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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - Druckversion

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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 27-01-2014

Es gibt neues aus der Anstalt ähh Jugendamt.

http://www.directupload.net/file/d/3515/4pva7ren_pdf.htm

Der letzte Satz hört sich so an, als wäre Sie nicht gerade begeistert davon, dass meine Ex das über den Anwalt unbedingt regeln will.

Soll ich darauf was antworten?


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - wackelpudding - 27-01-2014

Hast Du schon die Empfehlung von @p entsprechend dem letzten Satz aus post #114 umgesetzt? Wenn nicht, wäre doch ein guter Anlaß.

Und egal, was Du für einen Diabetes hast: Wenn Du einmal auf Insulin warst, ist es unwahrscheinlich, dass Du ohne zurecht kommst.
Ich denke auch nicht, dass Dir googeln da weiter hilft. Vielleicht ist es sinnvoll, Du suchst nach ´ner diabetischen Schwerpunktpraxis. Aber mach hinne, so kannst Du Dir nur Folgeschäden einfangen...


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 27-01-2014

Danke fürs Einstellen des Jugendamtsschreibens. Mit welchem Text hattest du ihnen denn geantwortet?

Jetzt wollen sie also ihren Erpresser-Forderungskatalog plötzlich als "Anhörung" verstanden wissen. Die Dame hat also eine Behauptung aufgestellt deshalb darf eine Behörde Lügenforderungen verschicken? Und plötzlich ist der Unterhaltsanspruch nur noch "eventuell". Und sie "bitten" dich sogar, erst mal keinen Unterhalt zu zahlen, gröhl!

Du siehst hiermit sehr anschaulich, dass man Jugendamtsschreiben mit grosser Distanz betrachten sollte. Lügen, Drohungen, Irreführung - das war auch diesmal wieder deren Prinzip.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 27-01-2014

(27-01-2014, 10:17)wackelpudding schrieb: Hast Du schon die Empfehlung von @p entsprechend dem letzten Satz aus post #114 umgesetzt? Wenn nicht, wäre doch ein guter Anlaß.
Ja ist auch schon verschickt, an das Jugendamt und an den Anwalt.

(27-01-2014, 10:17)wackelpudding schrieb: Und egal, was Du für einen Diabetes hast: Wenn Du einmal auf Insulin warst, ist es unwahrscheinlich, dass Du ohne zurecht kommst.
Ich denke auch nicht, dass Dir googeln da weiter hilft. Vielleicht ist es sinnvoll, Du suchst nach ´ner diabetischen Schwerpunktpraxis. Aber mach hinne, so kannst Du Dir nur Folgeschäden einfangen...
Ich habe bereits schon wieder Kontakt zu meinem Arzt und warte nur die Ergebnisse der Blutentnahme ab. Ich gehe nun nicht mehr auf irgendwelche Fragen/Antworten/Diskussionen bezüglich meines Gesundheitszustandes ein, diese werden ab sofort ignoriert, da sie NICHTS mit dem Topic zu tun haben.

(27-01-2014, 10:26)p schrieb: Danke fürs Einstellen des Jugendamtsschreibens. Mit welchem Text hattest du ihnen denn geantwortet?
Mit diesem kurzen Schreiben hier:

Zitat:Ihre förmliche Zustellung vom 16.01.2014 (xxx/xxx – xxxxx xx)

Sehr geehrte Frau xxx,
ich nehme Ihre Fristwahrungsanzeige zur Kenntnis, weitere Auskünfte erfolgen jedoch nicht vor Zusendung einer Kopie der Vaterschaftsurkunde.

Ich bitte mir zudem mitzuteilen wer nun die Rechte von Frau xxxx vertritt. Ist dies das Jugendamt in Form von Beistand oder Herr Ra. xxxxx xxxxx?

Ich erwarte baldige Antwort und verbleibe bis dahin.

Mit freundlichem Gruß
xxxx



RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - wackelpudding - 27-01-2014

(27-01-2014, 10:33)tobi1983 schrieb: Ich habe bereits schon wieder Kontakt zu meinem Arzt und warte nur die Ergebnisse der Blutentnahme ab.

Schön, daß Du die Kurve gekriegt hast. Da lohnt doch die Bearbeitung der restlichen Probleme auch gleich wieder. Smile


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 27-01-2014

Jerzt bist du auf dem richtigen Weg. Und der Antworttext war auch gut.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 27-01-2014

(27-01-2014, 11:15)p schrieb: Jerzt bist du auf dem richtigen Weg. Und der Antworttext war auch gut.
Alles nur dank euch Smile

Bis das nun alles in Gange kommt vergehen bestimmt noch ein paar Wochen, bis dahin hab ich auch etwas Geld angespart. Meine Bitcoins habe ich z.B. gestern verkauft. Ich kann daher auch den Unterhalt theoretisch ab Januar zahlen. Trotzdem ist das ein tiefer Einschnitt in meine Geldbörse... und das für den schlechten Sex :/

Rein rechnerisch hätte ich mir statt dem Unterhalt 8x 30 Minuten bei professionellen gönnen können und das jeden Monat. (nein, da war ich bisher noch nie)

Mal abwarten was der Anwalt so schreibt bzw. ob es denn vor Gericht kommt. Ich hoffe nicht, das bringt niemanden was außer den Anwälten.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 15-02-2014

Hallo Zusammen,
es gibt Neuigkeiten mit denen ich "leicht" überfordert bin. Es erreichten mich gestern gleich zwei Schreiben, eines davon beunruhigt mich sehr. Das kam nämlich in den "typischen" gelbem Umschlag und dort ist die Rede von einer "Einstweiligen Verfügung".

Hier das Dokument, damit man besser Bezug nehmen kann habe ich die Seiten links oben "markiert", als "S1" deklariert:
http://s7.directupload.net/images/140215/typxqbxj.pdf

Dann kam noch ein Schreiben, welches ich aber auch erwartet habe (Antrag auf Verfahrenskostenhilfe), auch hier habe ich die Seiten "markiert", als "S2" deklariert:
http://s7.directupload.net/images/140215/4tpi877n.pdf

Fragen zu S1-A + S1-B:
Auf den Seiten wird nur etwas von Familiensache / Ehe erwähnt. Gibt es etwa keinen extra Baustein für "Kindesunterhalt"?
Ist so ein Antrag überhaupt zulässig? Immerhin hat die Ex es 5 Jahre lang nicht gebraucht und den Vorschuss vom Jugendamt bekommt Sie ja.

Fragen zu S1-D:
Hier wird beantragt dass ich 133 Euro an das Jugendamt zahlen soll. Kann der Anwalt sich einfach für "rechte" Dritter, in dem Fall das Jugendamt einsetzen?

Anmerkung zu S1-E:
Wieso muss ich die Kosten des Verfahrens tragen!? Da könnte ja jeder daherkommen. "Einfache visuelle Überprüfung" ist auch ein Witz schlechthin.

Fragen zu S2-A + B:
Hier sollte ich wie von "p" genannt antworten dass, das verfahren mutwillig ist etc. oder? Text werde ich dann hier nochmal zur Prüfung einstellen, denn jetzt wird es ernst.

Anmerkung zu S2-K:
Ich habe mich nie geweigert, im ersten Schreiben (A1) habe ich lediglich erwähnt (wie hier vorgeschlagen), dass meine Ex oder das Jugendamt den Test organisieren soll. Von Kosten wurde in keinster Weise geschrieben, hier hätte ich mich im Zweifelsfall auch eingelassen. Auf mein zweites schreiben (A2) sowie mein drittes schreiben (A3) habe ich keine Antwort erhalten.

Im großen und ganzen brauche ich jetzt einen Rat mit dem ich "leben" kann, lang- undkurzfristig.

Soll ich die Vaterschaft anerkennen und meinen Unterhalt beim Notar titulieren? Wenn ich das tue, sind die verfahren/Anträge dann eingestellt und ich muss NICHT für diese Kosten aufkommen (Rechtsanwalt, Gericht)?

Den Unterhalt könnte ich mir leisten und habe den auch schon zurückgelegt. Allerdings die Kosten für: Prozess, Gerichtskosten, Pflichtanwalt, gerichtlichen Vaterschaftstest usw. sind zuviel, soviel kann ich nicht wegsparen.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 15-02-2014

Noch eine kleine Ergänzung. Meine Ex hat am 27.06.2013 Privatinsolvenz angemeldet. Wenn ich also per Einstweiliger Verfügung verpflichtet werde, aber doch nicht der Vater sein sollte, kann ich das Geld mehr oder weniger abschreiben da ALG2 Empfänger und Privatinsolenz, da ist nicht mehr zu holen.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 15-02-2014

Überraschend ist höchstens der miese schriftliche Ausdruck der Gegenseite. Vielleicht ein Trick, um dich zu verwirren. Der Anwalt versuchts halt, der kriegt sein Geld sowieso immer. Ich denke, der spekuliert vor allem drauf, dass du keine geeignete Antwort hinbekommst, weil du deinerseits keinen Anwalt hinzuziehst.

Das Rüstzeug zu Deiner Stellungnahme hast du im Thread schon bekommen. Beachte besonders auch die geänderten Rechtsverhältnisse zur Verfahrenskostenhilfe, was ich hier angerissen habe.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - TSV 1860 Muenchen - 15-02-2014

"Soll ich die Vaterschaft anerkennen und meinen Unterhalt beim Notar titulieren? Wenn ich das tue, sind die verfahren/Anträge dann eingestellt und ich muss NICHT für diese Kosten aufkommen (Rechtsanwalt, Gericht)?"

-> Nein, natürlich sollst Du das nicht. Mach Dir bitte endlich klar, dass der Anwalt Deiner Ex lediglich den eingeschränkten Intelligenzgrad seiner Mandantin ausnutzt, um möglichst viel Ertrag für sich herauszuholen. An seinen Formulierungen erkennt man, dass er sich dabei ihrem niedrigen Niveau schon erstaunlich gut angepasst hat.

Fordern kann man vieles, das sollte Dich keineswegs beunruhigen. Oder würdest Du mir künftig monatlich einen bestimmten Geldbetrag einfach so überweisen, nur weil ich das bei einem Gericht fordere, ohne den Beweis irgendeiner Rechtfertigung hierfür zu erbringen?

Du antwortest wie im Thread bereits besprochen und bleibst locker. Sobald das Anwältilein wieder was von sich hören lässt, schlägst Du wieder im Forum auf.

Beste Grüße,
Markus


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - TSV 1860 Muenchen - 15-02-2014

(15-02-2014, 20:32)tobi1983 schrieb: Hier wird beantragt dass ich 133 Euro an das Jugendamt zahlen soll. Kann der Anwalt sich einfach für "rechte" Dritter, in dem Fall das Jugendamt einsetzen?
Nein, ist meiner Meinung nach nur Wichtigtuerei des RA's


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 15-02-2014

S1 bereitet mir Bauchschmerzen nicht S2. S2 ist eigentlich klar was ich zu tun habe.

Aber was soll ich zu S1 äußern? Gegen eine einstweilige Anordnung kann nicht mehr vorgegangen werden laut meiner Information... das bedeutet ich zahle hier die Rechtskosten UND bin ab dann quasi verdonnert vorab Unterhalt an eine insolvente ALG2 Bezieherin zu zahlen.

Auf die Frage ob die Verfahren/Anträge dann eingestellt werden und ich quasi kostenlos (Anwalt und Gericht) aus der Sache raus komme, hat auch niemand was gesagt...anscheinend könnt ihr nicht verstehen wie verzweifelt ich bin.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - TSV 1860 Muenchen - 16-02-2014

Hi tobi1983,

wir können sehr wohl verstehen, daß Du in einer schwierigen Situation bist. Jeder von uns hat so seine Erfahrungen gemacht, wir helfen Dir und lassen Dich nicht allein. Da kannst Du ganz sicher sein! :-)

Nochmal konkret - eine einstweilige Anordnung ermöglicht nur eine vorläufige Sicherung oder Regelungen von Ansprüchen. Die endgültige Entscheidung über geltend gemachte Ansprüche wird erst im Hauptsachverfahren getroffen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung steht deshalb beispielsweise noch nicht fest, ob der Antragsteller auch im Klageverfahren gewinnen wird. Wie @p schon sehr zutreffend formuliert hat - der Anwalt versucht halt nur Dich zu irritieren, doch Dank des Forums wirst Du nicht darauf reinfallen. Du hast definitiv keinen Grund beunruhigt zu sein.

Beste Grüße,
Markus


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 16-02-2014

Das diese Regelung nur vorläufig gilt ist mir klar. ABER auch HIER entstehen Kosten die zu MEINEN Lasten gehen. Scheiß drauf, werde Montag den ganzen Dreck anerkennen und meinen Unterhalt für ein Kind bezahlen welches ich niemals kennenlernen will und werde. Hoffentlich komm ich dann wenigstens um die Gerichtskosten, nachdem es ja dann keinen Grund mehr für einen Prozess gibt.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - TSV 1860 Muenchen - 16-02-2014

Dann wuerdest Du genau das tun, was der Anwalt mit seinem Kasperlzirkus bewirken will. Jetzt schlaf Dich mal aus, morgen wird die Welt schon ganz anders aussehen, morgen wirst Du wieder klar sehen. Lass uns morgen weitermachen, ok?

Beste Grüße aus Düsseldorf,
Markus


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - blue - 16-02-2014

(15-02-2014, 23:58)tobi1983 schrieb: Aber was soll ich zu S1 äußern? Gegen eine einstweilige Anordnung kann nicht mehr vorgegangen werden laut meiner Information
So, wie ich das verstehe, ist der "Antrag zum Erlass eine eA" bei Gericht eingegangen. Und kein Ergebnis, wie Du es wahrscheinlich falsch verstehst.
Das bedeutet doch gar nix!

Auf jeden Fall sollten die Fristen eingehalten werden und zumindest ein kurzer Zatz von Dir verfasst werden, dass Du "dagegen" bist.

Im Übrigen ein sehr freundliches Schreiben, sogar mit Hinweisen in Fettschrift, dass noch keine Rechtsvertretung benötigt wird!

Zu diesem Zeitpunkt etwas anzuerkennen, wäre das Falscheste, was Du machen könntest!

Nimm den Rat vom Gericht an und halte die Frist ein, eine eigene (kurze) Stellungnahme abzugeben!

Im Übrigen... Wenn Du das Hauptsacheverfahren gewinnst, hast Du nicht mit Kosten zu rechnen.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - wackelpudding - 16-02-2014

Hallo, @tobi1983,

offensichtlich geht es hierum: http://goo.gl/o6eH5x

M. E. ist der erst nach der Vaterschaftsfeststellung zu entscheidende Antrag genauso willkürlich, wie der Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, da Du ja Deine Bereitschaft zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung bei positivem Vaterschaftstest bereits gegenüber der Gegenseite schriftlich erklärt hast.

Das würde ich dem Gericht auch so schreiben und die Ablehnung des Antrages beantragen.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 16-02-2014

Jo, drüber geschlafen, aber meine Meinung steht. Die hier vorgesetzten Brotkrümel reichen einfach nicht um darauf aufzubauen. Es war eigentlich nur die Frage ob Sie den Weg vor Gericht gehen würde. Ich wollte und will nicht vor Gericht, da diese Kosten einfach alles übersteigen und mich in die Insolvenz stürzen lassen würden.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 16-02-2014

Deine Entscheidung ist grundfalsch, das garantiere ich dir. Sie ist für ein paar Stunden lang vielleicht der emotional leichter erscheinende Weg, mehr nicht.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 16-02-2014

Hier geht es nicht um Emotionen sondern um den finanziellen Aspekt. Und genau das kann ich mir weder leisten noch ist es mir irgendwie möglich einen Anwalt zu beauftragen. Und genau das steht bevor... also lieber jetzt die Situation einigermaßen abfangen, selbst titulieren usw. als den (kurzfristig) SEHR teuren Weg vor Gericht. Zumal, sollten Ihre Angaben stimmen, würde da dann eh nichts anderes rauskommen.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - blue - 16-02-2014

(16-02-2014, 15:56)tobi1983 schrieb: SEHR teuren Weg vor Gericht.
Gerichts- und Anwaltskosten sind doch Peanuts gegenüber dem KU, den Du über 18 Jahre und noch länger zahlen musst. Ich vermute vielmehr, dass Du "glaubst" wirklich der Vater zu sein.

Bei dem was ich allerdings gelsen habe, gehe ich persönlich davon aus, dass da noch 1-2 weitere Männer im Spiel sind, die evtl. Vater sein können.
Bei Dir scheint allerdings was zu holen zu sein. Deshalb hat sie Dich ausgesucht. ;-)


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 16-02-2014

Nur das der Unterhalt monatlich weg geht und nicht auf einem Schlag kommt. Das wäre finanziell noch drin. Und 18 Jahre wohl kaum, wohl eher noch 13 Jahre. Da Sie kein besseres Vorbild hat, wird Sie auch nicht studieren. Kann nur hoffen dass Sie zumindest eine Lehre beginnt, dann wird der Unterhalt ja auch ein klein wenig reduziert. Oder noch besser, sie wird mit 12/13 Schwanger, dann wäre ich auch fein raus. Die Mädels werden ja immer frühreifer und dümmer, daher bestehen gute Chancen.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - p__ - 16-02-2014

Wenn du tust was du angekündigt hast, hast du rund 50000 EUR direkten Kindesunterhalt ab jetzt bis Volljährigkeit zu bezahlen plus die turnusmässigen Erhöhungen. Dazu kommt Sonderbedarf, Mehrbedarf (Tatbestände und Höhen sind stark angestiegen), alle Kosten der Auseinandersetzungen die trotzdem immer wieder kommen werden ("mehr! mehr! mehr!"), die Kosten ab Volljährigkeit, die nochmal dasselbe ausmachen.

Für das Kind einer Verrückten, das wahrscheinlich gar nicht von dir ist.


RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - tobi1983 - 16-02-2014

Habe ich eine haltbare alternative? Gerichtskosten, Vaterschaftsfeststellung, Anwalt etc. ~3000-3500 euro. Mein Bankkonto sagt mir allerdings das dies nicht möglich ist -> Pfändung. Dann wird mir also alles weggenommen was ich mir hart aufgebaut habe... da beiße ich lieber in den sauren Apfel und stotter das im Sinne vom Unterhalt monatlich ab, auch wenn es auf DAUER viel viel mehr ist...

Mir zeigen sich keine (vernünftigen) alternativen wo ich kein Geld in die Hand nehmen muss (und genau das ist hier der ausschlaggebende Punkt).