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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Druckversion

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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - borni - 29-11-2012

Hierzu die offizielle Meldung des Rechtsausschusses zur Anhörung. Demnach wurde vorallem die 6-Wochenfrist kritisiert.

"Regierungsentwurf zur Sorgerechtsreform laut Experten nachbesserungsbedürftig"
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_11/2012_553/01.html


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - beppo - 29-11-2012

Ja und da wären sich Frau Schwab und Herr Linsler angeblich einig.
So kann man das natürlich auch darstellen, wenn man ein bestimmtes politisches Ziel hat.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - p__ - 29-11-2012

Nett, wie sie auf den sechs Wochen herumreiten. Dabei sind es gar nicht sechs Wochen, sondern viele Monate plus sechs Wochen. Schwangerschaften, wo die Mutter erst kurz vor der Geburt merkt dass sie schwanger ist sind recht selten.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 29-11-2012

Klar wird es jetzt dargestellt, als ginge des um die Frist. Erwartbar programmiert. Das Bauerntheater gibt einen "kritischen Disput", ob der Delinquent "nun mit 50 oder mit 30 Steinen humaner gesteinigt wird". Im Hintergrund rüttelt einer seifenblasenumhült an der Tür. Und der Zuschauer denkt, solange sie Reden und schreien, gibt es noch keine Toten.

Ich sehe nur eine Antwort: Keine Frist für Grundrechte.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - MitGlied - 29-11-2012

Es ist schon komisch, dass man auf der einen Seite Frauen jegliche Kompetenz und Verantwortungsübernahme auch für einen anderen Menschen, nämlich das Kind, zuspielt aber auf der anderen Seite auch offen zugibt, dass sich Frauen/Mütter eben in bestimmten Zeiträumen in einem Zustand befinden, indem sie nicht in der Lage sind solch verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Dämlicherweise überschneiden sich diese Zeiträume aber erheblich.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 29-11-2012

Mir wurde gesagt das es bestimmt an den Hormonen läge das Ex nicht recht zurechnungsfähig ist.
Die war war sowas von depressiv das von ihr aus nur eine Grundversorgung des Baby´s auf Sparflamme möglich war. Die meisten Organisatorischen Sachen musste ich machen. Von Mutterliebe war da nix zu merken.
Mutter fiel aus und ich hatte Probleme die Hilfe der Hebamme zu bekommen da die Einweisung des Grundhandling mit Baby´s nur mit der Mutter abgerechnet werden konnte. Vor der Hebamme ist die Mutter weggerannt.
Ich finde es als unverantwortlich das einem Kind ein handlungsfähiger Elternteil genommen wird und dieser handlungsunfähig gemacht wird.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 30-11-2012

Zitat:Unterschriftenkampagne zum Sorgerecht: “Schriftliches Schnellverfahren – nein danke! Kindeswohlprüfung – in jedem Fall”

Burkhard Lischka setzt sich im Rahmen der Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht Verheirateten gegen ein familiengerichtliches Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes ein.
http://www.burkhard-lischka.de/2012/11/unterschriftenkampagne-zum-sorgerecht-schriftliches-schnellverfahren-nein-danke-kindeswohlprufung-in-jedem-fall

Na dann SPD Nein Danke!

Denn: Keine Frist für Grundrechte. Basta.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - blue - 30-11-2012

[quote='sorglos' pid='92331' dateline='1354229649']
Zitat:Unterschrift
Na dann SPD Nein Danke!
Die haben´s drauf, die wirklich großen Projekte in den Sand zu setzen.
BER ist das beste Beispiel.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 30-11-2012

(30-11-2012, 00:54)sorglos schrieb: Na dann SPD Nein Danke!

Denn: Keine Frist für Grundrechte. Basta.
Auf das Stichwort reagiere ich sofort!

SPD - Nein Danke!
Keine Frist für Grundrechte. Basta.
Ich bin dabei!


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 30-11-2012

(27-11-2012, 17:40)Ibykus schrieb: Mir ist in diesem Zusammenhang auch nicht klar, warum man auf der Ebene überhaupt noch Stellungnahmen abgibt, wenn der Zug bereits abgefahren ist.

In dieser Situation das vermeintlich Machbare zu fordern, nennt man "sich anpassen", weswegen die an anderer Stelle hochgelobte Stellungnahme des Isuv besser unterblieben wäre.

Zitat:Weitere Argumente gegen die Sechs-Wochen-Frist führte Josef Linsler, Bundesvorsitzender des Interessensverbandes Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e.V. aus Nürnberg an. In diese Zeit fielen viele Entscheidungen, die nach der Geburt eines Kindes zu treffen seien, wie beispielsweise die Namensgebung und die Religionszugehörigkeit. Deshalb sei die Frist „schwer vermittelbar“.
Danke, lieber ISUV! Frau Schwab wird's erfreuen!
Väterwiderstand.de rät: in der nächsten Runde besser den Mund halten!
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - beppo - 30-11-2012

(30-11-2012, 09:05)Ibykus schrieb: Danke, lieber ISUV! Frau Schwab wird's erfreuen!
Väterwiderstand.de rät: in der nächsten Runde besser den Mund halten!
Ich denke nicht, dass der Linsler irgendwas falsch gemacht hat.
Eine Verlängerung der Frist zu fordern ist nun mal nicht das gleiche wie die Abschaffung derselben.

Es ist alleine die verlogene Darstellung der Reichspropaganda, die daraus eine Übereinstimmung zurecht biegt.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - borni - 30-11-2012

Die Meinung des ISUV ist nur verkürzt dargestellt worden. Tatsächlich plädieren Josef Linsler und RA Georg Rixe, die Übertragung der elterlichen Sorge schon vor der Geburt zu regeln.
http://www.isuv-online.de/?p=146783


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 30-11-2012

(30-11-2012, 09:29)beppo schrieb: Ich denke nicht, dass der Linsler irgendwas falsch gemacht hat.
Eine Verlängerung der Frist zu fordern ist nun mal nicht das gleiche wie die Abschaffung derselben.

Es ist alleine die verlogene Darstellung der Reichspropaganda, die daraus eine Übereinstimmung zurecht biegt.
lach!
Kinderkacke ist ja auch etwas anderes als Schweinelendchen!

Die fristengebundene Widerspruchslösung ist das Übel!
Eine über sechs Wochen verlängerte Frist zu fordern ist die Steigerung des Bösen!

Ich kann leider nur bewerten, was ich lese.
Ob das (nur) auf "Reichspropaganda" zurück zu führen ist, halte ich für unwahrscheinlich; will's aber gerne hoffen.

borni schrieb:Tatsächlich plädieren Josef Linsler und RA Georg Rixe, die Übertragung der elterlichen Sorge schon vor der Geburt zu regeln.
na und?
Das schließt doch einen fristgebundene Widerspruch nicht aus!

Gemeinsame Sorge ab Geburt, soweit die KM nicht innerhalb sechs-Wochenfrist widerspricht ...

Wir wollen kein Wenn und kein Aber, sondern eine automatische gemeinsame Sorge, sobald die Vaterschaft anerkannt ist.

Und wenn einer Mutter ein Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist zusteht, dann wollen wir Väter auch ein Widerspruchsrecht haben.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - beppo - 30-11-2012

Hast du denn den Text von Linsler gelesen oder nur die verbogene Interpretation?


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 30-11-2012

Josef Linsler schrieb:Der ISUV fordert die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft. Damit ist die Gleichrangigkeit beider Elternteile gesichert, dies ist durch den Koalitionsentwurf nicht erfüllt. “Ich bin mir sicher, dass der Koaltionsentwurf, nur eine Übergangslösung ist. Ich bin mir sicher, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Gesetz ablehnen und die Bundesregierung dann gezwungen sein wird echte Gleichheit zu schaffen.“ (Linsler)
Das liest sich zugegeben viel sympatischer Big Grin

Dann war das oben von mir Wiedergegebene wohl tatsächlich ein böswilliger Akt einer Falschinterpretation, die unbedingt richtig gestellt werden sollte (wenn der ISUV in der Expertenanhörung seine Meinung nicht angepasst hat).


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Skipper - 30-11-2012

Moin

Der ISUV hatte bereits in seiner 5tellungnahme zum REntwurf selbigen zerissen,
Unterzeichner RA Rixe.

Könnte mE gut als Vorlage für eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz dienen.

Grund- und Menschenrecht unehelichen Kindern und ihren Vätern ohne Prüfung grundsätzlich zu verwehren und erst auf Antrag zuteil werden zu lassen und dann wieder auch nur mit Zustimmung bzw. fehlendem Widerspruch der Mutter ist ein Unding. Das wäre unverändert Eingriff in die geschütze Familie und das Elternrecht - und die korrespondierenden Kindsrechte, die in der inzwischen uneingeschränkt geltenden UN-KRK nochmals gestärkt werden.

Leider existiert die Site des BT nicht mehr, auf der die neusten Stellungnahmen der 'Experten' gelistet waren. Liegen die Links dazu anderweitig vor oder gar Kopien als pdf ?


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 30-11-2012

(30-11-2012, 12:02)Skipper schrieb: Liegen die Links dazu anderweitig vor oder gar Kopien als pdf ?
Ja und ja:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/index.html


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Skipper - 30-11-2012

thx
Wink

Ich denke mal, der Drops ist fast gelutscht.

Wir sollten daher über Lücken des zu erwartendden Gesetzes nachdenken, in die hinein hier, jetzt und unmittelbar betroffene Väter Verfassungsbeschwerde einlegen könnten.
.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Ibykus - 30-11-2012

(30-11-2012, 13:31)Skipper schrieb: Wir sollten daher über Lücken des zu erwartendden Gesetzes nachdenken, in die hinein hier, jetzt und unmittelbar betroffene Väter Verfassungsbeschwerde einlegen könnten..
es gibt keine "Lücken"!
Die geplante Rechtsprechung entspricht zudem der Rechtsauffassung des EuGHMR (ich hatte schon an anderer Stelle mehrfach darauf hingewiesen).

Und das BVerfG in dieser Angelegenheit anzurufen, hieße nichts anderes als Eulen nach Athen zu tragen.

Natürlich können wir die missliche Situation noch über Monate und Jahre hinweg diskutieren ..
An einer willigen Beteiligung daran wird's nicht fehlen!
Darin kann ich aber keine Änderung des Verhaltens erkennen, das schlussendlich ja ziemlich unergiebig war.

Richtiger wäre es, den Feind (Feindbilder, wie Absurdistan schrieb) unter Dauerfeuer zu nehmen und damit gesellschaftlichen und politischen Druck zu erzeugen.

Das "Teil" juristisch -direkt- anzugreifen ist den Aufwand nicht wert.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - 'c' - 02-12-2012

Über die Homepage des Deutschen Frauenrates bin ich gerade auf der Liste der Sachverständigen und Ihrer Stellungnahmen zur Anhörung vom 28.11.2012 gestossen:

Immerhin: Josef Linsler vom ISUV war eingeladen und hat auch klar in unserem Sinne Stellung bezogen. Das rechne ich ihm hoch an und ich werde wohl weiterhin Mitglied in diesem Verein bleiben, auch wenn ich teilweise die Kritik an dessen Rechtsanwälten teile.

Wie wohl das BuFoMä reagiert, dass es noch nicht Mal eingeladen worden ist? Nicht einer der Vereine in der "Arbeitsgruppe Väter" tätig sind, wurde gehört, schon gar nicht der böse, böse VAFK.
Peinlich, peinlich, oder?
Wo, die Stellungnahme der Amtsrichterin aus Alzey ist bestenfalls als wirr zu bezeichnen, oder? Gruselig.

Einerseits erkennt Sie immerhin, dass die Mutter schon vor der Geburt monatelang Zeit hatte, sich mit der Frage der gemeinsamen Sorge zu befassen, dann wieder kritisiert Sie, dass eine negative Kindeswohlprüfung bzw. ein Eilverfahren unzureichend sei.
Gerade ab Kinder, deren Mütter überfordert sind, brauchen doch den zweiten Elternteil.
Die misandristische Behauptung, dass viele Elternteile sich der Erziehungsverantwortung entziehen würden (gemeint sind natürlich die bösen Erzeuger), muß natürlich durch Druck angegangen werden, anstatt durch eine von Staat und Gesellschaft zu erzeugende Erwartungshaltung, nämlich die Selbstverständlichkeit, dass Väter von Anfang an die gleiche Sorgepflicht haben wie Mütter.
Und das diese Sorgepflicht gerade bei Kindern aus One-Night-Stands o.ä. vom Staat massivst gefördert gehört, anstatt bekämpft. Klar schaffen es viele Väter, bei anfänglich gutem Willen, nicht, der Dauerbekämpfung durch den Staat stand zu halten.

Also, wenn diese Amtsrichterin als besonders qualifiziert betrachtet wird, und deshalb vom Bundestag zur Gesetzesanhörung eingeladen worden ist, dann "Gute Nacht".
Bei der Stellungnahme von Mareike Hoese vom Bundesverband der Psychotherapeuten erkenne ich zumindest eine gewisse intellektuelle Kompetenz und Sachverstand, die Stellungnahme erscheint mir beim ersten Durchlesen zumindest in sich insofern schlüssig zu sein, dass eine argumentative Auseinandersetzung mit ihr zumindest sinnvoll erscheinen kann.

Keine Lösung allerdings wird jegliches Konfliktpotential auslöschen können.
Wieso eine Antragslösung dazu führt, dass mehr Väter ihrer Sorgepflicht gegenüber ihrem Kind nachkommen, und weniger Konfliktpotential mit der Mutter entsteht, entschliesst sich mir auch aus dieser Stellungnahme in keinster Weise.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - sorglos - 30-12-2012

Es ist mal wieder Jahreswechsel. Und seit zehn Jahren immer pünktlich labert irgendeine Ministerin, dann man die "Rolle der Väter stärken wolle".
Zitat:"Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen."
http://www.welt.de/newsticker/news3/article112310629/Leutheusser-dringt-auf-gemeinschaftliches-Sorgerecht.html
.... sagt Justizminsiterin Leutheuser-Schnarrenberger wider besseres Wissen.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Pistachio 00 - 30-12-2012

Für die gemeine Bevölkerung klingen solche Sätze:
Zitat:"Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen."
... sehr vernüftig und gleichberechtigt.

Wer allerdings die deutsche Familienrechtspraxis einigermaßen kennt und genauer liest:
Zitat:Sobald es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schaden würde, müsse ein Gericht dem sorgfältig nachgehen. Dies könne der Fall sein, wenn Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr miteinander sprechen.
... wird schnell feststellen, das diese "neue" Regelung nichts anderes ist als die alte Diskriminierung in neuem Gewand nach bisherigem Muster (incl. Gebrauchsanweisung).


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Absurdistan - 31-12-2012

Tja, Mutti braucht nur zu sagen Papa ist böse und deswegen rede ich nicht mit ihm. Dann schadet es dem Kindeswohl weil die Eltern nicht miteinander sprechen.


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - Dzombo - 31-12-2012

@pistachio 00...

So und nicht anders verhält sich das. Die neue Regel wird KEINE neue Regel sein, sondern eine alte Regel im NUR neuen Kleid.

Es dürfen nämlich WIEDER "vage Vermutungen" seitens der Kindsmütter dafür herhalten, dass gemeinsame Sorge dem Kindswohl ANGEBLICH widerspräche. Und es wird sich AUCH WIEDER auf VOR ALLEN die Widerspruchsgründe der Kindsmütter konzentriert, die dann vor Gericht bis zum Erbrechen ausdiskutiert werden.

Mal abgesehen, von dem vielen Geld, was diese Diskutiererei wieder kosten wird. Allein DAS widerspricht dem ZUKÜNFTIGEN Kindswohl EXORBITANT.

Naja. Und mit ihrer Bemerkung:"Ledige Männer sind als Väter nicht weniger geeignet als verheiratete" bestätigt Frau Ministerin ziemlich klar DAS, was seit Jahrzehnten der Fall IST. Grundsätzliche DISKRIMINIERUNG lediger Männer als VÄTER!


RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - lordsofmidnight - 01-01-2013

(30-12-2012, 18:37)sorglos schrieb: "Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen."

Frau Ministerin möchte die Formulierung daß im Regelfall der Vater dem Kindeswohl dienlich ist.

"Es muss nicht geprüft werden, ob ein Mann gut genug als Vater ist, sondern umgekehrt, ob es dem Wohl seines Kindes ausnahmsweise widersprechen würde, wenn er Verantwortung übernimmt", sagte sie.

http://www.derwesten.de/politik/leutheusser-dringt-auf-gemeinschaftliches-sorgerecht-id7433800.html

Anzunehmenderweise ist genau dies der Knackpunkt, warum sich die Gesetzgebung so lange hinzieht, denn mit dieser Formulierung würden sehr viele Väter das SR erlangen. Im Gegensatz dazu steht die Formulierung: "...wenn es dem Kindeswohl dienlich ist". Dann wären die meisten Väter die Dummen, denn sie müßten das erst einmal belegen.

Ein absolut würdeloses Schauspiel was da aktuell hinter den Verhandlungstüren gespielt wird. Trotz eindeutigem Urteil des Menschengerichtshofs braucht die Regierung Jahre um hier zu handeln, aber als es darum ging die Genitalverstümmelung von männlichen Säuglingen und Jungs durchzuboxen ging das in wenigen Monaten über die Bühne.