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Umgangskosten und SGB II - Druckversion

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RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 24-09-2015

Ein Aufstocker, der abhängig beschäftigt ist und der nicht Blindengeld oder eine Entschädigungszahlung des Staates bekommt, die erlittenes Leid ausgleicht, kann mit legalen Mitteln für sich nicht mehr in der Tasche haben als de facto den Regelsatz von 399 EUR und den maximalen Freibetrag für Erwerbstätige von 330 EUR. Das macht 729 EUR abzüglich Strom und tralala.

Wie man mit 729 EUR abzüglich Strom und Tralala den Lebensstil finanzieren will, den hier einige ständig behaupten und den sie hier abfotografiert in die Quasselecke stellen, ist zumindest mir, unter der Prämisse legalen Verhaltens, absolut schleierhaft. Umso mehr, wenn sie nicht nur diesen Lebensstil pflegen sondern dann auch noch behaupten, massig Geld übrig zu haben.

Ich denke, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass manche Frohnaturen und Bon Vivants, die hier mit ihren fröhlichen Thesen und Anekdoten hausieren gehen, schlichtweg hochgradig kriminell sind und das der einzige Grund für ihr finanziell sorgenfreies Leben ist. Das können sie von mir aus auch sein. Das sollten sie aber dazu sagen, wenn sie anderen Vätern irgendwelche Flöhe ins Ohr setzen. Dann sind diese nämlich in der Lage, diese "Ratschläge", die diese Personen von sich geben und deren "Erzählungen" von Wohlstand, Milch und Honig richtig einzuordnen.

Und diese realistische Einordnung ist gerade dort elementar wichtig, wo Väter wirklich in Not sind, wirklich nichts zu fressen haben und wirklich kein Geld haben, um ihre Kinder abzuholen und denen der Verlust der Wohnung droht. Denn die haben häufig nur noch einen Schuss frei, bevor der endgültige Abstieg oder sogar der Untergang kommt und dieser Schuss muss dann sitzen.

Diese kriminellen Vertreter sind zwar einerseits blöd genug mit ihren kriminellen Machenschaften oder deren Ergebnissen zu prahlen aber andererseits dann doch nicht so blöd, dass in jedem Detail öffentlich auszubreiten.

Die rechtfertigen ihr schönes Leben dann damit, dass sie angeblich nur eine Tasse Haferflocken mit Wasser am Tag fressen, während sie am Tag zuvor gepostet haben, dass sie täglich für 30 EUR Fleisch auf den Grill hauen, oder von irgendwelchen ominösen "Sponsoren" finanziert würden.

Ich weiß nicht, ob hier manche wirklich so blöd oder unbedarft sind, das zu glauben, ich bin es nicht, oder ob das so eine Art stillschweigende Übereinkunft ist...Ich weiß ganz genau, dass für diejenigen, die wirlich auf das Geld angewiesen sind, wie ich es einmal war oder diejenigen, die mit Leuten arbeiten, die am Ersaufen sind oder am Abgrund stehen, wie ich es tue, solche Äußerungen und Anekdoten wie sie manche von sich geben, ein Schlag in [Unterschreitung des Mindestniveaus] sind.

Um etwas enger zum Thema zurückzukommen, sollten die Ratsuchenden schon ganz genau überprüfen von wem welche Ratschläge kommen. Denn manche hier haben Wochen und Monate Zeit auf Sozialleistungen zu warten, weil sie sie eben nicht wirklich brauchen. Wenn man alle Zeit der Welt hat, kann man sich natürlich auch andere Vorgehensweisen leisten. Dann kann man zum Beispiel ausführliche Mails an Sachbearbeiter schreiben - oder sich sonst irgendwie ausgiebig mit ihnen herumzanken - und dann mal schauen ob die irgendwann beantwortet oder berücksichtigt werden. Das ist dann, um mal ein Beispiel zu nennen, kein Problem.

Wer diese Zeit, diesen Luxus und diesen Spielraum nicht hat, sollte das tun, was zum Beispiel ich sage. Einfach, direkt, schnörkellos und ohne große Umwege zum Ziel. Und wenn man wirklich mit dem Rücken zur Wand steht, dann darf man auch einmal ein wenig in die Trickkiste greifen.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 24-09-2015

(24-09-2015, 19:44)the notorious iglu schrieb: Ein Aufstocker, der abhängig beschäftigt ist und der nicht Blindengeld oder eine Entschädigungszahlung des Staates bekommt, die erlittenes Leid ausgleicht, kann mit legalen Mitteln für sich nicht mehr in der Tasche haben als de facto den Regelsatz von 399 EUR und den maximalen Freibetrag für Erwerbstätige von 330 EUR. Das macht 729 EUR abzüglich Strom und tralala.

In meinem Fall kommt das ziemlich genau hin. Ohne ALGII hätte ich nach Abzug von Unterhalt und der Miete 500 Euro übrig. In einem Wohnklo wären es vielleicht 650 Euro. Dann noch aufgerundet 150 Euro Fixkosten für Strom, Telefon, Versicherungen und tralala.
Ich brauche wohl nicht näher zu erläutern, das selbst bei bescheidener Lebensführung nicht wirklich viel, wenn überhaupt, etwas vom Rest hängen bleibt. Satt kann man davon werden, aber reich wird man damit jedenfalls nicht.

Edit: Und fünf weitere Münder bekommt man davon auch nicht satt.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 25-09-2015

(25-09-2015, 11:32)raid schrieb: Ein Bekannter von mir vergisst immer nach dem Tanken in der Tankstelle seines Kumpels zu bezahlen.

Was hat das jetzt alles noch mit dem Thema zu tun? Loblieder auf Sozialleistungstransfers singen oder Alzheimer- und Sozialleistungsbetrugsdebatten kann man doch nun wirklich trefflich in der Quasselecke führen.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 25-09-2015

Auch Einkommen in Geldeswert ist Einkommen und muss angegeben werden. Damit ist und bleibt das Betrug und übrigens auch Steuerhinterziehung, weil der Kumpel das als Privatentnahme versteuern müsste. Ich frage mich auch, wieviele Aufstocker Kumpels mit einer Tankstelle haben, bei denen man fürs Tanken nicht bezahlen muss.

Wieder einmal eine Preller- und Betrugsanleitung, die so richtig für den Pöscher ist und keinem Menschen weiter hilft. Ich wiederhole mich gerne: das taugt höchstens dazu, Menschen, die in Not sind zu, verhöhnen und zu verspotten.


RE: Umgangskosten und SGB II - Dzombo - 26-09-2015

Meistens ist ja mit Stricke reißen gemeint das nicht aus dem Hintern kommen des Jobcenter in Sachen Leistungsberechnung.

Deswegen wird ein längst nicht mehr unerheblicher Teil von Anfragen von Leistungsbeziehern durch eingerichtete Call-Center erledigt. Dort landet man, wenn man die "Service-Telefonnummer" anruft und sich im Glauben befindet, bei seinem "Sachbearbeiter" gelandet zu sein. Und dort im Call-Center wird auf Anweisung abgewimmelt was das Zeug hält.

Da bleibt vielen Kunden letztendlich gar nichts anderes übrig, als zu tricksen. Denn die Meisten sind auf das Geld angewiesen. Sie brauchen das Geld vom Amt. Trotzdem werden sie mit ihren Anliegen abgebügelt. Da passiert es dann schon ab und ab, das getrickst wird. Was nicht sein sollte, aber gemacht wird. Denn was für die Einen lächerliche Almosen sind, muss für viele Andere als Überlebensgeld herhalten.

Und ich habe Väter wie Mütter kennengelernt, die live bettelnd an der Tür vom Jobcenter standen. Die hatten tatsächlich nichts zu essen für das bevorstehende Wochenende für sich und ihre Kinder.

Ich betone es daher noch einmal.

Wer sich den sogenannten Leitfaden Alg2 versorgt und sich mit dessen Inhalt beschäftigt, oder alternativ sich die Arbeitsrichtlinien vom Jobcenter im Internet reinzieht und möglichst immer aktuelle am Ball bleibt. Der benötigt für seinen antragsbedingte Leistungsbezug vom Jobcenter definitiv keinen Berater. Er kann das sehr gut allein bewältigen.

Wenn man sich allerdings immer wieder auf Laien verlässt, kann es schon dazu kommen, dass man eines Tages strafrelevante Vorwürfe erhält.

Und wir wissen ja alle, dass der kleine Mann immer dran ist. Weil er erreichbar ist. Er darf nicht mal ohne Genehmigung kacken gehen Cool


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 29-09-2015

Habe zwischenzeitlich etwas Aktenstudium betrieben und einen Bescheid gefunden, in dem der Leistungsträger ausdrücklich, wortreich und
vor allem selber zugibt, keine Rechtsgrundlage dafür zu haben, mit der ich regelmässig und verbindlich auf eine Unterschrift der Mutter hinwirken könnte. Aus diesem Grunde räumt er mir das Ermessen ein, eine Erklärung an Eides statt abzugeben. Hinsichtlich der Beweiswürdigung hält er es für plausibel, das es neben dem 14-tägigem Umgang auch eine Ferienregelung gibt, auch wenn keine Umgangsvereinbarung in Schriftform vorliegt.

Außerdem hat der Leistungsträger früher von sich aus einen Turnus von drei Monaten zur Glaubhaftmachung der Umgangszeiten vorgeschlagen.

War vielleicht ganz gut, das ich schon früher danach gefragt hatte. Vor diesem Hintergrund kann ich natürlich leichter hinterfragen, warum die bisherige Ermessensentscheidung keinen Bestand mehr haben sollte.


RE: Umgangskosten und SGB II - Pistachio 00 - 30-09-2015

(29-09-2015, 23:41)Sixteen Tons schrieb: ... einen Bescheid gefunden, in dem der Leistungsträger ausdrücklich, wortreich und vor allem selber zugibt, keine Rechtsgrundlage dafür zu haben,
Würdest Du das hier bitte mal zitieren ?


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 30-09-2015

Zitat:Hinsichtlich der Nachweisbarkeit kann eine Bestätigung der Kindesmutter tatsächlich nicht von mir verlangt werden. Hier bin ich zunächst von der Bereitschaft der Kindesmutter, diesen Nachweis ohne weiteres zu Erbringen, ausgegangen.  Anderes ergibt sich, wenn eine gerichtliche Regelung z. B. in Form eines Übergabebuches, besteht. Sollte eine Regelung, auch in Übereinstimmung mit dem Jugendamt X-Stadt, nicht bestehen, so muss ihr Mandant die künftigen Umgangstage in Form einer Eidesstattlichen Versicherung nachweisen



RE: Umgangskosten und SGB II - Pistachio 00 - 30-09-2015

ok. Danke.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 05-10-2015

In der neuesten Fassung der fachlichen Hinweise der BA zum §21 SGB II fügte die Bundesagentur für Arbeit
jetzt wieder den Passus ein, das Unterhaltsschuldner zum Abändern des bestehenden Titels aufzufordern sind.
Dieser Satz wurde mit Hega 06/2012 gestrichen und ist jetzt wieder da.
Allerdings nur unter der Prämisse, daß weder das Kind, noch der Betreuungselternteil Sozialleistungen beziehen.
Anscheinend findet man bei der BA keine andere Möglichkeit, den Kostendruck bei Umgang zu senken.
Die Aufforderung geht m. E. aber klar an der Richtlinie aus dem Urteil des BSG v. 09.11.2010 vorbei.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 05-10-2015

Eigentlich bin ich nur zufällig darüber gestolpert, weil die Sozialgerichte einem anderen Papa seinen
Anordnungsgrund damit kaputt hauen, daß sie u. a. behaupten, er wäre gar nicht leistungsfähig für den titulierten Unterhalt, den er zahlt. Wenn Papa dann erst mal Unterhaltschulden hat, fällt der Klagegrund weg.
Früher ist der Papa regelmäßig zwecks Umgang zu seinen Kindern ins europäische Ausland gefahren. Mit der Regelungen waren die Kinder und Papa ganz zufrieden. JC und SG meinten dann, Papa durfte nur noch alle 3 Monate zu den Kindern, sonst wird das zu teuer. Also kamen die Kinder dann regelmäßig zu Papa, Papa konnte ja nicht mehr so oft zu den Kindern kommen, weil JC und SG das nicht mehr wollten. Dafür brauchte Papa aber mehr Platz und jetzt kostet die Unterbringung und die Regelsätze von Papa und seinen Kindern fast 30% mehr als daß, was Papa davor für die regelmäßigen Fahrten zu seinen Kindern bezahlt bekommen hat. JC und SG sind ungehalten, weil ihnen deren ökonomisches Prinzip gerade schmerzhaft auf die Füße gefallen ist. Demnächst steht das Hauptsacheverfahren an und vielleicht kann Papa dann wieder wie vorher zu seinen Kindern fahren.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 06-10-2015

§21 SGB II, der 2. Eintrag bei Google.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 08-10-2015

Heute bekam ich Antwort zu meiner Anfrage an das Jobcenter bzgl. der Bestätigung der Mutter über den statt gefundenen Umgang.

"Sofern es Ihnen nicht möglich ist, eine schriftliche Bestätigung der Kindesmutter über...einzuholen, bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung. Sie können daher weiterhin die Tage des Umgangsrechts durch Ihre eidesstattliche Versicherung bestätigen.

Es verbleibt jedoch bei einer vorläufigen Bewilligung, die erst nach ...[Beibringung von div. Unterlagen] ... endgültig festgesetzt wird."

Jetzt könnte man ja das Wort "Sofern" so weit auslegen, das dies nur auf die Anzahl der durch die Mutter verweigerten Nachweise zutrifft. Aber der 2. Satz ist dann ja doch recht eindeutig.


RE: Umgangskosten und SGB II - sorglos - 09-10-2015

(08-10-2015, 18:17)Sixteen Tons schrieb: "Sofern es Ihnen nicht möglich ist, eine schriftliche Bestätigung der Kindesmutter über...einzuholen, bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung. Sie können daher weiterhin die Tage des Umgangsrechts durch Ihre eidesstattliche Versicherung bestätigen.

Ich sehe meine Auffassung bestätigt: Man muss nicht obrigkeitstaatlich buckelnd Unterlagen erst "erstellen", die den Familienfrieden stören.

Da du aber eine Leistung "im Voraus" teilweise bekommst, wird bei der Vorläufigkeit wenig zu machen sein. Das JC möchte seinen Bürokratieaufwand ausbauen, durch fortgesetzt notwendige Änderungsbescheide.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 26-11-2015

Durch einen Eigentümerwechsel bei meiner Mietwohnung wurde die Heizungsablesung fast 5 Monate später vorgenommen sonst, das war nun Ende September. Damit entstand ein stattliches Guthaben, denn in den Sommermonaten wird ja gar nicht oder nur wenig geheizt.
Nach der Gutschrift vom ehem. Vermieter Anfang November und Erhalt der Abrechnung habe das JC angeschrieben, unter welchem Aktenzeichen und auf welches Konto ich den Erstattungsbetrag überweisen soll. 14 Tage bleibt der Briefkasten leer und heute war er prall gefüllt. JC hat einen Änderungsbescheid über 6 Seiten DIN A4 rausgelassen und sämtliche Leistungen für Dezember d. J. gestrichen.
Warum einfach, wenn's auch umständlich geht...
Jedenfalls freue mich schon auf die von mir zu tätigende, fette Heizkostennachzahlung, die mir der Vermieter dann im nächsten Frühjahr präsentiert...

Man hat nun sogar Zeit gehabt, meine in der Vergangenheit nachgewiesenen Umgangszeiten der Kinder mit den eingereichten Prognosen abzugleichen und eine Überzahlung festgestellt. Allerdings nur für den  Zeitraum 09/14 bis 03/15. März bis September d. J. folgen dann wohl unmittelbar dahinter. Ich darf also noch einen kleinen dreistelligen Betrag nachberappen (und zum Nikolaus gibt's sicherlich den Bescheid für den nächsten Abschlag). Eigentlich hatte ich nicht mehr wirklich damit gerechnet, daß man sich wegen des Erstattungsbetrags die Mühe macht. Das war das erste mal in 4 Jahren (Die Bescheide bis 09/14 sind endgültig). Auf jeden Fall ist für den weiteren 22 Seiten starken Änderungsbescheid dann wohl noch ein Baum gestorben.
 
Gut, war klar, daß ich das Geld nicht geschenkt bekomme, aber der Zeitpunkt so kurz vor den Feiertagen ist vom Jobcenter mal wieder durch Nutzung des psychologischen Moments hervorragend gewählt worden. Chapeu!

War vielleicht doch ganz gut, das Geld aus den im letzten Jahr gewonnen Verfahren nicht gleich ganz auf den Kopf zu hauen und eine eiserne Reserve vorzuhalten. Sonst würde das wohl der Kahlschlag unter dem Weihnachtsbaum werden.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 26-11-2015

Ich weiß nicht, ob man das noch sagen muss, aber das Jobcenter kann selbstverständlich nicht die Leistungen streichen. Können können sie das natürlich schon, aber das ist rechtswidrig.


RE: Umgangskosten und SGB II - Skipper - 26-11-2015

ST,
es gibt die Möglichkeit dem JC zu vermitteln, daß die gewährten Mittel - im Vertrauen auf richtige Entscheide - verbraucht wurden und Du zur Rückzahlung in verträglichen Raten bereit bzw auch nur so in de Lage in seist, ohne Gefährdung und Notlage Deiner Familie.

Die Inkassostellen der JC sind idR zu größzügigen Lösungen bereit.

W.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 26-11-2015

@ N.I: Streichen ist von mir tatsächlich unglücklich ausgedrückt. Im Jargon des JC heißt das "aufgerechnet".

@Skipper: Die Zahlungsmodalitäten darf ich sogar in einem persönlichen Termin klären. Darf man bei einer vorläufigen Bewilligung eigentlich überhaupt davon ausgehen, daß alles
verbraucht werden darf? In den ELO-Foren ist der Prozentsatz der Fragen hoch, wo es heißt:"Rückforderung wg. Steuererstattung/Heizkostenguthaben/Lottogewinn. Geld schon ausgegeben. Was jetzt?"
Wer jahrelang am Staatstropf hängt, schiebt oft einen Berg von Schulden vor sich her und hat eigentlich gar keine andere Wahl als das zu nehmen, was er gerade kriegt um damit eine Lücke zu stopfen, während sich die nächste auftut.


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 26-11-2015

Das ist überhaupt nicht nötig, weil fett und breit im Gesetz steht, wie mit Überzahlungen zu verfahren ist.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 26-11-2015

Danke für den Hinweis. Ich halte das ja auch für bürokratischen Blödsinn und dann eine Aufrechnung mit 100% der lfd. Leistung sowieso.
Erwähnte ich eigentlich, das ich eine neue SB in der Leistungsabteilung habe?


RE: Umgangskosten und SGB II - the notorious iglu - 26-11-2015

Neue SB müssen immer mit Geduld, Gleichmut und liebevoller Strenge eingeritten werden.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 29-11-2015

Zwischenzeitlich bin ich aus dem ganzen Papierberg etwas schlauer geworden. Es geht da zum Einen also nicht um eine Rückforderung oder Aufrechnung in Bezug auf die Heizkosten, sondern um eine Bedarfssenkung bei der KdU in der Zukunft. Insofern ist das aus dem §22 Abs. 3 SGBII nachvollziehbar.


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 25-02-2016

Mit grossem Enthusiasmus und Fleiß habe ich nun meine Steuererklärung für 2015 gefertigt.
Mir fehlen zwar noch die Kindergeldidentifikationsnummern (von der Mutter habe ich dafür anscheinend wohl nur ein paar unlesbare Barcodenummern bekommen), aber den Alleinerziehendenentlastungsbetrag bekomme ich für letztes Jahr sowieso nicht.
JC hat mich schon Ende Januar aufgefordert, meine Steuererklärung einzureichen. Nach der Prognose der Steuersoftware dürfte der
Erstattungsbetrag wahrscheinlich erneut maximal für eine Mantaplatte reichen. Es ist wirklich kniffelig, wenn man so gar keine Werbungskosten hat.

Den nicht leistungsrelevanten Bagatellbetrag von weniger als 10 Euro für die Steuererstattung aus letztem Jahr hat das Jobcenter übrigens einfach so und kommentarlos einbehalten. Aktuell muß sich jetzt jemand vom Landkreis damit beschäftigen, den auf dem Sammelkonto der Kreiskasse wieder zu suchen.

In der Zwischenzeit habe ich gelernt, daß für vorläufige Bescheide das Monatsprinzip gilt, auch bei gerichtlichen Entscheidungen. Mir und den Kindern wurden im November per Bescheid wegen einer Heizkostenerstattung die Leistungen für den Monat Dezember komplett gestrichen. Da es dann Ende des Monats Dezember ausnahmsweise einmalige Einnahmen gab, darf ich die ausnahmsweise behalten (gehen in den Vermögensstamm über).


RE: Umgangskosten und SGB II - Micha aus Bayern - 24-06-2016

Ist es das was ihr wolltet?

http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-reform-alleinerziehende-werden-zur-kasse-gebeten/13494242.html

Schön dabei ist, das wenn der Vater kein Hartz IV bezieht der Mutter, respektive dem Kind, das Geld abgezogen wird


RE: Umgangskosten und SGB II - Sixteen Tons - 24-06-2016

(24-06-2016, 20:11)Micha aus Bayern schrieb: Ist es das was ihr wolltet?

http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-reform-alleinerziehende-werden-zur-kasse-gebeten/13494242.html

Ach, das ist doch gar nicht mehr aktuell...

http://www.tagesspiegel.de/politik/alleinerziehende-hartz-iv-neuregelung-fuer-getrennt-lebende-eltern-ist-vom-tisch/13686504.html

Für das, was das SPD geführte BMAS als nächstes dafür ausknobelt, kann ich nichts. Habe ich nicht gewählt.