Folgende Warnungen sind aufgetreten: | |||||||||||||||
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.14 (Linux)
|
Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen (/showthread.php?tid=13624) |
RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-08-2024 Danke für die Tipps. Laut anderen Erfahrungen scheint es ein Lotteriespiel zu sein, ob der Verfahrensbeistand sachlich oder pro Mutter oder sogar pro Vater arbeitet (wohl die Ausnahme). @p__: Verbleib (bzw. ABR) bei der Mutter mit "großzügigem Umgangsrecht" für mich würde in unserem Fall aufgrund der großen räumlichen Distanz überhaupt nicht umsetzbar sein. Ziel muss es sein, dass der Beistand erkennt, Mutter und Vater sind gleich wichtig für die Kinder sind (oder besser: Vater ist etwas wichtiger). Habe ich eine Möglichkeit, meine Bedeutung für die Kinder im Gespräch besonders hervorzuheben? Aber ich nehme an, man sollte sich unbedingt zurückhalten mit negativen Äußerungen gegenüber dem anderen Elternteil (-> eben wie beim Jugendamt). RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 16-08-2024 Du solltest deine Einigungsversuche durchaus mitteilen, frühzeitig zum Jugendamt gegangen... die Helferindustrie sieht es sehr gerne, wenn man ihr huldigt und sie wichtig macht. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-08-2024 Danke p__. Die Karte kann ich ausspielen: - Ich habe sofort das JA kontaktiert. - Über das JA habe ich eine Beratung zur Eherettung und Schlichtung initiiert. --> Abbruch durch meine Frau, weil das Gericht jetzt gefälligst schnell entscheiden soll. - Ich bin nochmal alleine zum JA, habe die Situation geschildert und um Lösungsvorschläge gebeten (Frau wollte nicht hin). - Dem JA ein Schreiben nachgeschoben, wo ich nochmal den Blick auf die Kinder und deren positive Beziehung zur mir als Vater richte. Meine Frau "rennt" glaube ich nur zum Anwalt. Ist ja auch bequem, Verantwortung einfach an den Anwalt abzugeben. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 16-08-2024 Die Grenzen und Denkrichtung kennst du. Keine Vorwürfe an die Ex, sondern die beste Lösung fürs Kind und was du dafür getan hast. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 16-08-2024 (16-08-2024, 11:34)Waschbär schrieb: Meine Frau "rennt" glaube ich nur zum Anwalt. Ist ja auch bequem, Verantwortung einfach an den Anwalt abzugeben. Woher hat sie das Geld? Kurz nochmal zum Jugendamt. Das war für mich immer Fluch und Segen zugleich. Erst ein Beziehungsberater hat dann dazu geraten, dass mein Sohn zu mir kommt. Hätte auch wunderbar funktioniert und das Jugendamt war auf meiner Seite, hätte nicht mein Sohn am Schluss alles wieder abgebrochen. Freunde am Wohnort seiner Mutter waren dann eben wichtiger. Obwohl ich damals zu ihm gesagt habe, dass diese Freunde bald nicht mehr da sein werden. Und so ist es auch eingetreten. Aber das ist der Lauf der Dinge. Wenn die Mutti bequem ist, sind meist auch die Kinder bequem. Generell ist es auch ok den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Wir haben nach wie vor eine sehr gute Beziehung zueinander. Einige Jahre zurück, war auch mal eine vom Jugendamt bei mir, was dazu geführt hat, dass anschließend der Umgang sehr großzügig erweitert wurde. "Großzügiger Umgang"... was für ein diskriminierender Begriff. Man muss ja froh sein als Vater überhaupt Umgang zu bekommen. Also wie gesagt, ggü. dem Jugendamt immer kooperativ und positiv bleiben. Im Übrigen holen Familienrichter immer sofort das Jugendamt mit ins Boot und hören sich deren Aussagen an. Wie viel Wert sie dann darauf legen, ist die andere Frage. In deinem Fall ist es ja eigentlich positiv, da Mutti bis dato nicht zum Äußersten bereit ist. Solange sie fair mitspielt, kann ich mir nicht vorstellen, dass einem Umzug zugestimmt wird... zumindest nicht außerhalb eines Umkreises von 20 bis 30 km. Hol dir hierfür auf jeden Fall einen guten Anwalt. Worst case wäre natürlich, sie haut einfach ab und stellt Tatsachen her. Dass die Kinder von ihr wegkommen und auch selbst ein paritätisches Wechselmodell halte ich bisher eher für unwahrscheinlich. Du musst dich auch fragen, was dir ein echtes Wechselmodell bringt. Das schränkt dich in deinem Leben schon sehr ein. Sei nicht der aufopferungsvolle Typ sondern auch bisschen egoistisch so wie sie und versuche die Vorteile zu erkennen. Aber wie gesagt, das musst Du wissen. Sich viel um die Kinder zu kümmern ist auch sehr schön. Manchmal ist es aber auch besser zu akzeptieren, dass sie ja auch viele Charakteranteile von der Mutter haben und du musst dann auch 50% deiner Zeit bis sie erwachsen sind damit leben. Zu mir hat mal einer gesagt, ist doch super die Kids nur alle 2 Wochen abholen. Das ändert nichts an der Liebe, aber ich habe mehr Geld zur Verfügung und ich kann entspannter leben. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-08-2024 (16-08-2024, 13:20)NurErzeuger schrieb:(16-08-2024, 11:34)Waschbär schrieb: Meine Frau "rennt" glaube ich nur zum Anwalt. Ist ja auch bequem, Verantwortung einfach an den Anwalt abzugeben. Sehr gute Frage. Die Rechnung kam ja noch nicht... Sonderlich vorausschauend hat sie noch nie gehandelt; die Kosten wird sie auch nicht im Blick haben. Im Notfall springt dann vielleicht jemand aus ihrer Familie ein und zahlt. Finanziell habe ich also zum Glück klar einen Vorteil. Zu deinem Kommentar bzgl. Wechselmodell: Ein echtes Wechselmodell finde ich für mich und die Kinder gut. Für mich, weil ich seit der Geburt für die Kinder da war und es mein größtes Anliegen ist, die Kinder unter optimalen Bedingungen großzuziehen. Kinder waren für mich immer wichtiger als Karriere, dennoch habe ich beruflich das erreicht, was ich mir als Ziel gesetzt habe. Wechselmodell gut für die Kinder: Da ich der Meinung bin, eine ganze Reihe relevanter und positiver Eigenschaften zu haben. Ich meine schon, dass ich in meinem Leben bisher einiges erreicht habe und bin somit durchaus ein gutes Vorbild für die Kinder bin. (Das ist natürlich subjektiv, aber ich handle stets überlegt und grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen. Mein Leben lief daher soweit sehr gut meine ich.) Die Kinder sind denke ich nicht ohne Grund glücklich, wenn sie mit mir Zeit verbringen. Und das ist nicht wenig Zeit. Abgesehen von meiner Arbeit ("Pflicht"), die ich so gut es geht so ausrichte, um das maximal mögliche an Zeit mit den Kids zu verbringen, habe ich seither keine anderweitigen Prioritäten. Persönlichen Hobbys/Interessen gehe ich erst nach, wenn die Kinder im Bett sind. Ich selbst bin damit auch glücklich, mir fehlt es an nichts. Ich denke mir, Zeit für mich habe ich mehr als genug wenn die Kinder groß sind. Ich bin bescheiden, für die Kinder kann ich zurückstecken. Es macht mich sogar glücklich. [Das soll nicht heißen, ich würde mich nur aufopfern. Ich bin so einfach zufrieden. Wenn ich den Kindern etwas Gutes tue, dann bin auch ich glücklich.] Im Wechselmodell wäre es ohnehin so, dass ich 50% der Zeit "alleine" bin, und da kann ich mich dann den eigenen Interessen mehr als genug widmen. Auch kann ich an den kinderfreien Tagen die Arbeit aufholen, die während der Betreuungstage liegen geblieben ist (oder anders herum entsprechend "vorarbeiten"). Das Wechselmodell wäre zunächst zumindest ein Versuch wert, dann wird man schon sehen, ob es taugt. Würde das Wechselmodell total floppen und die Kinder (oder ich) nicht klarkommen, so kann man immer noch einen anderen Weg probieren. Und je älter die Kinder werden, desto mehr können sie ohnehin dann auch selbst ihren Willen äußern. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 16-08-2024 (16-08-2024, 20:19)Waschbär schrieb: Da ich der Meinung bin, eine ganze Reihe relevanter und positiver Eigenschaften zu haben. Ich meine schon, dass ich in meinem Leben bisher einiges erreicht habe und bin somit durchaus ein gutes Vorbild für die Kinder bin. Richter: "Herr Waschbär, ihr Vortrag war beeindruckend, ich und die Verfahrensbeiständin stimmen ihnen uneingeschränkt zu: Sie sind voll und ganz als Vater geeignet. Aber sie müssen eben auch sehen, dass auch die Mutter ihre guten Seiten hat und es nur nicht darauf ankommt, wer der bessere Elternteil ist, sondern darauf, was am besten für die Kinder ist. Wie ich den Unterlagen entnehme war es die Mutter, die überwiegend für sie gesorgt hat, diese Betreuungsbeziehung zu unterbrechen kann nicht gut für die Kinder sein, da tritt ein grosser Bruch in der Betreuungskontinuitat ein, das tut es sowieso, aber damit würden wir den Kindern ja noch mehr zumuten. Ihre guten Eigenschaften können doch auch ganz prima beim Umgang für die Kinder wirken, nicht gleich ein Wechselmodell, aber Wochenenden und halbe Ferien sind ja auch viel Zeit, die sie da mit den Kindern verbringen können. Und auch das Wohlergehen der Kinder darf ihnen weiter am Herzen liegen, ich freue mich dass sie freiwillig. mehr Unterhalt bezahlen wollen. Protokoll, Unterschrift, der nächste Fall." RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-08-2024 Mein Anwalt ist der Meinung, dass der Umzug im Eigeninteresse der Mutter ist, und er nichts erkennt, weshalb das Kindswohl dadurch erhöht werden sollte. Er hat solche Fälle wohl schon öfters gehabt. Eine Mutter wollte in der ähnlicher Art mit ihm als Anwalt das ABR bekommen; er sagte "das wird wahrscheinlich nichts". Und so kam es dann auch. Es blieb beim gemeinsamen ABR. Nach wirklich intensiver Recherche im Netz finde ich zusammenfassend zwei verschiedene Aussagen: Zum einen, dass für solche Umzugspläne der Mutter triftige Gründe vorliegen müssen (z. B. besserer Arbeitsplatz oder überhaupt eine Chance auf einen Arbeitsplatz, bessere Lebensbedingungen --> etwas, das eben irgendwie zum Wohl des Kindes ist). -> Hat meine Frau alles nicht. Zum anderen findet sich auch öfters die Aussage, dass der Ort per se, wo die Frau hinziehen möchte (oder: die Entfernung, die sie dadurch schafft), gar keine Rolle spielt, auch die Hintergründe des Umzugs seien nicht entscheidend, d. h. das Gericht wägt nur ab: "Geht's dem Kind bei Mutter oder Vater besser"? Das muss das Gericht dann theoretisch entscheiden, wenn sowohl Vater als auch Mutter das alleinige ABR haben möchten. Aber nochmal, das Gericht kann ja auch beschließen, den Antrag der Frau aufs ABR abzulehnen: "Sie (Frau) können umziehen, aber nicht mit den Kindern." Ob es dann Residenzmodell oder Wechselmodell wird, wäre anschließend erst zu klären. Ganz interessant finde ich zum Thema ABR diese beiden Sätze: Das Familiengericht prüft zunächst, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Erwartung besteht, dass die Übertragung auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Kann das jemand von euch differenzieren? Ggf. mit Beispielen? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 17-08-2024 Du glaubst immer noch dass es im Familienrecht um "Recht" und "Kindeswohl" geht weil es so auf dem Papier steht. Die Realitaet sieht meistens ganz anders aus. Wie schon geschrieben, Du hast Glueck dass die Exe nicht einfach Fakten schafft und umzieht. Weil dann waere das Ding naemlich durch und Du haettest kaum eine Chance. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 17-08-2024 Du hast die zwei beliebten Fortgänge gut beschrieben. Bei grösseren Kindern kommt auch die Meinung der Kinder dazu. Meist ein Punkt für die Mutter, weil sie besser und schamloser manipuliert. Es ist eben leider reine Glückssache, was passiert. Warum das so ist, wurde im Forum immer wieder thematisiert, der von der Justiz völlig missbrauchte und verbogene Kindeswohlbegriff. Es bringt Betroffenen nichts, daran zu kleben. Die paar Prozent Verbesserung, die du selbst bewirken kannst, hast du erledigt, gut so, du hast die Ratschläge befolgt und begonnen, dich selbst tiefer einzulesen. Der Anwalt macht dir Mut, auch gut so. Lehn sich mal zurück und lass es laufen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 17-08-2024 Einfach erklärt: Es gibt einen Antragsteller, der das ABR möchte. Und nur um das ABR geht es, weil was will man mit dem restlichen Sorgerecht anfangen. Dieser möchte, dass das ABR auf ihn allein übergeht. Ergo prüft das Gericht, ob die Aufhebung des gemeinsamen ABRs dem Kindeswohl entspricht. Kindeswohl ein schrecklich missbrauchter Begriff. Ein juristischer Begriff, der in keinster Weise wissenschaftliche Evidenz besitzt. Einfach ein Vorwand, um jegliche Entscheidungen pro Mutter zu rechtfertigen. Ich behaupte sogar, selbst wenn der Vater der Hauptbetreuende war, dass das Juristenpack behauptet dem Kindeswohl sei am ehesten entsprochen, wenn die Kinder bei Mutti bleiben. Was spricht für die Aufhebung? Z.B. (Anhaltende) Streitigkeiten zwischen den Eltern. Was ja sowieso immer der Fall ist, wenn man vor Gericht geht. Im letzten Schritt prüft das Gericht, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn das alleinige ABR auf den Antragsteller übergeht. Textur wie immer typisch bei Juristen... sinnlos aufgebläht. Das ist alles nichts besonderes sondern ein logischer Ablauf des Prozesses "Antrag auf Übertragung des alleinigen ABRs". Trifftige Gründe müssen tatsächlich nicht vorliegen, wenn Mutti umziehen will. Dem Richter ist von Anfang an bewusst, dass er sowieso nichts unternehmen kann, wenn Mutti einfach umzieht. Also wird kalt künstlich abgewogen, alles aufs Kindeswohl abgewälzt, der Mutti ein paar Pluspunkte zugeschoben, dem Papa großzügiger Umgang alle 2 Wochen zugestanden. Wie gesagt, im Ernst, so viel Müll wie vor dem Familiengericht habe ich ansonsten nicht gesehen. Und immerhin waren es bei mir zwischen 23 und 26 Gerichtsverfahren. Mindestens. Dennoch gibt es immer wieder Einzelfälle, die belegen, dass auch ein Vater gute Chancen hat. Bei meinem verstorbenen Freund war es so, dass die Frau im Umkreis bleiben musste. Allerdings was wäre bei Verstößen durch sie passiert? Ordnungsgeld? Wäre das alleinige ABR auf ihn übergegangen? Ginge beides ja nur, wenn der Vater einen Antrag stellt. Von allein passiert gar nichts. Man hat halt Pech, wenn man Müll geschwäng... hat. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 17-08-2024 Wäre sie einfach umgezogen oder würde ich den "Braten riechen", dann würde ich schon einen Antrag stellen. In der jetzigen Situation macht es aus meiner Sicht Sinn, nur eine Abweisung ihres Antrags zu beantragen. Sie hat (wahrscheinlich) keine Wohnung dort, wo sie hin will. Weiter wird es sicher nicht einfach für sie, dort (oder hier) überhaupt eine zu bekommen, bei ihrem Gehalt. Ich würde sagen, es ist nahezu utopisch. Ohne Wohnung wird sie sowieso nirgends hinziehen können. Die Argumentationskette in ihrem Antrag ist auch lt. meinem Anwalt nicht gut: Sie entscheidet, sich zu trennen. Dann sucht sie angeblich eine Wohnung hier - und zwar gemäß den Angaben für wenige Tage. Da sie keine Bude findet, wird 200 km weiter gesucht. Wie will sie sich da denn raus reden? Das kann man ja schon als (schlechtes und offensichtliches) Täuschungsmanöver bezeichnen. Und immerhin ist das ein Antrag, der ans Gericht geht. Ich käme mir als Richter veräppelt vor. Nochmal zum Verfahrensbeistand: Ist es normal, dass da auch Omas, Opas und Tanten befragt werden??? Sogar den Kinderarzt nennt sie. Ich dachte Ärzte haben Schweigepflicht? Das möchte anscheinend meine Frau. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 17-08-2024 (17-08-2024, 19:39)Waschbär schrieb: Ist es normal, dass da auch Omas, Opas und Tanten befragt werden??? Sogar den Kinderarzt nennt sie. Ich dachte Ärzte haben Schweigepflicht? Es ist normal, dass die Ex versucht, alle Leute auf ihrer Seite aufzufahren und den Verfahrensbeistand gerne dorthin schicken will. Manche Verfahrensbeistände fallen auch drauf rein, weil sie ja so wichtig sind, weil sie ja selber so verplappert sind und drehen dann Kreise in diesen Gruppen. Ist Schwachsinn, aber kannst eh nichts dagegen machen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 17-08-2024 (17-08-2024, 20:48)p__ schrieb:(17-08-2024, 19:39)Waschbär schrieb: Ist es normal, dass da auch Omas, Opas und Tanten befragt werden??? Sogar den Kinderarzt nennt sie. Ich dachte Ärzte haben Schweigepflicht? Naja, ich kann genauso meine Eltern angeben... Wir werden sehen, wer da dann am Schluss alles befragt wurde. Hat noch jemand einen Kommentar zur "Argumentationskette" meiner Frau? (siehe mein vorheriger Beitrag) RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 17-08-2024 Mir würde sich als Richter der Sinn nicht erschließen, warum Dritte vom Verfahrensbeistand befragt werden sollen. Der Kampf um die Kinder ist halt ein ganz großes Schauspiel und hat rein gar nichts mit dem Wohl der Kinder zu tun. Der Antrag deiner Nochfrau müsste schon von Haus aus abgewiesen werden und parallel dazu Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 Euro ersatzweise Haftstrafe angedroht werden, wenn sie auch nur ansatzweise etwas probiert. Wie ein Blitz , der neben ihr einschlägt. Aber so ist es halt nicht, stattdessen findet ihr Mist Gehör und die Figuren marschieren auf... stets natürlich das Kindeswohl im Blick. Das Theater beginnt. Für Kinder und Vater wird's aber oft zum schrecklichen Drama. Klar ist die Argumentationskette wirr wie sie selbst, aber das ändert nichts zum Positiven. 80% derartiger Kindesbesitzerinnen sind wirr... die Kinder leben aber trotzdem bei Muttern. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 17-08-2024 Mal noch eine andere Frage: Sollte die Frau das ABR nicht bekommen und das Gericht sagen, dass wir hier das Wechselmodell leben sollen: Ich gehe davon aus, dass ich wie bisher Vollzeit arbeiten kann und werde. Die Mutter dagegen wollte noch nie groß arbeiten, daher will sie ja auch die Kinder bei sich im Residenzmodell haben. Wenn sie aber zum Wechselmodell verdonnert wird: Wie viel muss sie dann arbeiten? Sie wird vielleicht behaupten, dass sie nicht mehr als 50% arbeiten könne, weil sie ja noch betreuen muss. Das wäre natürlich absoluter Quatsch, weil in der Regel Arbeiten wohl doch beide Eltern im Wechselmodell Vollzeit. (?) RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 17-08-2024 Ein Wechselmodell wird gegen den Willen der "Mutter" so gut wie nie angeordnet und schon garnicht wenn sie sich so "hingebungsvoll" und "aufopfernd" um die Kinder kuemmert und deswegen auf ihre Kariere verzichtet. Du ja hingegen nur fuer die Arbeit lebst, die Kinder kaum siehtst, eigentlich ja auch kein Interesse an ihnen hast und auch noch zu viel trinkst (und/oder Drogen nimmst) etc. etc. etc. etc. So wird das dann wahrscheinlich argumentstechnisch laufen vor Gericht und da im Zweifelsfall Kinder IMMER zur Mutter gehoeren und Herr/Frau/Diverse Richter(in) es sich gerne leicht macht, wird dann eben so geurteilt. Rechne immer mit dem Schlimmsten und freu Dich wenn es anders kommt. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 17-08-2024 Das ABR hat sie schon, allerdings das alleinige ABR wird sie nicht erhalten. Ich sehe aktuell keine Gründe dafür. Sowas kann sich aber schnell ändern, spätestens wenn es ihr doch gelingt weit weg zu ziehen. Kurz zur Erklärung: Das gemeinsame ABR schützt nicht vor einem Wegzug. Sie kann jederzeit mit den Kindern weg und sie alleine im neuen Wohnort anmelden. Ich dachte früher auch, das ginge nicht. Jedoch gibt es kein Gesetz, das Meldebehörden dazu verpflichtet von beiden Eltern eine Zustimmungserklärung einzufordern. Es gibt auch kein Machtinstrument die Kinder wieder zurückzuholen. Auch alle 14 Tage Umgang ist ein Wechselmodell. Zum paritätischen Wechselmodell kann man nicht verdonnert werden. Es gibt immer noch zu viele Stimmen dahingehend, dass es Kindern nicht zumutbar sei z.B. jede Woche zu wechseln, das wäre zu hektisch, die Kinder kämen nicht zur Ruhe, hätten keinen festen und eindeutigen Lebensmittelpunkt, etc. Hierbei wird natürlich vergessen, dass derselbe Wechselrhythmus auch bei 14-tägigem Umgang stattfindet, nur, dass der Zeitraum kürzer ist. Oder dass viele Kinder oftmals tagelang bei den Großeltern leben. Nun wird alles zur Bedrohung für die Kinder und deren Wohl. Deine Frage, wie viel sie dann arbeiten muss, wird keinem Richter durch den Kopf gehen. Es fällt auch nicht automatisch die Unterhaltspflicht weg. Wenn du deutlich mehr verdienst, wäre hier ja durchaus noch was an die überforderte Mutti abzugeben. Besser derartige Fragen werden erst gar nicht gestellt. Warum heiratet man eine Frau, die nie groß arbeiten wollte. Ich dachte mir früher auch, dass solche Frauen unterstützt werden müssen, sie eher schwach sind und unbewusst habe ich mir vermutlich gedacht, dass sie pflegeleicht sind. Das sind sie aber nicht. Stattdessen sind sie verantwortungslose und faule Menschen, um die man einen großen Bogen machen sollte. Und gerade diese Frauen, zerren dann am meisten an den Kindern. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 17-08-2024 Unterhalt beim Wechselmodell ist jetzt nicht so wichtig. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 20-08-2024 An alle mal ein großes Dankeschön für die Anregungen. Eine allgemeine Frage: Mein Anwalt und ich haben ja inzwischen Stellung zum Antrag bezogen und ans Gericht gesendet. Mir ist klar, dass auch der Anwalt der Gegenseite diese Stellungnahme erhält. Wird das aber auch immer zusätzlich seinem Mandanten persönlich zugestellt? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 20-08-2024 Der Anwalt der Gegenseite reicht vom Gericht eingegangene und dann an ihn weitergeleitete Gegenanträge immer an seinen Mandanten weiter. Normalerweise mit einfacher Zustellung, nicht "persönlich". RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 20-08-2024 (20-08-2024, 12:14)p__ schrieb: Der Anwalt der Gegenseite reicht vom Gericht eingegangene und dann an ihn weitergeleitete Gegenanträge immer an seinen Mandanten weiter. Normalerweise mit einfacher Zustellung, nicht "persönlich". OK, also schickt mein Anwalt nicht automatisch gleich alles an den Anwalt der Gegenseite (und auch noch dessen Mandanten separat)? (Soweit ich informiert bin, ist Anwalt meiner Gegenseite gar nicht da diese Woche.) RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 20-08-2024 Alle Anträge gehen immer übers Gericht. Deshalb müssen auch zwei Kopien beigelegt werden, davon kriegt der Gegenanwalt eine. Irgendwelche Briefe mit Vorschlägen oder Forderungen, direkte Einigungsversuche etc. können auch direkt von Anwalt zu Anwalt gehen. Aber nichts Gerichtsrelevantes. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 20-08-2024 (20-08-2024, 12:23)p__ schrieb: Alle Anträge gehen immer übers Gericht. Deshalb müssen auch zwei Kopien beigelegt werden, davon kriegt der Gegenanwalt eine. Danke! Aufgrund der Sicherheit ging eben eine PN an dich ;-) RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 21-08-2024 Nahende Gerichtsverhandlung In ein paar Tagen ist (nach aktuellem Stand) der Gerichtstermin. Vor einiger Zeit wurde ein Verfahrensbeistand bestellt, der aber bislang weder mich noch die Kinder angehört hat. Das wird vor dem Termin auch nicht mehr passieren. Kann das jemand von euch einordnen? Das Gericht wird mir doch nicht bevor der Beistand überhaupt seine Arbeit verrichtet hat einfach gleich das ABR entziehen? Ist der Antrag meiner Frau ggf. echt zu schwach, und das Gericht sagt sich, den Beistand können wir uns "sparen"? |