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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 28-06-2012 p schrieb:ich bin mir darüber im Klaren, dass ich nerve ...Ibykus schrieb:Niemand muss deswegen ein schlechtes Gewissen haben oder weinen, weil er den Weg der offensiven Auseinandersetzung zu gehen für sich anders entscheidet. Aber: Andere, die sich "Aufrufe" in dieser Hinsicht erlauben, erreichen nicht mehr und nicht weniger, wenn sie sich über das Empfinden ihrer Mitmenschen weniger Gedanken machen. Darauf kommt es mithin nicht an. Und auf wirkliche Mimosen Rücksicht zu nehmen, zähle ich nicht -man mag mir das vergeben- zu meinen vorrangigsten Aufgaben. Ich finde es aber schon bezeichnend, wenn ausgerechnet jene, die sich hinsichtlich ihrer Aktivitäten am Wenigsten Vorwürfe machen müssen, sich darüber ein- oder auslassen, dass das -aus meiner Sicht permanent notwendige- "Wachrütteln" zu ungewollten Irritationen führt, führen kann oder führen könnte oder die ein uneingeschränktes "Hurra" erwarten, stattdessen sich von Seitenhieben getroffen fühlen, wenn man darauf hinweist, dass ihre Maßnahmen zwar lobenswert sind, aber insgesamt nicht ausreichen. p schrieb:Viele Gruppen könnten ihre Aktivitäten mglw. besser absprechen oder abstimmen und so gewichtiger werden.Ibykus schrieb:diese Reichweite müssen wir uns erarbeiten! Ich empfehle schlicht und einfach, sich mehr Gedanken über Intensität und Effektivität durch Synergie zu machen. Die Synergie oder der Synergismus (griechisch συνεργία, synergía, oder συνεργισμός, synergismós, „die Zusammenarbeit“) bezeichnet das Zusammenwirken von Lebewesen, Stoffen oder Kräften im Sinne von „sich gegenseitig fördern“ bzw. einen daraus resultierenden gemeinsamen Nutzen. Ein Dachverband ist dazu keineswegs erforderlich oder von mir beabsichtigt. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 28-06-2012 Soweit im Gesetzesentwurf Fristen und Mutterschonzeiten vorgesehen sind - wovon auszugehen ist - dann dürfte die aktuelle Beschneidungsdebatte hilfreiche Arguemnte für Verfassungsbeschwerden liefern. http://www.sueddeutsche.de/panorama/umstrittenes-koelner-urteil-contra-richter-machen-sich-zur-ueber-religion-1.1394984-2 http://blog.beck.de/2012/06/27/unerhoert-und-unsensibel-urteil-des-lg-koeln-zur-beschneidung#comment-40187 Bei einer 6-Wochen-Frist hätte die Mutter genügend Zeit per katholischer Taufe (die Seelen so schnell wie möglich einfangen) oder Beschneidung (8. Tag) unveränderbare Fakten zu schaffen, ohne das Elternrecht des Vaters berücksichtigen zu müssen und ohne dass Kindeswillen und Kindeswohl geprüft werden können. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 04-07-2012 Zitat:Kabinett berät über Kinder-Sorgerecht unverheirateter Väter ... und als Protest werden am Mittwochvormittag die über 1000 Kinderschuhe übergeben, die aus allen Teilen der Republik eingetroffen sind und die am 17. Juni den Platz der Republik zum Platz des Vaters machten. Beim Justizministerium, beim Familienministerium, beim Bundestagspräsident und am Kanzleramt. www.internationalervatertag.de Warum soll jemand einen Antrag auf Menschenrechte stellen? Nur weil er ein Vater ist? Wie man hört, wissen die Gesetzesmacher heute schon, dass ihr Vorhaben nicht von Dauer ist. Eine zeitnahe Überprüfung nach 5 Jahren soll eingebaut sein. Damit man Hoffnung schüren kann. Die Väter werden immer mal ein wenig "gestärkt" - aber sollen stets einige Schritte hinter der Gleichberechtigung herhinken. RE: SPON: Ledige Väter sollen Sorgerecht gegen Willen der Mutter erhalten - carnica - 04-07-2012 Ein interessanter Artikel zum Thema im "Stern" Dort wird 'einfach' mal aus entsorgter Vätersicht dargestellt, warum sich ein Betroffener davon gar nichts verspricht: Zitat:Betroffener Vater zur Sorgerechtsreform Der einfühlsame Artikel kann am Ende bewertet werden .. RE: SPON: Ledige Väter sollen Sorgerecht gegen Willen der Mutter erhalten - blue - 04-07-2012 (04-07-2012, 20:14)carnica schrieb: Dort wird 'einfach' mal aus entsorgter Vätersicht dargestellt, warum sich ein Betroffener davon gar nichts verspricht: Du mußt das zitieren, was meiner Meinung nach der Punkt an sich ist: Messner befürchtet, dass er auch nach dem neuen Gesetz wenig Chancen auf ein Sorgerecht hat. Dafür müsste er gegen den Willen der Mutter vor Gericht ziehen. "Ich müsste wieder in eine Schlammschlacht einsteigen. Und das will ich nicht". Genau darum geht es! Wer Zwietracht sät.... RE: SPON: Ledige Väter sollen Sorgerecht gegen Willen der Mutter erhalten - familienmensch - 05-07-2012 Hallo, habe eben in den Nachrichten einen Ausschnitt eines Interviews mit Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger gesehen. Sie sagt da sinngemäß: "Viele hätten sich ein gSR von Geburt an gewünscht. Automatisch, ohne Gerichtsverhandlung. Jedoch ist die Übertragung des gSR weiterhin an folgende Voraussetzungen geknüpft, um das "Kindeswohl" nicht zu gefährden. Die Eltern sollen nicht im Streit auseinander gegangen sein, der Vater soll bis zum Antrag auf das gSR regelmäßig Kontakt zum Kind gehabt haben, und wenn es nur eine kurze Beziehung gewesen sei, gibt es das gSR auch nicht. Das ist fernab von der Realität." Bedarf es da noch weiterer Worte? Mein Tag ist schon gelaufen, bei soviel heuchlerischer "Gleichberechtigung" bzgl. gSR und Umgangsrecht für die KV. LG, Familienmensch. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 05-07-2012 Helge Messner (VAfK) liegt mit seiner Annahme richtig, dass sich für ihn nichts ändern wird. Immerhin hat er über seine Funktion, Bekanntheit den Grad seiner Betroffenheit erreicht, dass eines seiner Statements überregional veröffentlicht wird. Andere sind noch weit zu unbedeutend und ein gestriger Versuch, auf eine Publikation einer (bei solch einem Thema) reflexartig in die Tasten beißenden Patchworkerin im Dienste der Frau hin, einen Kommentar abzusetzen war erwartungsgemäß gescheitert. Nicht etwa, dass der Verfasser gegen eine Anstandsregel verstoßen hätte, aber lest doch selbst wo eine systemtreue Übermutter so ihre Grenze hat, die der Kerl aka rechter Männerrechtler, weil Vater, überschritt. Zitat:„Wer – trotz aller Spannungen – auf dem gemeinsamen Sorgerecht besteht, kann künftig das Familiengericht anrufen.“ Da gibt sich ein Kerl mal Mühe, verfasst einen Text, der über einen Einzeiler hinaus geht und bei hatr.org nicht punkten kann und schon wird der einfach ausgesperrt. Wie fies. Aber wieder einmal gut zu erfahren, dass Frauenrechtler Thomas G-Punkt zuzustimmen ist, dass die Hegemonialmacht der Männer in den Medien wie geschmiert läuft und sich täglich neu bestätigt. Stellungnahme des DAV zum Sorgerechtsentwurf - carnica - 24-07-2012 Zitat Deutscher Anwaltsverein (DAV), Hervorhebung durch mich: "Dem DAV ist es wichtig, die Gleichstellung aller Kinder (Artikel 6 Abs. 5 GG) zu verwirklichen und die Rechte der Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern zu stärken. Die Wertung, die Vorschläge des DAV würden allein die Rechte der Väter stärken, greift daher zu kurz. ..." ... Der DAV verbleibt daher bei seiner Forderung, dass - mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft des Kindes automatisch beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht zusteht. - das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben ist, wenn dies von einem Elternteil beantragt wird und Gründe des Kindeswohls eine Aufhebung der gemeinsamen Sorge notwendig machen, - die Entscheidung über die Aufhebung der elterlichen Sorge und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil vom Gericht nach Anhörung des Jugendamtes und nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes zu treffen ist. Das eine Dombeck-Rakete das mit unterzeichnet hat, wundert mich. Aber immerhin steht an Punkt I. der Forderungen des Deutschen Anwaltvereins das hier: " ... mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft des Kindes automatisch beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht zusteht. ..." Link zur Stellungnahme (via RA Schulte-Frohlinde gefunden): http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/DAV-SN2012-Nr.-45SorgeR-RefE-ohne-Logo.pdf RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 03-08-2012 Übrigens: Heute am 3. August sind schon wieder zwei Jahre rum ohne jeden Resolutionsaktionismus unserer sogenannten Politiker. Der 2. Jahrestag der Veröffentlichung des Urteils des BVerfG: Zitat:Die Richter erklären die Regelung, nach der Väter unehelicher Kinder nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können, für verfassungswidrig. Positiver Artikel im Spiegel-Online - Simon ii - 09-08-2012 Nicht zu fassen! Ausgerechnet das sozialistische und feministische Propagandablatt "Spiegel" bringt einen für Väter positiven, in Bezug auf das neue Sorgerechtsgesetz aber kritischen Artikel: Wenn Papa sich nicht sorgen darf Zitat:Im Fall der Trennung halten Mütter mit dem alleinigen Sorgerecht einen enormen Hebel in der Hand. Am Ende einer Liebe geht es schließlich um die ganz großen Gefühle - egal ob man verlassen hat oder verlassen wurde. Es geht um Trauer und Verletzung, um Wut und Enttäuschung. Und oft genug werden die Kinder in dieses emotionale Chaos hineingezogen; mal mehr, mal weniger. Allein im Jahr 2010 befassten sich Familiengerichte in Deutschland über 12.500 Mal mit Sorgeregelungen unverheirateter Eltern. Woh, soviel politisch unkorrektes Darstellen der Tatsachen in einem linken Blatt macht mich schwindlig! In diesem Punkt aber zitiert sie Mist: Zitat:Für solche Fälle sieht Jurist Coester allerdings auch in Zukunft Grenzen des Regelbaren. "Wo die Eltern sich in Feindschaft verbissen haben, da kann der Staat mit Gesetzesnormen nicht helfen." Wie wir alle wissen, könnte das der Staat durch entsprechende Gesetze und Handhabung derselben sehr wohl; wenn er denn wollte. Simon II RE: Positiver Artikel im Spiegel-Online - Skipper - 09-08-2012 Solche Großkommentatoren wie Coester haben großen Einfluß, auf sie wird gern Bezug genommen, mit ihnen werden gute Argumente vom Tisch gewischen. Für mich steht fest: Die alleinsorgende Zeit einer Frau/Mutter von Zeugung bis Einrücken des Vaters in die ES ist mit dem Kundeswohl grundsätzlich unvereinbar. Das wird EINE Säule meiner VB gegen das zu erwartende Refomgesetz sein. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 09-08-2012 SPON über die Sorgerechtsreform: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juristen-und-vaeter-halten-sorgerechtsreform-fuer-misslungen-a-846657.html RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 09-08-2012 Darin: Zitat:Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen. Spiegel online zur Reform des Sorgerechts - Pistachio 00 - 09-08-2012 Neues Gesetz Wenn Papa sich nicht sorgen darf Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die Reform des Sorgerechts abstimmen. Es verspricht Vätern von unehelichen Kindern, auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen zu können. Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juristen-und-vaeter-halten-sorgerechtsreform-fuer-misslungen-a-846657.html RE: Spiegel online zur Reform des Sorgerechts - bio - 09-08-2012 vor extakt 2 Jahren: 24.7.10 Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten Recht guter Artikel im Spiegel zum Gesetzentwurf Sorgerecht - mischka - 10-08-2012 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juristen-und-vaeter-halten-sorgerechtsreform-fuer-misslungen-a-846657.html RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - 'c' - 12-08-2012 Der Artikel ist tatsächlich gut! Von einer Frau geschrieben! Letztes Jahr, um diese Zeit, hatte ich angeregt, eine großformatige Anzeige in der FAZ zu schalten. Erscheinungsdatum sollte der Jahrestag des EGMR-Urteils Zaunegger gegen Deutschland sein. Damals habe ich mich einerseits entmutigen lassen, andererseits fehlte mir auch die Kapazität. Ich werde nun einen erneuten Anlauf starten, denn es tut erstens Not und zweitens sehe ich durchaus echte Realisierungschancen für eine solche Aktion, denn a) Das Buch der Bundesministerin Schröder (Danke, emanzipiert sind wir selber) hat mir großen Mut gemacht. b) Ein großer "offener Brief" in der FAZ pro Verbot von Genitalverstümmelung an minderjährigen Jungs, hatte eine sehr lange Unterzeichnerliste. Jeden einzelnen dieser Unterzeichner und noch einige andere werde ich anschreiben, und um Unterstützung bei der Realsierung bitten. Textentwurf folgt. RE: Recht guter Artikel im Spiegel zum Gesetzentwurf Sorgerecht - 'c' - 12-08-2012 (10-08-2012, 11:17)mischka schrieb: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juristen-und-vaeter-halten-sorgerechtsreform-fuer-misslungen-a-846657.html Wow, der Förster Jonas hat gegen den Willen der Mutter gerichtlich die gemeinsame Sorge zugestanden bekommen? Wie sieht es denn aus da draussen im "Graubereich"? Gibt es inzwischen viele Väter, welche vor Gericht einen erfolgreichen Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt haben? RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 20-08-2012 Wer es ertragen kann... Frau Schwab über die Reform des Sorgerechts: http://www.neues-deutschland.de/artikel/235816.ein-erschreckender-rueckschritt.html RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 20-08-2012 Ich stimme immerhin gleich ihrem ersten Satz mit ganzem Herzen zu :-) "Die geplanten Änderungen zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern geben Anlass zur Sorge." Und auch, dass doch alles einer Kindeswohlprüfung unterzogen werden muss. Höchste Zeit, dass das automatische Sorgerecht für Mütter durch eine gerichtliche Kindeswohlprüfung ersetzt wird. Und zwar nicht im beschleunigten Verfahren, wie Mdme. Schwab es ja auch fordert. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - 'c' - 22-08-2012 (20-08-2012, 17:03)lordsofmidnight schrieb: Wer es ertragen kann... O.k., niemand hier zweifelt an, dass der Autor dieses Textes der Gegner ist. Wie kann dies nun genutzt werden, für die konkrete Arbeit an der Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland? Feindesanalyse: 1. Frage: Wieso schreibt E.S. im Neuen Deutschland? Antwort: Im Osten (wo ND sicher am weitesten verbreitet wird) dürfte die Gleichberechtigung in der Gesellschaft sicher immer noch am weitesten etabliert sein. Um diese anzugreifen, was ja das Ziel von E.S. ist, muß Sie also in dieser Zeitschrift veröffentlichen, in der Hoffnung die Meinung in der DDR in ihrem Sinne zu ändern. 2. Väterrechtler werden gerne in die rechte Ecke gestellt. Jemand der in der Neuen Freiheit oder im Freitag oder wie neokonservativen Blätter heißen veröffentlicht hat, wird damit angegriffen. Das Neue Deutschland ist das Blatt der extremen Linken, ggf. kann man damit gelegentlich arbeiten. 3. schmerzfreie Sprachbegabte könnten ggf. die "Rhetorik" der E.S. analysieren. Ich habe am Ende jedenfalls kaum böse sein können. Erst die "Kommentare" öffneten mir die Augen. 4. Die Kommentare sind sehr geil, ward ihr das einfach nur, oder sind das echte Ossis gewesen, die spontan kotzen mussten, dass eine Faschistin ihr Blatt verunreinigen darf? RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - 'c' - 22-08-2012 Noch zum Artikel im "Neuen Deutschland": Diesmal zu dem von Katja Dörner: - Diese Dame ist sicher nicht zu vergleichen mit E.S. - Es ist richtig, dass die Grünen in der "deutschen Parteienlandschaft" lange Zeit die Einäugigen unter den Blinden gewesen sind. - Inzwischen hat die Väterbewegung sie aber ideologisch einfach überrollt - Frau Dörner muß, aus Gründen, die in Geschichte und Struktur Ihrer Partei und der damit verbundene Ideologie zu finden sind, im Kontext er "Frauenunterdrückung" bleiben. Gleichstellungspolitk für Männer kann es in dieser Gedankenwelt nicht geben, denn diese lässt die Feststellung einer Diskriminierung von Männern nicht zu. - Dennoch zeigt der Artikel den einzuschlagenden Weg auf, falls sich tatsächlich "in dieser Runde" noch kein automatisches, gemeinsames Sorgerecht durchsetzen lässt, nämlich: 1. Klage beim BVerfG gegen das Gesetz 2. Klage beim EGMR gegen das Gesetz, und 3. (so steht es explizit im Artikel) Klage in Genf im Rahmen der UN-Kinderrechtekonvention RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - p__ - 25-09-2012 Der Bundesrat hat seine Stellungnahme abgegeben: http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8396/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/465-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/465-12(B).pdf - Er möchte gerne eine "Sorge superlight" einführen, eine gemeinsame Sorgeerklärung ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht (und nennt dabei die Mutter, die es unstrittig habe...) - er möchte gerne kein vereinfachtes Verfahren, sondern immer vor den Richter - er möchte gerne die Vermutung gestrichen, dass die gemeinsame Sorge gut fürs Kind ist - er möchte gerne statt sechs Wochen und neuen Monate acht Wochen und neun Monate Frist für die Mutter, sich überlegen ob sie so gnädig ist, die gemeinsame Sorge huldvoll zuzulassen. Das Land Sachsen ist weiterhin für automatische gemeinsame Sorge: http://www.bild.de/regional/dresden/dresden-regional/sachsen-fuer-automatisches-sorgerecht-lediger-26325806.bild.html In der Schweiz gehts auch rückwärts statt vorwärts, die Sozialdemokratische Partei dort verzögert mit Tricks immer weiter: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Vaeter-stinksauer--SPler-verzoegern-Sorgerecht-18741076 RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 25-09-2012 Ich habe das mit der Widerspruchsfrist anders verstanden. Bis zu neun Monate Schwangerschaft + acht Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz + 6 Wochen Frist vom Elfenbeinturm hinabzusteigen. 14 Wochen nach Geburt, das hatten wir doch schon mal? Das allein ist schon Grund genug sich zukünftig auf die Ausweitung des Zeugungsstreikes zu konzentrieren, weil so nämlich hinten herum auch der Mutterschutz selbst wieder einmal zur Debatte gestellt wird. Dumm sind die Mädels nicht, denn die 14 Wochen nach Geburt forderten Mütterlobbyistinnen bereits mehrfach und seit längerem. Bisher abgelehnt wurde dies mit der Begründung, dass eine verlängerte Schonzeit die Wirtschaft mit rund 1,5Mrd belasten würde, Geld das dann wieder die steuerpflichtig erwerbstätigen Männer den Frauen zu überweisen hätten. RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Pistachio 00 - 25-09-2012 @p Danke für die interessante Mitteilung. Die superlight-Version ist offenbar der neueste Trick des verzweifelt nach weiteren Aushöhlungen des BVerfG-Beschlusses suchenden Femi-Packs. Das hier konnte ich so nicht finden: (25-09-2012, 08:55)p schrieb: - er möchte gerne die Vermutung gestrichen, dass die gemeinsame Sorge gut fürs Kind istIch konnte bzgl. des Kindeswohls lediglich diese Absurdität finden: Zitat:Fälle, in denen die Eltern uneinig über die Erteilung des Sorgerechts sind, beinhalten immer eine mögliche Kindeswohlgefährdung. |