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RE: "Recht" auf Auskunft - p__ - 02-03-2017 In der juristischen und auch sonstigen Welt ist Androhung ohne Folgen ein absolutes Eigentor. Zu jeder Aktion gehört auch die konsequente, sofortige Vollstreckung sobald sie möglich ist. Am ersten Tag nach Fristablauf ist sie möglich. RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 02-03-2017 Simon, was Dir passiert ist kannst nur Du wissen. Wie nur meine Ex und ich wissen, was wie ab ging. Aber glaub mir, es gibt genug Hebel in diesem Rechtsmittelstaat und genügend Beamte, die die Probleme und Rechte ein sche... Interessieren um hier die bestehenden Gesetze zu biegen oder für die Mutter auszulegen. Zwischen Trennung und der Scheidung hatte ich das gemeinsame Sorgerecht.... Toll... KM konnte damit umziehen. KM konnte Kinder in einer anderen Schule anmelden. KM konnte sich einer Anzeige wegen Kindesentführung entziehen (da es den Kindern ja nach deren Angaben gut geht) KM konnte Antrag auf Namensänderung stellen und da ich nicht mehr das nötige Kleingeld hatte konnte ich mich auch nicht dagegen wehren. Ich bin also in Deine Augen Dumm; mag sein. Ich habe jedoch für mich erkannt, dass in diesem Rechtsmittelstaat das Sorgerecht für den KV ein Dreck wert ist. Also, wenn Du weitere Beleidigungen von Dir geben willst, dann bitte per PN, da dies nichts mit meinem Post hier zu tun hat oder Philosophiere mit Micha aus Bayern über was auch immer. Ich bin den Weg gegangen und habe das MIR MÖGLICHE getan um etwas von meinen Kindern in Erfahrung zu bringen und da es nicht auf Persönlichen Wege ging nahm ich den Rechtlichen mithilfe des §1686. Punkt aus. Und ich werde das Ordnungsgeld / Haft beantragen, wobei ich immer noch nicht genau weiß, ob ich hier ein einfaches Schreiben raus jagen soll oder ob ich mal wieder beim FamFG vor ort muss und mich mit der Tipse rumärgen. RE: "Recht" auf Auskunft - kay - 02-03-2017 Das beantragst Du wenn schriftlich und nicht bei der "Tipse". Wenn Du bei Gericht aber gut aussehen moechtest, forder sie vorher mit Frist von einer Woche auf die Zeugnisse zu senden. Das erhoeht Deine Chance dass es wirklich Konsequenzen fuer sie hat wenn sie es nicht tut. Siehe mein Beitrag oben. RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 02-03-2017 (02-03-2017, 18:22)kay schrieb: ...Du bei Gericht aber gut aussehen moechtest, forder sie vorher mit Frist.... Das erhoeht Deine Chance dass es wirklich Konsequenzen fuer sie hat wenn sie es nicht tut... Ok, danke Kay. Soll ich das am Besten von einem Notar beglaubigen lassen und dann per Einschreiben verschicken "lassen" ? Ich mein, mittlerweile hätte ich einen nur ein Stockwerk tiefer. RE: "Recht" auf Auskunft - kay - 02-03-2017 Wozu beglaubigen? Das schickst Du per Einschreiben mit Rueckschein (wichtig) oder wenn es geht per Fax mit Sendebericht an die Kinderbesitzerin. Frist 7 Tage ab Erhalt Deines Schreibens. Wenn nach 10 Tagen nach Erhalt noch nichts da ist, schickst Du den Antrag natuerlich mit Hinweis und Nachweis auf Deine Aufforderung ans Gericht. In etwas so: Sehr geehrte Kinderbesitzerin, lt. Urteil (Aktenzeichen) vom xx.xx.2016 bist du verpflichtet, mir die Zeugnisskopien der Kinder bis zum xx.xx. zu schicken. Leider habe ich diese bis heute nicht erhalten. Ich fordere Dich hiermit auf, mir die Kopien innerhalb von 7 Tage ab Erhalt dieses Schreibens zu schicken. Gerne auch als Scan per Email an: xxx@xyz.de oder per Fax an: 1234567. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Kopien erhalten, werde ich sofort rechtliche Schritte einleiten. Mit Gruessen Fragender RE: "Recht" auf Auskunft - p__ - 03-03-2017 Gab es im Beschluss keine zeitliche Grenze? "Frau Z wird verpflichtet, bis März 2017..." Wenn schon eine Grenze genannt wurde, dann keine Neue setzen, sondern sofort zum Ordnungsgeld voranschreiten. RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 03-03-2017 p__, so hatte ich das auch verstanden. War mir jedoch nicht ganz sicher. Ja, in dem Beschluss steht exakt drin zum xx.03. zeugnis von Kind xy ohne angabe der Schule und Unterschrift. RE: "Recht" auf Auskunft - p__ - 03-03-2017 Dann beantrage jetzt das Ordnungsgeld. Keine neuen Fristen zur Auskunft. Machs einfach und zerbrich dir nicht tagelang den Kopf darüber und über die Ungerechtigkeit der Welt. Mach keine Kleinigkeiten zu Riesenproblemen. Spiel den Ball zur Rechtspflege zurück, damit die ihn auf die Ex wirft. RE: "Recht" auf Auskunft - Simon ii - 03-03-2017 (02-03-2017, 15:05)fragender schrieb: KM konnte damit umziehen. Stimmt, das kannst Du nicht verhindern. (02-03-2017, 15:05)fragender schrieb: KM konnte Kinder in einer anderen Schule anmelden. Aber die Schule ist Dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet, wenn Du das gemeinsame Sorgerecht hast. Dito Ärzte etc. Merkst Du was? Und jetzt bringst Du als Argument für Deine Auskunftsklage, daß es Dir vor allem darum geht, die KM zu etwas zu zwingen?!? Und Du wunderst Dich, daß ich Dein Verhalten "dumm" nenne? "Dumm" ist keine Beleidigung, sondern eine Zustandsbeschreibung! Wenn Du den Aufwand wenigstens dazu betreiben würdest, um etwas Vernünftiges zu erzwingen, dann wäre Dein Verhalten ja noch sinnvoll. Aber so machst Du Dir selbst Streß und erreichst trotzdem nichts Sinnvolles. Willst Du jetzt alle halbe Jahre klagen, weil Dir die KM jedes Mal den Stinkefinger zeigt? Naja, wenns Dir Spaß macht ... Mein Tip ist ganz klar: Wenn Du unbedingt klagen willst, dann klage das gemeinsame Sorgerecht ein! Klage als Basis und zur Vorbereitung jetzt einmal das Zeugnis ein und nimm diesen Vorgang dann, wie Austriake es geschrieben hat, um das Sorgerecht einzuklagen. Simon II RE: "Recht" auf Auskunft - Simon ii - 03-03-2017 (03-03-2017, 12:22)Simon ii schrieb: Klage als Basis ... Bzw. sei jetzt konsequent und beantrage Ordnungsgeld; so, wie es P Dir empfohlen hat. Und noch etwas: Merkst Du eigentlich wirklich nicht, wie sehr Du Dich wegen einer vergleichsweise Lappalie selbst unter Druck setzt? Du scheinst nicht der Typ zu sein, der solche Sachen konsequent und zielstrebig umsetzt (das ist keine Kritik, sondern einfach nur eine Feststellung). Um so wichtiger ist es für Dich, daß Du Dich auf sinnvolle Ziele konzentrierst, die den Streß wert sind. Ein Zeugnis einfach nur so gehört meiner Meinung nach nicht dazu! Und als letztes: Es geht mir nicht darum, Dich niederzumachen. Aber so, wie Du Dich verhältst, kann ich nicht schreiben "oh, das ist aber toll, wie Du das machst!". Sorry. Simon II RE: "Recht" auf Auskunft - Trullo1 - 26-06-2017 Ich hänge mich mal kurz hier dran, weil's zum Thema paßt. Ich habe die KM per Einwurfeinschreiben zur Auskunft (Zeugnisse, Schulbescheinigung) aufgefordert und folgenden Passus eingesetzt: "Als Termin habe ich mir den xx.xx.2017" vorgemerkt. Der Termin ist verstrichen - soll ich ihr nun noch eine letzte Frist unter Androhung rechtlicher Schritte setzen, oder gleich die Klage einreichen? RE: "Recht" auf Auskunft - Pfanne - 26-06-2017 Gegenfrage: Wie würde die Kindesentführerin reagieren, wenn DU ihre Frist ignorieren würdest? ;-) RE: "Recht" auf Auskunft - p__ - 26-06-2017 Die Formulierung ist unglücklich. Die Auskunft ist nicht an einem bestimmten Termin zu geben, sondern bis XX.XX.XXXX. Trotzdem meine ich, dass du jetzt zur Klage vorrücken solltest. RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 26-06-2017 @Trullo1. Ich denk auch, dass du das FamG anschreiben solltest. Bin gespannt, in wie fern du Auskünfte erhälst. Ich habe gelernt, das im Familienrecht es nicht um die Umsetzung von Recht geht. Würde mich aber gerne eines besseren belehren lassen, da ich hier im Form schon Prügel bezogen habe: vermutlich zu recht. Ich bin eher ein mensch, der versucht mit Verstand zu agieren, was mir im Thema scheidung und Kinder nichts gebracht hat. Außer Schulden und Kinderlosigkeit seit 2014 "Recht" auf Auskunft - CheGuevara - 26-06-2017 Ist nicht noch eine einwöchige "Schleife" über das Jugendamt opportun? Dass da nichts herauskommen wird, ist klar - aber der Form halber? Ist das nicht auch der Fall für einen "Dreisprung". Wenn nein, warum nicht? LG RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 26-06-2017 Nein, das JA kann man raus lassen. Das hab ich auch getan. Das dumme an der ganzen Sache ist, dass die Kinder sich genügend dagegen argumentieren können und das gericht entsprechen dem Kindeswohl folgt. Im Grunde reicht ein Antrag an das FamFG RE: "Recht" auf Auskunft - Trullo1 - 27-06-2017 OK dann wende ich mich mal direkt an das FamG - JA halte ich auch für überflüssig. Gibt es spezielle Fallstricke die ich hier beachten sollte/muß? Oder hat jemand zufällig ein Schreiben dieser Art in der Schublade, bei welchem ich mal spicken könnte? RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 27-06-2017 (27-06-2017, 08:56)Trullo1 schrieb: Oder hat jemand zufällig ein Schreiben dieser Art in der Schublade, bei welchem ich mal spicken könnte? mal kurze Zwischenfrage: Hast Du das hogeschriebene "Gemeinsame Sorgerecht"? Sorry, falls ich etwas überlesen habe bei Dir RE: "Recht" auf Auskunft - Trullo1 - 27-06-2017 Am gemeinsamen Sorgerecht wurde nichts verändert, d.h Ja ich habe angeblich auch Sorgerecht (wenngleich alle Entscheidungen hinter meinem Rücken getroffen werden) RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 28-06-2017 Hmm, dann wird es etwas schwierig. wenn Du das Kind ein bis zweimal im Jahr siehst oder telefonieren darfst, dann kannst du dich über das Wohlergehen selbst ein Bild machen. wenn du das Kind siehst oder ein recht aktuelles Bild hast dann weißt du ja, wie es sich entwickelt. bei der schule und dem Arzt kannst du selbst nachfragen. Dazu hast du ja das sorgerecht..... ... fakt: "du hast kein berechtigtes interesse", Fall abgewiesen, kosten trägst du..... sorry, darum habe ich damals das Sorgerecht abgegeben, was kaum einer hier damals verstanden hat. RE: "Recht" auf Auskunft - Trullo1 - 28-06-2017 Die Kinder haben den Kontakt abgebrochen, wurden gut manipuliert... Ich hab mich damit abgefunden und lasse sie in Ruhe; wenn sie ihre Meinung ändern, dann wissen sie wo sie mich finden Da der Große jetzt wohl 'ne Ausbildung beginnt (wenn er nicht nochmal sitzengeblieben ist), würde sich ja an derUnterhaltshöhe etwas ändern (was ich dank dynamischen Titels, zu dem ich verklagt wurde, wohl auch einklagen müßte). Vielleicht mach ich auch einfach gar nichts - es ist den Aufwand und Ärger wahrscheinlich nicht wert, denn er wird im Frühjahr 2018 volljährig. Da der Titel mit Vollendung des 18. LJ endet, muß er dann kommen wenn er was will. PS: Daß Du das Sorgerecht abgegeben hast, kann ich nachvollziehen - es nützt einem doch eh nix Ist ein Titel ohne Mittel RE: "Recht" auf Auskunft - fragender - 28-06-2017 (28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: Die Kinder haben den Kontakt abgebrochen, wurden gut manipuliert...Ist (lt. meiner Erfahrung) vor einem FamFG völlig bedeutungslos. (28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: ...Da der Große jetzt wohl 'ne Ausbildung beginnt (wenn er nicht nochmal sitzengeblieben ist), würde sich ja an derUnterhaltshöheDas wäre zwar interessant, jedoch schwierig. Ist immer so, wenn der Staat nichts zahlen muss und einen dummen gefunden hat. (28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: Vielleicht mach ich auch einfach gar nichts - ...Kannst Du machen wenn der nächste Punkt nicht dagegen Spricht (28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: ... denn er wird im Frühjahr 2018 volljährig.Das ist mittlerweile uninteressant (28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: Da der Titel mit Vollendung des 18. LJ endet, muß er dann kommen wenn er was will.Wo steht geschrieben, dass der Titel endet? RE: "Recht" auf Auskunft - Sixteen Tons - 28-06-2017 (28-06-2017, 11:01)fragender schrieb: Wo steht geschrieben, dass der Titel endet? Vermutlich im Titel. RE: "Recht" auf Auskunft - Trullo1 - 28-06-2017 Genau so ist es - der Titel beinhaltet den Passus "...bis zur Vollendung des 18. LJ" RE: "Recht" auf Auskunft - Simon ii - 28-06-2017 (28-06-2017, 11:33)Trullo1 schrieb: Genau so ist es - der Titel beinhaltet den Passus "...bis zur Vollendung des 18. LJ" Sehr gut! Du mußt dann nur noch für den Monat zahlen, in dem er 18 wird und dann kannst Du die Zahlung einstellen! Perfekt! Simon II |