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RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 21-07-2014 Das war nicht meine Frage, meine Frage wist muß man auch sein Vermögen, z.B Höhe des Sparguthabens offenlegen RE: Beistandschaft vom Jugendamt - blue - 21-07-2014 Wenn Du unter Mindestbedarf zahlst, dann ja. RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 01-10-2014 Ich möchte einmal Rückmeldung geben was zwischenzeitlich passiert ist. Habe meinen RA eingeschaltet der hat dem Ja meine Lohnzettel zugesandt mit der Aufforderung nachzuweisen , dass die Kinder keine Lehre begonnen haben, die Frist war vor 6 Wochen um. Nun hat sich das JA gemeldet und mich 10 % DÜTab hochgestuft und mich "eingeladen" ihnen einen Wisch zu unterschreiben. allerdings habe ich nicht vor beim JA was zu unterschreiben. Da ich meinen RA Termin erst nächste Woche habe, stelle ich die Frage ist mein Vorhaben umsetzbar. Weiterhin habe ich meine Arbeitszeit ab 2015 so weit herabgesetzt dass ca 100 % DÜtab zu zahlen wären. Außerdem habe ich den Beistand aufgefordert mir Zeugnisse der Kinder zuzusenden, dieser meinte jedoch, dafür sei er nicht zuständig, ich solle mich an die KM wenden. Ist diese Aussage korrekt? RE: Beistandschaft vom Jugendamt - mmm - 01-10-2014 hi Zitat:Außerdem habe ich den Beistand aufgefordert mir Zeugnisse der Kinder zuzusenden, dieser meinte jedoch, dafür sei er nicht zuständig, Jupp, Beistand ist nur für die Kohle zuständig. Willst du Zeugnisse, musst du KM fragen und notfalls klagen. mmm RE: Beistandschaft vom Jugendamt - p__ - 01-10-2014 Eine Schulbescheinigung müsst der Beistand einholen und vorlegen. RE: Beistandschaft vom Jugendamt - mmm - 01-10-2014 @p er frug nach Zeugnissen http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=110542.html mmm RE: Beistandschaft vom Jugendamt - p__ - 01-10-2014 (01-10-2014, 18:52)mmm schrieb: er frug nach Zeugnissen Ich weiss. Und erst fragt er das JA, ob die Kinder eine Lehre begonnen haben. Darauf offenbar keine Antwort. Dann die Frage nach Zeugnissen. Das macht den Eindruck, wie wenn es ihm gar nicht um die Noten geht, sondern eigentlich um eine Schulbescheinigung, um zu erfahren ob die Kinder noch in der Schule sind. Und die hätte durchaus das Jugendamt vorzulegen. RE: Beistandschaft vom Jugendamt - suppenkasper - 01-10-2014 Moin Wie alt sind denn deine Kinder? Mit den Zeugnissen: Sofort einklagen, wenn da nichts kommt - habe mich damit auch immer abspeisen lassen, dass ich nur Anspruch auf eine Schulbescheinigung hätte. Jetzt will meine Tochter zum Medizinstudium und ich habe seit der 8. Klasse keine Noten mehr gesehen...würde ich mit mir nicht mehr machen lassen! RE: Beistandschaft vom Jugendamt - mmm - 01-10-2014 @suppenkasper Zitat:Mit den Zeugnissen: Sofort einklagen, wenn da nichts kommt - habe mich damit auch immer abspeisen lassen, dass ich nur Anspruch auf eine Schulbescheinigung hätte. Jetzt will meine Tochter zum Medizinstudium und ich habe seit der 8. Klasse keine Noten mehr gesehen... Wo ist dein Problem? Medizin ist ein NC-Fach, also wird das Abi wohl ziemlich okay gewesen sein. mmm https://www.hu-berlin.de/studium/beratung/merk/grenzws RE: Beistandschaft vom Jugendamt - Skipper - 01-10-2014 Die Schulbescheinigung gibt Auskunft über den unterhaltsrelevanten Status des Kindes. Hier könnte es einen Anspruch gegen den Beistand geben. Die Schulnoten geben Auskunft über die Persönlichen Verhältnisse. Hier gibt es einen Anspruch gegen die Mutter. (01-10-2014, 18:37)mmm schrieb: (...)Nicht ganz. Zeugnisse werden zugeordnet dem § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Dieser Anspruch richtet sich gegen den anderen Elternteil. Aber: Kommt der andere ET dem Wunsch nach Auskunft nicht oder nicht ausreichend nach, dann kann beim JAmt Antrag gestellt werden nach § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (...) (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. Hilft das nicht, DANN bleibt nur der Klageweg. Gerichte sehen es gern, wenn alle außegerichtlichen Möglichkeiten zur Konfliktlösung ausgeschöpft werden. (> Dreisprung: Mutter, Amt, Gericht) S. RE: Beistandschaft vom Jugendamt - suppenkasper - 01-10-2014 ach, echt...NC-Fach? Wer hätte das gedacht... Was mein Problem ist, darfst du mir überlassen - es wird natürlich auf Zeit gespielt und reinzukommen in die Kiste...jetzt war ein Jahr Bolivien, mal sehen, was jetzt kommt. RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 01-10-2014 Die Kinder sind 15 Jahre alt RE: Beistandschaft vom Jugendamt - Dzombo - 01-10-2014 @zwangszahler... Dein RA hat dem JA "nur" deine Lohnzettel zugesandt, Ergo hast Du den Fragebogen vom JA nicht ausgefüllt. Richtig? Wenn ja. Wie hat dein RA die Ablehnung des JA-Fragebogen begründet? RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 01-10-2014 (01-10-2014, 19:57)Dzombo schrieb: @zwangszahler... Überhaupt nicht, kein Fragebogen nur Lohnzettel, sonst wurde nichts ausgehändigt. Geltend wurden noch von ihm Aufwendungen zur Altersvorsorge und Fahrtkosten zur Arbeit gemacht. RE: Beistandschaft vom Jugendamt - Dzombo - 01-10-2014 Dann hast Du ja den ultimativen Beweis dafür, dass Du Auskunftsbögen Marke Eigenbau sowohl vom JA, als auch bei Bedarf vom JC regelmäßig in die berühmte Tonne kloppen kannst. Ich habe ans JA letztmalig im Februar 2009 Auskunft erteilt. Zwölf Lohnzettel und gut war. Und das Jobcenter von der Geburt meines Sohnes in 2006 an bis letztes Jahr NULL Auskunft. Dann ja, aber nur eine Kopie meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Das reichte dem JC nicht und sie zogen vor Gericht. Dort haben sie gegen mich verloren. Seit letztem Jahr gilt zumindest in Bezug auf mich. Mit der Zusendung meiner Lohnsteuerbescheinigung in Kopie komme ich meiner Auskunftspflicht genügend nach. Das habe ich mittels Beschluss vom FamGericht schriftlich! Das JC hat sogar die Gerichtskosten komplett gefressen. Die Herrschaften von JA und JC nehmen mich ergo für die Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verdammt ernst ![]() Also. Kommt wieder so ein Wisch in deinen Briefkasten geflattert. Ab in die Tonne damit. Basta! Guter Anwalt im Übrigen, den Du da an der Angel hast. Den solltest Du weiterempfehlen ![]() ![]() RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 02-10-2014 Das JA war gnädig und hat mir nur eine Schulbescheinigung der neuen Schule geschickt. Ich glaube beim Zeugnis hätte mich vermutlich der Schlag getroffen. Zumindest muß ich kein Astrophysik Studium finanzieren. Das Talent hat nicht mal für den Hauptschulabschluß gereicht. Mammi hat ganze Arbeit im Sinne des Kindswohls geleistet . Respekt!! ![]() RE: Beistandschaft vom Jugendamt - p__ - 02-10-2014 Stammte die Schulbescheinigung von einer Schule für Erziehungshilfe oder so was ähnlichem? RE: Beistandschaft vom Jugendamt - mmm - 02-10-2014 Zitat:Das Talent hat nicht mal für den Hauptschulabschluß gereicht. Mammi hat ganze Arbeit im Sinne des Kindswohls geleistet . Respekt!! aha...und bei dir wäre das Kind Astrophysiker geworden, was? ![]() mmm RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 02-10-2014 (02-10-2014, 18:33)p schrieb: Stammte die Schulbescheinigung von einer Schule für Erziehungshilfe oder so was ähnlichem? Nein , von einer berufsvorbereitenden Schule , für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss. Ich denke man wagt einen zweiten Versuch RE: Beistandschaft vom Jugendamt - p__ - 02-10-2014 (02-10-2014, 18:54)mmm schrieb: aha...und bei dir wäre das Kind Astrophysiker geworden, was? Bewiesen ist, dass sie unter Alleinverantwortung und Alleinerziehung der Mutter unter Ausschluss des Vaters nicht mal den Hauptschulabschluss geschafft haben. Unbewiesen ist, was beim Vater bzw. beiden Eltern in Erziehungsverantwortung aus ihnen geworden wäre. Die Fakten "was der Fall ist" sind bitter und traurig. Auch ohne eine Spekulation "was wäre, wenn". RE: Beistandschaft vom Jugendamt - mmm - 02-10-2014 Zitat:Bewiesen ist, dass sie unter Alleinverantwortung und Alleinerziehung der Mutter unter Ausschluss des Vaters nicht mal den Hauptschulabschluss geschafft haben. korrekt!!! Nichts weiter wollte ich damit sagen. Für mich klang der TO so, als wenn er der Meinung ist, es in jedem Fall besser hinbekommen hätte. mmm RE: Beistandschaft vom Jugendamt - wackelpudding - 02-10-2014 (02-10-2014, 20:00)mmm schrieb: Für mich klang der TO so, als wenn er der Meinung ist, es in jedem Fall besser hinbekommen hätte. Wer kennt denn nun die Mutter? Du oder der TO? RE: Beistandschaft vom Jugendamt - Dzombo - 03-10-2014 @zwangszahler... Bist Du enttäuscht über die bisherige Schulleistung deines Kindes? RE: Beistandschaft vom Jugendamt - zwangszahler - 03-10-2014 (03-10-2014, 05:08)Dzombo schrieb: @zwangszahler... Selbstverständlich bin ich das, da die Kinder nicht dumm sind. Ich unterstelle hier der Mutter , dies vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Die wenigen Zeugnisse die mir vorliegen haben diesen Weg erahnen lassen, insbesondere das was noch unter"Bemerkungen" zu lesen war. Da das JA nicht half und die Kinder keinen Kontakt zu mir wollen, konnte ich dieser Entwicklung einfach nur zusehen. Desweiteren werden sie es auf grund ihres fehlenden Benehmens, das ja in den Zeugnissen , zumindest in denen die mir vorliegen, ausgiebig dokumentiert wurde , es sehr sehr haben einen Betrieb zu finden der so jemanden einstellt RE: Beistandschaft vom Jugendamt - mmm - 03-10-2014 @wp, Zitat:Wer kennt denn nun die Mutter? Du oder der TO? und der TO ist ja sooo objektiv und der KM soooo wohl gesonnen. Ich halte es gelinde gesagt für unverschämt einem Elternteil zu unterstellen, einen schlechten (bzw. gar keinen) Schulabschluss vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Zitat:Ich unterstelle hier der Mutter , dies vorsätzlich herbeigeführt zu haben. mmm |