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RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 13-02-2017 Folgendes VHS-Angebot hab ich grad entdeckt: https://mega.nz/#!IMJAUBaS!g0rOzvESNyLXW94nZYV5zCJU76iQMSckw0KZzQU-h2I Sorry für den Link, konnte aber keine Attachments mehr hochladen. Hier die Textversion: Informationen zum Kurs: Titel: Familienrecht Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder Info: Die finanzielle Absicherung der Kinder hat bei Trennung und Ehescheidung nach dem Willen des Gesetzgebers und der deutschen Rechtsprechung oberste Priorität. Der Vortrag befasst sich mit den Grundzügen des Kinderunterhaltsrechts und geht darüber hinaus auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Unterhalt volljähriger Kinder ein. Anhand mehrerer Rechen- und Fallbeispiele wird ein möglichst naher Bezug zur Praxis des Kindesunterhalts hergestellt. Ergänzend folgen Darstellungen zur möglichst effizienten Durchsetzung des Anspruchs auf Kindesunterhalt. Veranstaltungsort: Fachoberschule Dauer: 1 Abend Uhrzeit: 19:00 - 20:30 Kursgebühr: 5,00 € Material: Anmeldung erforderlich! Der letzte Satz! RE: Besuch vom GV - Pfanne - 13-02-2017 (13-02-2017, 09:43)Blumentopferde schrieb: Der letzte Satz! Der letzte Satz ist sehr dreist und vermutlich an die ganz Dummen unter den Schmarotzern, damit die auch noch anbeißen. RE: Besuch vom GV - p__ - 13-02-2017 Meistens ein billiger Mandantenköder, eine Werbeveranstaltung eines Anwalts der einen dummen VHS-Organisator gefunden hat dem das nicht aufgefallen ist. Gewöhnlich finden solche Veranstaltungen unter dem Dach eines anderen passenden Vereins statt - ISUV, VAMV... Erzählt wird dann, was grundsätzlich alles möglich ist. Die Zuhörer stellen Fragen und meistens gehts darin um den eigenen Fall. Antwort: Generell geht es so und so, aber individuelle Rechtsberatung sei nicht möglich, dazu müsse man direkt zu einem Anwalt gehen. Davon steht zufällig ein Kompetenter hier im Raum. Anwälte, die das machen sind nicht auf den vorderen Plätzen. Wer es nötig hat, dieses Kleinzeug einzusammeln, gehört zum Anwaltsfussvolk. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 13-02-2017 (13-02-2017, 11:17)p__ schrieb: Meistens ein billiger Mandantenköder, eine Werbeveranstaltung eines Anwalts der einen dummen VHS-Organisator gefunden hat dem das nicht aufgefallen ist. Stimmt: Fachanwalt für Familienrecht steht unter "Beruf" des "Dozenten" RE: Besuch vom GV - p__ - 13-02-2017 Ich hab noch nie eine Ankündigung für sowas gesehen, in dem KEIN Anwalt Dozent war. Höchstens noch ein Justitiar. Das ganze ist der Vortrag eines Rheumadeckenverkäufers über die tollen Möglichkeiten von Rheumadecken. Kannst ja mal bei der VHS eine kritische Anfrage zum Thema Werbeveranstaltung für kommerzielle Dienste oder Bock und Gärtner machen. RE: Besuch vom GV - hans2000 - 13-02-2017 Wenn der RA auf diesem Wege 10 Mandanten findet und pro Fall ca. 1.000,00 Euro netto verdient, macht das 10.000,00 Euro. Schriftverkehr kopiert der sich einfach zusammen RE: Besuch vom GV - p__ - 13-02-2017 Er kriegt weniger und die VHS-Klientel ist auch die Verfahrenskostenhilfe-Klientel, dann ist es noch weniger, denn der Staat zahlt weniger. Hinzu kommen in diesem Bereich nicht seltenen Zahlungsausfälle - sein Risiko. Dafür sind die Fälle einfach. RE: Besuch vom GV - hans2000 - 13-02-2017 Bei VKH gibt es kein Zahlungsausfall, der Steuerzahler zahlt immer RE: Besuch vom GV - p__ - 13-02-2017 Verfahrenkostenhilfe ist Magermilch und bei Selbstzahlern gibts Ausfälle. Nicht jeder klagt mittels VKH. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 15-02-2017 Ich hab mich da mal angemeldet, das kuck ich mir an. Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk RE: Besuch vom GV - Austriake - 15-02-2017 (15-02-2017, 08:05)Blumentopferde schrieb: Ich hab mich da mal angemeldet, das kuck ich mir an. ja, und immer schön aktiv mitdiskutieren "ja, aber in meinem Fall war das so..." Das bringt richtig Stimmung in die ansonsten langweilige Veranstaltung RE: Besuch vom GV - Pfanne - 15-02-2017 Nochmal eine Frage dazu, dass KM ihre Einkünfte versteckt: In meinem Fall habe ich durchaus den Verdacht, dass sie diverse Einkünfte auch vor dem Finanzamt geheimhält. Welche Einkünfte sie hat weiß ich, aber welche sie von denen nicht versteuert, weiß ich nicht. Bisher ist es noch nicht soweit, dass KU/BU gerichtlich festgesetzt werden. Soll ich präventiv jetzt schon das Finanzamt informieren? RE: Besuch vom GV - p__ - 15-02-2017 Hier offtopic. Und verschleiertes Einkommen der Mutter nutzt dir bei Minderjährigenunterhalt sowieso nichts. RE: Besuch vom GV - hans2000 - 15-02-2017 (15-02-2017, 08:05)Blumentopferde schrieb: Ich hab mich da mal angemeldet, das kuck ich mir an. Erzähle uns doch mal, wie der VHS RA dich bezüglich deines konkreten Falles bei der Veranstaltung beraten hat. Je intensiver der dich bei der Veranstaltung berät, desto weniger kann er die anderen Teilnehmerinnen beraten.... RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 01-03-2017 Mein Anwalt scheint keinen Bock mehr zu haben. Ich hab mit ihm besprochen, dass er den Titel holen soll da Kind 18 und Einkommensnachweise und Vermögensnachweise von der KM einfordern soll. 3x haben wir deswegen telefoniert und 3x hat er versprochen zurückzurufen. Bis jetzt nix. Was mach ich jetzt? Was kann ich ohne Anwalt in der Richtung machen? Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk RE: Besuch vom GV - p__ - 01-03-2017 Vor Gericht geht ohne Anwalt gar nix, Anwaltspflicht. Das Einzige, das du machen kannst ist selber Briefe schreiben und den Titel einfordern. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 01-03-2017 Die Gegenseite lacht sich den [Unterschreitung des Mindestniveaus] ab wenn da ein Schreiben von mir kommt. Was für ein AA. Sogar die Anwälte die einem helfen sollen spielen der Gegenseite zu. Ich komm mir so unendlich verloren und verraten vor [emoji19] RE: Besuch vom GV - p__ - 01-03-2017 Ein Schreiben mit Aufforderung, Fristsetzung etc. musst du aber hinschicken, denn sonst kannst du auch nicht vor Gericht. Wenn nichts passiert, kannst du einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen für das Verfahren und den Anwalt. Auch das geht ohne Anwalt. Da das jetzt ja wohl ein neues Verfahren ist, kannstdu bei Genehmigung auch zu einem anderen Anwalt gehen. Der Anwalt ist erst Pflicht, wenn die Klage tatsächlich eingereicht wird. Dann darf nur ein Anwalt Anträge stellen. Besuch vom GV - CheGuevara - 01-03-2017 @Blumentopferde: Wie @p schreibt: 1. Auffordern mir Frist, Einwurfeinschreiben von Zeugen abgeschickt. Der kann hinterher auch bezeugen, was drin war. 2. Beratungsschein 3. Mit VKH Attacke! Besuch vom GV - Blumentopferde - 19-03-2017 Es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt ein Schreiben mit dem Hinweis den Titel zurückzugeben rausgeschickt - allerdings hat er mich nicht darüber informiert (wie schpn sooft) und ist dann in den Urlaub. Und - oh Wunder, der VHS-Kurs wurde abgesagt: leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kurs A12345 „Familienrecht Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder“ am 26.03.2017 abgesagt werden muss. Es haben sich leider zu wenige Interessenten/innen angemeldet und deshalb ist uns die Durchführung des Kurses nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen Ihre Volkshochschule RE: Besuch vom GV - Pfanne - 19-03-2017 (19-03-2017, 13:05)Blumentopferde schrieb: Es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt ein Schreiben mit dem Hinweis den Titel zurückzugeben rausgeschickt - allerdings hat er mich nicht darüber informiert (wie schpn sooft) und ist dann in den Urlaub. Bitte die Kanzlei darum, dir die Schreiben per Email zuzusenden. Vielleicht klappt das zuverlässiger. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 19-03-2017 Der macht das, wenn dann, per Mail. Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 06-04-2017 Hier kam (leider wieder erst auf Nachfrage) die unnütze Antwort der RATTE auf den unnützen Brief meines Anwalts: Zitat:Sehr geehrter Kollege XYZ, Musste es abtippen, da ich leider keine Attachments mehr hochladen kann. RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 05-05-2017 So, hatten (hoffentlich) klärendes Gespräch mit dem Anwalt. Neuer Brief: Zitat:Sehr geehrte Frau Kollegin RATTE, RE: Besuch vom GV - p__ - 05-05-2017 Das mit dem Ausgleichsanspruch ist falsch formuliert, aber sonst ist fast alles drin. Der Titel muss nicht zurückgegeben werden, eine Verzichtserklärung ist genauso gut. |