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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Druckversion

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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 04-09-2024

Wenn du reagierst, dann gestern nach der Kindesmitnahme, ansonsten sinken die Chancen jeden Tag. Es entsteht eine neue Kontinuität und auch Anzeigen werden immer zahnloser. "Hat sie ja wohl doch nicht besonders gestört und war nicht so wichtig, wenn sie erst Tage später zur Polizei gingen".

Eilantrag solltest du in deinem Fall über Anwalt stellen. Du bist zu unsicher und machst vielleicht Fehler und es verzögert sich.

Wenn das Kind woanders eingeschult wird, hast du ziemlich sicher ganz verloren. Zu deiner Hoffnung auf Geschwistertrennung: Die lassen die Gerichte nur sehr selten zu, das muss gut begündet sein. Kinder sind keine Beute, die man aufteilt, heisst es dann. Sondern eine Beute, die immer die Mutter bekommt, das heisst es nie aber genau so handeln Helferindustrie.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 04-09-2024

Wieviele Leute muessen Dir das eigentlich noch schreiben dass Du gestern haettest handeln muessen? Wenn Du die Ratschlaege nicht annimmst und auch nicht in der Lage bist einen anderen Anwalt zu kontaktieren, kann man Dir nicht weiterhelfen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - YouKnowNothingJohnSnow - 04-09-2024

anwalt.de ist ein Start, und ja man muss da durchtelefonieren und ja, ggfs einen Tag dafür frei nehmen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Austriake - 04-09-2024

(04-09-2024, 12:26)kay schrieb: Wieviele Leute muessen Dir das eigentlich noch schreiben dass Du gestern haettest handeln muessen? Wenn Du die Ratschlaege nicht annimmst und auch nicht in der Lage bist einen anderen Anwalt zu kontaktieren, kann man Dir nicht weiterhelfen.

Nichts ist nervtötender als Leute, die dich händeringend um Rat bitten - und dann die gemachten Ratschläge ignorieren. Zeiträuber.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 04-09-2024

Anzeige würde ich ja erstatten. Konkret: Wegen Entziehung Minderjähriger?
Das tue ich nachher noch. Gegen alle 3 Beteiligten. Auch der Versuch (da 1 Kind da blieb) ist ja schon strafbar.


Die Mutter hat mir inzwischen zugesichert, dass sie nachher das fehlende Kind bringt.
Sie muss auch, da wie gesagt, morgen die Beiständin die Kinder hier hören möchte.
Sowohl Beiständin als auch dem JA hat sie zugesichert, dass sie kommt. Also ich habe da nun schon Vertrauen. Ich schätze die Mutter einfach nur vollkommen doof ein. Sie wollte wahrscheinlich gar nicht für immer weg, sondern tatsächlich nur Urlaub machen. (Ich kenne sie über 10 Jahre).


Versteht mich nicht falsch, ich danke jedem für alle Ratschläge. Aber mein Anwalt sowie dessen Vertretung sind offenbar der Meinung, dass wir abwarten, ob das Kind heute nach Hause kommt. Und das wird es zu 99%.
Es ist soweit alles abgesprochen mit dem Anwalt, dass er dann morgen unverzüglich handelt, wenn das Kind wider Erwarten nicht kommt.


Ich habe zum Glück ein sehr gutes Netzwerk inzwischen, die in diesen Fall involviert sind, auch dritte Personen von öffentlichen Einrichtungen. Von daher sieht das nicht so schlecht aus meine ich.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 04-09-2024

Ich weiss ja nicht wie das genau ablief, was das Video zeigt bzw. beweist. Hattest du ein Hausverbot ausgesprochen, wurde Gewalt angewendet, sprachlich, Drohungen, wurdest du abgehalten die Kinder nicht wegzulassen? In Frage kommen §235 Kindesentzug, §123 Hausfriedensbruch, § 240 Nötigung.
Wäre die Aufgabe gestern gewesen...


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 04-09-2024

Ich habe das auch alles durchgemacht und gerne dir den Rat:

Setze VORHER deine Grenzen. Überlege die vorher, war du bereit bist zu tun wenn dies oder das passiert.
Das habe ich gemacht. Und mit einer tiefen inneren Überzeugung habe ich mit jeder pore meines Körpers meinem Drachen zu verstehen gegeben, dass ich mit allen Mitteln in einen blutigen Kampf ziehe, wenn ich das wohl der Kinder als gefährdet sehe.

Wenn du das nicht machst würde ich dir unterstellen das du nicht in der Lage bist, deine Kinder vor der Entführerin zu schützen.

Also schließe ich mich den Meinungen an: MACH HIN! 
Handel oder akzeptiere es die Kinder nicht mehr zu betreuen


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 04-09-2024

(04-09-2024, 13:43)Waschbär schrieb: ob das Kind heute nach Hause kommt. Und das wird es zu 99%.

Das wäre ja schön, allerdings hast du nun auch kennengelernt, zu was die Sippe fähig ist. Da wurde schon ein Limit kräftig hochgesetzt. Eine doofe Mutter ist kein Vorteil, im Gegenteil, die Scharfmacher der Umgebung bequatschen sie um so leichter und heizen sie an. Konfliktabweisende Mütter sind ein Vorteil, aber nicht Dumme.

Anzeigen gingen auch nicht gegen sie, sondern gegen diese übergriffigen Scharfmacher. Im Fall Block mit der Kindesentführung in Dänemark standen auch die Grosseltern hinter den übelsten Aktionen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 04-09-2024

Ach ja: 

Einige empfehlen, alles Aufzuzeichnen. Also die Recorder-App des Handys auf "hohe Qualität" stellen, auf Aufnahme klicken und unauffällig das Handy auf den Tisch legen, wenn die exe oder beiständin da ist. Das machen einige auch bei Telefonaten mit Anwälten um das Gespräch danach in Ruhe auszuwerten, falls etwas nicht verstanden wurde.

Da das ohne Zustimmung der anderen ein Straftatbestand ist, empfehle ich das natürlich ausdrücklich nicht.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 04-09-2024

Ich habe es auf Video, wie sie 1 Kind ins Auto setzen und anschnallen.
Auch, wie ich 10 mal sage, ihr dürft sie (die 2 Kinder) nicht mitnehmen. Sie entgegnen, doch das tun sie jetzt. Und die Mutter dürfe das.
Auch wie ich das Kind aus dem Auto hole. Es ruft nur nach mir. Das Kind sagt in der Wohnung, schließe die Tür ab!

Das sieht meiner Meinung nach gut aus. Man erkennt deutlich, dass mich die Frau, die nicht mal mit uns verwandt ist, daran versucht zu hindern, das Kind rausholen zu können.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - FlipFlop - 04-09-2024

(04-09-2024, 13:57)Matthias schrieb: Ich habe das auch alles durchgemacht und gerne dir den Rat:

Setze VORHER deine Grenzen.
Sehe ich auch so. Ohne Anzeige wirst Du die KM und ihre Helfer ermutigen sowas wieder zu machen. Bei einer Anzeige (egal was raus kommt) wirds den meisten Leuten schon zu heiss.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 05-09-2024

Hi an alle,

nun melde ich mich zurück.
Und an dieser Stelle danke ich wirklich jedem hier, der mich bislang unterstützt hat.
Ich mache es nun kurz:

- Der Eilantrag aufs alleinige ABR auf mich - meiner Meinung nach völlig legitim begründet ob der vergangenen Ereignisse - ging heute ans Gericht.

- Mutter kam pünktlich zum Termin mit dem Beistand. Er sprach de facto nur mit einem Kind... war wohl ausreichend. Das Kind war nach dem Gespräch wie befreit. Also, ich würde sagen, es wirkte als war es ein böser Zauber, von dem das Kind nun innerhalb 1 Stunde befreit wurde. Das Kind sprang mir auf den Arm und war nur noch glücklich. Meine Interpretation: Es war aufs übelste manipuliert. Und der Spuk flog unmittelbar auf. Der Beistand sagte uns ganz klar: Es wird aufs Cochemer Modell rauslaufen. Die Mutter, offenbar beratungsresistent, hat die Sache noch immer nicht kapiert. Sie scheint mir derzeit unzurechnungsfähig, was auch diese nächtliche Aktion erklärt. Der Beistand ging und wieder wurde gesagt, demnächst wolle sie weg. Naja, heute nicht mehr. Und ich werde es nicht zulassen. Ggf. ist morgen der Eilantrag schon durch. Übrigens: Die Polizei sagte mir: Wenn ein Versuch gestartet wird, sofort bei ihnen anrufen. Ich denke, ich bin für die nächste Zeit vorbereitet.

- Bzgl. der Anzeigen war ich bei der Polizei. Das läuft jetzt.

Alles in allem schwimmen der Gegenseite die Felle davon. Und sie sieht es noch nicht mal.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 05-09-2024

Wir kennen uns zwar nicht aber ich fühle so extrem mit, als würde mir das auch gerade passieren.
Ich wünsche dir mega Kraft.
Mein Weg ist seit längerem, für die Kinder da zu sein.
Ich habe es noch keine Sekunde betreut


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 05-09-2024

Du hast also die nötigen Dinge nachgeholt. Nehme an, du warst bei der Vertretungsanwältin und die hat dich auch motiviert.

Das Cochemer Modell bringt die Eltern zu einer Einigung statt den Richter zu einem Beschluss. Auch mit Druck und Keule. Im Vordergrund steht, dass die Eltern die Rechtspflege nicht mehr belästigen. Das ist zwar mehr und besser wie ein Familiengerichtsbeschluss aus dem Dissens heraus, aber heisst erst mal gar nichts bezüglich der Frage, wo die Kinder bleiben. Freu dich nicht zu früh. Es verläuft überdurchschnittlich gut, was aber angesichts des typischen Verlaufs tief im Minus für Väter nicht so viel heisst.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 05-09-2024

(05-09-2024, 23:03)p__ schrieb: Du hast also die nötigen Dinge nachgeholt. Nehme an, du warst bei der Vertretungsanwältin und die hat dich auch motiviert.

Das Cochemer Modell bringt die Eltern zu einer Einigung statt den Richter zu einem Beschluss. Auch mit Druck und Keule. Im Vordergrund steht, dass die Eltern die Rechtspflege nicht mehr belästigen. Das ist zwar mehr und besser wie ein Familiengerichtsbeschluss aus dem Dissens heraus, aber heisst erst mal gar nichts bezüglich der Frage, wo die Kinder bleiben. Freu dich nicht zu früh. Es verläuft überdurchschnittlich gut, was aber angesichts des typischen Verlaufs tief im Minus für Väter nicht so viel heisst.


Danke für deine Antwort. Fürs Erste sollte der Mutter richtig der Wind aus den Segeln genommen sein.

Klar, die Frage bei wem die Kinder leben bleibt erst einmal. Aber wie das "Finden der gemeinsamen Lösung" verläuft, kann ich noch gar nicht einschätzen.
Sie wird wenig arbeiten wollen. Sie wird sicher anfänglich versuchen, ein Residenzmodell durchzubringen - des Unterhalts wegen und als Machtinstrument.
Das muss sie aber auch erst mal hinkriegen und gegen meine Position, die ich als nicht schlecht einschätze (Job, Wohnsituation, Bindung zu den Kids) ankämpfen. Ggf. muss ich dann auch vor Gericht und es so versuchen, viel Betreuung übernehmen zu können.

Andererseits, sie ist der Typ: viel Geld fürs Nixtun bekommen. Sie ist generell nicht so auf Kinderbetreuung und -bespaßung aus, gibt die Kids seit Jahren gerne ab an mich oder Dritte... Zur Not lässt sich da aber dann finanziell was machen, um mehr Betreuung für mich als Vater zu erlangen. Extrembeispiel: Gäbe ich ihr vollen Unterhalt und man betreut dennoch im Wechsel, dann würde sie das wahrscheinlich kaum mehr ablehnen wollen. Klar wäre das überhaupt kein guter bzw. utopischer Deal für mich. Ich meine damit nur, um die Kinder bei mir zu haben, kann ich schon finanziell etwas locken.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 06-09-2024

Sie will 200 km weit weg, hier wird sie trotz Geldzahlungen ihren Sicherheitspfand nicht bei dir lassen.

Cochemer Modell verzögert nur eine belastbare gerichtliche Entscheidung, zieht alles in die Länge. Die Gefahr, dass sie abhaut, bleibt bestehen. Bei all diesen Lösungsversuchen geht man davon aus, dass alle Beteiligten noch einen gewissen Restverstand aufweisen und und ihre Kinder im Blick haben. Beides ist bei ihr nicht der Fall, denn wären ihr die Kinder wichtig, würde sie mit ihnen nicht 200 km weit abhauen wollen.

Der Verfahrensbeistand spult halt ab, was irgendwann irgendwie Mal von Erfolg gekrönt war. Dass das in der jetzigen Situation völlig ungeeignet ist, kapiert er nicht.

Nochmal: Sobald sie die Kinder hat und abhaut, wars das. Keiner wird sie zurückholen.

Die Kinder haben einen massiven Druck, sieht man an der Reaktion. Was für egoistische Papierkorbfrauen gibt es.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 07-09-2024

Ich vermute und hoffe, dass es schon den Beschluss gibt, dass sie nicht weg kann (= Ablehnung ihres Antrags und somit Fall erst mal geschlossen) - und nicht, dass die Verhandlung nur bis auf Weiteres vertragt wird.
Bei Beratung ist es nämlich fraglich, was sich da tut. Ich denke, sie ist halt beratungsresistent.

Der Eilantrag von mir wurde übrigens noch nicht angenommen. Ich denke, am Wochenende arbeitet bei Gericht auch keiner? Mal sehen, ob sich am Montag was tut.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-09-2024

Update:

Mein Eilantrag wurde leider nicht "durchgewunken". Er soll mündlich verhandelt werden in den nächsten Tagen.

Meine Frau hat der Eilantrag offenbar erbost. Sie hat als Reaktion einen Eilantrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gestellt. Nach meinem Kenntnisstand sollte sie hier keine Chance haben, da ich ihr nichts getan habe. Eine Antwort meines Anwalts steht noch aus.
Sie will sich denke ich nun mit allen mitteln an mir rächen. Dabei hätte sie ja schon eine Wohnung dort, wo sie hin will... aber da kann sie eben die Kinder nicht mitnehmen. Sie greift nun zu allen Mitteln; dem Jugendamt erzählte sie inzwischen alles mögliche und drückt sich in die Opferrolle.
Ihr erinnert euch ja, dass sie vor Kurzem nachts mit den Kindern verschwinden wollte. Anstatt einsichtig zu sein, versucht sie nun, mich als Täter (!) hinzustellen, weil ich Widerstand bei der Kindsentziehung geleistet habe, sodass sie nicht mit beiden Kindern wegfahren konnte.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 16-09-2024

Ist doch gut. Schon eine Wohnung haben und dann wieder die alte Wohnung haben wollen, das muss sie erst mal dem Richter erklären :-)
Im Moment zeichnet sie sich selbst in die Ecke. Erwarte den mündlichen Termin gelassen und freue dich, dass er in den nächsten Tagen stattfindet. Die Dringlichkeit hätte auch verneint werden können.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-09-2024

(16-09-2024, 10:12)p__ schrieb: Ist doch gut. Schon eine Wohnung haben und dann wieder die alte Wohnung haben wollen, das muss sie erst mal dem Richter erklären :-)
Im Moment zeichnet sie sich selbst in die Ecke. Erwarte den mündlichen Termin gelassen und freue dich, dass er in den nächsten Tagen stattfindet. Die Dringlichkeit hätte auch verneint werden können.

Du meinst die Dringlichkeit wegen des Überlassens der Wohnung?
Da haben wir darauf reagiert.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 21-09-2024

Hallo liebes Forum,

bei mir ist nun bald der "große Tag".
Habt ihr mir noch ein paar Tipps, wie man sich verhalten oder auch nicht verhalten sollte?

Was die Sachlage insgesamt anbetrifft, meine ich sehr gut vorbereitet zu sein.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 21-09-2024

Mein Tipp:
Gehe auf die bekannte Videoplattform you***
Tippe in der Suche "Rhetorik im Familienrecht" ein.
Da ist ein Video mit einer Länge von 1:06.
Zieh dir das rein. Und wenn du möchtest, schau dir auch die anderen Videos an.
Hab ich immer unterwegs auf dem Weg zur Arbeit gemacht.

Ich selbst nutze auch noch andere Dinge und Taktiken und bin dadurch sozusagen zum "Endgegner" meiner Exe geworden.
Ich bin mittlerweile eine Art Hybrid aus "Papa, Psychologe, Anwalt und Rhetorikprofi" geworden.

Zeitaufwand: ca 20 Stunden pro Woche. Und das seit 1,5 Jahren

Ob das sinnvoll ist bezweifel ich schon selbst stark. Ist schon fast wie eine Art sucht geworden. Immer in der Angst, das sich die exe etwas neues ausdenkt und ich darauf vorbereitet sein müsse.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - netlover - 21-09-2024

in der steinzeit gabs sowas nicht...da wurde die ex ausgeext...es gab was mit der keule und sie
wurde in die höhle zum höhlenbären geschubst und die neue an den haaren in die heimathöhle
geschleift....tztztz Angel Big Grin


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 22-09-2024

(21-09-2024, 22:21)Waschbär schrieb: Habt ihr mir noch ein paar Tipps, wie man sich verhalten oder auch nicht verhalten sollte?

Das ist alles schon vorbestimmt, der Richter wird euch zu Beratungsgesprächen schicken und vorerst nichts beschließen. 

Mir fällt gerade ein, es geht ja auch um die Wohnungszuweisung. Er wird dir vermutlich nahelegen der Ex doch die Wohnung mit den Kindern (zumindest vorerst) zu überlassen, weil das ja auch dem entsprechen würde, was du willst, nämlich, dass sie da bleibt. Dass es für sie nur ein Vorwand ist und sie dennoch zu jeder Zeit abhauen kann, steht an diesem Tag ja nicht zur Debatte. Nicht dumm von ihr das mit der Wohnungszuweisung, denn damit sichert sie sich nochmal die Kinder, stellt sich als Opfer dar, und gewinnt Zeit. 

Es sind die Möglichkeiten, die es gibt. Würde es unter Strafe stehen, wenn sie mit den Kindern abhaut, und auch dementsprechend sanktioniert werden und als Konsequenz zur Folge haben, dass die Kinder zu dir kommen, dann könnte so ein Gerichtstermin durchaus Sinn machen. So ist das aber alles nur heiße Luft und um den heißen Brei herumreden, was doch eh schon Fakt ist, nämlich, dass die Kinder zur Mutter gehören und zwar stets und ausnahmslos.  

Alles Gute morgen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - netlover - 22-09-2024

wieso...wenn er geschickt agiert...:

1. der wohnsitz der kinder ist im elternhaus
2. die austrägering bekommt ein extra zimmer zugewiesen
3. die kinder ihre eigenen zimmer
4. die austrägerin leistet mietzahlungen
5. es wird festgestellt, daß der erzeuger und die austrägerin getrennt seit X sind
6. der austrägerin wird auferlegt, daß ein unerlaubter wegzug ohne einwilligung des erzeugers
ein rechtswidriges verhalten darstellt, gem. beschluß wie vom FG freising aus nov. 2012.
7. der austrägering wird im falle des unerlaubten wegzugs mit den kindern ein orndungsgeld von
eur 10.000,-- angdroht.
8. im falle, daß die austrägerin das geld nicht aufbringen kann, wird ersatzhaft angedroht.
9. der austrägerin wird auferlegt, eine bankbürgschaft in höhe von eur xxx,-- beizubringen, um
ein evtl. ordnungsgeld zu bezahlen.


das würde ich u.u. in einen beschluß mit reinnehmen und dem richter als antrag das vorlesen.

du wirst sehen, wie die austrägerin dicke augen bekommt....

bb
netlover