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RE: Kindesunterhalt - p__ - 05-06-2018 Den pfändungsfreien Betrag legt das Vollstreckungsgericht fest, nicht der Vertreter des Gläubigers. Mir ist nicht klar, was das für ein Formular sein soll, mit der Vollstreckung kann das nichts zu tun haben. Erneute Auskunftserteilung? RE: Kindesunterhalt - Bitas - 05-06-2018 Ich soll ihr die EMR Bewilligung zusenden und das Formular ausfüllen, dann wird sie mich runtersetzen. Ich melde mich wieder, wenn ich das Formular habe. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 27-06-2018 So kann es auch gehen…Keine Schulden, keine Arbeit, keine Verfolgung… Ich bin jetzt nach fast 8 Jahren sehr nahe an mein Ziel gerückt. Bis jetzt: Keine Schulden aufgelaufen, Ich gehe nicht für die Ex arbeiten Keine Schikanen von JC/AfA, Ich habe mich Ende 2010 getrennt, seit Anfang 2013 geschieden. Ich gehe seit April 2013 nicht mehr arbeiten. Ablauf: Ab April 2013 für 11 Monate AU Ab März 2014 Umschulung, bis März 2016 März bis Juni 2016 ALG1 Ab Juni 2016 bis Ende 2017 AU Ende 2017 bis Mai 2018 Ausgesteuert von der KK, in Nahtlosigkeitsreglung ALG1 Novmeber 2017 Antrag auf EM Rente Juni 2018 EM Rente bewilligt, erst mal befristet für 3 Jahre, Rückwirkend ab 01.01.2017.bis 31.12.2019 Jugendamt lässt mir 880€ Selbstbehalt, also Mangelfall. Inklusive Wohngeld habe ich 1480€ netto im Monat. Kindesunterhalt 602€ Meine Titel mit 115% bleiben bestehen, würden aber nur bis 602€ gepfändet und nicht laut Titel 880€. Hätte das alles nicht geklappt, wäre ich kurz vor Harz4 geflüchtet, bin aber froh dass ich das nicht muss. Ich kann jetzt jederzeit in meine Wahlheimat gehen ohne verfolgt zu werden, da verdiene ich auch noch mal etwas Geld. Da meine Partnerin und ich recht bescheiden sind, haben wir mehr wie genug Geld fürs tägliche Leben zur verfügung und können machen was wir wollen….was will man(n) mehr!? Ich will nicht sagen das dieser Weg für jeden geeignet ist oder einfach umsetzbar. Es ist nur einer von vielen Wegen, für mich der beste! RE: Kindesunterhalt - Austriake - 27-06-2018 Vielen Dank für das Beispiel. Man kann die Zeit des Bezugs von ALG 1 meines Wissens auch mit Krankheit/Arbeitsunfähigkeit noch exzessiv ausdehnen. Das System mit seinen eigenen Waffen schlagen, sehr gut. Wobei mir ein Kindesunterhalt von 602.- € relativ hoch erscheint, gemessen an deinem Einkommen. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 27-06-2018 Mangelfall und 880€ Selbstbehalt ist glaube ich OK. Ich denke wenn ich das Einklage, wird es eher schlechter für mich. Zahle für 2 Töchter, 12 und 14 Jahre. Mein ALG1 hätte ich noch bis Januar 2019 bekommen, danach Harz4, was für mich nicht in frage kommt. Krankengeld habe ich komplett ausgeschöpft. Wenn die EM Rente nicht verlängert werden sollte, bekomme ich erneut ALG!, für 18 Monate. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 28-09-2018 Es gibt wieder mal was neues und eure Tipps sind gefragt. Meine Ex hat einen Antrag auf alleinige Sorge für meine 2 Töchter beim Amtsgericht, beantragt. Irgendwann vor paar Monaten hat sie mir über ihre Anwältin eine Vollmacht zukommen lassen, auf die ich nicht reagiert habe, jetzt halt der Antrag. Wie soll ich am besten darauf reagieren oder gar nicht reagieren? Das Amtsgericht hat mir 2 Wochen Zeit gegeben zu antworten. Ich bin momentan auf den Philippinen. Ich weiß das der Beistand vom JA gar nicht erfreut ist, das meine Ex zusätzlich mit Anwalt arbeitet. Eventuell lasse ich sie das wissen in der Hoffnung die beistandschaft wird abgegeben, erwähnt hat sie es bereits. Meine Ex hat auch Prozesskostenhilfe zugesagt bekommen. Meine Ex hat ein schlechtes Verhältnis zu meiner 12 jährigen Tochter, sie hat sie bereits mehrfach geohrfeigt und mit üblen Schimpfwörtern betitelt. Meine Tochter ist in psychologischer Betreuung vom martinushaus, es ist also bekannt. Es wurde auch schon gesagt das sie ins Heim soll wenn die Mutter nicht damit aufhört. Das möchte ich verhindern und meine Tochter zu mir nehmen, nur ohne Sorgerecht geht das nicht mehr. Danke für eure Hilfe RE: Kindesunterhalt - p__ - 28-09-2018 Du muss eben begründen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Du kannst auch einen Gegenantrag stellen, z.B. alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich. Ein eigener Anwalt widerspricht sich nicht mit einer Beistandschaft. Nur für die Felder, für die die Beistandschaft zuständig ist, ist kein eigener Anwalt möglich, denn man kann ein Mandat nur einmal vergeben. Das betrifft nur den Kindesunterhalt. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 28-09-2018 Was passiert wenn ich wieder gar nicht reagiere, ich bekomme das Sorgerecht entzogen und fertig? Macht es Sinn dem Amtsgericht zu schreiben das ich das Sorgerecht behalten möchte, weil meine Ex bereits mehrfach meine Tochter geschlagen hat und ich im Notfall, wenn es gar nicht mehr geht, für sie sorgen möchte? Keine Anwaltspflicht? Habe gerade noch mal nachgeschaut, der Brief vom Amtsgericht ist vom 12.09, die Frist ist also bereits verstrichen RE: Kindesunterhalt - p__ - 28-09-2018 Versäumnisurteil. Oder wars gar kein Termin, sondern nur die Frist für die Stellungnahme? Dann trotzdem schnell eine schicken. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 02-10-2018 Es war nur die Frist für die Stellungnahme. Ich Habe mit beiden Töchtern gesprochen und sie möchten nicht das ich dagegen gehe. Meine 12 jährige Tochter wurde erneut, vor 2 Wochen von der Mutter geohrfeigt und das Smartphone gewaltsam abgenommen. Sie hat sich in den Kopf gesetzt ins Heim zu gehen, weil die Situation zuhause immer schlechter wird. Das ich das noch mal versuche, hat sie abgelehnt, weil sie selber von sich behauptet sehr schwierig zu sein und ich denke sie will mich schonen, weil sie weiß das es mir auf den Philippinen besser geht. Bei mir brennen, krankheitsbedingt, sehr schnell die Sicherungen durch, wenn mich jemand unfair oder unhöflich behandelt. Ich kann auch durchaus gefährlich werden. Mit Hilfe ihrer Psychlogin und klaren Regeln denke ich aber das wir das schaffen könnten. Als sie vor 2 Jahren, 3 Monate bei mir war ist es gut gelaufen, nach anfänglichen Schwierigkeiten. Am Donnerstag will sie der Psychologin sagen, das sie es nicht mehr aushält und ins Heim will. Mal schauen was die sagt. RE: Kindesunterhalt - Mercedes_AMG - 04-10-2018 Wie soll das praktisch laufen? Kind erklärt das es bei Dir leben möchte, Kind wird auf die Phillipinen mitgenommen? Kind ist stabil genug, damit es auch dort bleibt? RE: Kindesunterhalt - Bitas - 04-10-2018 Nein, ich würde hier abbrechen und nachhause gehen. Ich denke das mit meiner Tochter bekomme ich gut geregelt, sie war ja schon mal 3 Monate bei mir, das war vor 2 Jahren. Ich würde mir auch Hilfe suchen. Ich habe nur Angst vor Harz4, wenn die mich schikanieren, kann ich für nix garantieren. Ich habe noch EM Rente bis Dezember 2019, wenn die nicht verlängert wird, lande ich irgendwann in Harz4....da bekomme ich Angst vor mir selbst. Heute Abend weiß ich hoffentlich mehr. RE: Kindesunterhalt - Mercedes_AMG - 04-10-2018 Ich denke jetzt mal laut: 12 jährige Tochter, mitten in der Pubertät möchte ins Heim weil sie es zu Hause nicht mehr aushält ( weil die Kindesbesitzerin durchdreht und mit Körperstrafen erzieht ). Der Hintergrund dafür, liegt -aus Sicht der Kindesbesitzerin - offenbar im Verhalten Deiner Tochter ihr gegenüber. Ich hatte eine ähnliche Situation kürzlich auch. Die Mutter der Tochter und Kindesbesitzerin ( der behördlich regelmässig hohe erzieherische Kompetenz attestiert wurde.... ) hatte die Tochter verprügelt und das Smartphone zerstört. Die Tochter hat mich dann gefragt, ob Sie nicht bei mir einziehen könnte. Ein Glück das ich das nicht gemacht habe, obwohl nun ganz auf einmal es ein Entgegenkommen von der KESB gab. Später ist nämlich herausgekommen, dass die Tochter massive Proleme mit Regeln hat, abundzu auch mal reinschlägt und Sachen zerstört. Wahrscheinlich war sie auch deswegen so angesäuert, als ich Ihr gesagt hatte dass Sie mir mal sagen soll "wie" sie sich das weitere Vorgehen vorstellt. Bei mir zu Hause gibt es nämlich Regeln bzgl. Sauberkeit, Absprachen, Benehmen und die werden auch so durchgezogen. Die KESB wollte offenbar einfach nur Kosten sparen und hat eine billige Betreuung gesucht ( der Kindsvater, der vorher angeblich Unruhe in das familiäre System bringen würde....) , soviel zum Thema Kindeswohl. Die Tochter ist dann den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und hat sich fremdplatzieren lassen ( auf eigenen Wunsch ). Jetzt hat natürlich die KESB das Problem, dass der ganze Aufenthalt knapp 5 stellig kostet und die Eltern pleite sind. Selber schuld und um die Tochter mache ich mir eigentlich wenig Sorgen weil Sie jetzt dem Heimpersonal auf den Zeiger geht und da ihre gut erlernte ( durch die Mutter ) destruktive Ader ausleben kann. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 04-10-2018 Ja da ist einiges dran. Den ganzen Zirkus mit, ich bin schlecht usw. hatte ich nie, ich hatte bisher keinen Kontakt mit Behörden oder Gericht. Die Mutter wollte mir die Kids auch so oft geben wie möglich, damit sie mehr Freiheit hat, nur auf Geld wollte sie nicht verzichten. Jetzt lebe ich von 400€ und die Kids schlafen und essen gar nicht mehr bei mir und sie betreut alleine. Meine Tochter kennt mich und weiß das absolut niemand mir auf der Nase rumtanzen kann, auch sie nicht. Sie weiß das sie Respektlos und aggressiv zur Mutter ist, die Frage ist warum? Sie hat sich leider noch nie geliebt gefühlt, sie hat ihren Platz noch nicht gefunden und wenn was ungerecht wird, tickt sie aus, genauso wie ich. Die Mutter ist sehr oft ungerecht. Es gibt aber keine gerechte Welt, deshalb geht sie freiwillig zu einer Psychologin, sie merkt selber das was nicht stimmt. Mit ihrem 12 Jahren kann sie hoffentlich die Impulskontrolle noch erlernen, bei mir ist es zu spät. Sie tut sich sehr schwer darüber zu reden, selbst mit ihrem Halbbruder (29) schafft sie es nicht, obwohl sehr gutes Verhältnis und er auch mit einer sehr schwierigen Mutter aufgewachsen ist, also durchaus Tipps geben könnte. Mal schauen ob sie sich meldet und was sie der Psychologin erzählt hat. Muss eigentlich eine Psychologin, ich denke vom Caritas, aktiv werden und das Jugendamt einschalten, wenn sie erfährt das häusliche Gewalt herrscht? RE: Kindesunterhalt - Mercedes_AMG - 04-10-2018 Wenn Sie erfahren, dass der Mann der Verursacher ist, werden sie auf jeden Fall aktiv. Bei der Mutter wird das eher vom Tisch gewischt, eventuell noch mit der passenden Begründung das für die Stresssituation - unter derer dann es zu häuslicher Gewalt kommt - der Vater Schuld hat, weil er nicht genug Unterhalt zahlt oder Unruhe in das Familiensystem bringt. Bei Caritas und Kombination Jugendamt muss der Mann als solcher ganz besonders aufpassen. https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/caritas/die-gender-beauftragte-der-caritas RE: Kindesunterhalt - Bitas - 05-10-2018 Wie angekündigt hat die Psychologin nichts unternommen, sie hat wohl nur gesagt das dass so nicht weitergehen kann....tolle Hilfe. Meine Tochter ist dann nachhause und hat der Mutter gesagt das sie entweder zu mir geht oder ins Heim. Die Mutter hat sofort zugestimmt, mit allen Konsequenzen. Ich habe seit einem Jahr der Mutter wieder Mails geschrieben, sie ist am Ende ihrer Kräfte und hat leider nie professionelle Hilfe Gesuch bzw angenommen. Ich denke die 2 hätten das schaffen können, mit der richtigen Unterstützung.....die ich selber auch brauchen werde. Am liebsten wäre den beiden wenn ich sofort zurück komme und sie bei mir einzieht. Ich werde aber noch 5 Monate hier bleiben, warten bis ich das Sorgerecht usw. wieder habe und die Mutter eine bezahlbare Wohnung gefunden hat, denn sie hat von jetzt auf gleich 800€ weniger. Es ist sehr hart für mich und meine Partnerin, denn wir werden uns nur noch in den Ferien sehen können aber ich kann meine Tochter nicht im Stich lassen. Gibt es noch Dinge an die ich denken sollte? RE: Kindesunterhalt - kay - 05-10-2018 Sei nicht ueberrascht wenn sich in 5 Monaten alles wieder geaendert hat und Mutter und Tochter wieder ein Herz und eine Seele sind. Das ist eine lange Zeit und bei Frauen kann man sich auf nichts verlassen. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 05-10-2018 Das ist einer der Gründe warum ich nicht früher gehe.....aber ohne Hilfe von außen wird es nicht besser werden, nur meine Tochter schlägt irgendwann zurück, garantiert. RE: Kindesunterhalt - p__ - 05-10-2018 Habe ein ungutes Gefühl bei der ganzen Sache. Es sieht irgendwie danach aus, als wäre nichts zu gewinnen, als würde keine der verschiedenen möglichen Entwicklungen reale Chancen auf eine Verbesserung der Situation haben. Die fünf Monate sind lang, es kann gut sein dass es schon vorher üble Prügeleien gibt und die Tochter es auf diese Weise einfach erzwingt, in eine Wohngruppe zu kommen. Geht es so lange gut, kann passieren was Kay sagte: Du organisierst alles und wirst dann plötzlich nicht mehr gebraucht. Und schliesslich: Du kommst und die Tochter wird bei dir leben. Das wird Stress pur und ob du das aushälst, weiss du ebenfalls nicht. Die Tochter wird sich durch einen Umzug nicht ändern und die Grundlagen für ihr Verhalten sind längst (von der Mutter) festgemauert worden. Am ehesten kann ich mir das mit einer Herausnahme aus dem alten sozialen Umfeld vorstellen, Leben an einem kleinen Ort, Einbeziehung von Verwandten und einer thrapeutischen Begleitung für die Tochter und Dir. Für all das wirst du wohl nicht die Möglichkeiten haben. Die Schule und Anderes blockiert es, aber es wäre gar nicht so schlecht, wenn die Tochter einige Monate auf den Philippinen verbringen könnte. Solche Schnitte und Horizonterweiterungen in der Pubertät wirken oft befreiend. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 06-10-2018 Danke für eure wertvollen Gedanken. Ich habe jetzt erst mal gesagt, das ich in 5 Monaten komme, fals es weiterhin zu Gewalt kommt, gehe ich früher. Meine Tochter ist ähnlich wie ich, sie reagiert hauptsächlich aggressiv oder blöd, wenn es ungerecht wird, fast ausschließlich zuhause mit der Mutter oder Schwester. In der Schule (sozialverhalten 2), Familie und bei Freunden klappt es gut. Ich wohne ca. 40km von meiner Geburtsstadt entfernt, meine ganze Familie lebt noch dort. Als Ich meiner Tochter gesagt habe, das wir dann wahrscheinlich dort hinziehen, war das kein Problem für sie. Also könnte ich das von P vorgeschlagene so verwirklichen. Wenn es nicht klappt, warum auch immer, habe ich es wenigstens noch mal versucht, ich denke das hat sie verdient, ich kann sie nicht einfach fallen lassen, nicht in diesem Stadium. Wenn ich das halbige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, könnte ich sie von D abmelden und mit auf die Philippinen nehmen, vielleicht für 1 Jahr, danach muss sie die Klasse halt wiederholen. Theoretisch ist das möglich, oder? PS. Das ganze hätte noch einen Vorteil, die Titel wären weg und bei eventuell neuen Titeln würde ich mit heutigen Wissen besser abschneiden. RE: Kindesunterhalt - Mercedes_AMG - 06-10-2018 Du hast da ganz häufig die Wörter "wenn und vielleicht" geschrieben. Lass da schön mal Deine Tochter Vorarbeiten leisten, nicht du. In 5 Monaten kann viel passieren. Danach auch. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 07-10-2018 Ja, Mutter und Tochter haben genügend Zeit alle meine Bedingungen umzusetzen. RE: Kindesunterhalt - Bitas - 15-11-2018 Hallo, Ich brauche wieder euer Wissen. Ich schreibe momentan mit einer SB vom JA, E-Mails. Hier ein Teil aus der letzen von mir und ihre Antwort: Lora kann im März zu mir kommen, unter folgenden Vorraussetzungen. Ich möchte schriftlich vom Jugendamt das beide Titel, also Lenas und Loras, unwirksam und vernichtet werden, ab dem Tag an welchem Lora bei mir einzieht, ich sie bei mir Angemeldet habe. Ich möchte schriftlich von der Mutter der Kinder, das sie auf das Sorgerecht von Lora verzichtet und ab dem Tag an welchem Lora bei mir einzieht, kein Unterhalt mehr für die Kinder gezahlt wird und das Kindergeld an mich überwiesen wird. Des Weiteren, keine feste Umgangsregelung. Lora kann ihre Mutter besuchen wann sie will und für Lena steht auch immer die Tür offen, sie weiß das. Antwort: die Entscheidung, ob Lora bei Ihnen lebt, ist eine Entscheidung, die Sie als Eltern miteinander treffen. Falls Sie den Wechsel von Lora zu Ihnen an Bedingungen knüpfen, müssen diese Bedingungen von Frau … erfüllt werden. Das Jugendamt hat aktuell eine beratende Funktion. Eine Dreiecks-Moderation per Mail hinsichtlich der aus Ihrer Sicht zu regelnden Punkte sehe ich als schwierig. Ich bitte Sie, die offenen Fragen, direkt mit Frau … zu klären. Bezüglich der Unterhaltsforderungen wenden Sie sich bitte an Herrn Aulbach von der wirtschaftlichen Jugendhilfe: mario.aulb… Die Antwort gefällt mir gar nicht. Wie schätzt ihr meine Forderungen, auch dem JA gegenüber ein? Ich habe keine Lust mit einem weiteren SB zu schreiben. Die Titel müssen vernichtet werden. Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich darauf antworte. Wenn meine Bedingungen nicht erfüllt werden, müssen die eine andere Lösung für meine Tochter finden. Gruß Bitas RE: Kindesunterhalt - Bitas - 16-11-2018 Hier meine noch nicht gesendete Antwort: Sehr geehrte Frau wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kommuniziere ich nicht mehr mit der Mutter, sie kennt alle Voraussetzungen. Ich werde auch keinen Kontakt zu ihren Kollegen aufnehmen. Entweder Sie veranlassen alles oder Sie suchen mit der Mutter und Lora nach einer anderen Lösung. Das Jugendamt, sprich Sie, haben mich kontaktiert nicht umgekehrt. Ich gebe Ihnen eine Frist bis 23.11.2018 sich der Sache anzunehmen und Fakten zu liefern. Fals ich bis nächste Woche Freitag nichts schriftlich habe, bin ich erst mal raus und stehe bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Zu viele offene Baustellen sind nicht gut für meine Psyche, ich muss und werde das abhaken und zwar sehr zeitnah. Mit freundlichen Grüßen Verbesserungsvorschläge nehme ich gerne an. Entweder die machen das so wie ich es will oder der Steuerzahler wird belastet. Meiner Tochter habe ich von Anfang an gesagt das es nur geht wenn alle meine Forderungen umgesetzt werden. Meine Ex hatte bereits Hausbesuch vom JA und die werden auch wieder kommen. RE: Kindesunterhalt - kay - 16-11-2018 Wenn Du mit der Exe nicht kommunizierst, wird Dir nichts anderes uebrig bleiben als Dir einen Anwalt oder anderen Vermittler zu suchen. Das JA wird da nicht taetig werden (muessen). Die sind ja nun mal nicht das Gericht und koennen die Exe zu nichts zwingen. |