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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen (/showthread.php?tid=13668) |
RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - Alimen T - 03-03-2025 Irgendwann wollen die Kinder iPhones Und Tabletts Dann kann man denen vermitteln, dass es das nur gibt wenn die bei dir angemeldet sind und leben. Ergo die Mutti muss Dir 1500€ Unterhalt zahlen für 3 Kinder in paar Jahren. Zusätzlich gibts noch 3x255€ Kindergeld Dann noch 1500€ die du nicht mehr bezahlen musst Sind mal eben 3715€ netto mehr im Monat In paar Jahren ohne Inflation Gibt’s was neues wegen der Körperverletzung ? RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - paint - 03-03-2025 Für mich kein wirkliches Argument. Mit dem Geld was sie kassiert, kann sie jeden Monat ein IPhone für die Kids kaufen. Am Ende möchte ich auch nicht die Kinder da mit reinziehen. Die Argumente gegen das Wechselmodell sind für mich lächerlich. Auch heute sind Abstimmungen notwendig und das so gar weitaus mehr als im Wechselmodell. Stand heute werden die Kinder an 10 Tagen im Monat getauscht, im Wechselmodell wären es lediglich 4 Tage. Zumal wir gar nicht soweit vom Wechselmodell entfernt sind, derzeit betreue ich die Kinder an 12 von 28 Tagen im Monat. Bis Dezember waren es sogar 14 Tage, bis der Umgang einseitig von ihr geändert wurde. Leidglich bei den Übernachtungen gibt es Abweichungen. Vor Gericht werde ich auf ein verbindliches Umgangsrecht bestehen, was der Regelung bis letzten Dezember nahe kommt, auch um nicht weiterhin ihrer Willkür ausgesetzt zu sein. Ob ich mir das finanziell leisten kann weiß ich derzeit noch nicht. Die Doppelbelastung ist in jedem Fall nicht zu vernachlässigen. Wegen der Körperverletzung gibt es nichts neues...meine Anwältin möchte nun die Akten von der Staatsanwaltschaft anfordern. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - Alimen T - 04-03-2025 Wir würden Dir natürlich alle das Wechselmodell gönnen Und das alleinige Sorgerecht und und und .. Habe letztens noch eine Statistik gelesen dass 85% der Männer Den Sorgerechtsstreit verlieren. Wegen dieser Ungerechtigkeit bin ich überhaupt hier angemeldet . Bei Umgangsrecht könntest du bessere Chancen haben. Und wenn der Umgang von der Exe bojkottiert wird, dann mit Bußgeldern sanktionieren lassen. Ich hoffe dass die exe eine MPU machen muss Das wäre der Knaller . RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - p__ - 04-03-2025 (03-03-2025, 10:17)paint schrieb: Die Argumente gegen das Wechselmodell sind für mich lächerlich. Wissen wir, aber hilft uns und den Kinder nichts. Überleg dir jetzt, wie weit du gehen willst, was genau du erreichen willst. Ich vermute, ein Fast-Wechselmodell bei vollem Unterhalt oder ein abgekauftes Wechselmodell überlastet dich. Es würde erst funktionieren, aber nicht lange. Vielleicht ist es Zeit, einen Gang zurückzuschalten. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - Alimen T - 05-03-2025 Versuche das älteste Kind nach und nach Zu Dir zu holen und es dem Kind schmackhaft machen dass es zu Dir zieht . So schlägst Du die exe mit ihren eigenen Waffen Und bei jeder Gelegenheit zurückanzeigen Und ruhig mal beim Führerscheinprozess erwähnen Dass sie den Waffenschrank nicht hergibt RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - p__ - 05-03-2025 Problem ist, dass Die Exen viel besser darin sind, Kinder zu manipulieren. Sie haben auch viel mehr Zeit und viel mehr Möglichkeiten und wenns schiefgeht, geringeres Risiko von Konsequenzen. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - Alimen T - 06-03-2025 Das stimmt natürlich Ich würde sogar bei meiner Rechtschutzversicherung Den Boden putzen und das Geschirr in der Kantine waschen kostenlos Nur um die zu überreden, dass die entstandenen Rechtsanwalts-Kosten welches das Jugendamt durch eine Falschberechnung verursacht hat, diese vom Jugendamt zurück zu verlangen . Machen die leider nich. Hab 2 mal darum gebettelt. Einfach nur damit es Konsequenzen gibt ..die leider gnadenlos abprallen… Gegenanwaltschaft hat die Falschberechnung verschlimmert.. Die Rechtsanwaltskammer juckt es auch kaum Einfach 0 Konsequenzen … RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - FlipFlop - 07-03-2025 (20-02-2025, 08:43)paint schrieb: Ja ich habe sie wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt, allerdings ist scheinbar seit Oktober nichts passiert. https://www.juraforum.de/lexikon/nebenklaeger RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - Alimen T - 19-03-2025 Hat sich deine Ex eigentlich erkundigt Wie es Dir geht nach der Körperverletzung? Scheint ein Hobby von Frauen zu sein: https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12539 RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - paint - 19-03-2025 Nein hat sie nicht....kein einziges Mal. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - paint - 30-06-2025 Anfang Mai war nun die Verhandlung vor Gericht. Meiner Einschätzung nach hat sie auch dort ihr unkooperatives Verhalten und ihre aggressive Einstellung zur Schau gestellt. Selbst Jugendamt und Verfahrensbeistand haben das erkannt und so in ihrer Stellungnahme geäußert. Auch die Richterin selbst war irgendwann mächtig genervt von ihr. Nun gibt es endlich einen Beschluss über verbindliche Umgangszeiten....2 wöchig Mittwoch - Montag und somit nicht mehr weit vom Wechselmodell entfernt. Zusätzlich dazu bekomme ich beide Kinder nun auch in den Sommerferien hälftig und auch Infos bei Schule und Ärzten darf ich mir einholen. Auch zu Elterngesprächen bei der Familienberatung wurden wir verdonnert. Wie zu erwarten wurde auch ein familienpsychologisches Gutachten angeordnet. Beauftragt ist das IGF in Berlin. Die Rezessionen bei google sind nun nicht gerade berauschend...hat jemand Erfahrungen mit denen? RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - p__ - 30-06-2025 Mit welcher genauen Zielsetzung wurde das Gutachten angeordnet? Ein Gutachten bedeutet, dass sie es zumindest geschafft hat, mit ihrem Mist beim Richter Unwohlsein auszulösen, so dass der sich über ein Gutachten rückversichern will. Dann kann er gemäss Gutachten entscheiden und wenn was grösseres passiert, kann er sich immer aufs Gutachten zurückziehen. Das "Das Institut Gericht und Familie" ist eine typische Gutachterfabik, aber nicht als Firma mit einer Eigenleistung, sondern als Mautstelle für die ihrerseits beauftragen Gutachter. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - paint - 30-06-2025 Im Beschluss steht drin.... 1.Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, ob die Kindeseltern insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindung der Kinder, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz so wieder jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder in der Lage sind, Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Kinder gemeinsam zutreffen. 2. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, ob es dem Wohl der Kinder widerspricht, dass insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz und der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder der andere Elternteil elterliche Verantwortung übernimmt und die Betreuung der Kinder künftig im Wechselmodell ermöglicht werden sollte. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - kay - 30-06-2025 Ich denke das ist jetzt Lotteriespiel. Haengt alles von dem/der/das Gutachter(in) ab. Da ist alles moeglich inkl. der Verschwesterung zwischen maennerhassender Radikalfeministin mit der Kinderaustragung bis zu einer ganz klaren Empfehlung zu Deinen Gunsten weil jemand die Kindaustraegerin durchschaut. Wie wurden denn die Kosten festgesetzt? Musst Du den "Spass" jetzt auch noch zahlen? RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - paint - 30-06-2025 dazu wurde nichts gesagt....soweit ich weiß werden die Kosten üblich aufgeteilt. Es ist übrigens eine Gutachterin....48 Jahre alt und 2 Kinder. Nebenbei führt sie eine Praxis für Paar- und Sexualtherapie. Also nicht unbedingt die beste Grundlage. Was mich ärgert, dass im Beschluss einzig und allein geprüft werden soll ob etwas gegen das Wechselmodell bzw. das gemeinsame Sorgerecht spricht. Die Prüfung der Eignung der Kindesmutter wird scheinbar nicht in Frage gestellt. Kann es eurer Meinung nach auch dazu kommen, dass die KM als ungeeignet begutachtet wird und die Kids zu mir kommen? RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - p__ - 30-06-2025 Wertung der Fragestellungen: - positiv ist, dass explizit bei beiden Punkten Bindungstoleranz berücksichtigt werden soll. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es genau daran bei einem Elternteil mangelt. Es wäre deinerseits streng darauf zu achten, ob Bindungstoleranz im Gutachten dann auch wirklich berücksichtigt und begründet wurde. Deine Strategie sollte sein, dass du vermittelst, der Elternteil zu sein, der den guten Kontakt von Kind zum anderen Elternteil garantieren kann, auch in schwierigen Phasen. - der erste Punkt ist erstaunlich grundsätzlich und glücklicherweise steht da nicht drin. "gemeinsame Entscheidungen", es zielt vielmehr auf das Sorgerecht der Mutter. Die Dame muss wirklich keinen guten Eindruck am Gericht hinterlassen haben. - der zweite Punkt ist deutlich Pro Wechselmodell, die Formulierung "nicht widerspricht" ist eine juristische Redewendung, die soviel besagt wie: Standard wäre das Wechsdelmodell, es müsste schon einiges dagegen sprechen davon, abzuweichen. Gibt es solche Contra-Punkte? Insgesamt zeigt das eine Haltung und eine Zielsetzung, die durchaus in deine Richtung geht. Das Hauptrisiko wird die Person der Gutachterin sein. Dazu kann ich nichts sagen, das ist unberechenbar und kann zwischen Katastrophe und Applaus für dich liegen. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - paint - 30-06-2025 Vielen Dank für deine Stellungnahme....das hört sich ja erstmal nicht so schlecht an. Mit mangelnder Bindungstoleranz meinst du, dass sie eine Entfremdung der Kinder zu mir unterstützt? Ihre Argumentation und die ihres Anwalts sind immer wieder "hochstrittige Elternschaft". Es gibt nichts was sie mir in Richtung kindeswohl Gefährdung oder ähnlichem Vorwirft oder vorwerfen könnte. Ich denke mittlerweile haben auch alle Parteien über Jugendamt, Verfahrensbeistand und Richterin gemerkt, dass sie immer wieder Öl ins Feuer gießt und diese hochstrittige Elternschaft inszeniert. Auch die Kinder äußern sich allen gegenüber immer wieder pro Wechselmodell. Nun liegt scheinbar alles daran, dass auch die Psychologin dies erkennt. RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - p__ - 30-06-2025 (30-06-2025, 15:49)paint schrieb: Mit mangelnder Bindungstoleranz meinst du, dass sie eine Entfremdung der Kinder zu mir unterstützt? Zu negativ. Die Frage war, inwieweit Bindungstoleranz als einer der Kernfaktoren fürs Kindeswohl und für das Betreuungsmodell bei den jeweiligen Elternteilen vorhanden ist. In einigen anderen Ländern hat Bindungstoleranz einen sehr hohen Stellenwert, wer das nicht hat kann auch nicht damit rechnen, die Kinder zu behalten. In D wurde das zwar auch wieder und wieder bewiesen (siehe KiMiss Studie), dringt aber nicht auf die juristische Ebene durch. Allein die Benutzung des Worts durch den Richter halte ich für ein gutes Zeichen. |