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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland (/showthread.php?tid=5188) |
RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - Camper1955 - 15-03-2012 (15-03-2012, 14:40)baxter schrieb: @Camper1955: Das kann durchaus sein. Alles ist einfach nicht zumutbar, auch wenn es die Jobcenter immer meinen. (15-03-2012, 14:40)baxter schrieb: Ich glaube eher das Sie auf Unterhaltszahlungen von mir scharf ist, die würden immerhin bei ca. 700,- im Monat liegen. Auch das mag sein. Aber durch Hartz IV ist sie ja in gleicher Höhe in etwa abgesichert, sofern sie nicht länger als 21 Tage beim Kind bleibt. Und Du kannst mich erschlagen, aber genau da sehe ich den Knackpunkt. für jeden Tag, den sie länger bleibt, fehlen ihr 12,45 € aus ihrer Grundsicherung. (15-03-2012, 14:40)baxter schrieb: Wie dem auch sei, wie bei allen bisherigen Verfahren ist sie wieder mal auf die Nase gefallen, hier das Urteil des KG: Aufpassen, dass sie das Kind nicht nach Deutschland entführt, wenn sie mal zu Besuch ist. Dann wird es für Dich schwierig. lg Camper |