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Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder (/showthread.php?tid=8817) |
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - p__ - 16-02-2017 Für Steuerklasse 2 brauchst du: - Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Anspruch auf Kindergeld - Kind ist am Wohnsitz des Steuerpflichtigen gemeldet. Es kann auch an mehreren weiteren Orten gemeldet sein, dann zählt der Kindergeldbezug. |