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Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! (/showthread.php?tid=915) |
RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - MitGlied - 08-04-2009 Hat dir das Jugendamt den letzten unverschämten Brief geschrieben bevor sie diesen Pfändungsversuch gemacht hatten oder erst nachdem sie die Abfuhr vom spanischen Gericht erhalten hatten? RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Webworker - 08-04-2009 Hehe, sehr gut, gleichgesinnter, so ähnlich hatte ich das schon vermutet Sicherlich eine ganz neue Erfahrung für die deutschen Ämter, dass man nicht gleich erstarrt vor Ehrfurcht bei "Aufforderungen Anordnungen schnellstens" zu erledigen Der Hinweis auf europäische Paragraphen kommt hier im Übrigen alles andere als gut an, schon gar nicht, wenn man einem Richter mit deutschen Paragraphen "befehlen" möchte, dass er sich gefälligst zuallererst um den Unterhaltspflichtigen zu kümmern hat. Wichtig ist immer beim Ansuchen um Rechtshilfe in einem anderen Land, dass die rechtsstatlichen Standards auch denen des Landes entsprechen. So kann zum Beispiel der Iran nicht damit rechnen, dass Deutschland ihn bei der Verfolgung einer Frau die ohne Schleier in der Öffentlichkeit gesichtet wurde Rechtshilfe gewähren wird. Und eben genauso ist das mit Unterhaltspflichtigen, die nach x Jahren zigtausende Euros nachbezahlen sollen, weil man sie vorher einfach nicht informiert hat, dass sie Vater sind RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - gleichgesinnter - 08-04-2009 Danach, mitglied, das Schreiben vom JA an mich ist Anfang Maerz an mich rausgegangen ( mit der Drohung einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung). gleichgesinnter RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - MitGlied - 08-04-2009 Ich kann mir richtig vorstellen, wie sehr das Ego dieses Sachbearbeiters im JA München durch die Antwort des spanischen Gerichts verletzt angekratzt wurde. Der hat sich bestimmt tierisch den Allerwertesten aufgerissen um diesen Papierkrieg zu inszenieren und dann... null Erfolg. Da muss ja Mutti ziemlich eindringlich auf den Beistand beim JA eingewirkt haben, denn Unterhaltsvorschuss gibt's ja keinen mehr. Vielleicht bohrt ja demnächst ein gieriger Wadenbeisser-Advokat an deinem Fall rum, wenn Mutti erfährt, das dass JA nicht weitergekommen ist. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Exilierter - 08-04-2009 die werden aufgeben, denn die jetzt erlebte schmach wird eine weile vorhalten. mutti wird auch nicht einige tausend euros locker machen, um dann die gleiche erfahrung zu machen. das beispiel zeigt doch sehr schoen, dass der gegenspieler im ausland, hier der spanische beamte, keine lust zum spielen hatte. und einem suedlaender die paragraphen gleich aufzuzaehlen, zeigt doch erheblichen mangel an sensibilitaet. die jugendaemter merken das schon nicht mehr. befehle aus deutschland werden nicht mehr so einfach befolgt ich finde das einfach nur super. das toppt ja alles. trotz irgendwelche abkommen ist alles gescheitert. mein gott, was liebe ich die spanier. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - gleichgesinnter - 08-04-2009 Hmm, ich glaube, da wollte sich der Sachbearbeiter profilieren oder die Karriereleiter nach oben klettern. Mein Anwalt meinte nur noch am Schluss, das diese Vorgehensweise etwas plump war und der Sachbearbeiter leider nicht viel Ahnung von Diplomatie hat. Wie gesagt, mein Anwalt hat die Vermutung, das es wegem den letzten Schreiben vom JA so gekommen ist. Den Richter selbst hat er nicht gefragt und auch die Gerichtssaekretaerin hat nichts zu den Gruenden gesagt. Aber auch ich vermute mal stark, das es so ist. Das mit dem UVG habe ich noch gar nicht bedacht, stimmt, mitglied. Das koennte auch ne Moeglichkeit sein. Hmm, aber das mit dem Anwalt glaube ich wiederum nicht, weil der kostet Geld. Ausserdem braucht sie einen in Deutschland UND einen hier. Die Kosten wuerden alles uebersteigen weil die Olle erstmal alles vorstrecken muesste. Und die Erfolgsaussichten sind jetzt erheblich geschrumpft. Das Risiko ist jetzt ultrahoch. Da kann man mit dem Geld lieber ne Runde Pokern gehen, da hat man mehr Chancen, denke ich! gleichgesinnter RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - p__ - 08-04-2009 Die haben also vornerum von dir Unterhaltszahlungen gefordert, aber hintenrum schon lange die Pfändung versucht? Ansonsten: Sauber gelaufen, Gratuliere :-) RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - gleichgesinnter - 08-04-2009 (08-04-2009, 17:30)p schrieb: Die haben also vornerum von dir Unterhaltszahlungen gefordert, aber hintenrum schon lange die Pfändung versucht? Genauso ist es gelaufen... gleichgesinnter Also die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung werde ich, nachdem das hier jetzt auf dem Tisch ist, mit Sicherheit bekommen. Die Schlacht auf spanischen Boden ist geschlagen, 1:0 fuer mich (war ja eigentlich ein Eigentor), jetzt kommt das Rueckspiel. Bin gespannt. Das wird "auswaerts" etwas schwieriger werden, denke ich, aber ich habe Morgenluft gewittert. Ich halte Euch natuerlich auf dem laufenden, aber es ist noch nicht soweit. gleichgesinnter RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Trinco - 08-04-2009 Das JA und die Behörden hier in D lernen nichts dazu. Wir deutsche haben nunmal den Makel überall auf der Welt wegen unserer rüden und direkten Art unbeliebt zu sein. Unser Geld ist schon willkommen, aber für viele im Ausland sind wir deutsche einfach nur anstrengend. Ansonsten Gleichgesinnter, hast ja allen Grund Dich zu freuen. 2x Weihnachten dies Jahr für Dich. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Webworker - 08-04-2009 Hehe, auf jeden Fall mal von mir auch Gratulation, Gleichgesinnter Aus gegebenem Anlass Habe gerade irgendwo gelesen, dass Zigaretten in Deutschland wieder teuerer werden sollen, eine Packung 4,70 € ??? Verrückte Welt, eine kleine Aufstellung, was meiner Freundin und mir ein feucht-fröhlicher Abend inklusive Rauchen kostet (wir sind beide Raucher) 18x0,25l Bier in Flaschen 2,52 Euro (Carefour, leckeres Lager - Flaschenbier) 2 Packungen Zigaretten: 1,60 Euro (Viceroy, rauchen wir beide) Gesamtbetrag: 4,12 Euro, Folge: netter Abend auf der Terrasse für weniger Geld als eine einzige Packung Zigaretten in Deutschland kostet RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - MitGlied - 08-04-2009 So wie du schreibst, bist du ja nicht wegen eines Unterhaltsfalls nach Spanien ausgewandert, sondern aus eigenen Gründen. Du hast bestimmt gut Fuss dort gefasst und es gibt für dich auch keinen Grund nach D zurückzukehren. Also kratzen dich weder die aufgelaufenen Schulden, noch eine mögliche Verurteilung wegen §170, deinen Personalausweis kriegst du immer, und auf einen deutschen Pass bist du ja möglicherweise nicht mehr lange angewiesen, da man sich ja bestimmt auch ggf. in Spanien einbürgern lassen kann, oder? Hoffentlich können die Menschen in anderen Ländern noch weiter arbeitsame Deutsche deutlich von trampeligen Beamten aus Deutschland unterscheiden. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Webworker - 08-04-2009 Hi Mitglied Sagen wir so, der Unterhaltsfall hat das Fass zum Überlaufen gebracht, gut möglich, dass ich heute noch immer nicht in Spanien wäre Insofern gilt natürlich all mein Dank der Ex und der Rechtssprechung Eine spanische Staatsbürgerschaft ist prinzipiell möglich, aber, ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mich mit dem Thema noch gar nicht intensiv genug auseinandergesetzt um hier etwas Verlässliches dazu schreiben zu können. Die aufgelaufenen Unterhaltsschulden kratzen mich tatsächlich nur insoweit, dass ich es amüsant finde. Amüsant deswegen, weil hier einfach ein Staat hergeht und Schulden konstruiert. Ich habe mir nichts ausgeborgt, keinen Schuldschein unterschrieben, folglich kann ich auch keine Schulden haben. Das ist Fakt. An diesem Fakt ändert auch die Ansicht eines einzelnen Staates nichts. Wieviel die Ansicht eines einzelnen Staates wert ist kann man schön in diesem Thread lesen. Gar nichts. Die könnten von mir aus auch 10 Mio. Euro daraus machen, für mich ändert sich gar nichts. Stay Tuned! RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - lordsofmidnight - 08-04-2009 Glückwunsch auch von mir, gleichgesinnter. Die stolzen Spanier scheinen doch glücklicherweise recht allergisch auf den deutschen Befehlston zu reagieren. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - gleichgesinnter - 08-04-2009 Spanien Europameister, im Moment zerpflueckt Barcelona die Bayern (3:0), dann diese Anordnung gegen deutsche Behoerden... Spanien tritt Deutschland im Moment in Grund und Boden trotz Finanzkrise und so weiter. Ich liebe dieses Volk hier...jetzt sogar 4:0 fuer Barcelona...OLE RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - p__ - 08-04-2009 Bei allem Jubel, wie das vor Gericht läuft wenn der europäische Vollstreckungstitel da ist, ist noch nicht aufgeklärt. Schon klar, dass auch dann allein wegen der schuldnerfreundlicheren Vollstreckungsvorschriften der Damm nicht brechen wird, aber Risse sind sichtbar. Eine eigene Firma wäre bei einem erneuten Vollstreckungsversuch vielleicht doch angreifbar. Ansonsten fällt mir bei der Story nur ein Deutschen-Witz ein, den ich gerne im Ausland erzähle und der überall sofort verstanden wird. Wie öffnet ein Deutscher eine Auster? -- Er klopft an die Schale und brüllt "Aufmachen! Polizei!" RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - blue - 08-04-2009 Glückwunsch "gleichgesinnter"! Zeigt es doch wieder einmal, dass Absurdistan es immer noch nicht verstanden hat. Auch ich, als gut ausgebildeter Akademiker werde den Sprung ins Ausland im Auge behalten. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Webworker - 08-04-2009 (08-04-2009, 21:43)p schrieb: Eine eigene Firma wäre bei einem erneuten Vollstreckungsversuch vielleicht doch angreifbar. Eher weniger, hier ist die "eigene Firma" fast ausschliesslich eine Kapitalgesellschaft, also eine SL. Die Firma als solche ist hier überhaupt nicht pfändbar, ausser sie hat sich etwas zu Schulden kommen lassen. Und, spanische Firmen neigen nicht dazu unterhaltspflichtig zu sein. Die Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft die keine Aktiengesellschaft ist sind so gut wie unmöglich pfändbar, zumindestens nicht ohne Einverständnis des Miteigentümers. Lediglich das Gehalt von Gleichgesinnter könnte pfändbar sein, sollte er dementsprechends verdienen. Fiktives Einkommen gibt es hier nicht, und ob die Firma dem Gleichgesinnten Haus, Wohnung, Auto, Gastronomierechnungen,....bezahlt, oder nicht ist einzig und alleine die Angelegenheit der Firma. Sollte ein deutsches Amt/Gericht der Meinung sein, dass die spanische Firma vielleicht nicht ganz korrekt arbeitet, dem Gleichgesinnten vielleicht gar unter der Hand etwas bezahlt..... siehe Beiträge oben, deutsche Ämter werden hier einfach nicht ernst genommen. RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - gleichgesinnter - 08-04-2009 Zitat:Ist die Entscheidung mit einer früheren Entscheidung unvereinbar, die in einem Mitgliedstaat oder Drittland ergangen ist, kann das zuständige Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats die Vollstreckung unter bestimmten Voraussetzungen verweigern. In manchen Fällen kann die Vollstreckung auch ausgesetzt oder beschränkt werden. Quelle: Hier lang gleichgesinnter Achja, und DAS hier: Zitat:st bereits ein unterhaltsrechtlicher Titel, etwa in Form einer Jugendamtsurkunde, eines gerichtlichen Vergleichs oder eines Gerichtsurteils vorhanden, kann dieser sowohl in Deutschland als auch in Spanien vollstreckt werden. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel. Für die Zwangsvollstreckung gilt das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates. Erfolgt eine Zwangsvollstreckung in Spanien, muss dort ein gesondertes Vollstreckungsverfahren unter Beteiligung eines Rechtsanwaltes und eines sog. Procuradors durchgeführt werden. Für einen etwaigen Anspruch auf Trennungsunterhalt eines Ehepartners gilt grundsätzlich gleiches. Auch hier ist für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs regelmäßig auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten abzustellen. Dort ist auch der Unterhaltsbedarf zu decken. Ist spanisches Recht anzuwenden, hat derjenige Ehepartner einen Anspruch auf Unterhalt, für den die Trennung einen wirtschaftlichen Nachteil im Verhältnis zum anderen Ehegatten nach sich zieht und eine Verschlechterung zum vorherigen ehelichen Standard darstellt. Quelle: Hier Lang! gleichgesinnter RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - Ray - 09-04-2009 Schoen, mal von jemand mit Macht in seinem Rechtsempfinden bestaetigt zu werden. Waere das in D gegeben, was wuerden sich die Leute wundern, wie einfach sich viele Endlosstreitereien loesen wuerden. Geld, Unterhalt inklusive, kein Thema dann. Solange Druck gemacht wird, weicht der leichtere Koerper halt aus oder wird zertreten. Alles nur Physik. Glueckwunsch zum freieren Atmen, Ray |