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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - Druckversion

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RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - wackelpudding - 16-07-2014

@p hat schon alles geschrieben. Wobei Deine Situation mMn schon auffällig grotesk ist: Die Mutter richtet durch ihren Wegzug wirtschaftlichen Schaden an, den Du ausgleichen sollst und darüber hinaus darfst Du auch noch ihren Haushalt subventionieren. Ob das für Dich zuständige OLG das allerdings auch so sieht, weißt Du leider erst hinterher...


RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - bluegene - 21-11-2014

Ist ein Wohnvorteil beim Einkommen (zur Berechnung des Kindesunterhalts bei paritätischer Doppelresidenz) zu berücksichtigen, wenn das Wohneigentum erst nach der Trennung erworben wird?

Danke.


RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - wackelpudding - 21-11-2014

Mietfreies Wohnen ist unterhaltspflichtiges Einkommen. Der Wohnwert ist grundsätzlich die Differenz zwischen den Marktmietzinsen und den Kreditbelastungen des Objektes.


RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - p__ - 21-11-2014

Ist denn die gekaufte Wohnung schon schuldenfrei, zahlst du keine Zinsen, Tilgung, Nebenkosten?


RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - Atlantis - 30-01-2016

Wie wird der Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell in anderen Ländern geregelt bzw. berechnet? Hat sich da draußen etwas bewährt, was auf das deutsche System anwendbar wäre?