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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Druckversion

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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Raban - 25-09-2012

Ich hatte gestern Elternabend ...gekommen waren nur Mütter. Ich hatte doch tatsächlich darauf bestanden, unter den Zeugnissen die Unterschrift aller Erziehungs (Sorge)berechtigten sehen zu wollen. Auf dem Zeugnisformular steht sogar: "Zur Kenntnis genommen - Eltern", das schlösse auch die Nichtinhaber der elterlichen Sorge ein, aber "so weit" wollte ich gar nicht gehen. Das habe in den letzten zehn Jahren noch nie jemand von ihnen verlangt. man sei froh, dass alles so ruhig bisher gewesen sei. Ob ich das überhaupt dürfe etc. pp. Da ist man nun Erfüllungsgehilfe innerhalb der Exekutive und einigermaßen kundig im Schul- und Zivilrecht und verlangt die Erfüllung einer Bringpflicht, die eben nicht im Ermessensspielraum der heiligen Mutter liegt und steht plötzlich mit dem Rücken zur Wand ... aber Gemach. Ich habe mit Engelszungen argumentiert, wie wichtig es sei, den Bildungsgang des gemeinsamen Kindes zu begleiten oder zumindest zu verfolgen. Letztlich habe ich meine Trumpfkarte gezogen, dass es meinen Kind und mir ein selbstverständliches Bedürfnis sei, die Mutter in viele Fragen und Entscheidungen, auch über die in der gemeinsamen Sorge geregelten Rechtsgüter hinaus, einzubeziehen.

Was der Bundesrat hier vorlegt, ist familienpolitische Steinzeit. Das ABR ist der wichtigste Teil der elterlichen Sorge. Ohne diesen kann i.d. R. die Mutter das Kind nach ihrem Gusto wie ein Kleidungsstück einpacken und gehen, ganz legal. Das ist keine Entführung, obwohl es psychosozial genau diesen Umstand erfüllt.

Vielleicht müssen wir es anders angehen. Nur 20 Prozent meiner Schüler leben noch in vollständigen Familien mit beiden standesamtlich getrauten leiblichen Eltern.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Bluter - 25-09-2012

(25-09-2012, 14:32)Ibykus schrieb:
Bluter schrieb:Das allein ist schon Grund genug sich zukünftig auf die Ausweitung des Zeugungsstreikes zu konzentrieren,...
ob das was bringt?
[...]
Den Vorschlag, in den Zeugungsstreik zu treten, finde ich gar nicht mal so schlecht. Und er müsste gar nicht einmal praktiziert werden. Aber diese Forderung müsste laut an allen Ecken und Enden des WWW zu lesen sein.

Zitat:Schon vor ein paar Jahren fand Köchers Allensbacher Institut aber heraus, dass inzwischen etwa ein Viertel der jungen Männer gar keine Kinder mehr will. Neuere Daten verfestigten das Bild: „Die Berufsorientierung junger Frauen und Männer nähert sich immer mehr an“, sagt Köcher. „Aber beim Kinderwunsch geht die Schere neuerdings auseinander.“ Die Frauen wollen auch Kinder, die Männer immer öfter keine.
Taufrisch auf den Tisch, vom Tagesspiegel!
Immerhin mal wieder eine Ecke mehr.
Wie man es kommentiert spielt dabei eigentlich auch keine Rolle, man erklärt einfach den Zeugungsstreik. Smile


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 24-10-2012

Am Freitag ist die 1. Lesung des Sorgegleichberechtigungsverhinderungsgesetzes im Bundestag.

Die StZ benennt in Vorabberichterstattung die Blockierer des Unvermeidlichen:
Zitat:Die SPD blockt das Anliegen auffällig kategorisch ab: Die Verfasser ihres Gesetzentwurfs beharren darauf, dass das Kindswohl gefährdet ist, sobald ein Streit ums Sorgerecht eintritt – sobald also der Vater die Mit-Sorge beantragt.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gesetz-vorgelegt-anlauf-zu-neuem-sorgerecht.afaf7cf9-f940-4768-87e1-4958750097e4.html



RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Pistachio 00 - 25-10-2012

(24-10-2012, 23:44)sorglos schrieb:
Zitat:Die SPD blockt das Anliegen auffällig kategorisch ab: Die Verfasser ihres Gesetzentwurfs beharren darauf, dass das Kindswohl gefährdet ist, sobald ein Streit ums Sorgerecht eintritt – sobald also der Vater die Mit-Sorge beantragt.
Ich finde diese Argumentation sehr gut, zeigt sie doch ganz unverhohlen, wie die Reform von der SPD - verfassungswidrig - konterkariert wird.
Mit dieser Argumentation wäre schließlich die Sorgerechtsreform grundsätzlich überflüssig und stünde sogar dem BVerfG entgegen.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 26-10-2012

Bundestag schrieb:Freitag, 25. Oktober

Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Um 9 Uhr beginnt die 90-minütige erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048). Er sieht vor allem eine Stärkung der Rechte der Väter vor. Denn künftig soll für eine gemeinsame Sorge des Kindes nicht mehr generell die Zustimmung der Mutter notwendig sein. Auf Antrag eines Elternteils sollen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht aussprechen – vorausgesetzt der andere Elternteil bringt keine kindeswohlgefährdeten Gründe vor.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41095741_kw43_vorschau/index.html

So,so, also "kindeswohlgefährdeten Gründe" muss die Mutter vortragen. Schwierigkeiten mit der Sprache entlarven die Intention zur Diskriminierung.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - lordsofmidnight - 26-10-2012

(26-10-2012, 11:43)sorglos schrieb: . Auf Antrag eines Elternteils sollen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht aussprechen – vorausgesetzt der andere Elternteil bringt keine kindeswohlgefährdeten Gründe vor.

Wenn Papa also kindeswohlgefährdende Gründe vorbringt, dann gibt´s kein gemeinsames Sorgerecht? Was dann? Mögliche Alleinsorge für Väter?

/sarkasmus off


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Pistachio 00 - 29-10-2012

Fr, 26.10.2012
VAfK-Pressemitteilung zur Sorgerechtsreform Regierungskoalition stellt Väter unter Generalverdacht Die Reform schließt ledige Väter von wichtigen Sorgerechtsentscheidungen aus und stellt sie unter Generalverdacht, dem Wohl ihres Kindes abträglich sein
zu können
Anlässlich der heutigen 1. Lesung im Deutschen Bundestag bekräftigt der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) seine Kritik an der Sorgerechtsreform: Die Reform schließt ledige Väter von wichtigen Sorgerechtsentscheidungen aus und stellt sie unter Generalverdacht, dem Wohl ihres Kindes abträglich sein zu können. Die Reform bleibt weit hinter väterfreundlicheren Regelungen zurück, die in den meisten Ländern des europäischen Rates bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert werden. Der VAfK fordert, das ledige Väter ab Feststehen ihrer Vaterschaft grundsätzlich das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ihres Kindes ausüben.
[mehr]
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15889&cHash=b5a6547dd0aa8982d8110c23a849d75e


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - webmin - 29-10-2012

Zitat:[mehr]
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?i...23a849d75e
Vielleicht einmal DIESEN Link benutzen.
Privatelink scheint wohl noch nicht so ganz zu funktionieren.

Zitat:Ibykus schrieb:
Wenn alles, was bereits eine Million mal geschrieben wurde auf einen Link zusammen gestrichen werden sollte, dann hätte dieses (wie auch andere) Forum nicht mehr als 10 Threads und konkret dieser Thread nur 10 Beiträge. ...
@p schrieb:
Das Forum soll also keine Hilfe in konkreten Fällen bieten, sondern in allen Threads den politischen Kampf propagieren, so wie jetzt auch wieder?
Ich denke so hat er es nicht gemeint.
Natürlich soll hier Hilfestellung gegeben werden, was mir und auch viele Andere geholfen hatte.
Er hatte nur auf einer überzogenen Weise auf die scheinbar niemals endendenden "Endloschleifen" hingewiesen.
Da ich ihn persönlich kenne, weiss ich, dass er hier die Hilfestellungen nicht für Überflüssig hält.


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Ibykus - 29-10-2012

webmin schrieb:
p schrieb:Das Forum soll also keine Hilfe in konkreten Fällen bieten, sondern in allen Threads den politischen Kampf propagieren, so wie jetzt auch wieder?
Ich denke so hat er es nicht gemeint.
Natürlich soll hier Hilfestellung gegeben werden, was mir und auch viele Andere geholfen hatte.
Er hatte nur auf einer überzogenen Weise auf die scheinbar niemals endendenden "Endloschleifen" hingewiesen.
Da ich ihn persönlich kenne, weiss ich, dass er hier die Hilfestellungen nicht für Überflüssig hält.

das weiß 'p' auch, dass ich es so nicht gemeint habe.
Er vermeidet -ich nenne es mal wertfrei "auf diese Weise"- die Beantwortung meiner Frage.

Man beschäftigt sich nicht gerne mit den Ursachen eigener -ich schließe mich da nicht aus- Hilfl- und Erfolgslosigkeit.

Aber man muss doch auch einmal, notfalls zwei- oder zehnmal, das Kind beim Namen nennen dürfen!

Wir Väter doktern in geradezu hilfloser Selbstgefälligkeit immer wieder an Symptomen herum, während die Gegenseite sich organisiert und abstimmt und uns geradezu vorführt und natürlich -mich jedenfalls überrascht das nicht mehr- ihre politischen Ziele durchsetzt.

Wer das wagt festzustellen, wird entweder totgeschwiegen oder mit sachfremden Argumenten "angegriffen".
Ein sehr gutes Beispiel war der Einsatz des @Luxifer, noch zu Zeiten des Papa.com. Allerdings wollte er das Problem in Form eines Dachverbandes lösen und übersah, dass schon die Erwähnung dieser Konstruktion bei einigen "führenden autonomen Vereinen" sofort Durchfall verursacht ...

Damit nicht wieder die Gründung eines solchen Verbandes MIR unterstellt wird, erkläre ich wiederholt, dass ich damals und auch heute nicht der Meinung bin, damit unser Probleme lösen zu können.

Fest steht: Bei denen, die etwas verändern könnten, fehlt offensichtlich der Wille dazu.

Warum?


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - sorglos - 29-10-2012

Ganz brauchbarer Artikel im "Parlament":

Zitat:Horst Zaunegger würde ihn [den Kampf] jederzeit wieder führen. Weil es ihm nicht nur um sich selbst, sondern auch um ein Prinzip geht: "Man muss sich einfach klarmachen, dass Deutschland in Sachen Familienrecht ein Unrechtsstaat ist"
http://www.das-parlament.de/2012/44-45/temp/41249742.html



Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsame Sorge nichteheliche Eltern - Bluter - 29-10-2012

Die Kyffhäuser Nachrichten glänzen mit einer Äußerung des CDUlers Johannes Selle.

http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=118188

Darin ein Satz, den ich nicht verstehe:
Zitat:Einen gesetzlichen Automatismus wird es auch in Zukunft nicht geben, da dieser dem Kindeswohl widersprechen könnte und der Vielgestaltigkeit der Konstellationen nicht gerecht würde.

Was will mir dieser bibeltreue Christ damit sagen, da vom ausgeschlossenen gesetzlichen Automatismus alleinig das Sorgerecht des Vaters betroffen ist?
Dass Väter Täter sein könnten und Mütter nicht?
Dass jegliche "Vielgestaltigkeit der Konstellationen" immer mit Mutter und Kind, niemals jedoch mit Vater und Kind vereinbar ist?


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsame Sorge nichteheliche Eltern - lordsofmidnight - 29-10-2012

(29-10-2012, 22:22)Bluter schrieb: Was will mir dieser bibeltreue Christ damit sagen, da vom ausgeschlossenen gesetzlichen Automatismus alleinig das Sorgerecht des Vaters betroffen ist?
Dass Väter Täter sein könnten und Mütter nicht?
Dass jegliche "Vielgestaltigkeit der Konstellationen" immer mit Mutter und Kind, niemals jedoch mit Vater und Kind vereinbar ist?

Ja genau das will dieser Typ damit sagen. Angry


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 30-10-2012

z.Bsp. solche Frech- und Dummheiten:
taz.de schrieb:Grundlegend kritisiert hat den Entwurf der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Wenn die Sorgerechtsfrage strittig sei, dann liege ein Elternkonflikt vor. "Die Annahme, dass ausgerechnet für Kinder aus diesen problematischen Elternkonstellationen die gemeinsame Sorge die geeignetste rechtliche Sorgeform ist, widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen", so der Verband in einer Stellungnahme. ...
Dass ein Elternkonflikt vorliegt, wenn Mütter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, ist eine bemerkenswerte Erkenntnis.

Das Problem löst man aber nicht, indem man den Streit vor die Gerichte trägt, damit Sachverständige und eine mütterfreundliche, profitorientierte Helferindustrie den Streit noch intensivieren.

Der Streit tritt in 99,9% aller Fälle gar nicht erst auf, wenn ein automatisches Sorgerecht besteht.

Die restlichen 0,1 % lassen sich zufriedenstellend über §§ 1666, 1928, 1671 regeln.
Ärgerlich (und peinlich), wenn eine vereinsvorsitzende Volljuristin -zudem Fachanwältin für Familienrecht- von den einschlägigen Vorschriften soviel weiß und versteht, wie eine Kuh von der kath. Gottesdienstliturgie, meint Gerald Emmermann, der Rechtsexperte der Initiative Väterwiderstand.de

http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2012/10/27/a0156


RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - Simon ii - 30-10-2012

(28-10-2012, 17:50)wackelpudding schrieb: Wieso ist denn das gemeinsame Sorgerecht ein handfester Vorteil für einen Vater? Bei einer Kindesbesitzerin, die nicht kooperieren will, bedeutet das doch -wenn man Vatersein ernst nimmt- erstmal nur eine Ausweitung der Streßzone und ein Mitverantwortlichsein für Zustände, die man gar nicht oder nur per Gerichtsbeschluß beeinflussen kann.

Volle Zustimmung!

Das gemeinsame Sorgerecht ist ein Luxusproblem, das zum tragen kommt, wenn alle anderen Probleme gelöst sind.

Ich habe für mein jüngstes Kind auch gemeinsames Sorgerecht und trotzdem ist es der Gebärerin - dank eines unfähigen Richters - gelungen, mich weitgehend aus dem Leben des Kindes herauszudrängen.

Simon II


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 31-10-2012

Mal aus der Praxis eines Gerichtes: In einem Hinweisbeschluss vom 22.10.2012 eines Richter im SR-Verfahren eines nichtehelichen Vaters heißt es auf den Antrag hin das Verfahren ruhen zu lassen:

Zitat:Eine Ruhendstellung des Verfahrens erachtet das Gericht nicht als zielführend.

Eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge für das Kind ist durch das geplante Gesetzgebungsverfahren nicht zu erwarten. Bereits nach dem derzeit von den Gerichten zu beachtenden Recht besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge der Eltern des Kindes, wenn dies im Kindeswohl liegt (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - BvR 420109, Rn. 75). Voraussetzung hierfür ist in erster Linie aber, dass die Eltern in der Lage sind, miteinander zum Wohl des Kindes zu kooperieren und gemeinsame Entscheidungen für das Kind zu treffen.

Ergo verhandelt der Bundestag über ein Gesetz, das nichts ändert.....


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 31-10-2012

(31-10-2012, 19:48)sorglos schrieb: Ergo verhandelt der Bundestag über ein Gesetz, das nichts ändert.....
ach was!
Zitat:Das wirklich Ärgerliche an der aktuellen Entscheidung -1 BvR 420/10- ist, dass das BVerfG den feministischen Kräften in der Politik Tür und Tor geöffnet hat, ein weiterhin mütterfreundliches FamilienUNrecht, in dem nicht verheiratete Väter weiterhin das Nachsehen haben werden, durch eine gesetzliche Neuregelung zu etablieren. Wenn das BVerfG in seinem Entscheidungstenor der Legislative erlaubt, nichtverheirateten Vätern das Sorgerecht "nur auf Antrag" zu übertragen und in einem solchen Verfahren den Müttern ein Vetorecht einräumt, wird schon der elterliche Streit um das Sorgerecht die Übertragung der gemSorge auf den Vater in aller Regel verhindern.

Die elterlichen Streitereien um Umgang oder Sorge haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass deutsche Familienjuristen zu einer besonderen und deswegen erwähnenswerten Logik fähig sind:

Der Streit um Umgang selbst steht wenigsten einer Erweiterung des Umgangsrechts entgegen. Genauso war der Streit um die elterliche Sorge in der Vergangenheit geeignet, dem Vater, der bis dato die gem Sorge inne hatte, diese zu nehmen. Der Einwand des Vaters, man streite sich ja nicht wegen Umgangs-/ Sorgerechtsangelegenheiten, sondern um Umgang/ Sorge selbst, konnte die Gerichte nur selten überzeugen.
Welcher Vater hat sich nicht schon den dummtrivialen Satz anhören müssen: "Aber dass sie, die Eltern, zerstritten sind, beweist doch schon der Umstand, dass sie hier vor Gericht stehen!"

Wenn Mütter dem beantragten gemeinsamen Sorgerecht widersprechen dürfen, dann werden Väter weiterhin um ihre Rechte streiten und sich diesen Streit vorhalten lassen müssen.

http://goo.gl/w38DW


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - inaom - 07-11-2012

Hallo.
Im September meinte ein Richter, solange die Kommunikation gestört ist erteilt er nicht das gemeinsame Sorgerecht. Es gibt zwar immer wieder Lichtblicke, aber nicht verlässlich und die KM behandelt mich so wie sie will.
Von daher ist dieses Urteil ungerecht, da sie sich weiterhin unkooperativ verhält.
Zumindest hat er eine gemeinsame Beratung "verordnet" um die Kommunikation zu verbessern.

Auch ich finde daß das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an normal sein sollte, ebenso ein Wechselmodel!


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 14-11-2012

Sogar bei den GRÜNEN gibt es Einzelstimmen mit erstaunlichen Ansätzen:

Zitat:Da Mütter selbstverständlich, ohne die vorherige Prüfung ihrer Eignung oder einer Antragsstellung, das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, sollten diese Grundsätze auch für Väter gelten.“, sagt Carolin Waegner, Vorstandsmitglied im Kreisverband und Antragsteller des Papiers zur Bundesdelegiertenkonferenz „Für ein diskriminierungsfreies und gleichgestelltes Sorgerecht – Gemeinsame Sorge der Eltern von Geburt an“.
http://presse.grueneleipzig.de/2012/11/13/kreisvorstand-der-grunen-spricht-sich-gegen-die-notwendigkeit-der-antragsstellung-auf-das-sorgerecht-fur-unverheiratete-vater-aus/

Sicherlich mit wenig Chancen für ihren Antrag. Mal sehen, wie lange die gute Frau ihren Posten noch behalten darf.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 14-11-2012

Gibt es nicht Möglichkeiten zu signaliesieren das die Einstellung begrüsst wird bevor sie weggebissen wird?
Hab z.B versucht dem FDP Mann in Sachsen über Abgeordnetenwatch ein positives Feedback zu geben. Leider keine Fragoption möglich.
Vielleicht kann man der Frau ja ne Frage stellen bzw. sie für die Einstellung beglückwünschen.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 14-11-2012

@Absurdistan...

Schreibe deine Frage auf, reiche sie mir daher und ich überreiche deine Frage dann besagter Person. Immerhin habe ich den Sächs. Landtag 14 Jahre lang regelmäßig mit bewacht. Da ist mir der WICHTIGE Posteingang dort NICHT entgangen.

Im Übrigen finde ich es total cool, in DEM Bundesland zu wohnen und zu leben, wo Politiker AUFGEWACHT zu sein scheinen. Oder ist die Sächs. Forderung nach AUTOMATISCH gemeinsamen Sorgerecht von Geburt etwa was Negatives?

Ich kann auch hier SPONTAN mal bei den Grünen vorbeischauen. Oder mich in ein für Bürger offenes Treffen bei den PIRATEN reinsetzen und Fragen stellen. Das ist ERLAUBT dort!

Damit würde ich einen ehrfürchtigen Beitrag für Gerechtigkeit leisten. Und ich müsste VIELLEICHT nicht mehr länger STUMM und STARR neben den berlinchen Demotripps unwissender Menschen daherlaufen, die teils frierend und frösteln ihren WUTausbrüchen ob der deutschen Familienungerechtigkeit freine Lauf lassen.

PS: Bitte nicht so LAUT antworten. Mein Sohn hält nämlich Mittagsschlaf ab.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 14-11-2012

@ Game Over
Das mache ich gerne. Werde ich heute aber nicht schaffen. Hab meine Tochter da. Gerade macht sie ein Mittagsschläfchen so das ich mich dazu mal äußer. Ansonsten widme ich ihr am Umgangstag meine volle Zeit.

Hab mir das nochmal durchgelesen: http://presse.grueneleipzig.de/2012/11/13/kreisvorstand-der-grunen-spricht-sich-gegen-die-notwendigkeit-der-antragsstellung-auf-das-sorgerecht-fur-unverheiratete-vater-aus/

ich dachte ich träume. Das ist ja ein phänomenaler Sinneswandel und genau das was wir Väter brauchen. Der Briefkasten sollte dort durch Post von Vätern die so eine

"Der Leipziger Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert Neuregelungvorschläge zum Sorgerecht unverheirateter Väter. Beiden Elternteilen steht – grundgesetzlich garantiert – von der Geburt an die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu. Voraussetzung dafür ist allein die Anerkennung der Vaterschaft."

grüne Einstellung unterstützen platzen.

Dort kann ein Kommentar abgegeben werden
http://goo.gl/Tq7Ci [Link gekürzt]


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 14-11-2012

@Absurdistan...

Keine Eile, ich muss ja auch nur für`s Wochenende in Halle packen. War mir eben fix noch einen DR2 kaufen. Ich investiere ja seit meiner Selbstbefreiung von Betreuungsunterhalt für die Mama meines Sohnes wieder in die Zukunft meiner optional nach oben offenen PATCHWORK-Neufamilien-Beziehung. Und da muss ich zwingend festhalten, was die parteipolitischen Sprecher regelmäßig so zum Thema Familie & Co von sich geben. Denn ich brauche familiäre Sicherheit für alsbald vier Personen und das ist nicht vom Geschlecht abhängig. Ha, ha, haBig Grin

PS: Ich habe ja schon immer geahnt, dass die sächsischen SpitzenpolitikerInnen von Bündnis 90/die Grünen ihre Bankgeschäfte bei der Deutschen Bank tätigen. Las ich doch eben auf dem Heimweg folgende Werbelosung im Schaukasten (riesige Glasscheibe in bester Gegend!):

"Wir brauchen Lösungen für unsere Kunden und keine Kunden für unsere Lösungen"

Da kann ich mir gut vorstellen, dass sich das Führungs-Management besagter Partei öfter mal dort aufhält und den Werbeslogan abgekupfert und NUR nur ein paar Wörter ausgetauscht hat.

Wahrscheinliche Weihnachtslosung der Grünen: "Wir brauchen Lösungen für UNSERE Eltern und keine ALLEIN(ver-)ziehende für unsere LösungenExclamation

Da stellt sich mir die Frage. Wenn die Grünen sich nun eine Koalition mit der SPD wünschen. Ziehen die dann mit der SPD-Losung.....Überwindung des Mannes mit, oder werden sich die Grünen die Roten einverleiben, um dann zu sagen, so geht`s nimmer weiter?! Denn wer....

http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=uQQm7bKJskM

...wenn es alsbald heißt, D´schland unter!

So. Jetzt muss ich los und mich theoretisch um die Nachwuchs-Ausbildung kümmern. Praktisch geht`s ja nicht, denn im Juni 2010 hat MEIN Lehrling gekündigt!


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 15-11-2012

Die ersten Kommentare auf der Seite der Grünen in Sachsen sind da.
http://goo.gl/Tq7Ci


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 16-11-2012

Und auch die Linken habe recht link zum Sorgerecht kommentiert.

http://www.linksfraktion.de/reden/rede-sorgerecht/


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 16-11-2012

Zitat "Trotzdem finde ich es richtig, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, dass das Sorgerecht nach der Geburt grundsätzlich erst einmal der Mutter zuzuordnen ist, wenn die Aufteilung unklar ist, wenn also keine Einigkeit zwischen den Eltern erzielt wird; denn die Mutter ist ab Geburt nun einmal eine zuverlässige und sichere Bezugs- und Entscheidungsperson."

Wie kommen die denn darauf das eine Mutter immer eine zuverlässige und sichere Bezugs- und Entscheidungsperson ist? Ich hab das drastisch anders empfunden.