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Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? (/showthread.php?tid=9726) Seiten:
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RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - beppo - 01-12-2014 Genau. Den Vorteil musst du mit ihr teilen, den Nachteil aber alleine tragen. Und wenn sie plötzlich mehr verdient hat sie auch mehr Nachteil und du musst ihr mehr ausgleichen. RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - blue - 02-12-2014 (01-12-2014, 12:28)beppo schrieb: Und wenn sie plötzlich mehr verdient hat sie auch mehr Nachteil und du musst ihr mehr ausgleichen. Sowas passiert häufig im letzten Jahr der Unterhaltsplicht an die Mutter. Da kann jeder froh sein, wenn Mutter dann dem "Splitting" widerspricht. ;-) RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - Antragsgegner - 08-01-2015 Habe das mal fiktiv im Steuerprogramm durch gerechnet. Die Erstattung läge bei beiden Fällen bei ca. 3000€ - also doch schon einiges. Da überlege ich doch wieder, ob ich es mache. Selbst wenn ich im KU dadurch ne Stufe höher rutsche, wäre das ne "Mehrbelastung von" knapp 200€. Dafür 3000€ haben. RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - Antragsgegner - 21-01-2015 So, hab lange recherchiert und mir qualmt der Kopf! Also Realsplitting scheidet aus, das die Ex, soweit ich weiß, aktuell kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat. Sie is sehr wahrscheinlich noch über Papa versichert, da noch nicht 25. Mache ich das Realsplitting, hat Sie ein zu hohes Einkommen und müsste sich selbst versichern, was ich wieder ausgleichen muss. -> zu hohes Risiko. Also habe ich mir das wegen "außergewöhnlicher Belastungen" mal angesehen. Hier ist das Problem, das niemand Anspruch aufgrund der Ex auf Kinderfreibetrag etc. haben kann. Ex studiert allerdings und ist noch keine 25, daher gehe ich davon aus, dass Papa Anspruch auf den Erziehungs-Ausbildungsfreibetrag hat. Dieser Freibetrag scheint seit 2012 nicht mehr an ein eigenes Einkommen gebunden zu sein - sonst würde er nämlich aufgrund meiner Unterhaltszahlungen wegfallen. Oder weiß da einer genaueres oder noch ein Schlupfloch? |