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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - Druckversion

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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - kay - 10-01-2014

Meine Guete, hier ist Dir alles schon erklaert worden, bring es einfach hinter Dich. Wenn die so rumgevoegelt hat, bist Du wahrscheinlich eh nicht der Vater. Und falls ja, ab zur Schuldnerberatung und umschulden. Das ist doch alles kein Weltuntergang. Je schneller Du Gewissheit hast, umso schneller kannst Du Dich darauf einstellen und Dein Leben geht "normal" weiter. Kopf hoch!


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 10-01-2014

(10-01-2014, 14:35)MitGlied schrieb: Du kannst dir die reihenfolge welchen Gläubiger du bevorrechtigt befriedigst nicht aussuchen.

Deine anderen Gläubiger nehmen dich dann in eine Blacklist, genannt Schufa etc. auf und du kriegst keinen Kredit usw. mehr.
Bzw. werden versuchen, die verbleibenden Restwerte bei dir einzutreiben. Die damit verbundenen Probleme (z.B. Pfändung PKW) für dich jucken dann niemand.
Kindesunterhalt wird bevorrechtigt gepfändet, ggf. direkt an der Quelle. Da kommt es nicht drauf an, ob du nicht zahlen willst oder kannst.

Wenn du 2k€ netto verdienst, dann kannst du KU zahlen, das kannst du drehen und wenden wie du willst. Wenn du pro Monat immer noch 300€ an andere Gläubiger zahlen kannst, dann kannst du auch 250€ an die zahlen und den Rest für aufgelaufenen Unterhaltsschulden. Das wirst du als Argument hören!
Das ist mir alles bewusst, ich habe aber schon umgeschuldet, die aktuellen Schulden waren "optimiert". Mein Schufascore ist seit Jahren bei 5% (schlechtester Wert den es gibt). Die Pfändungsmaßnahmen hatte ich wegen Konsumzeugs alles schon hinter mir, deswegen auch die hohen Rückzahlungen. Den Autokredit kann ich auch nicht auslösen. Der Verkauf würde einen reelen Verlust von bestimmt 30% fordern, da der Wagen gerade mal 6 Monate alt ist. Sprich wenn ich Unterhalt bezahlen soll habe ich kein Fahrzeug mehr und auch keine Rücklagen mir ein gebrauchtes zu kaufen. Komm dann nicht in die Arbeit, werde gekündigt und die Schuldenspirale dreht sich wieder, wie es vor Jahren schon der Fall war. Zumal das Fahrzeuhdarlehen über meinen Arbeitgeber abgewickelt wurde (Mitarbeiterdarlehen). Die im ersten Beitrag genannten Kosten sind Fixkosten weil Sie fix sind, das kann ich drehen und wenden wie ich will. So oder so werde ich also gepfändet, wer mich dann pfändet ist eigentlich egal, da mir sowieso nichts mehr viel zum Leben bleibt. Ich will hier keine Argumente gegen irgendwelche Titel bringen, sondern die realen Fakten auzfählen.

(10-01-2014, 15:12)p schrieb: [...]
Mai: Jetzt gehts um Unterhalt. Ob per Gericht oder direkte Einigung ist egal. Und dieser Unterhalt gilt ab Januar, da damals die Forderung gestellt wurde, die nun für rechtmässig erklärt ist.
Siehe weiter oben, es ist mir egal was danach passiert, denn ich kann es nicht aufhalten ABER ich kann mir noch ~5 Monate was zur Seite legen... ja ich weiß, klingt dämlich, es fällt aber alles in Sich zusammen...

(10-01-2014, 15:26)kay schrieb: Meine Guete, hier ist Dir alles schon erklaert worden, bring es einfach hinter Dich. Wenn die so rumgevoegelt hat, bist Du wahrscheinlich eh nicht der Vater. Und falls ja, ab zur Schuldnerberatung und umschulden. Das ist doch alles kein Weltuntergang. Je schneller Du Gewissheit hast, umso schneller kannst Du Dich darauf einstellen und Dein Leben geht "normal" weiter. Kopf hoch!
Schuldnerberatung hat hier 8 Monate Wartezeit...


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - MitGlied - 10-01-2014

Ist doch schon mal gut, wenn du siehst, was auf dich zurollt.
Warum brauchst du unbedingt ein Auto um zur Arbeit zu kommen? Geht's nicht mit öffentl. Verkehrsmitteln?
Wie sieht es mit einem Umzug aus um z.B. näher und kostengünstiger zur Arbeit zu kommen oder die Wohnkosten zu senken?

Bei einer Insolvenz verlierst du nicht zwingend deinen PKW, wenn dieser notwendig ist um z.B. zur Arbeit zu kommen um danach wenigstens noch teilweise Schulden zurückzahlen zu können.

Ein Umzug kostet Geld und eine neue Wohnung bekommt man ggf. nicht ohne eine saubere Schufa, deshalb macht es Sinn hier zu handeln, bevor alles an die Wand fährt.

Wenn du alles gegen die Wand fährst und auch die Arbeit verlierst, dann wirst du dich in ALG2 wiederfinden und da hast du eben rd. 380€ plus Mietkosten warm.
160€ mehr wenn du noch arbeitest.
Das sind Zahlen an denen du dich orientieren musst und daran musst du wohl deine Ausgabenstruktur anpassen.
Für 640€ Zins und Tilgung kann man übrigens ne Wohnung abzahlen, da müssen ja mächtig Schulden vorhanden sein. genauso mit 80€ Strom für eine Person! Da lohnt sich wirklich mal den Besuch bei einer Schuldnerberatung.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 10-01-2014

(10-01-2014, 15:44)raid schrieb: Bis das Unterhaltsverfahren vor Gericht eröffnet wurde, vergingen sage und schreibe 8 Monate!
Mein Kalkül war, dass das Ganze dann vor Gericht in einem Vergleich ausgeht und man sich darauf einigt auf die Rückstände zu verzichten.

So war es dann auch. Ich sparte de facto also 200 Euro an Unterhalt ein.
Diese Rechnung geht aber freilich nur auf, solange es noch keinen Titel gibt, denn dieser berechtigt ja zum Pfänden.

PS: Die 25 Euro fehlten meinem Sohn nicht, da seine Mutter so oder so seit über 15 Jahren und seit ihrer Jugend Sozialhilfe heute ALG 2 erhält.
Genau so in etwa war es angedacht. Sie hat auch noch nie gearbeitet und wird es auch nie. Mit Sonderschulabschluss und keiner Ausbildung reicht es vielleicht zur Putzfrau oder Fließandarbeiterin.

(10-01-2014, 16:08)MitGlied schrieb: Warum brauchst du unbedingt ein Auto um zur Arbeit zu kommen? Geht's nicht mit öffentl. Verkehrsmitteln?
Wie sieht es mit einem Umzug aus um z.B. näher und kostengünstiger zur Arbeit zu kommen oder die Wohnkosten zu senken?
Ich wohne in Bayern, ländliche Gegend. Meine Arbeitsstätte ist 15km einfach (über Bundesstraße). Öffentliche Verkehrsmittel gehen sicher, aber warum sollte ich mir das dann noch antun wenn eh alles den Bach runter geht? Ein Umzug kommt nicht in Frage, ich wohne mit 348 Euro Warmmiete sehr günstig, günstiger geht es in der Umgebung nicht. Was ich mir sparen würde, müsste ich an Miete mehr zahlen, sonst wäre ich schon längst in die nähe meiner Arbeit gezogen!

(10-01-2014, 16:08)MitGlied schrieb: Bei einer Insolvenz verlierst du nicht zwingend deinen PKW, wenn dieser notwendig ist um z.B. zur Arbeit zu kommen um danach wenigstens noch teilweise Schulden zurückzahlen zu können.
Ich sags mal so, wenn mir der Rest gepfändet wird, ist mir der PKW auch egal...

(10-01-2014, 16:08)MitGlied schrieb: Wenn du alles gegen die Wand fährst und auch die Arbeit verlierst, dann wirst du dich in ALG2 wiederfinden und da hast du eben rd. 380€ plus Mietkosten warm.
160€ mehr wenn du noch arbeitest.
Im ALG2 hab ich dann mehr als ich jetzt mit Unterhaltszahlungen hätte!

(10-01-2014, 16:08)MitGlied schrieb: Für 640€ Zins und Tilgung kann man übrigens ne Wohnung abzahlen, da müssen ja mächtig Schulden vorhanden sein. genauso mit 80€ Strom für eine Person! Da lohnt sich wirklich mal den Besuch bei einer Schuldnerberatung.
Zu dem 80 Euro Strom, google mal nach Almado und dann reden wir weiter. Ich habe schon gekündigt, komme aber erst mitte des Jahres zu einem anderem Anbieter (was uach nicht einfach war mit einer so miesen Schufa!). Und wie oft muss ich mir das anhören mit Schuldnerberatung, hier sind es 8 Monate Wartezeit, bis dahin bin ich offiziell Pleite.

(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Das Problem mit dem Auto löst Du am einfachsten, in dem Du es auf e.g. deine Eltern umschreibst sprich, das Eigentum muss auf deine Eltern übergehen.
Wird nicht gehen, das Auto gehört offiziell zwar mir, den Brief hat aber mein Arbeitgeber.

(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Nichtsdestotrotz solltest Du es schaffen deine Lebenshaltungskosten ohne Miete auf ca. 600 Euro zu drücken. Alles andere ist Wahnsinn und total verschwenderisch.
Funktioniert nicht. Rede nicht von verschwenderisch, ich zahle Schulden (~12.000 euro) zurück...

(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Ich brauche am Tag genau 4,60 für Essen und Trinken, wobei letzteres bei 0,15 Euro pro 1,5l Flasche nicht ins Gewicht fällt und ich esse dennoch sehr üppig und sehr gesund. Davon ernähre ich dann ...
Gratulation das du deinen Anspruch soweit runterschrauben konntest. Bevor ich derart an Lebensqualität aufgebe wander ich aus. Als Itler brauch ich nicht einmal einen Arbeitgeber. Programmieren kann ich überall.

(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Und jetzt musst Du dir mal vorstellen, dass ich in einem Haus mit Warmwasserboiler lebe!! Diesen haben ich jedoch entschärft bzw. die Sicherung auf off gestellt, weil ansonsten hätte ich das doppelte an Strom jeden Monat.
Die Lösung ist, dass ich mich jeden Morgen ja selbst im Winter kalt dusche! Das geht, weil ich eine harte susscrofa bin. Einmal in der Woche bin ich bei meiner Mutter und dann bade ich mich dort heiß :-)
Wenn ich zu Hause kränklich bin, dann stelle ich mir einen großen Topf mit Wasser über N8 auf den Kachelofen, damit ich am nächsten Tag nicht kalt duschen muss sondern warmes Wasser zur Verfügung habe.
Ich weiß nicht ob ich dich beneiden oder bemitleiden soll. Im Winter mit kalten Wasser duschen ist nicht wirklich "gut".

(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Und ich fahre ein Auto mit nur 4 Liter Benzinverbrauch auf 100 KM.
So ein Auto muss man erst mal haben... Ich habe auch einen niedrigen Verbrauch, auf 4 Liter komme ich aber nicht.

(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Alter Schwede und Du jammerst bei einem Netto von 2.000 Euro!!???
Ich jammer nicht, ich hab meinen Lebensstil nur auf das angepasst und es geht nicht von heute auf morgen das soweit zurückzuschrauben... -.-


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - L3NNOX - 10-01-2014

Der wichtigste Punkt ist ja noch nicht geklärt: Ob du überhaupt der Vater bist. Nach alldem was du über das Mädel so erzählt hast, kommen da einige andere potentielle Expartner in Frage, und jeder einzelne erhöht deine Chance dass du NICHT der Vater bist! Da sind viele Ungereimtheiten, welche deine Ex sehr unglaubwürdig erscheinen lassen.
Bis dahin würde ich dir wirklich empfehlen cool zu bleiben. Alles an die Wand fahren kannst du immer noch.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - MitGlied - 11-01-2014

Strom vom Grundversorger gibts immer ohne Schufa, es sei denn man hat dort Schulden stehen und die drehen einem den Saft ab.

Aus meiner Sicht ist dein Problem nicht unbedingt der Unterhalt. Wie schon gesagt ist das bei einem Kind meist bezahlbar. Problem sind deine Schulden und da die nachrangig gegenüber dem laufenden Unterhalt sind bleibt dir da nichts anderes übrig als eine Lösung anzustreben, die das unter einen Hut bringt.
Und klar werden deine Gläubiger kotzen, aber im Endeffekt werden die das schlucken, weil es nicht anders geht und bis alles zurückgezahlt ist, gibt es eben keinen neuen Kredit. Am besten macht man solche Verlängerungs-Deals über eine Schuldnerberatung. Wenn ein Gläubiger sieht, dass du da hin gehst, dann fürchtet er den Gesamtausfall und akzeptiert oft den Spatz in der Hand anstelle der Taube auf dem Dach.

Wohnungstechnisch scheint deine Kostenstruktur ja ok zu sein und 15km Arbeitsweg werfen auch nicht Kosten auf, die außerhalb der Normalität sind.

Wenn du alles gegen die Wand fährst, wirst du so oder so kürzer treten müssen und kannst deine Kreditverträge eh nicht mehr bedienen, genausowenig den komischen Stromvertrag. Nur mit Insolvenz im Nacken gibst du die gestaltung völlig aus der Hand.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - MitGlied - 11-01-2014

Wegen Stromvertrag:
Ich mache jegliche Verträge, ob Strom, Gas, Telekommunikation, Transport etc. grundsätzlich nur bei Anbietern, die mir kurze Vertragslaufzeiten, bzw. vernünftige Ausstiegsklauseln einräumen. Auch wenn es manchmal etwas teurer erscheint.

Ein guter Anbieter überzeugt durch sein Angebot und mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Er muss seine Kunden nicht per Knebelvertrag binden.

Wenn du tatsächlich in Zahlungsprobleme kommst würd ich diesen dubiosen Stromanbieter gleich am Anfang über die Klinge springen lassen.

Schuldnerberatungen haben leider längere Wartezeiten, aber auch daran erkennst du den seriösen Berater. Der hat nämlich noch andere Klientel und nimmt sich auch Zeit für die. Beim unseriösen Anbieter kommst du sofort dran und darfst dann drauf zahlen, meist sind das seltsame Vereine, an die dur monatlich abdrücken musst und die schreiben dann deine Gläubiger an, zahlen aber nichts.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - Theo - 12-01-2014

(10-01-2014, 18:39)tobi1983 schrieb:
(10-01-2014, 16:34)raid schrieb: Alter Schwede und Du jammerst bei einem Netto von 2.000 Euro!!???
Ich jammer nicht, ich hab meinen Lebensstil nur auf das angepasst und es geht nicht von heute auf morgen das soweit zurückzuschrauben... -.-

Doch, das kannst Du. Und glaub mir, das tut nicht einmal besonders weh, insbesondere weil es in Deinem Fall temporär sehr begrenzt ist.

Dein Problem ist, dass Du ein Konsumjunkie bist, der bisher weit über seine Verhältnisse gelebt hat. Aus diesem Grund hast Du trotz guten Gehalts keine Rücklagen, aber dafür Schulden.

Gut ist, dass sich die Schulden in Grenzen halten. Bei ca. 12.000 € Schulden und mehr als 600 € monatlicher Rückzahlung dürftest Du den Berg in weniger als zwei Jahren los sein. Das ist ein absolut überschaubarer Zeitraum.

Die Anschaffung eines Neuwagens in Deiner Situation war natürlich absoluter Quatsch (vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen ist die Anschaffung eines Neuwagens überhaupt immer absoluter Quatsch, denn, wie Du ja auch schon festgestellt hast, der Wertverlust im ersten Jahr ist in jedem Fall exorbitant). Aber nun ist er schon einmal da und zum heutigen Zeitpunkt ist der Restwert des Wagens geringer als Deine darauf laufenden Schulden.

Meiner Meinung nach hast Du drei Möglichkeiten (Und nein, alles gegen die Wand fahren zu lassen ist keine davon. Willst Du wirklich Dein Leben ruinieren anstatt die zwei harten Jahre durchzustehen und danach wieder gut dazustehen?) für den Fall, dass Du tatsächlich der Vater bist:

1. Du behältst Dein Auto und Deine Wohnung, schränkst aber ab sofort Deinen Lebensstil radikal ein und legst ab jetzt schon einmal den monatlichen Betrag für den KU zurück (das wird für ein halbes Jahr richtig hart, dann geringfügig leichter, wenn Du Deine Stromkosten reduzieren kannst).

2. Du schränkst Deinen Lebensstil in geringerem Maße ein, suchst Dir aber für die nächsten beiden Jahre einen Nebenjob.

3. Du verkaufst Dein Auto und siehst zu, dass Du die Restschuld des Arbeitnehmerkredites, die nicht durch den Restwert des Autos wieder hereinkommt, in kleineren Raten abbezahlt werden kann. Je nachdem, wie hoch der Verlust ist, benutzt Du ein paar Monate die öffentlichen Verkehrsmittel. Nachdem die Restschuld für den Arbeitnehmerkredit abgestottert ist, sparst Du auf einen billigen Gebrauchten. Den fährst Du so lange, bis Du mehr Geld für ein besseres Auto gespart hast.

Wenn Du sofort mit einer der drei Möglichkeiten beginnst, hast Du doppelt gewonnen: Falls Du nicht der Vater bist, hast Du bis zum Frühling schon ca. 1000 € beiseite gelegt und lernst einmal das gute Gefühl kennen, das entsteht, wenn man finanzielle Rücklagen hat.

Falls Du der Vater bist, kannst Du den KU bezahlen und kannst trotzdem in knapp zwei Jahren wieder gut leben (und hast bis dahin gelernt, dass man auch mit weniger Geld Spaß im Leben haben kann).

Ich wünsche Dir, dass Du das wirklich durchziehst. Mit Deiner bisherigen Einstellung zum Geld würdest Du es nämlich ohnehin nie auf einen grünen Zweig bringen, egal ob mit oder ohne KU.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 12-01-2014

(12-01-2014, 17:17)Theo schrieb: [...]
Danke für die nett gemeinten Ratschläge, aber du hast keine Ahnung wie es aussah in meiner Vergangenheit. Da habe ich nämlich gerade mal 1600 Brutto verdient, aus der Zeit stammen auch die Schulden. Den guten Job habe ich erst etwas über ein Jahr. Die Rückzahlungen sind deswegen so hoch, weil sonst mein Gehalt gepfändet worden wäre... Ich bin kein Konsumjunkie mehr, glaube mir. Weil es schon kurz vor der Gehaltspfändung durch den GV war, musste ich mich auch auf hohe Raten (die Schuld muss innerhalb 12 Monate beglichen sein) einlassen.
Auch das Thema Auto kann man mal getrost beiseite lassen wenn man meine "Auto-Vergangenheit" ansieht. Ich hatte wirklich nur Pech mit gebrauchten. Hunderte Euros reingesteckt und halbes Jahr später immer doppelt so teure Reparaturen, DAS war nicht wirtschaftlich. Ein Auto bei dem ich 5 Jahre Garantie hab, weniger Spritkosten, weniger Steuer und unterm Strich mir 200 Euro spart im Vergleich zu meinen "tollen" Gebrauchtwagen ist dagegen sehr wirtschaftlich.

Zumal der Brief beim Arbeitgeber liegt. Bis das Auto abbezahlt ist kann ichs also gar nicht veräußern!

Und zum Thema Stromkosten, zum letzten mal, ich bin damals auf Almado reingefallen.
http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=almado

Ich habe bewusst nich vor Ende des ersten Belieferungsjahres gekündigt, weil ich sonst auf den Bonus von 25% Quasi verzichtet hätte oder mir vor Gericht hätte erstreiten müssen. Da Almado den Kündigungstermin immer 2 Wochen vordatiert damit kein ganzes Belieferungsjahr zusammenkommt. Ja die Masche ist kriminell, aber Anwalt etc. kostet wieder Geld. Also habe ich den "bequemsten" Weg gewählt und mich auf ein weiteres halbes Jahr Belieferung eingelassen. Ab 01.06 bin ich wieder bei einem "Namenhaften" Anbieter und bezahle knapp 50 Euro.

Heute hatte ich mich ausserdem hingesetzt und meine Finanzen neu geplant, mit größeren Abstrichen kriege ich den Unterhalt zusammen, ansparen kann ich mir dann allerdings auch nichts mehr, erst wenn die Schulden abbezahlt sind.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - Antragsgegner - 12-01-2014

Würde ich mein Kind nicht kennen könnte ich vielleicht so cool sein... aber meine Tochter nicht mehr sehen zu können wäre verdammt hart für mich.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 14-01-2014

Da ich gerade am kalkulieren bin stellt sich die Frage ob die Kindsmutter nur anteilig Anspruch auf Unterhalt hat. Ich beziehe mich explizit auf den Januar. Es wird ab Januar geltend gemacht. Der Unterhalt kann aber erst ab Kentnissnahme geltend gemacht werden, ergo erst ab dem 10.01 wo ich den Brief erhalten habe. Wird dieser Monat also voll berechnet oder nur anteilig? Ja ich weiß, ist Kleinvieh, aber aktuell trifft es mich hart, deswegen muss ich wirklich jeden Cent 2 mal umdrehen und nachhaken.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 14-01-2014

Ist monatlich imvoraus zu bezahlen, also auch für Januar komplett.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - Antragsgegner - 14-01-2014

Also ich musste damals nur anteilig bezahlen. War auch ab einem 10.

Ging damals allerdings um Rückzahlung von UVG.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 14-01-2014

(14-01-2014, 10:54)p schrieb: Ist monatlich imvoraus zu bezahlen, also auch für Januar komplett.
Also hätte Sie theoretisch auch am 30. daher kommen können?! Wer hat sich den Schwachsinn einfallen lassen Angry


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 14-01-2014

Der Unterhalt ist monatlich im voraus zu bezahlen. Selbst wenn das Kind stirbt ist der gesamt Monat zu bezahlen, steht so ausdrücklich im Gesetz. Die Unterhaltsvorschusskasse rechnet bei Rückständen anders, dort geht es um Rückgriff und nicht um direkten Kindesunterhalt.

Aber es gibt auch andere Ansichten und man kann auch versuchen, anteilige Tage durchzusetzen. Das passiert gerne, wenn Unterhalt ab Geburt geschuldet wird. Da es hier aber um ein Kind geht, das bereits fünf Jahre alt ist, vorher kein Geld geflossen ist, dürfte ein Richter da eher dem vollen Monat zugeneigt sein.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 14-01-2014

(14-01-2014, 13:55)p schrieb: Der Unterhalt ist monatlich im voraus zu bezahlen. Selbst wenn das Kind stirbt ist der gesamt Monat zu bezahlen, steht so ausdrücklich im Gesetz. Die Unterhaltsvorschusskasse rechnet bei Rückständen anders, dort geht es um Rückgriff und nicht um direkten Kindesunterhalt.
Na du unterstreichst es schön, monatlich im vorraus. Hier ist es aber so das es eigentlich Rückwirkend zum 01.01.2014 wäre.

Ähm, rein theoretisch, wenn das Kind stirbt muss ich trotzdem weiter Unterhalt zahlen oder wie darf ich deinen Satz verstehen?


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 14-01-2014

Ja, wenn das Kind am 1.7 sterben würde, müsstest du für den gesamten Juli Unterhalt bezahlen.
Die Unterhaltsforderung ist bei dir bereits eingegangen. Wenn du zahlen musst, dann also nicht rückwirkend. Die Rechtsmässigkeit der Forderung tritt nur erst nach der Forderung selbst ein, das ist alles.

Zeit und Raum haben im Universum der Juristen keine Bedeutung. Auch Zahlen, Energie, Logik sind darin in ganz besonderen Emanationen zu finden, unfassbar für einen klaren Geist.

Es gibt Wege, schwer zu gehen; nur der Trunkne kennt sie.
Es gibt Worte, schwer zu sprechen; nur der Schlafende nennt sie.
Zwischen diesen Steinen ruht trunken der Anwalt im Sand;
Auch wenn die Welt dies nicht als Weisheit erkannt.

Tralala.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 14-01-2014

(14-01-2014, 15:05)p schrieb: Ja, wenn das Kind am 1.7 sterben würde, müsstest du für den gesamten Juli Unterhalt bezahlen.
Die Unterhaltsforderung ist bei dir bereits eingegangen. Wenn du zahlen musst, dann also nicht rückwirkend. Die Rechtsmässigkeit der Forderung tritt nur erst nach der Forderung selbst ein, das ist alles.
Ach so, ich dachte für den Rest des theoretischen "Lebens". Ja gut, der Monat ist dann das kleinere Übel. Trotzdem Frage ich mich wirklich was die Leute sich dabei gedacht haben als solche Gesetze verabschieded wurden. Vollkommen absurd.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - MitGlied - 14-01-2014

- Im Steuerrecht gibts den Kinderfreibetrag für den ganzen Monat in dem das Kind geboren wurde.
- Kindergeld wird in der Monatsmitte des jeweiligen Anspruchsmonats ausgezahlt.
- Gehalt soll lt. Gesetz am letzten Werktag des Monats ausgezahlt werten, trotzdem wird in einigen Berufen zur Monatsmitte des Vormonats ausgezahlt. betriebe mit schlechter Liquidität zahlen oft zu spät aus.

Also:
In einer intakten Familie steht das Geld des laufenden Monats erst am Ende des Monats zur Verfügung, es muss also vorfinanziert werden.
In der Unterhaltsempfänerfamilie dagegen steht das Geld am Anfang des Monats zur Verfügung und der Unterhaltsgeber muss alleine vorfinanzieren.

Es passt einiges nicht zusammen in diesem Staat aber es ist (leider) so.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 14-01-2014

"Vorfinanzieren", welch tolles Wort. Es bedeutet nichts anderes als Schulden aufzunehmen... wie ich dieses Land hasse -.-


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - wunder - 14-01-2014

Hallo Tobi.
Mache dir doch keine Sorgen.
1) Vielleicht bist du nicht der Vater und die 300€ kann mann stemmen.
2) Wenn es doch dein Kind sein sollte kannst du immer noch auswandern.
Ich bin seit 2 Jahren weg aus Deutschland aber bei mir ging es um viel höhere Summen.
Lese und höhre bitte auf die anderen so wie p und L.D ,Petrus usw.
Gruss wunder


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 15-01-2014

(14-01-2014, 20:03)wunder schrieb: Hallo Tobi.
Mache dir doch keine Sorgen.
1) Vielleicht bist du nicht der Vater und die 300€ kann mann stemmen.
2) Wenn es doch dein Kind sein sollte kannst du immer noch auswandern.
Ich bin seit 2 Jahren weg aus Deutschland aber bei mir ging es um viel höhere Summen.
Lese und höhre bitte auf die anderen so wie p und L.D ,Petrus usw.
Gruss wunder
Naja, ich werde es vorerst durchziehen. Sofern mir wirklich unterm Strich zu wenig zum Leben bleibt versuche ich das ganze über eine LTD. zu verdecken, wobei mir ja dann bestimmt "fiktives Einkommen" unterstellt wird und ich unterm Strich genauso viel Zahl. Der letzte Weg wird dann in die Schweiz sein, Jobangebot habe ich dort schon, allerdings ist der Job hier in Deutschland halt zu 100% sicher weswegen ich den ungern aufgeben würde. Dafür habe ich hier keine Aufstiegschancen mehr und Gehaltsmäßig alle paar Jahre 100 Euro Brutto mehr wenn überhaupt. :/


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - MitGlied - 15-01-2014

Der ganze Aufwand mit LTD, ins Ausland ziehen, etc. lohnt sich meiner Meinung nach wegen 300€ nicht. Die vielen Ausländer, die zur Zeit nach D zum arbeiten kommen irren nicht. Hier kann man zur zeit einfach besser verdienen als woanders. (soll ja nicht bedeuten, dass sich das nicht ändern kann)

Wenn deine Unterhaltslast allerding weiter steigen sollte, weil sich vielleicht noch eine Ex bei dir meldet, dann dürfte die Schwelle überschritten sein...


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 15-01-2014

(15-01-2014, 12:37)MitGlied schrieb: Der ganze Aufwand mit LTD, ins Ausland ziehen, etc. lohnt sich meiner Meinung nach wegen 300€ nicht. Die vielen Ausländer, die zur Zeit nach D zum arbeiten kommen irren nicht. Hier kann man zur zeit einfach besser verdienen als woanders. (soll ja nicht bedeuten, dass sich das nicht ändern kann)

Wenn deine Unterhaltslast allerding weiter steigen sollte, weil sich vielleicht noch eine Ex bei dir meldet, dann dürfte die Schwelle überschritten sein...
Schweizer kommen sicher nicht nach Deutschland zum arbeiten, du meinst sicherlich die anderen Länder um uns rum Wink
Nun, da kann ich vom Glück reden das ich mehr der Beziehungsmensch bin und bisher nur 3 exen vorweisen kann, die anderen Beziehungen sind so lange her, da wären die Kinder heute schon erwachsen (wenn es welche gegeben hätte). Ich muss einfach irgendwie nebenher nochn paar Euro verdienen, mal schaun. Als ITler hat man hier genug Möglichkeiten.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 18-01-2014

So, es gibt neues, ich habe 2 Schreiben bekommen. Gestern eins vom Landratsamt (Jugendamt) und heute eins vom Anwalt auf mein Schreiben.

Erstmal zu dem Schreiben vom Jugendamt:
http://www.directupload.net/file/d/3506/qr8xkt4p_pdf.htm

Meine Fragen hierzu:
1. Was wollen die mir mit dem Schreiben genau sagen? Ich blicke bei dem Beamtendeutsch nicht wirklich durch. Das ich ab jetzt 133 Euro monatlich zu zahlen habe? Oder Rückwirkend?
2. Die Auskunft muss ich ja ausfüllen, welche Punkte muss ich nicht ausfüllen (Bitte Nummer angeben und warum).

Und hier das Schreiben vom Anwalt:
http://www.directupload.net/file/d/3506/6amr4bdq_pdf.htm

Meine Fragen/Anmerkdungen hierzu:
Ich hatte eingewilligt die Vaterschaft über einen privaten Vaterschaftstest feststellen zu lassen. Dies wurde mit dem Schreiben abgelehnt. Kann er das einfach so? Irgendjemand meinte der müsse auch wirtschaftlich arbeiten. Was soll ich dem jetzt noch schreiben, jetzt geht es ja dann quasi vor Gericht, obwohl ich mich aussergerichtlich einigen wollte... finde das nicht ok

So, hoffentlich helft ihr mir weiter.

bye
Tobi