Folgende Warnungen sind aufgetreten: | |||||||||||||||
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.19 (Linux)
|
![]() |
Volljähriger fordert Unterhalt - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Volljähriger fordert Unterhalt (/showthread.php?tid=13004) |
RE: Volljähriger fordert Unterhalt - Nuffü - 09-01-2024 Anbei der Inhalt: in obiger Angelegenheit komme ich zurück auf die bisherige Korrespondenz. Seit dem 01.09.2023 absolviert mein Mandant ein duales Studium. Diesbezüglich überreiche ich den Ausbildungsvertrag vom 25.06.2023. Die Einkünfte meines Mandanten reichen aktuell aus, um seinen Bedarf zu decken. Streitig ist vor diesem Hintergrund allein der Zeitraum von September 2022 bis einschließlich August 2023. Mit Schreiben vom 15.08.2023 hatte ich für meinen Mandanten für den streitigen Zeitraum einen Unterhaltsrückstand von 4.424,00 EURO gefordert. Hierauf haben Sie lediglich 2.o23,oo EURO geleistet. Der Unterhaltsrückstand setzt sich aus dem geschuldeten Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes für meinen Mandanten zusammen. Ich hatte lhnen bereits mit Schreiben vom 25.05.2o23 erläutert, wie ich lhr Einkommen errechne. lhr Selbstbehalt ist auch nach Abzug des geschuldeten Mindestunterhalts gewahrt. Die Einkünfte meines Mandanten während der Schulausbildung habe ich lhnen gegenüber dargelegt. Diese sind während der Schulausbildung überobligatorisch und nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter und lhres Ehemannes habe ich lhnen ebenfalls dargelegt und belegt. Abermals weise ich darauf hin, dass die von lhnen geforderten Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahme-Überschussrechnungen sowie Steuerbescheide der Kindesmutter nicht existieren. Ein Nachweis über den Bezug des Krankengeldes und lnformationen zur Bewertung des Wohnvorteils liegen lhnen vor. Ein Wohnwert von 1o,oo EURO den Quadratmeter wäre selbst dann nicht erzielbar, wenn die lmmobilie nicht unter den erheblichen Mängeln leiden würde. lch fordere Sie letztmalig auf, den offenen Unterhaltsrückstand von 2.4o1,oo EURO an meinen Mandanten für den Zeitraum September 2022 bis August 2023 bis zum 22.01.2024 zu zahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Anderenfalls werde ich meinem Mandanten zur gerichtlichen Celtendmachung des noch offenen Unterhaltsrückstandes raten. Was meint Ihr? Ideen zum Antworten ? Hatte sowas im Kopf : Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.01.2024. Ich teilte Ihnen bereits mit das das von Ihnen errechnete Einkommen nicht korrekt berechnet wurde, und daher ihre nicht nachvollziehbare Berechnung auch weiterhin zurückgewiesen wird. Eine Berechnung ohne vollständige Auskünfte ist schlicht nicht korrekt möglich. Ferner wird mein Selbstbehalt in Höhe von 1370€ entgegen Ihrer Behauptungen auf keinen Fall gewahrt, so das Ihre Berechnung grundsätzlich nicht korrekt sein kann. Weiterhin fehlen die geforderten Nachweise in vollem Umfang, Entgegen Ihrer Behauptungen haben Sie eben nicht in vollem Umfang dargelegt und belegt, ich verweise hier auf mein Schreiben vom 30.08.2023 und der sehr detaillierten Aufzählung. Ich habe meinem Schreiben vom 30.08.2023 grundsätzlich nichts weiter hinzuzufügen, aufgrund fehlender Nachweise Ihres Mandanten sowie der Mutter, und Unterschreitung meines Selbstbehaltes ist die 50/50 Quotelung mehr als gerechtfertigt. Selbstverständlich steht Ihrem Mandaten eine gerichtliche Geltendmachung frei. Zu viel ? Zu wenig ? RE: Volljähriger fordert Unterhalt - p__ - 09-01-2024 Spar dir doch die Mühe. RE: Volljähriger fordert Unterhalt - Nuffü - 09-01-2024 Du meinst das Schreiben ignorieren? Riskiere ich damit nicht das mir dann definitiv die Kosten auferlegt werden? RE: Volljähriger fordert Unterhalt - p__ - 09-01-2024 Kosten auferlegen kann dir nur ein Gericht. Alle anderen Schreiben mit Forderungen sind als Petition zu werten. RE: Volljähriger fordert Unterhalt - Nuffü - 09-01-2024 Hmm, ich hätte gedacht ich müsse alles unternehmen um eine Aussergerichtliche Einigung zu erziehen. Um nich durch eigenes Verschulden ( Schreiben ignorieren ) einen Prozess zu riskieren? RE: Volljähriger fordert Unterhalt - kay - 09-01-2024 Sehr geehrtes Mietmaul, ich verweise erneut auf meine Schreiben vom "datum" und "datum". Dem habe ich nichts hinzuzufuegen und im uebrigen sehe ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Gruesse Nuffü Oder eben auch zuruecklehnen und nichts machen und abwarten was ev. kommt. RE: Volljähriger fordert Unterhalt - p__ - 09-01-2024 (09-01-2024, 20:09)Nuffü schrieb: Hmm, ich hätte gedacht ich müsse alles unternehmen um eine Aussergerichtliche Einigung zu erziehen. Um nich durch eigenes Verschulden ( Schreiben ignorieren ) einen Prozess zu riskieren? Du bist nicht verpflichtet, endlos zu wiederholen was bereits gesagt wurde. RE: Volljähriger fordert Unterhalt - Nuffü - 10-01-2024 Ja da geb ich euch recht. Hatte da eher noch an den Kostenfaktor gedacht. 2400€ gegen Betrag xxx plus anwalts/Gerichtskosten. Die wollte ich halt immer vermeiden da das auch so hätte geklärt werden können, zumindest aus meiner Sicht. Ich denk nichts machen klingt gut, auch wenn es kostentechnisch schmerzen würde. RE: Volljähriger fordert Unterhalt - Trullo1 - 25-03-2025 Als TE melde ich mich auch mal wieder, weil es eine Veränderung gibt. Kurze Zusammenfassung: Eltern geschieden, Kind volljährig, studiert Unterhalt wurde 2021 festgelegt als das Kind noch bei der KM wohnte Auf dem "Transcript of Records" habe ich eine neue Adresse entdeckt. Ich habe ihn damit konfrontiert und gefragt wer das Kindergeld bekommt. Das Kindergeld geht an seine Mutter, die es ihm aber zu Beginn jeden Monats auf sein Konto überweist. Den Unterhalt bekommt er "auf die Hand" Dabei wird angeblich auf den "Bedarf" aufgestockt (also 990€) Somit zahle ich 61% und die Mutter 39% (KG ist bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt) Das Kindergeld müßte eigentlich mir zustehen, oder sehe ich das falsch? Ich würde dann den Antrag stellen, dann wird das entsprechend geprüft Wie geht's aber dann weiter? Nach meinem Dafürhalten würde ich meinen jetzigen Anteil weiterhin bezahlen und das Kindergeld hälftig an ihn auszahlen Ist das so korrekt oder hab ich 'nen Denkfehler drin? |