebührenden» Unterhalt zu Gute habe und dass sich die Eltern «nach Kräften» beteiligen müssten.
...
dass alle alles machen können und auf alles Anspruch haben sollen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht

Der eigentliche Knackpunkt dürften die Auswirkungen auf Betreuungsunterhalt für die Mami sein, der sich nach der Gesetzesänderung eben unabhängig vom Ehezertifikat nach dem Kindeswohl richtet - lol. Natürlich gilt das alles nur für den zahlungspflichtigen biologischen Vater. Wenn die Sozialkasse die Kosten tragen muss, gelten andere Regeln.


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - p__ - 20-06-2014

Gleichbehandlung könnte mit gleichem Recht dergestalt eingeführt werden, dass Erwachsenenunterhalt abgeschafft wird. Aber auch Gleichbehandlung in Richtung "grösstmöglicher Unterhalt" wäre okay, wenn es wirklich Gleichbehandlung wäre. Aber genau das ist es ja nicht!

Gleichbehandlung wäre, wenn beide Eltern das Recht hätten, das Kind gleichwertig zu betreuen. Ein Mütterprimat mit den daran angehängten Unterhaltsrechten ist eben keine Gleichbehandlung, egal ob das Gesetz lügenhafterweise geschlechtsneutral formuliert ist. Solange in der Praxis Väter und nicht Mütter mit ihren Gleichbehandlungswünschen kostenpflichtig abgelehnt aus dem Gerichtssaal fliegen, bleibt das Gesetz das, was auch bisher immer war: Klopapier mit Lügen drauf. Lügen, Lügen, Lügen. Und so wie man mir begegnet, so begegne ich auch den Vertretern dieses Gesetzes.

Die Unbestimmtheit über die Unterhaltshöhe kennen wir auch recht gut und die Folgen davon. Unbestimmtheit hat immer dieselbe Folge, nämlich nach oben offene Unterhaltsmaximierung.


Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - CheGuevara - 20-06-2014

Die neue Regelung ist doch ok!

Systeme scheitern in der Regel nur dann, wenn "überzogen" wird.

Da wird ein Aufschrei durch die Väterszene gehen und in den nächsten 20 Jahren wird sich das dann Richtung echte Gleichberechtigung bewegen.

Uns betrifft das nicht mehr, wir können allenfalls unsere Söhne warnen. Unsere Enkel wird es auch in Deutschland nicht mehr betreffen.


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - p__ - 28-12-2015

Der von Nathan verlinkte Beitrag, das Interview mit Frau Ingeborg Schwenzer, beruht auf einem 55seitigen "Gutachten", das Schwenzer 2013 angefertigt hat. Das ist zwischenzeitlich im Volltext online: https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/veranstaltungen/familienrecht/gutachten-schwenzer-d.pdf
"Zeitgemässes kohärentes Zivil- insbesondere Familienrecht"

Hier kann man die Details nachlesen und die Argumentationen, mit denen nicht nur sie hantiert. Sie stützt sich vielfach auf die ebefalls schon im Thread erwähnten Cottier. Ich ziehe mal ein paar Details heraus:

- Sie will alle "Lebensgemeinschaften" gleichstellen, eine Lebensgemeinschaft liegt bei ihr schon dann vor, wenn das Paar drei Jahre zusammen war, oder ein Kind da ist, auf eine gemeinsame Wohnung kommt es nicht an, auf das Geschlecht kommt es auch nicht an, auf die Zahl der Beteiligten kommt es nicht an, polygame Lebensgemeinschaften sind ebenso gleichgestellt. Es kommt auch nicht darauf an, dass sich einer der Partner gegen die Einordnung als Lebensgemeinschaft auspricht, es gibt kein "opt out". Will er das nicht, muss er die Beziehung klar und deutlich beenden.

- Für das Ende der Lebengemeinschaft verlangt sie einen Knetgummiball voller Ausgleiche. Knetbar, drehbar, wendbar in allen Richtungen, überall Abweichtungen von den Regeln erlaubt wenn es dem Einzelfall Rechnung tragen würde. Die Regeln sind bei ihr: Güterrecht, Vorsorgeausgleich, Unterhalt.

- Ihr Standardgüterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Das würde eine Zugewinngemeinschaft stark Richtung Gütergemeinschaft rücken, es gibt damit bereits während der Lebensgemeinschaft automatisch ein Gemeinschaftsgut. Auch eine wahre Freude für Gläubiger.

- Die Gestaltung der Lebensgemeinschaft durch Verträge soll streng regelmentiert bleiben, was dem Staat nicht gefällt soll verboten bleiben.

- Die biologische Mutter soll wie jetzt auch immer Elternteil bleiben und die erste Position beim Sorgerecht innehaben. Der Vater soll noch beliebiger wie jetzt werden, seine Elternschaft soll sich durch eine "intentionale Elternschaft" begründen, in Abhängigkeit der Zustimmung der Mutter. Auch, wenn man verheiratet ist. Auch, wenn der zweite Elternteil gleichgeschlechtlich ist, somit können Lesben (Schwule nicht, da die bevorrechtigte Mutter fehlt!) sehr leicht Eltern werden. Das Sorgerecht der zweiten Person ist in allen Fällen später und schwächer wie das der Mutter, es steht in Abhängigkeit von ihr. Die biologische Vaterschaft tritt immer zurück.

- Adoptionen sollen von bisherigen Hürden befreit werden, "flexibilisiert" wie sie es nennt.

- Das Sorgerecht soll auf Dritte ausgeweitet werden können, dafür reicht eine neue Lebensgemeinschaft mit ihnen. Der neue Lover kann das Sorgerecht bekommen, es gibt dann mehr als zwei Sorgeberechtigten. Eine Begrenzung auf auf eine Sorgeberechtigtenzahl schlägt sie nicht vor, nach dem fünften Lover hat das Kind dann möglicherweise sieben Sorgeberechtigten.


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - Petrus - 28-12-2015

lol - das kann sich wirklich nur eine Schweizerin ausdenken

Realität ist aber, dass die Schweiz sich in ihrem 'Gebahren' internationalen Standards angleichen muss und wenig Möglichkeiten hat, aus den Verträgen auszuscheren. Schon die Gemeinsame Sorge im Scheidungsfall hat den Eidgenossen starkes Kopfzerbrechen bereitet. Klar ist aber, dass die Schweizer noch immer die gleichen Probleme haben, die Mitte vernünftiger Regelungen und Entscheidungen zu finden. Dieses Wirrwarr ist nur Ausdruck zunehmender Verunsicherung und völlig idiotischer Reaktion. Das könnte noch schlimmer werden ...


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - zeitgenosse - 28-12-2015

Die Schweizer sind die totalen Mamiversteher. Kaum ein Politiker, Richter, Behördenvertreter männlichen Geschlechts hat hier in der Diskussion noch Eier im Sack, alle abgegeben. Die vom "schwachen" Geschlecht betreiben untereinander eine Kumpanie, dass es zum Himmel stinkt. Alles vor der Schablone, dass man als Frau ja angeblich zum unterdrückten Geschlecht gehöre und sich gegenseitig zu helfen habe. ...
Im Zweifelsfall bekommt die Mami alles, der Vater NICHTS!


RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - p__ - 28-12-2015

(28-12-2015, 20:30)Petrus schrieb: lol - das kann sich wirklich nur eine Schweizerin ausdenken

Sie ist Deutsche. Herkunft ist ohnehin kein Maßstab für irgendwas. Ihre Biographie enthält aber auffallende Leerstellen im Privaten, ganz ähnlich wie viele andere gleichgeschlechtlich orientierte Protagonistinnen, die nicht wollen, dass ihre Ideen als persönlich motiviert enttarnt werden.

Deinen Einwand mit den internationalen Standards hat sie vorausgesehen. Lies mal den Text. Sie begründet 80% ihrer Ideen mit Beispielen von woanders. Dafür sucht sie sich Einzelelemente verschiedenster Länder heraus, weitet sie enorm aber still und leise aus, so dass das Bild entsteht dass ja alles irgendwie schon existiert.

Bei Vätern hat das leider nie geklappt, die sind damit voll gegen die Wand gefahren. 15 Jahre energische Hinweise, dass fast überall gemeinsame Sorge für Nichteheliche die Regel ist - was scherte es Deutschland.