Folgende Warnungen sind aufgetreten: | |||||||||||||||
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.13 (Linux)
|
Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung (/showthread.php?tid=9324) |
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - wackelpudding - 19-02-2015 Es geht wohl darum, den Geschlechtsverkehr ein Stück näher an die Kriminalisierung heran zu bringen - ein langfristiges Ziel von Feministinnen, die in ihm in erster Linie eine Unterwerfung der Frau unter den Mann sehen. Die Zahl der Anzeigen und Ermittlungsverfahren wird sich erhöhen - was das für einen Mann bedeutet, hat ja der Fall Kachelmann sehr deutlich gezeigt - und dass ein Freispruch nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Beschädigung rückgängig macht. Auf jeden Fall lernt Mann auch hier, dass Frau in der Lage ist, ihn nachhaltig zu beschädigen, wenn die Dinge nicht nach ihrem Geschmack laufen. Eine weitere Esklationstufe im Geschlechterkampf... RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 19-02-2015 Die Beweislast ist aber nur Folge, nicht Ursache. In Fischers Fällen sind wichtige Tatsachen unbestritten, übereinstimmend von Mann und Frau geschildert, z.B. das "Frau sagt Nein und empfängt anschliessend Mann mit offenen Armen im Bett". Da geht es nicht um Beweise, sondern um die Wertung des Willens. Auch der Australien-Fall mit der unbezahlten Prostituierten hat keine Beweislastfragen. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - wackelpudding - 19-02-2015 Zum ersteren Fall stellen sich mMn zumindest die Fragen, wie ein "Nein" rechtswirksam zurückgenommen werden kann und was gilt, wenn verbale und nonverbale Kommunikation voneinander abweichen? Australien läßt darüber nachdenken was passieren könnte, wenn ein Mann ein Heiratsversprechen nicht einlöst... RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 19-02-2015 Die Frage stellt sich generell, weil im Verlauf eines beiderseits erwünschten Zusammenseins immer eine Empfindungsänderung stattfinden kann, die in einem in Handlung oder Worten geäusserten "Nein" mündet. Das sich auch nur auf eine spezielle Praktik beziehen kann. Wohin die Reise geht, sehen wir an den US-Verhältnissen, deren Müll machen die Machthaberinnen mit etwas Verzögerung grundsätzlich nach. Die sind gerade dabei, ein ausdrückliches "Ja" vor jedem Schritt vorauszusetzen. Wir haben seit ca. 1970 eine aberwitzige Reformorgie im Sexualstrafrecht, die jeden Bereich betrifft, fast kein Jahr ohne dass irgendwo ein grosses oder kleines Eckchen verschschärft wird, viele Jahre mit mehreren Reformen gleichzeitig. Die Rückname staatlicher Strafen betraf nur einen Bereich: Grenzen und Vorschriften betreffend Homosexualität. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 16-03-2015 Auch in Österreich: http://derstandard.at/2000012958505/Strafrecht-neu-koennte-Gefaengnisse-entlasten Lustige Überschrift der Artikels, "Strafrecht neu könnte Gefängnisse entlasten". Mit drin ist aber: "Einige Tatbestände wurden neu geschaffen: So wird es künftig möglich sein, im Fall von nicht freiwilligem Sex auch dann anzuklagen, wenn keine Vergewaltigung im Sinn der strengen Gesetzesdefinition vorliegt – es heißt dann "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" Exakt der Mist, den Fischer beklagt, wie in einer Presseerklärung des Ministeriums klar herauskommt: http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848b48ac03fd014a394d69fd5da5.de.html RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 18-03-2015 Scheint noch schlimmer zu sein wie es zuvor aussah: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4687695/Sexuelle-Belaestigung_Umarmung-konnte-strafbar-werden "Das Anfassen des Gesäßes soll mit Haft bedroht werden. Strafrechtsexperten warnen: Der Paragraf sei so formuliert, dass selbst Begrüßungen oder Handlungen beim Tanzen darunterfallen. (...) Laut dem Gesetzentwurf soll künftig nämlich nicht nur (wie bisher) die Belästigung durch eine ungewünschte geschlechtliche Handlung strafbar sein. Sondern auch bereits „eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“." RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Gualterius - 19-03-2015 Bald ist Sex strafbar. Weil das was man dabei macht führt ja zum Stöhnen. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Das Nerdliche Orakel - 21-03-2015 (19-02-2015, 10:50)p__ schrieb: Die Beweislast ist aber nur Folge, nicht Ursache. In Fischers Fällen sind wichtige Tatsachen unbestritten, übereinstimmend von Mann und Frau geschildert, z.B. das "Frau sagt Nein und empfängt anschliessend Mann mit offenen Armen im Bett". Da geht es nicht um Beweise, sondern um die Wertung des Willens.Ich erinnere mich an den Rechtskundeunterricht vor über 20 Jahren auf einem Gymnasium. Wir hatten da einen Doktor jur als Lehrer, der sehr beeindruckende Fälle vorlegte. Der Fall, der diesem hier am nächsten kommt, war jemand, der mit seinem Auto auf einen Parkplatz fährt und dem Parkplatzwächter sagt "Ich will hier nicht Parken!". Ergebnis davon sei, dass das schlüssige Handeln stärker wiege als die Willensbekundung. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Bruno - 21-07-2015 Zwei Wochen Frist besteht bei notarieller Beurkundung besteht bereits jetzt (zumindest in manchen Rechtsgebieten). Aber das kann die Rechtssprechung ja sicherlich bei Bedarf zum Erhalt strafloser Falschbeschuldigungen iauch auf Beischlafzustimmu8ngsbeurkundigungen ausweiten. Quelle: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=112&paid=17 Hmmm, was macht man nun mam beisten. Sich ausschließlich den Hobbys widmen, auswandern oder russisch Roulette mit den Frauen in D spielen. Wohl dem der ein Hobby hat. https://www.youtube.com/watch?v=VLH7YWGn8Mo RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - ArJa - 22-07-2015 Moin. Wenn das Ding Rechtskraft erhält hilft eigentlich nur das, was Frauen schon seit Jahrtausenden tun, wenn sie bei Männern etwas erreichen wollen : Sexstreik ! Keiner geht mehr zu Dirnen, keiner fasst mehr seine Frau an, keiner zeugt mehr Kinder - wenn der Druck unerträglich wird : Einschluß und ein paar Minuten vor den PC setzen .. Eine herrliche Vorstellung : Das Rotlichtmilieu bricht mangels Kundschaft zusammen , Entbindungsstationen melden Kurzarbeit an und die Allerliebste bettelt nach ein paar Wochen darum, wieder mal befriedigt zu werden ... Was für ein schöner Traum... Leider werden unsere Geschlechtsgenossen - insbesondere dann wenn der jugendliche Druck da ist - weiter rummachen und wenn die Ersten dann als Ergebnis von Anzeigen rachsüchtiger Weibern nach neuem Recht einsitzen, wird das geflissentlich ignoriert und als Kollateralschaden abgetan werden . Persönlich bin ich dann auf die Diskussion mit meiner Herzdame gespannt - ich würde mich an einem solchen Streik beteiligen .... Gruß ArJa RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 22-07-2015 Dann mal los. Mal was anderes statt der verzweifelten Suche nach "Lücken", um seine Importbraut ohne Risiko heiraten zu können. Aber der Thread geht um die Gesetzesänderungen. Die hat Maas noch gar nicht vorgelegt, sondern nur die üblichen Politikerreden gehalten. Vor einem halben Jahr etwas dasselbe wie heute. Er traut sich selber aber nie aus der Deckung, sondern stellt wieder mal die Istanbul-Konvention des Europarats als Begründung hin. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Antragsgegner - 22-07-2015 Die Politiker, die selbst auf Sexpartys die Sau raus lassen... Da hilft nur vollständige Überwachung mit Sensorik, die Hirnströme und Stosskräfte an der Frau aufzeichnet, damit diese nachher nicht behaupten kann das war zu brutal... Und wehe ich spür beim Blowjob noch mal n Zahn, dann mach ich sie vor Gericht fertig! RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 05-01-2016 Völlig anderes Thema. Das betrifft § 185 Strafgesetzbuch und der wird nicht geändert. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Gualterius - 08-01-2016 http://www.welt.de/politik/deutschland/article150753781/Mob-ruft-zur-Jagd-auf-nicht-weisse-Menschen-auf.html Zitat:Claudia Roth: Aber so zu tun, als wären die Vorfälle aus der Silvesternacht die ersten Ausbrüche sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft, ist falsch. Es gibt auch im Karneval oder auf dem Oktoberfest immer wieder sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Ein großer Teil der derzeitigen Empörung richtet sich aber nicht gegen sexualisierte Gewalt, sondern auf die Aussagen, dass die potenziellen Täter nordafrikanisch und arabisch aussehen. Und so schafft man den Dreh hin zu den weißen Heteros. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - kay - 09-01-2016 So, es ist soweit, dank Koeln soll es noch weiter verschaerft werden. Zitat "Auch Fälle, in denen sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet....würden den Straftatbestand erfüllen..." Unglaublich wie man da Falschbeschuldigerinnen Tor und Tuer oeffnet. Ohne eindeutige schriftliche Aufforderung zum Sex wird ein Mann bald nicht mehr risikolos mit einer Frau schlafen koennen. http://www.gmx.net/magazine/panorama/uebergriffe-koeln-silvester/uebergriffen-koeln-bundesregierung-plant-offenbar-haerteres-sexualstrafrecht-31263926 RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - kay - 11-01-2016 Ein weiterer Artikel ueber die angedachte Reform. Natuerlich wird wieder nicht ueber Falschbeschuldigerinnen reflektiert: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sexualstrafrecht-die-rechtliche-situation-im-ueberblick-a-1071445.html RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - JonDon - 12-01-2016 Ab sofort vor dem Sex, Gummi und Vertrag bereit stellen RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Petrus - 12-01-2016 (12-01-2016, 00:17)JonDon schrieb: Ab sofort vor dem Sex, Gummi und Vertrag bereit stellen hilft nicht (nicht der Gummi sondern der Vertrag) - sie könnte zur Unterzeichnung genötigt worden sein, weil sie sonst keinen Sex bekommen hätte - das dürfte noch nicht einmal die Wirksamkeit eines Ehevertrags haben RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Herbstwind - 12-01-2016 Sarkasmus-Modus an: Der Titel der Heimwerker-Zeitschrift "Selbst ist der Mann" bekommt damit eine völlig neue Bedeutung. Sarkasmus-Modus aus. Der Feminismus mit seinen staatstragenden lila Pudeln sorgt dafür, dass das Verhältnis der Geschlechter mehr und mehr vergiftet wird. Das schlimme an solchen Gesetzen ist nicht ihre schiere Existenz, sondern bei konsequenter Anwendung die Existenzvernichtung des betroffenenen Mannes, auch wenn sich letztendlich heraustellt, dass es eine Falschbeschuldigung war. Es gibt immer Menschen, die alles, was sich ihnen bietet, zu ihrem Vorteil ausnutzen. Nur, bei möglichen Existenzvernichtungen durch Ausnutzung solcher Bestimmungen des Sexualstrafrechts ist unser ach so guter Rechtsstaat gefragt. Beim Fall Kachelmann hat sich gezeigt, was vom Rechtsstaat zu halten ist. Leider hat nicht jeder die finanziellen Mittel wie Kachelmann, seine Reputation durch Gegenprozesse ansatzweise wiederherzustellen. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - the notorious iglu - 12-01-2016 Der beste Artikel, den ich in den letzten Tagen dazu gelesen habe: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/sexmob-koeln-kriminalitaet-strafrecht-fischer-im-recht Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - CheGuevara - 12-01-2016 Der Mann ist für die Junta unbequem ! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Thomas_Fischer_(Jurist) RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Herbstwind - 13-01-2016 (12-01-2016, 19:59)CheGuevara schrieb: Hört auf, den Begriff Rechtsstaat zu verwenden! Klingt "ach so guter Rechsstaat" nicht ironisch genug? Besser wäre "sogenannter Rechsstaat". Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch Rechtssicherheit für beide Seiten aus. Das ist im sogenannten Familienrecht eine Farce. Für mich gilt: Wer einseitig die Spielregeln festlegt, muss damit leben, dass der andere nicht mitspielt. Heiraten war ein Fehler. Bis jetzt habe ich im Leben Fehler meistens nur einmal gemacht! Unsere Richter sitzen meiner Meinung nach auf einem viel zu hohen Roß, von dem sie leider noch keiner gestoßen hat. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - kay - 13-01-2016 Das wird jetzt wohl durchgehen, bald ist jeder Onenightstand in Deutschland russisches Roulette fuer einen Mann. "Parteiübergreifend hat der Bundestag ein schärferes Sexualstrafrecht und einen besseren Schutz von Frauen gefordert. In einer Debatte über die Konsequenzen aus den Übergriffen in Köln in der Silvesternacht sprachen sich Abgeordnete der Regierungs- und Oppositionsfraktionen dafür aus, Gesetzeslücken zu schließen......" http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-abgeordnete-fuer-schaerferes-sexualstrafrecht-a-1071869.html RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Nappo - 12-02-2016 Man mag von Anwälten halten was man will, aber hier mal ein sehr interessanter Artikel eines Fachanwaltes über das Thema. Dort finden sich viele Punkte wieder, die auch hier im Thread angesprochen wurden: "Juristen haben keine Ahnung von Sex" (und Politiker auch nicht. Anm. Nappo) http://www.123recht.net/Juristen-haben-keine-Ahnung-von-Sex-__a157178.html RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 11-05-2016 Thomas Fischer schreibt weiter kritisch über die Sexualstrafrechtsreform (und seine Kritiker), anstatt sich wie so viele Andere bei dem zu erwartenden Gegenwind im Loch zu verkriechen: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht/komplettansicht Aber er wird etwas zynischer, es kratzt doch etwas. Ein Glücksgriff für DIE ZEIT, der Mann. Ist auch in den Kommentaren (wieder mal über 300 in kurzer Zeit) zu merken. Er ist in wenigen Monaten zu einem Prominenten aufgestiegen, der eingeladen wird und deshalb wütende Proteste auslöst: "Vom "widerwärtigen Thomas Fischer, der die re:publica entwertet", war auf Twitter zu lesen, immer wieder mussten sich die Programmplaner für die Einladung rechtfertigen oder gegen den Vorschlag ankämpfen, Fischer nur zusammen mit einem Gegenredner auftreten zu lassen." Fischer wird zwar nichts bewegen, aber das Feld der draussengehaltenen weil politisch nicht ganz korrekten Meinungen schmilzt täglich zusammen. Mittlerweile sind es keine Betriebsunfälle und undichten Leitungen, sondern Dammbrüche. Wer hätte vor ein paar Jahren geglaubt, dass mal ein BGH-Richter in DIE ZEIT Absätze veröffentlichen wird wie "Niemand spricht über das Strafverfahren. Die Moralunternehmerinnen und Reinheitsapostel haben keine Ahnung davon; sie reden auf hohem Unkenntnis-Niveau. Sie sind "Beraterin und Gutachterin für Frauenorganisationen" oder "Juniorprofessorin für Gleichstellung". Jeder, der ihre Glaubenssätze bestreitet, muss ein Menschenfeind sein oder Gewalt-Apologet. Sie stellen absurde Behauptungen über die angebliche Unfähigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften auf, sind aber selbst kein bisschen schlauer, weiser, kenntnisreicher. Manche kennt der Kolumnist noch von früher: Da bestimmten sie in der Wohnküche maoistischer Glaubenswohngemeinschaften, wer mit wem Sex haben dürfe und wer "Selbstkritik" wegen Chauvinismus zu leisten habe, samt Küchendienst. Es war sehr lustig."? In der Sache selbst ist Fischer pessimistisch, die Reform werde so oder so durchgezogen. Folgt man dem Hinweis von Fischer, das Protokoll der Bundestagsdebatte dazu zu lesen, fällt einem die Kinnlade runter. Politiker, bei denen man nicht weiss, was noch riesiger ist: Ahnungslosigkeit oder Lügenhaftigkeit. Mitten im Bundestag, öffentlich. |