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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen (/showthread.php?tid=13624) |
RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 23-09-2024 Danke an alle für die Antworten. @ Matthias: Der Videotipp ist gut. Den hatte ich sogar noch selbst davor gefunden. Das arbeite ich noch durch. @ netlover: Danke für die Tipps. Ich werde das mit meinem Anwalt besprechen. Wir brauchen Sicherheit, dass sie nicht mehr weg kann. Und aus der Wohnung werfen wird sie mich hoffentlich nicht können. Sofern ich doch gegen muss oder es als Entgegenkommen anbiete, dann mache ich das nur, wenn ich die Kinder zu 50% auch sicher bei mir habe. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 24-09-2024 Hallo zusammen, inzwischen war die Verhandlung. Der Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (Hauptsacheverfahren) wurde erst einmal vertragt auf Mitte 2025. Es sei hierfür sowieso ein Gutachten erforderlich (was ja so um die 6 Monate dauern kann). Was verhandelt wurde waren die beiden Eilanträge: von mir: auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (erübrigte sich aber durch den anderen Eilantrag) von Mutter: auf Wohnungszuweisung Beschluss: - Ich muss die Wohnung innerhalb 5 Wochen verlassen. - Mutter darf bis zur Hauptverhandlung nicht umziehen. - Beide Eltern müssen zur Beratung. - Umgang: 5/14 Tagen (ich), 9/14 Tagen Mutter Ich bin ziemlich ernüchtert. Okay, der Umzug der Mutter samt Kinder ist (erst mal) verhindert. Mein Ziel war ein Umgang nach echtem Wechselmodell. Ich habe wirklich gekämpft, aber mehr konnte ich heute nicht erreichen. Laut meinem Anwalt lief es weder besonders gut, noch besonders schlecht. Sein Vorschlag war eine Aufteilung 3/7 Tage (ich) und 4/7 Tage (Mutter). Er sagte, das mit der Wohnung wäre schon akzeptabel, ich würde mich kooperativ zeigen. Die Verfahrensbeiständin sagte klar, dass man nicht sagen kann, wer der wichtigere Elternteil ist. Also plädierte sie für 50-50. Das fand aber kein Gehör. Wie geht es weiter? Ich habe Bauchweh, dass die Kinder nun vorläufig mehr bei der Mutter sind wegen Beeinflussung. Mein Ziel ist nach wie vor, ein echtes Wechselmodell zu leben. Das könnte ich gerichtlich versuchen einzuklagen, wann wäre dafür eurer Meinung nach der richtige Zeitpunkt? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 24-09-2024 (24-09-2024, 13:01)Waschbär schrieb: Laut meinem Anwalt lief es weder besonders gut, noch besonders schlecht. Sehe ich auch so, mit der Tendenz zum "gut". Dass die Mutter nicht einfach umziehen darf, ist deutlich mehr sonst geurteilt wird. Das Wechselmodell, die Chance dafür waren doch sowieso gering. Und die jetzige Aufteilung hat nach wie vor das Potential dafür, der Weg ist nicht versperrt. Witzig ist das mit dem Gutachten. Gutachten ist zwar eine Katastrophe, kannst hier im Forum ausgiebig nachlesen über Gründe, Beauftragung, Kosten und Ausgang, aber der witzige Punkt ist, dass die Mutter solange nicht umziehen darf. Damit sie auf Monate oder Jahre gebunden und hat de facto das Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren. Ihren Wegzug kann sie sich damit abschminken, sie muss sich auf einen fortdauernden Aufenthalt in der alten Wohnung einstellen. Das wird ihr überhaupt nicht gefallen und eine Manipulation der Kinder hilft da auch nichts. Die Verfahrensbeiständin auch ein kleines Plus. Dass die auf Wechselmodell plädieren, ist auch nicht die Regel. Kannste auch später immer wieder hervorziehen, die Meinung pro Wechselmodell eines damit befassten Dritten. Der Richter ist ein "Keine Lust zu entscheiden". RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 24-09-2024 (24-09-2024, 13:01)Waschbär schrieb: - Umgang: 5/14 Tagen (ich), 9/14 Tagen Mutter Ich sehe das als eine Katrastrophe und überhaupt nicht als Erfolg sondern als Ersten Schritt in Richtigung "Beeinflussung". Damit wurde der erste Schritt in Richtung "Disney-Daddy" gelegt. Was mich wundert ist der Vorschlag deines Anwalts " 3/7 Tage (ich) und 4/7 Tage (Mutter)". Das deckt sich doch überhaupt nicht mit dem, was ich in den letztenm Wochen gelesen habe. Da ist eine irre Austrägerin, die eine Gefahr für die Kinder ist. Und der Anwalt sagt, dass die Kinder nur 3/7 Tagen bei Dir leben sollten????? Ich würde mich damit nicht zufrieden geben. Auf gar keinen Fall. Wenn es stimmt was Du geschriben hast würde ich mir einen anderen Anwalt suchen und mit allen Mitteln dagegen angeehen. Ich würde mich mit ALLER Kraft dagegen stemmen. Was Du jetzt hast ist doch streng gesagt: Deine Kinder leben jetzt bei der Irren Entführerin und Sie dürfen alle 14 Tage zu Besuch bei Dir sein. UNFASSBAR, dass man das nicht als "Katastrophe" bezeichnet, sondern als "so lala, nicht gut und nicht schlecht" RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 24-09-2024 Man darf das nicht an einem a) absoluten Erfolg messen, sondern an dem, was b) im Schnitt so in Exfamilien und vor Gericht abläuft. Natürlich ist a) eine Katastrophe, aber b) lief Richtung obere Mitte. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 24-09-2024 @Waschbär: Unsere Trennungsgeschicht ist so gleich, dass mich das Thema mega mitnimmt. Deshalb bin ich auch so emotional "dabei". Gibt es etwas, was Du im nachhinein in der Gerichtsverhandlung anders gemacht hättest? Also z.B. zurückhaltender oder agressiver? Hättest Du mehr betonen sollen wie sehr Du dich um die Kinder kümmerst? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 24-09-2024 (24-09-2024, 13:43)Matthias schrieb:(24-09-2024, 13:01)Waschbär schrieb: - Umgang: 5/14 Tagen (ich), 9/14 Tagen Mutter Ich habe meinen Anwalt so verstanden, als sähe er so eine gute Perspektive. Er meint, die Mutter müsse bald dann Vollzeit arbeiten gehen, um es finanziell zu schaffen. Nach dem Motto, dann wäre sie eher froh darüber, wenn ich mehr die Kinder nehme. Ich schätze die Mutter leider nur so ein, als hat sie überhaupt keine Lust zu arbeiten. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 24-09-2024 (24-09-2024, 14:58)Waschbär schrieb: Ich habe meinen Anwalt so verstanden, als sähe er so eine gute Perspektive. Dein Anwalt hat dir vielleicht nicht direkt gesagt, dass du von heute an die Kinder nicht mehr betreust. Du bist jetzt "nur noch" umgangsberechtigt. Also Du hast ein Recht, Besuch von deinen Kindern zu bekommen. Damit kommen viele klar und einigen wollen auch genau das. Ich würde damit nicht klar kommen. Und zum Thema "Geld": Du wirst jetzt ne Menge Unterhalt zahlen müssen. Einen Anreiz zu arbeiten sehe ich da für deine Frau nicht. Im Gegenteil Sorry, dass ich Dir nichts aufmunterndes schreiben kann. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 24-09-2024 Ich habe nichts anderes erwartet. Es ist die übliche Diskriminierung von Vätern in deutschen Familiengerichtsanstalten. Wie wird verhindert, dass die Mutter bis zur Hauptverhandlung nicht umzieht? Kommt sie dann ins Gefängnis, werden ihr die Kinder weggenommen, bekommt der Vater das alleinige ABR und die Kinder? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 24-09-2024 Hallo zusammen, in Summe ein katastrophales Ergebnis trotz eigentlich bester Ausgangsposition, leider aber genauso erwartbar im diesem Unrechtssystem. (24-09-2024, 20:44)NurErzeuger schrieb: Ich habe nichts anderes erwartet. Es ist die übliche Diskriminierung von Vätern in deutschen Familiengerichtsanstalten. Genauso sieht es aus. Du musst jetzt massig Unterhalt zahlen für Kinder und Mutti. In den nächsten Tagen erhälst du ein Einschreiben von dem RA der Mutti deswegen. Dann wirst du durch die Arena getrieben wie eine fette Sau vor der Schlachtung. Dir bleiben auf unbestimmte Zeit maximal 1.400 netto, egal wir du dich abstrampelst. Davon sollst du deine Miete zahlen, leben, den Kindern was bieten usw. Die Mutti wird die Zeit nutzen und manipulieren ("Ihr müsst nur zum Erzeuger, weil es der Richter so will. Mutti will das auch nicht. Ihr wollt doch auch gar nicht zum Erzeuger oder?"). Irgendwann wird sie trotzdem wegziehen und sich die Gründe zusammen pausibilisieren (Wohnkosten niedriger, Großeltern in der Nähe, bessere Arbeitsmöglichkeiten, bessere Kinderbetreuung). Niemand wird sie aufhalten oder ihr das verbieten. Vorher nimmt sie Kontakt mit dem Jugendamt im neuen Wohnort auf und bereitet alles vor. Dann ist erstmal das Gericht und das Jugendamt am neuen Wohnort zuständig. Bis du aufwachst, hat sie schon alles eingetütet. Umgang darfst du natürlich haben, wenn es ihr passt, alle 2 Wochen stundenweise unter Aufsicht z. B. Mit der größte Fehler von dir war die Heirat. Ohne Heirat und wennd er Mietvertrag nur auf dich alleine lauten würde, wäre einiges einfacher gewesen. Hier zeigt sich m alwieder was für ein unkalkulierbares Risiko jeder Mann mit einer Heirat eingeht. Unterhalt für die Mutti dürfte unter diesen Gesichtspunkten auch länger gehen vor allem wenn sie die Scheidung geschickt verzögert. Meine Empfehlung: Wirf jetzt schon hin. Du hattest ein Fullhouse auf der Hand, der Gegenüber zaubert plötzlich 5 Asse aus dem Ärmel und gewinnt das Spiel. Niemand interessiert sich für deinen Protest. Beschäftige dich mit Aufstocken, Pfändungsfreigrenzen usw. Vergiss die Kinder und die Alte und achte nur noch auf deine Gesundheit. Das Spiel hast du heute verloren. Grüße Lullaby RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 24-09-2024 @NurErzeuger: Es wurden der Mutter leider keine weiteren Auflagen erteilt, sollte sie doch umziehen. Ich schätze sie aber so ein, dass sie sich daran halten wird. Das ist natürlich nur guter Glaube, aber mehr bleibt mir ohnehin nicht übrig. Wie mache ich nun weiter? Diese Frage stelle ich mir wirklich. Mein Anwalt ist kein aggressiver. Er verfolgt den Ansatz, dass sich dann weitere positive Dinge eher von selbst ergeben. Ich weiß eben nur nicht, ob diese Taktik bei der Mutter aufgeht... Meine Einschätzung: Sie wird sich von ihrem Willen wegzuziehen nicht abbringen lassen, auch nicht durch Beratungsgespräche. Macht es jetzt irgendwie Sinn, gegen den Beschluss vorzugehen? Mein Anwalt wird davon sicherlich abraten, da er eben eine andere Taktik verfolgt. Wenn ich den Beschluss vorerst mal hinnehme (Betreuung: 5/14 Tage ich und 9/14 Tage Mutter): Wie könnte ich vorgehen, um auf ein Wechselmodell weiter hinzuarbeiten? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 24-09-2024 Zitat:Es wurden der Mutter leider keine weiteren Auflagen erteilt, sollte sie doch umziehen Relativ gesehen ist das das bestmöglche Ergebnis innerhalb des bestehenden Systems: Ein Umzugsverbot durch das Gericht. Der Richter hat den Aufenthalt der Kinder in der jetzigen Wohnung festgelegt, bis zur Hauptverhandlung. Tut sie es trotzdem, dann sofort wieder vor Gericht, dann stehen die Chancen gut dass sie eins auf die Finger bekommt. So wie du sie bisher beschrieben hast, hält sie sich dran. Ein aggressiver Anwalt erreicht nicht mehr, im Gegenteil. Mit Gelassenheit und Entwicklungslinien zu operieren ist aussichtsreicher. Auch wieder: Im Rahmen des bestehenden Systems. Das sind nun mal die traurigen Fakten und es bringt nichts, sofort wieder in jedem zweiten Satz von der tatsächlichen hundsgemeinen Ungerechtigkeit zu plärren. Denn das ändert leider kein Jota und hilft nach dem ersten Dampf ablassen kein bisschen. Um den bestmöglichen Weg für konkrete Probleme zu finden hat man sich an der Realität zu orientieren oder man geht einfach mit noch mehr Jammer unter. Weiter? Du kannst entlang des Beschlusses die Dinge laufen lassen, Wohnung, Gutachten, Umgang im nun festgelegten Rahmen, da kannste auf deinen Anwalt hören. So viele Freiheiten gibts da nicht. Ein neues Verfahren kannste vergessen. Was willst du da beantragen? Dasselbe nochmal? Du wirst ausgelacht und dann ermahnt. Beschäftigen werden dich die Konflikte zum Unterhalt. Dann kommt irgendwann die Hauptverhandlung, je nach Gutachterauftrag (80% der Entscheidung wird über den beauftragten Gutachter getroffen, der Richter beauftragt immer einen Gutachter der ihm das bescheinigt, was er gerne entscheiden würde aber sich nicht traut und zu faul ist, das selber zu begründen) wirst du höflich oder unhöflich aber auf jeden Fall kostenpflichtig von den Kindern entfernt, eine kleine Chance auf das Wechselmodell oder zwischenzeitliche andere Lösungen besteht aber weiterhin. Viel Mitbetreuung durch dich, Ermüdungserscheinungen bei der Mutter, positiv eingestellte Kinder begünstigen das. Du kannst hinwerfen, klar. Nicht mehr mitspielen. Hab ich auch gemacht und nie bereut. Bei dir hab ich eher das Gefühl, dass das zum jetzigen Zeitpunkt schwierig wäre, eine gewisse Radikalität und die Fähigkeit, mit Vielem wirklich abzuschliessen, Dinge jenseits der Lehrbücher tun wollen und können sollten gelernt sein. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - netlover - 25-09-2024 also..ich sehe das so: 1. wäschebär hat die chance, in den nächsten 5 wochen die austrägering so richtig platt zu ma chen: a) ferseher weg (oder welch ein unfall....display geplatzt...) b) kindermöbel beim auszug mitnehmen in seine neue wohnung c) wohngeld beantragen d) vor dem auszug alles abmelden...fernseher, telefon...mit internet, alle infrastruktur mitnehmen e) geschirr einpacken f) küche...eure? wenn nein ausbauen lassen und mitnehmen g) umzugshilfe beim JA beantragen h) beim wohnungsamt am ort hilfe f suche beantragen i) der austrägerin vorschlagen, daß sie auszieht...der antrag kann immer nachgeschoben werden j) wenn du einigermaßen verdienst...große wohnung mieten...für die kinder mit...dann sind die eh immer bei dir k) kein essen für die austrägerin kaufen...nix...in der zeit wo du noch wohnen darfst, nur für dich und die kids, der austrägerin verbieten, davon zu essen...ihr seid getrennt... l) bereite alles vor, ihr größtmöglichen psychischen schaden zuzufügen m)wenn du ausziehst...muß die wohnung fast leer sein bei gericht 10 tage vor fristende antrag stellen, daß die 5 wochen verlängert werden etc...alles mögliche m) nimm die verfahrensbeiträgerin mit ins boot...die ist auf deiner seite....belagere die...die soll bereichte über die entstehende situation verfassen...ruf sie an...lade sie in die wohnung ein...zeige ihr was die kinder wollen...ich habs bei mir auch so geschafft...die setzt sich mit dem gutachter in verbindung...glaube mir, das hilft alles. tun, um sand ins getriebe zu streuen... vielleicht haben die kollegen noch andere vorschläge....die muß doch klein zu kriegen sein...du mußt es nur wollen binde ihre und deine freunde in das ganze ein...lass die kinder viel wo anders übernachten...spreche mit deren freundeseltern... das geht schon... bb netlover RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 25-09-2024 Danke für deine Antwort, netlover. - Darf ich denn Dinge aus der Wohnung so einfach mitnehmen? (Im Beschluss steht darüber wohl nichts.) - Darf ich das Internet abmelden? (Vertrag läuft auf mich, ich denke also ja) Ich bin zwar nun gezwungen, die Wohnung in wenigen Wochen zu verlassen. Ich werde dann aber in das großzügige Haus einziehen, das wir einst für die Familie geplant hatten. Laut Beschluss sind die Kinder dann 5/14 Tagen dort bei mir. Das Haus ist 2 min zu Fuß von Schule/Kiga entfernt. Viele Kinder aus der Kiga Gruppe und der Schulklasse wohnen in der gleichen Straße. Zum Vergleich: Die jetzige eheliche Wohnung ist 10 Autominuten von Schule/Kiga entfernt. Für die Kinder ist es also sicherlich das Beste, direkt neben Schule/Kiga zu wohnen, um Kontakt zu anderen Kindern zu haben. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 25-09-2024 (25-09-2024, 11:14)Waschbär schrieb: Danke für deine Antwort, netlover. Im Familienrecht ist es ganz einfach. Für Kinder ist das beste, wenn sie bei der Mutti sind. Alles andere ist unnötig. Wie lange kannst du dir das Haus noch leisten? Du hast ab sofort massive Unterhaltspflichten auf Jahrzehnte gegenüber deine Kinder und die Mutti, die sofort vollstreckbar sind. Grüße Lullaby RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - netlover - 25-09-2024 also worauf wartest du? lass krachen man,,,fang an die sachen zu demontiern....fertig zeig ihr wo der hammer hängt! die macht es genauso mit dir! nur keine schüchternheit! fernsehen...telefon...alles abmelden vom letzten ort und auf neue adress dann ummelden, möbel, die die kinder brauchen...mitnehmen...soll sie vom JA welche bekommen...die kinder werden es dir danken... räum das haus leer, alles was du beanspruchst! alles was deins ist, sogar geschirr, handtücher...soviel wie geht...kein geld geben für neue sachen, auch wenn sie die kinder manipuliert...ihr habt eine umgangsvereinbarung. wer zahlt die miete, wenn du ausziehst? du? nein - du kündigst deinen teil b vermieter und sagst, daß JA wird übernehmen.....bleib nicht untätig! du mußt jetzt shock-and-awe-therapie bei ihr anwenden....das haut rein alter... @lullaby: wieso muß er mutti unterhalt zahlen? die kann arbeiten! die kinder kommen in die schule, trennungsunterhalt ist schon längst vorbei, nehme ich an! gegen jeden antrag würde ich vorgehen! lass ihn doch einen gegenläufigen antrag auf trennungsunterhalt stellen, wenn sie arbeitet...das wird lustig... ihr müßt euch angewöhnen, auch den exen knüppel zwischen die beine zu werfen...durch handlungen sie bremsen...und ärgern...die muß kochen vor wut...nie klein beigeben! bb netlover RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 25-09-2024 (25-09-2024, 11:14)Waschbär schrieb: Für die Kinder ist es also sicherlich das Beste, direkt neben Schule/Kiga zu wohnen, um Kontakt zu anderen Kindern zu haben. Perfekt! Wenn du dir das leisten kannst. Beim Hausrat gilt das übliche. Ihr müsst euch einigen, wer was bekommt, ansonsten wieder mal Gericht. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 25-09-2024 wie p schon schrieb, ihr muesst Euch einigen bei den Sachen die gemeinsam angeschafft wurden. ABER was nur auf DEINEN Namen laeuft, meldest Du selbstverstaendlich ab wie Netlover vorgeschlagen hat. Mach es der Gutsten blos nicht zu einfach, die wollte es so und muss zusehen wie sie klar kommt. Wichtig ist aber KEIN Streit vor den Kindern! Da duerfen im Beisein der Kinder nicht die Fetzen fliegen, das wird Dir zum Nachteil ausgelegt. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 25-09-2024 Allen ein großes Dankeschön für die rege Beteiligung. Das Trennungsjahr dauert noch 9 Monate an... Wohnung meinerseits kündigen wird so also nicht möglich sein. Das Haus ist sicher finanziert. Ich werde also darin wohnen können. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 25-09-2024 (25-09-2024, 11:59)Waschbär schrieb: Allen ein großes Dankeschön für die rege Beteiligung. Da wird dir erstmal ein dicker Wohnvorteil angerechnet. Ich sollte dadurch mehr Unterhalt zahlen als ich tatsächliche Einkünfte habe. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 25-09-2024 (25-09-2024, 12:44)Matthias schrieb:(25-09-2024, 11:59)Waschbär schrieb: Allen ein großes Dankeschön für die rege Beteiligung. Zugewinnausgleich dürfte auch noch dazu kommen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 25-09-2024 Also wurden ihr erwartungsgemäß keine Auflagen erteilt. Der Richter freut sich vermutlich sogar, wenn sie bis zur Hauptverhandlung abhaut, weil dann kann er den Fall schließen oder weitergeben. Dass da Mal ein Richter hinter dem Kindsvater stehen würde, nicht ums Verrecken. Man erklärt noch ausdrücklich, dass man Angst hat die Kinder zu verlieren, aber interessiert nicht. Dass er dann wenigstens bis zum Gutachten 50/50 Umgang beschließt, gar nicht dran zu denken. Ich mein, was soll der Gutachter nun anderes feststellen, als dass die Kinder nach dem Kontinuitätsprinzip bei der Mutter verbleiben sollen? Wofür überhaupt das Gutachten. Kostet doch nur Geld. Wer hat schon erlebt, dass es im Gutachten plötzlich heißt, die Kinder sollen zum Vater? Minimalziel soll ja sein, dass die Mutter mit den Kindern nicht wegziehen kann, woran das Gutachten aber nichts ändern wird. Man sieht auch recht schön, wie unwichtig der Verfahrensbeistand ist, zumindest, wenn er pro Vater spricht. Warum dein Anwalt mit 3/7 für dich kam, leuchtet mir nicht ein. Was wollte er damit beweisen? Sagt dann der Richter oder die Gegenseite "ne ne, wir machen schon 50/50."? Der Richter konnte doch gar nicht anders, als von diesem seltsamen Pokerspiel abweichen. Im Übrigen hast Du jetzt auch ein Wechselmodell nur eben kein paritätisches. Ich würde den Anwalt im Wald aussetzen. Wobei er konnte sowieso nichts positives bewirken, weil du?? keine Mutter bist! Eine Frage beschäftigt mich noch. Ihr habt ein gemeinsames Haus, warum will sie trotzdem weg? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 25-09-2024 (25-09-2024, 18:18)NurErzeuger schrieb: Also wurden ihr erwartungsgemäß keine Auflagen erteilt. Der Richter freut sich vermutlich sogar, wenn sie bis zur Hauptverhandlung abhaut, weil dann kann er den Fall schließen oder weitergeben. Laut Waschbär ist es eine Richterin, Baujahr ca 1980, anzunehmend dass die völlig feministisch verstrahlt ist. Ich denke auch, dass es ihr am liebsten ist wenn die Alte wegzieht, dann geht es ans Gericht am neuen Wohnort. Dort gilt dann das Kontinuitätsprinzip und Waschbär erhält alle 2 Wochen ein paar Stunden Umgang aufs seine Kosten. Grüße Lullaby RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 25-09-2024 Nein, jetzt nicht mehr. Wenn die Mutter mit den Kindern wegzieht und W. geht dagegen sofort gerichtlich vor, bleibt das Verfahren am jetzigen Familiengericht. Früher war das anders. Die Person des Richters interpretieren ist sinnlos. Es gibt Richter, die "Kind gehört zur Mutter" besonders konsequent ausurteilen und es gibt Richterinnen, die neutraler gegenüber Müttern sind, weil sie die Tricks der Frauen und Mütter kennen. Alles nicht steuerbar. Was wir hier haben, ist ein Richter, der keine Lust hat und über Bande spielt, der Gutachter soll im Grund den Beschluss schreiben. Ausserdem alles verzögern, vielleicht erledigt sich dann der Fall von selbst. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 25-09-2024 Die Richterin ist offenbar erst seit wenigen Monaten im Amt und dementsprechend jung. Ich meine mich an die Aussage zu erinnern, ein Wechselmodell können wir da jetzt eigentlich nicht machen. Also meine Einschätzung war: Vorsichtig bis unsicher, was sie tun soll. Beim Festlegen des Umgangs war es auch ein langes hin und her der Anwälte, und der lautere kam irgendwie mehr zum Erfolg (meine Einschätzung). Zum Gutachten mal was: Ich mache mir gerade Gedanken zum Gutachten, das also eingeholt werden soll. Bzgl. dieses Themas stehe ich nun komplett am Anfang. Sicher und positiv ist: Das Gutachten wird eine halbe Ewigkeit dauern. Die Kinder werden sich hier also weiter festigen. Die Mutter wird einiges versuchen zu verhindern, aber ganz wird sie das nicht schaffen. Ich bin ja auch noch da. Betreut werden die Kinder in der Zeit also vorläufig mit 5 Tagen beim Vater und 9 bei der Mutter. Klar, ist das mehr bei der Mutter, aber auch nicht gegen 0 gehend bei mir. Ausgang des Gutachtens wird vermutlich sein, dass kein Elternteil der absolut wichtigere ist. Ich halte es zumindest für ausgeschlossen, dass in einem Jahr z. B. plötzlich herauskommen soll, die Kinder bräuchten keinen Vater. Sie wurden ja schließlich durch mich seit Trennung immerhin an 5 von 14 Tagen betreut. Gäbe man der Mutter das "Go" für den weiten Umzug (sprich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht), dann wäre dieser Betreuungsumfang für den Vater schlicht nicht mehr realisierbar. Man müsste mir somit Umgang wegnehmen. (Ich hoffe mal, das machen Gerichte eher nicht so einfach.) Und zudem werde ich wahrscheinlich ja auch dabei bleiben, den Antrag der Mutter nur abzuweisen, sodass das Aufenthaltsbestimmungsrecht also beiden Eltern erhalten bleibt. Oder als Frage formuliert: Was meint ihr müsste bei dem Gutachten denn herauskommen, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, wohl wissend, dass sie dann mit den Kindern mehrere Autostunden weit wegziehen wird? |