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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? (/showthread.php?tid=12279) |
RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019 Ich gehe hin ohne Anwalt, Beweise haben sie ja: Lohnabrechnungen ab der Trennung. Ich konnte bezahlen, tat es aber nicht. Den Grund habe ich auch bei der Anzeige erläutert: Wenn ich den vollen Unterhalt bezahlt hätte, dann könnte ich meine drei Zimmer Wohnung für das Wechselmodell nicht leisten. Warum ich nicht anteilig bezahlt habe, bisschen Geld über Wohnung + Sozialminimum hatte ich ja gehabt, weil ich den Kindern in meinen 33% Betreuung wie in der Ehe(Lebensstandard) alles geben wollte und hatte auch gemacht. Das werde ich dem Richter erzählen. Und dass ich natürlich Rückstände in der Zukunft begleichen werde, wenn das Geld da ist und wenn die Rechnung von JA und JC stimmt. Wie ich verstanden haben, bis auf selbstgewollten Knastsanatorium hat keiner hier eine Erfahrung gemacht: Bewehrung oder Strafarbeit. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 23-05-2019 (23-05-2019, 22:35)Zahlesel_RUS schrieb: Ich konnte bezahlen, tat es aber nicht. Über solche Sätze freut sich wenigstens der Staatsanwalt :-) Eine interessante Herangehensweise jedenfalls. Ich bin gespannt auf den Verlauf. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 23-05-2019 hat jemand top 10 Ausreden für mich? Im Casino verspielt Für Alkohol und Nuten wegen Traumatisierung durch die Trennung ausgegeben Bitcoin Affaire ![]() RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Pombat - 23-05-2019 Falscher Ansatz. Was Du jetzt brauchst ist ein aussagefähiges Pokerface! Hölderlin solltest du auch drauf haben. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Simon ii - 24-05-2019 (23-05-2019, 14:57)Karl schrieb: Die Kinder [...] später werden die mal sagen, dass ihr Vater Eier hatte und sich nicht einschüchtern lassen hat. Und wovon träumst Du nachts? Den Kindern wird das vollkommen egal sein (das wäre die positive Reaktion). Simon II RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 24-05-2019 Der älteste Sohn ist schon sehr stolz auf mich, da er kennt aus den Bekanntenkreis nur Wochenendpapas. Die Kleinen werden es auch irgendwann verstehen. Der Knast kann unsere perfekte Bindung/Umgang nur zerstören RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Mercedes_AMG - 25-05-2019 Was lebst Du auch in einer 3 Zimmerwohnung? RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 26-05-2019 ja, ich brauche sie für mich und drei Kinder RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 09-06-2019 Statusbericht. Letzen Samstag habe ich die Terminverschiebung vom Gerecht bekommen, die Sitzung ist um einen Monat verschoben RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 06-07-2019 Kleines Update, ich habe Gerichtsvollzieher wegen Wechselmodell Verhandlung am Hals. ca. 3000 Eur Er bekommt von mir die V.Auskunft und alles was er braucht, da diese Kosten lebenslänglich hinter dem U.Rückstand bleiben werden ![]() Heute ist der Geburtstag von meinen Zwillingen, ist ja mein WE ![]() Morgen machen wir noch Cinemaxx Party und am Mittwoch melde ich mich mit den Neuigkeiten RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - kay - 07-07-2019 Ich wuensche Dir viel Glueck! Und natuerlich viel Spass mit den Kindern. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 10-07-2019 Ich bin gerade aus dem Gericht. 3 Jahre Bewährungsstrafe und ich soll 1000 Eur monatlich an JC zurückzahlen, sonst Knast. Laut Staatsanwältin ich konnte von Mindesbehalt leben und 3 Kinder in einer Wohnung 690 warm 10 Tage in 4 Wochen betreuen. Ich gehe in die Berufung RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 10-07-2019 (10-07-2019, 12:17)Zahlesel_RUS schrieb: ich soll 1000 Eur monatlich an JC zurückzahlen Könntest du das überhaupt? RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 10-07-2019 mit 20 Stunden Woche, die ich für Wechselmodell brauche natürlich nicht. Ich habe 2000 Netto (Steuerklasse 3) und 300 hälftiges Kindergeld mit Mindesausgaben von 690 Wohnung + Strom und Gas. Aufstocken mit 50% Stelle geht das? RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Sixteen Tons - 10-07-2019 (10-07-2019, 12:32)Zahlesel_RUS schrieb: Aufstocken mit 50% Stelle geht das? Übergangsweise wird das schon gehen. Man wird dann möglichweise versuchen, dich seites des JC in Vollzeit zu vermitteln, sofern die Betreuungsituation der Kinder das zulässt. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 10-07-2019 Was wurde denn in der Verhandlung gesprochen, was sagten die Beteiligten? Mit welcher Begründung gehst du in Berufung? Auch die Strafe ist nicht ganz klar. Drei Jahre Gefängnis, zu Bewährung ausgesetzt? Oder eine kürzere Gefängnisstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren? RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 10-07-2019 Bewährungszeit von drei Jahren mit monatlicher Zahlung von 1000 EUR an JC, sonst Knast Begründung für die Berufung: ich brauche mildere Strafe, sonst ist die Betreuung der Kinder nicht möglich, oder ich bin von JC Abhängig RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 10-07-2019 (10-07-2019, 12:58)Zahlesel_RUS schrieb: Bewährungszeit von drei Jahren mit monatlicher Zahlung von 1000 EUR an JC, sonst Knast Hattest Du einen Anwalt ? Auf welcher rechnerischen Grundlage in der Anklageschrift wurde dieses Urteil gefällt ? Mit Zitat:"Laut Staatsanwältin ich konnte von Mindesbehalt leben und 3 Kinder in einer Wohnung 690 warm 10 Tage in 4 Wochen betreuen." wird keine Berufung/Revision überleben. Die Strafe ist schon ganz schön heftig... RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 10-07-2019 Die Argumentation, man wolle eine mildere Strafe weil man besseres zu tun habe oder weil man sich mit dem Jobcenter auseinandersetzen müsse ist keine gute Revisionsbegründung. Wichtiger wäre es, wenn das Gericht die Grundlagen der Verurteilung fehlerhaft bewertet hat. Was sagte dein Anwalt zu allem? Die Probleme und Risiken sind ja schon im Thread zur Sprache gekommen. Bisher hattest du eine echte Glückssträhne, jetzt scheint wieder das Normalniveau einzutreten. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Arminius - 10-07-2019 (10-07-2019, 13:57)p__ schrieb: Wichtiger wäre es, wenn das Gericht die Grundlagen der Verurteilung fehlerhaft bewertet hat. Was sagte dein Anwalt zu allem? siehe rechnerische Grundlage ! Und von einer echten Glücksträhne ist er weit entfernt...die haben gerade eine evtl. Insolvenz zerschossen...das ist das Ziel "lebenslang" pfändbar. Sein Job, das Wechselmodel ziehen ihn jetzt richtig in die Sch****. Ich verstehe nicht was der Anwalt gemacht hat....der hätte doch schon dafür sorgen müssen das die Anklageschrift nicht zulgelassen wird. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - p__ - 10-07-2019 Doch, bisher war Glückssträhne bei Betreuung und Unterhalt. Mit dem Verlauf des (selber verursachten, Selbstanzeige) Strafverfahrens ist wieder Normalität eingetreten. Die Details des Verlaufs sind uns im Forum nicht bekannt. Ist der Job des Anwalts. Da es so weit kam, kann der leider auch kein Meister seines Fachs gewesen sein. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Zahlesel_RUS - 10-07-2019 ich hatte keinen Anwalt, also alles ist auf meinem Mist gewachsen. Ich melde mich wieder, wenn es die Neuigkeiten gibt. Da alle Verdienstbescheinigungen von der Trennung bis Mai dieses Jahres da waren, hätte der Anwalt nichts machen können. Ich hatte genug Geld gehabt um den Unterhalt zu bezahlen, egal Wechselmodel oder nicht ein Zimmer oder drei RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - kay - 10-07-2019 Du hast Dich selbstverschuldet in die Sch.... geritten und bist dann auch noch ohne Anwalt vor Gericht. Was hast Du erwartet? Ein guter Anwalt haette da bestimmt noch einiges zu Deinem Vorteil rausgeholt. Jetzt lerne aus den Fehlern und mach es in Zukunft besser. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - Surajin - 10-07-2019 Sorry, aber du bist mit Ankündigung lachend mim Gesicht voran in den Fleischwolf gesprungen. Dir sind ja alle Warnungen, Ratschläge völlig egal gewesen. Meiner meinung nach hast du den Dämpfer mehr als verdient. RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - fragender - 10-07-2019 Rechnerisch bist Du noch "gut davon" gekommen. Mir konnten Sie bei meiner §170 StGB Verhandlung 3 * 30 € nachweisen. Dafür habe ich 30 Tagessätze bekommen zu je 10 €... |