Folgende Warnungen sind aufgetreten: | |||||||||||||||
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.22 (Linux)
|
![]() |
Verfahren über Kindesunterhalt - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Verfahren über Kindesunterhalt (/showthread.php?tid=5938) |
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Revolution - 25-09-2012 Bafög und ALG II schließen sich aus. Entweder bin ich Student oder Arbeitssuchend. Beides geht nicht Würde mir bitte jemand einen Gefallen tun und mich wegen §170 anzeigen?? Wenigstens habe ich dann meine Ruhe....So kann ich nicht einmal mehr lernen - Es lenkt mich total ab. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Revolution - 26-09-2012 @Wunder Du hast recht. Einige Optionen hätte ich auch 1. Die Ruhe bewahren ![]() 2. Mich in die Klapse einweisen lassen ![]() 3. Mir schwedische Gardinen kaufen und endlich in Ruhe studieren ![]() 4. Das laufende Studium hinschmeißen und mit einem Jurastudium anfangen. Habe schon so viel Gummiparagraphen in mich reingefressen, dass ich alles rauskotzen möchte. ![]() 5. Vielleicht noch besser Domina werden, ![]() ![]() Option 5 gefällt mir ganz gut ![]() RE: Verfahren über Kindesunterhalt - webmin - 26-09-2012 Zitat:Bafög und ALG II schließen sich aus. Entweder bin ich Student oder Arbeitssuchend. Beides geht nichtIch meinte ja auch die Konstellation Teilzeitjob + aufstocken. Beim gurgeln findet man da so einiges Kindesunterhalt nach verlorener Klage - Revolution - 18-11-2012 Hallo, wie immer bezieht sich meine Frage auf den Kindesunterhalt und nebenbei auf die Kosten des Gegnerischen Anwalt. Im April hatte ich die Verhalndlung und wurde natürlich zu KU verpflichtet. Die Prozesskosten der Gegenseite soll ich natürlich auch zahlen und an die Staatskasse. Das Urteil bekam ich im April. Nur habe ich bisher weder an KU, noch an die Staatskasse, noch an die gegnerische Anwältin irgendwas bezahlt. Irgendwann müsste doch ein Schreiben kommen und mich anmahnen oder sonstwas machen. Bis jetzt kam nichts! Könnte der Betreuende Elternteil nach 2 Jahren kommen und von mir nachträglich den KU einfach einfordern, obwohl er jetzt nichts unternimmt? RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Camper1955 - 18-11-2012 @DUS Da ein Titel besteht, laufen auf jeden Fall Schulden auf. (rechtskräftiges Urteil ist ja Titel.) Die Frist ist glaube ich 3 Jahre. Wenn er sich in der Zwischenzeit nicht mehr rührt, hast Du Glück gehabt. Die Drei-Jahresfrist beginnt aber erst am 01.01.2013, soviel ich informiert bin. Da hier nicht das Datum zählt, sondern das Kalenderjahr. lg Robert RE: Verfahren über Kindesunterhalt - iglu - 18-11-2012 ein vollstreckbarer schuldtitel gilt 30 jahre. also kann er auch noch im märz 2042 zugreifen. es gibt allerdings eine art verjährung für aufgelaufene unterhaltsschulden, wenn er fünf jahre untätig bleibt. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Camper1955 - 18-11-2012 (18-11-2012, 20:39)iglu schrieb: es gibt allerdings eine art verjährung für aufgelaufene unterhaltsschulden, wenn er fünf jahre untätig bleibt. Hallo Iglu Hast Du für die 5-Jahres-Frist was Belegbares? lg Robert RE: Verfahren über Kindesunterhalt - iglu - 18-11-2012 jein, hab neulich ein bgh urteil dazu gelesen. hab es aber nicht parat. ansonsten liest man im netzt die bandbreite von drei bis fünf jahren. im vorliegenden fall ist es so oder so noch einige zeit hin. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - beppo - 18-11-2012 Ich schließe mich den 3 Jahren an, wobei die Justiz sogar schon bei 1 Jahr Untätigkeit davon ausgeht, dass der Gläubiger den Unterhalt offenbar nicht benötigt. Kommt nur darauf an, dass der Gläubiger nicht daran gehindert, die Vollstreckung zu versuchen. Z.B. weil der Schuldner unbekannt verzogen ist. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - iglu - 18-11-2012 das eine jahr gilt m.w.n. für nicht titulierten unterhalt. die abweichung von den üblichen drei jahren resultiert daraus, dass es keine x-beliebige schuld ist sondern zur deckung des lebensunterhalts gedacht ist. kommt wohl auch auf die umstände an. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Revolution - 18-11-2012 Wenn sich nun meine Lebensumstände sich drastisch ändern würden -müsste ich eine Abänderungsklage für die Zukunft machen ? -könnte ich das vorhande Urteil rückwirkend ändern lassen ? Was passiert bei diesem §170? Ich habe das Gefühl, dass beim Strafrecht alles eher seine Ordnung hat als im Familienrecht...Könnte durch so ein Verfahren, dass jetzige Urteil abgeändert werden, wenn man mich für Leistungsunfähig erklärt? RE: Verfahren über Kindesunterhalt - p__ - 18-11-2012 Der Themenbereich Verjährung und Verwirkung (so heisst das nämlich und nicht "eine art verjährung") ist anderswo im Forum schon gut beschrieben. Da das Urteil erst Monate alt ist, stellt sich die Frage im Moment nicht. Eine weitere Mahnung muss nicht mehr kommen. Es könnte sein, dass Pfändung und Gerichtsvollzieher längst beauftragt sind, aber in einigen Region (unserer zum Beispiel) ist die Justiz da sehr überlastet und es dauert eine Weile, bis sich was tut. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - iglu - 18-11-2012 na, vielen dank an den zurechtweiser und klugscheisser. dass jedes thema irgendwo schon einmal behandelt wurde, ist natürlich ein wertvoller hinweis. aber wo wir schon dabei sind: der komparativ wird mit "als" und nicht mit "wie" gebildet. könnte man mal in den faq berichtigen. das wollte ich schon lange mal loswerden. ![]() RE: Verfahren über Kindesunterhalt - p__ - 18-11-2012 (18-11-2012, 21:30)iglu schrieb: na, vielen dank an den zurechtweiser und klugscheisser. Interessiert mich nicht die Bohne. Gewöhn dich besser mal dran, dass Wischiwaschi durch Informationen ergänzt wird. Das hier ist nicht die Quasselecke. Und wenn ich schon ein Klugscheisser bin: Deine Dauer-Kleinschreiberei nervt. Das ist unhöflich, sie erschwert das schnelle Lesen. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Dzombo - 18-11-2012 @DUS... Stelle mir deine Frage zum 170er. Ich beendete dieses Verfahren gegen mich mit "sauberen" Freispruch. Oder Du fragst mal bei @Ibykus bei "väterwiderstand" nach. Der hilft dir bestimmt. Und es würde mir nichts ausmachen, wenn Du mal ein Komma oder so falsch setzt. Es gibt User die so was ignorieren, weil das Wesentliche erkannt. Dann gibt es User, die voll emotionsgeladen schreiben, weil akut betroffen in Sachen Neuordnung "Leben mit Unterhalt". Und dann gibt es die notorischen User, die grundsätzlich "alles" von anderen Usern in Frage stellen, nur um von ihrer eigenen Misere abzulenken. Die sind dann aber ganz schön hartnäckig. Wenn "Du" wenigstens verstehst, was ich meine ![]() RE: Verfahren über Kindesunterhalt - iglu - 18-11-2012 @p meine kleinschreiberei habe ich andernorts bereits erklärt. ist dir, dem allwissenden, wohl entgangen. Und ja, du bist ein klugscheißer, was mir grundsätzlich nicht unsymphatisch ist, aber hier gerade nicht wirklich weiterhilft, da du die eigentliche information schuldig bleibst. Erleuchte uns doch einfach. Was ist z.b. mit 207 bgb? RE: Verfahren über Kindesunterhalt - p__ - 18-11-2012 (18-11-2012, 22:16)iglu schrieb: meine kleinschreiberei habe ich andernorts bereits erklärt. ist dir, dem allwissenden, wohl entgangen. Nervt trotzdem. Als anerkannter Klugscheisser sage ich sowas doch gerne. (18-11-2012, 22:16)iglu schrieb: Was ist z.b. mit 207 bgb? Hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2242 RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Dzombo - 18-11-2012 Damit Gandalfs wie Du davon profitieren, dann aber den Grund dafür vergessen, hier überhaupt schreiben zu können. § 207 BGB ist zwingendes Grundwissen für jeden betroffenen deutschen UHN-Zahler, falls er NICHT beabsichtigt, erstmal so 5-10 Jahre Pazifik abzuhalten, um dann zurückzukommen, weil es zu Hause trotz allem Übel doch am schönsten ist. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - iglu - 18-11-2012 ja, mich nervt auch so einiges. einigen wir uns auf unentschieden. ![]() was die to betrifft: du wirst wohl noch einige zeit schmoren müssen. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Camper1955 - 19-11-2012 @DUS Falls Du wirklich wegen des § 170 StGB behelligt werden solltest, dann melde Dich bei mir. Ich gebe Dir die Telefonnummer eines guten Anwaltes, der Dich notfalls bis rauf zum Bundesverfassungsgericht vertritt. Mir und unserem User @Nappo hilft er jedenfalls sehr. lg Robert RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Revolution - 20-11-2012 @ Camper1955 wenn es so weit ist, werde ich natürlich jede Hilfe dankend annehmen ![]() RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Dzombo - 20-11-2012 @DUS... Falls Du theoretisch vielleicht mal mit Gutachten usw. in Kontakt kommen solltest, die über dich erstellt werden sollen, kannst Du Herrn RA Bergmann senior anrufen. Der bearbeitet hochstrittige Fälle in ganz Deutschland. Hat er mir gesagt letztes Wocheende. Nur so als Randbemerkung. Falls sich`s mal dahin entwickeln sollte. Mann muss ja schließlich gut vorbereitet in die Schlacht ziehen ![]() RE: Verfahren über Kindesunterhalt - Revolution - 07-12-2012 Hallo liebe Gemeinde bei mir steht jetzt die Zwangsvollstreckung an. Ich soll in den nächsten Tagen zum GV. Dachte immer, diese GV´s würden nach Hause kommen... Was will er wissen und was MUSS ich angeben und was nicht? ![]() Eine Teilzahlungsvereinbarung können die sich abschmieren- gibts nicht. ![]() Habt ihr eine Idee? LG RE: Verfahren über Kindesunterhalt - karlma - 07-12-2012 (07-12-2012, 09:12)DUS schrieb: No money In dem Fall wird er eine eidesstattliche Versicherung haben wollen. RE: Verfahren über Kindesunterhalt - p__ - 07-12-2012 Schreib ihm, du kannst dir die Fahrtkosten zu ihm nicht leisten. |