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Besuch vom GV - Druckversion

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RE: Besuch vom GV - p__ - 02-08-2017

Du willst also doch hingehen? Wozu, wenn du eh keine Aussagen machst? Das Urteil ist doch auch egal, eine Geldstrafe nach Tagessätzen kannst du nicht zahlen und damit läuft es auch ohne Freiheitsstrafe so oder so auf Gefängnis raus. Auch eine Bewährung, in der du zu irgendeiner laufenden Unterhaltszahlung verurteilt wirst wird zur Gefängnisstrafe, wenn du nicht zahlst. Das Endergebnis ist also Einstellung/Freispruch oder Vollpension mit Abholservice.

Zeiträume, Beträge und Rechnungen des nun verhandelten Falls sind uns nicht bekannt. Aber auch wenn sie bekannt wären, ist der Verlauf und die Strafhöhe reine Glückssache.


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 02-08-2017

Die bisherige Vorgehensweise hat dich nicht weiter gebracht, ändere mal deinen Weg.
Ich hatte dazu schon mehrfach geschrieben, du hast dich aber anders entschieden.
Willst du den Schlamassel lebenslänglich haben oder nochmal auf die Beine kommen ?


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 02-08-2017

Auch wenn die Minderheit hier im Forum sich für eine Änderung des eingeschlagenen Weges ausspricht, so bedeutet dieses nicht, dass die Mehrheit hier im Forum die bessere Idee hat...


RE: Besuch vom GV - Mercedes_AMG - 02-08-2017

In meinen Augen ist der TS mit den Nerven total am Ende und das meine ich im Angesicht des letzten Beitrags von Ihm ich noch nicht einmal ironisch.
Ich kam ihm nur raten, sich bzgl. des Termins so zu orientieren dass ein Gericht nicht an Ihn herankommt.
Heisst im Klartext: Sich selber wegen massiver Burn-Out Symptomatik einweisen lassen. Freiwillig natürlich und dort die nächsten 10-14 Tage
abhocken um stabiler zu werden.
Das Gericht wird das positiv anerkennen. Ausserdem dokumentierst Du, dass Du nicht mehr leistungsfähig bist.

Der TS sollte eben nur nicht glauben, dass ihm dort geholfen wird.

Sollte dort noch Fragen zu den Do`s und Dont`s in der Psychiatrie ( v.a. das Aufnahmegespräch!!!! ) zu klären sein, bin ich gerne per PN behilflich.


RE: Besuch vom GV - Austriake - 03-08-2017

(02-08-2017, 21:59)hans2000 schrieb: Auch wenn die Minderheit hier im Forum sich für eine Änderung des eingeschlagenen Weges ausspricht, so bedeutet dieses nicht, dass die Mehrheit hier im Forum die bessere Idee hat...

Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn du dich in die Gechichte von BTE eingelesen hättest, als irgendwann vier Jahre später aufzupoppen und sinnlose Kommentare abzugeben.


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 03-08-2017

(03-08-2017, 07:59)Austriake schrieb:
(02-08-2017, 21:59)hans2000 schrieb: Auch wenn die Minderheit hier im Forum sich für eine Änderung des eingeschlagenen Weges ausspricht, so bedeutet dieses nicht, dass die Mehrheit hier im Forum die bessere Idee hat...

Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn du dich in die Gechichte von BTE eingelesen hättest, als irgendwann vier Jahre später aufzupoppen und sinnlose Kommentare abzugeben.

Wie lautet das Ziel ?


RE: Besuch vom GV - p__ - 03-08-2017

Ruhe zu haben, so wie ich das verstanden habe.


RE: Besuch vom GV - Einszweidrei - 03-08-2017

Nur darum geht es. Seinen Seelenfrieden zu erhalten.

Habe mich hierzu neulich mit einem Arbeitskollegen unterhalten. Dieser hat selbst keine Kinder, jedoch von mir das Männermagazin zu lesen bekommen.
Es grenzt regelrecht an Perversität wie hier mit uns Vätern umgegangen wird. Nicht nur mit uns Vätern, sondern generell mit Erwerbstätigen, die noch produktiv in dieses System einzahlen. Im Grunde beißen sie (der Staat) die Hand die sie füttert. Es ist gut, dass sich dieses System so in der Form nicht mehr lange wird tragen können. Immer weniger die produktiv einzahlen und immer mehr die sich maßlos aus diesem Topf bedienen. Die Parasitär ihren Wirt ausbluten lassen, jedoch noch nach immer mehr schreien.
Dieses Messen mit zweierlei Maß, ekelt mich regelrecht an. Für 5 km/h zu schnell fahren, bekommt man die volle Härte des Gesetzes zu spüren, jedoch traut sich die Polizei in gewisse Bezirke (bspw. Berlin) nicht mehr rein und dort werden keinerlei Steuern mehr eingetrieben.
Egal was du nun im September wählen wirst. Merkel wird wieder kommen. Man muss sich dies mal vor Augen führen. Du bekommst diese widerliche Frau nicht weg. Parteiensystem sei dank. Oder ein verurteilter Bankräuber, wenn man es so will, der nach wie vor Finanzminister ist. Rentenanpassung von 47% auf 42%. Stellt euch vor die monatlichen Beiträge privat angespart! man wird hier so verarscht und ausgenommen. Keine Verfassung die vom Volke ausgeht (sie wissen schon warum), sondern ein GG welches die Alliierten ab genickt haben. Und und und...
Ich wünsche den Deutschen mehr Wehrhaftigkeit, ähnlich den Franzosen. Der deutsche Michel lässt es leider mit sich machen. Auspressen bis nur noch Blut kommt. Schade um diesen Staat, er hat jedoch nichts Besseres verdient. Mein Mitleid wird sich stark in Grenzen halten.


RE: Besuch vom GV - Simon ii - 03-08-2017

(03-08-2017, 11:11)Einszweidrei schrieb: Egal was du nun im September wählen wirst. Merkel wird wieder kommen. Man muss sich dies mal vor Augen führen. Du bekommst diese widerliche Frau nicht weg. Parteiensystem sei dank.

Ist zwar offtopic, aber trotzdem:

Aus diesem Grund plädiere ich mittlerweile dafür, daß die Amtszeit eines Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden begrenzt wird, wie es in den USA der Brauch ist. Früher habe ich nicht verstanden, warum die Amerikaner das so eingeführt haben; heute verstehe ich es und findes es gut!

Simon II


RE: Besuch vom GV - Austriake - 03-08-2017

Das ist dem Richter herzlich egal, was seine Entscheidung den Steuerzahler kostet. Er selbst, der Richter, ist der größte Kostenfaktor in dieser ganzen Schmierenkommödie.

BTE hat alles getan was er konnte. Es scheint immer noch nicht genug zu sein. Also kann er auch nichts mehr machen, das Ergebnis bleibt dasselbe.


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 03-08-2017

(03-08-2017, 16:30)Flo schrieb:
(02-08-2017, 23:53)Bodenseebursche schrieb:

... dann geh ich doch lieber auf Staatskosten in Haft und verursache so wenigstens noch Kosten. ...

Das ist nicht gut.
Geh lieber nicht in Knast, sondern lebe ein Leben in Freiheit mit Freude und s.x.


RE: Besuch vom GV - Arminius - 09-08-2017

Zitat:Ganz ehrlich aber wenn ich als Vater eh schon entsorgt bin und zus. im Rentenbezug stehe - somit keine Sorge haben muss, dass ich meine Arbeitsstelle verliere -, dann geh ich doch lieber auf Staatskosten in Haft und verursache so wenigstens noch Kosten.

Das wird man nicht zulassen...Ich habe das Gefühl das so mancher Richter sich die Urteile zum §170StGB der OLG (Hamm, Brandenburg, Oldenburg usw.) nicht durchlesen.

@BTE

Wo sind die Berechnungen in deiner Anklageschrift ?


RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 10-08-2017

(09-08-2017, 13:36)Arminius schrieb:
Zitat:...verursache so wenigstens noch Kosten.


@BTE

Wo sind die Berechnungen in deiner Anklageschrift ?

Das wollte ich mir für die Berufung aufheben. Ich dachte so geht das.


RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 10-08-2017

Brief von KM-Ratte:
Zitat:Sehr geehrter RA von BTE,

in vorbezeichneter Angelegenheit besucht Kind 1 ab September die BOS auf der er sein Abitur absolvieren möchte um anschliessend zu studieren. Er hat folglich kein Einkommen und  es besteht nach wie vor eine Unterhaltspflicht ihres Mandanten!

Unabhänig hat ihre Mandantschaft erhebliche Unterhaltsrückstände. Eine Rückgabe des Titels kommt daher nicht in betracht.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RATTE



Backgroundinfo: Kind 1 hat im Juli eine Berufsausbildung abgeschlossen, ich weiss leider nicht wie da ja jegliche Informationen von der KM einfach nicht erbracht werden.


RE: Besuch vom GV - p__ - 10-08-2017

Die Berufsausbildung bedeutet nicht automatisch, dass von nun an jede Unterhaltspflicht entfällt. Auch die verweigerte Rückgabe des Titel bei Rückständen stimmt leider. Um den Unterhalt zivilrechtlich loszuwerden, muss

- das Kind ohne Ausbildung rumgammeln oder Volljährig und nchtprivilegiert sein - dann rutscht es in der Rangfolge nach hinten. Damit wäre laufender Unterhalt zu beenden.
- UND die Rückstände irgendwie beseitigt sein. Erfolgreiche Insolvenz, Verjährung, Verwirkung, Feststellung dieses Zustands.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass den Anforderungen des Unterhaltsrechts nicht entsprochen werden kann und darf. Ignoriere die Titel. Auch im Strafverfahren läuft alles ohne dich ab.


RE: Besuch vom GV - Arminius - 11-08-2017

Zitat:Das wollte ich mir für die Berufung aufheben. Ich dachte so geht das.

Ja...aber ohne Berechnung dürfte eigentlich keine Richter mehr einen Eröffnungsbeschluss ausstellen.


RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 14-08-2017

Brieflein von der Landesjustizkasse Bamberg:

Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,

Ihnen wird in jederzeit widerruflicher Weise Teilzahlung bewilligt in Höhe von monatlich 5,00 EUR beginnend am 22.8.2017.

Der Bezug von Sozialleistungen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Es wurde daher die hier für Sozialhilfempfänger allgemein übliche Kleinstrate bewilligt.
Bitte richten Sie bei Ihrem Geldinstitut einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
Diese BEwilligung gilt als widerrufen und der Restbetrag wird sofort fällig, wenn die Zahlung länger als eine Woche rückständig ist.
Stundung wird nicht gewährt  soweit Forderungen gegen den Freistaat Bayern bestehen, gegen die aufgerechnet werden kann (z.B. Ansprüche aus dem Lohnsteuerjahresausgleich).
Ihre Kostenschuld verringert sich dann um den aufgerechneten Betrag.
Wensentliche Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, z.B. neue Arbeitsaufnahme, Höhe des Arbeitseinkommens usw müssen Sie uns sofort mitteilen.

MFG
Arbeitsgebietsleiterin

(11-08-2017, 05:38)Arminius schrieb: Ja...aber ohne Berechnung dürfte eigentlich keine Richter mehr einen Eröffnungsbeschluss ausstellen.

Es war eine RichterIN...


RE: Besuch vom GV - p__ - 14-08-2017

Hast du vor, den Fünfer zu zahlen?


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 15-08-2017

Welches Ziel hast du jetzt gerade erreicht ?


RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 15-08-2017

(14-08-2017, 18:47)p__ schrieb: Hast du vor, den Fünfer zu zahlen?

Optionen?


RE: Besuch vom GV - Mahatu - 15-08-2017

(15-08-2017, 09:59)Blumentopferde schrieb:
(14-08-2017, 18:47)p__ schrieb: Hast du vor, den Fünfer zu zahlen?

Optionen?

Ich wuerde den Fuenfer zahlen, damit strafst Du auch "das System". Die Verwaltung und Ueberwachung derartiger Kleinstraten kostet der Justizkasse ein Vielfaches. Sehe es sportlich als Beschaeftigungstherapie der Gerichtsangestellten und Rechtspfleger.


RE: Besuch vom GV - p__ - 15-08-2017

(15-08-2017, 09:59)Blumentopferde schrieb: Optionen?

Zwei: Zahlen oder nicht zahlen. Dann Pfändungsversuch, Vermögensauskunft.


RE: Besuch vom GV - Blumentopferde - 15-08-2017

(15-08-2017, 10:31)p__ schrieb: Zwei: Zahlen oder nicht zahlen. Dann Pfändungsversuch, Vermögensauskunft.

Dann nicht zahlen - hinten anstellen

(15-08-2017, 10:51)Flo schrieb: Die 5 Euro sind für Gerichtsgebühren?

Ja, irgendwann mal hat ExE-RATTE mal ein Beschwerdebrieflein bezüglich ausbleibender "Spenden" geschrieben und vor Gericht rumgeheult "das sollten dir DEINE Kinder wert sein, mindestens!" und das Geld vom Staat bekommen - weil von mir nicht - und jetzt will Staat das von mir natürlich zurück - hinten anstellen


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 15-08-2017

Das stimmt sachlich so nicht.
Die Werte können nicht zutreffen


RE: Besuch vom GV - hans2000 - 15-08-2017

Stellt sich die Frage, ob die Pseudo Beratung hier im Forum etwas taugt und mit welchem Ziel diese erfolgt

Für etwa 250 Euro monatlich könnte der TO sich den ganzen Stress ersparen

Eher weniger als mehr