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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 25-09-2024 Kannst du dir ja denken. Beide Eltern toll und geeignet, Kinder mit guter Beziehung zu beiden, Mutter jedoch Hauptbetreuungsperson. Mutter hat gute Gründe für Rückkehr (soziale Kontakte dort, weitere Hilfspersonen, berufliche Aussichten, blablabla....), Kontakt der Kinder mit Vater kann auch dann weiterhin gut gestaltet werden durch ein grosszügiges Umgangsrecht, das neben jedem zweiten Wochenende auch die halben Ferien umfassen wird. Das wird der Situation, dem Kindeswohl und den verschiedenen Interessen am besten gerecht. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 26-09-2024 (25-09-2024, 23:24)Waschbär schrieb: Oder als Frage formuliert: Was meint ihr müsste bei dem Gutachten denn herauskommen, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, wohl wissend, dass sie dann mit den Kindern mehrere Autostunden weit wegziehen wird? In der jetzigen Situation wird sie das alleinige ABR vermutlich nicht bekommen, auch der Gutachter wird das nicht ändern. Was ist eigentlich die Fragestellung vom Gericht an den Gutachter, worüber soll er gutachten? Allerdings: Je länger sich die Situation mit eurer jetzigen Umgangsaufteilung festigt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem erneuten Antrag von ihr das ABR auf sie übergeht. Weil, sowieso hat der Vater nur Umgang und die Mutter ist für den Großteil des Alltags der Kinder zuständig. Das gemeinsame Sorgerecht werdet Ihr behalten, aber das ABR geht dann auf sie über... also eigentlich der wichtigste Teil des Sorgerechts. Damit wird auch gern geblendet, man vertröstet den Vater, man hätte ja noch das gemeinsame Sorgerecht, denn eben nur ein kleiner Teil davon sei auf die Mutter übergegangen. Wenn das nicht hilft, dann wird argumentiert, dass das Sorgerecht ja völlig überschätzt wird, nur der Umgang wichtig sei, die Eltern andere wichtigere Verpflichtungen hätten. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass auch das gemeinsame ABR nichts bringt, wenn Mutti wegzieht. Kein Gesetz der Welt kann sie aufhalten, wenn sie plötzlich der Meinung ist die Düse machen zu müssen. Dann hat sie die Karten neu gelegt und zwar für sich. Die Kontinuität liegt eh schon zu ihren Gunsten, dann ändert sich die Kontinuität halt nochmal ein wenig zu ihren Gunsten. Mehr ist das für einen Richter nicht. Und vor allem das schönste, ab dann ist ein anderes Gericht zuständig. Und selbst wenn das vorherige Gericht erst mal noch zuständig ist, was sollte passieren? Glaub mir, die Richter fingieren so viel. Irgendwie begründet der Richter das dann schon. Dass sich deine Richterin dann plötzlich für dich einsetzen wird? Glaub ich nicht. Zu wenig Erfahrung, keine Lust, etc. Und welche Mittel hätte sie eigentlich, die Mutter von einem Wegzug abzuhalten oder wie würde sie die Mutter zurückholen? Wie gesagt, in meinem Fall hat der Richter der Frau sogar empfohlen sich nun endlich im neuen Heimatort anzumelden, um Klarheit zu schaffen. Kein Scherz. Da sitzt du da und bist machtlos. Umgang ist auch auf größere Distanz super machbar... so die Begründung. Dann wird eben ein besonders großzügiges Umgangsrecht eingeräumt - alle 2 Wochen plus hälftige Ferien. Die größte Verarsche überhaupt. Bei einem Bekannten von mir, der mittlerweile verstorben ist, hat der Richter damals beschlossen, dass die Mutter mit den Kindern im Umkreis bleiben muss, weil eine weitere Strecke nicht zumutbar sei. Aber wie er das mit Zwangsmitteln unterlegt hat, weiß ich nicht. Allerdings eine Ausländerin, die in ihre Ka...heimat zurückziehen wollte. Wenn sie dann dennoch weg wäre, was wäre passiert? Erst mal hätte man herausfinden müssen, wo sie überhaupt hin ist. Wie gesagt, seine Frau eine ganz andere Hausnummer, nicht ansatzweise so gerissen wie viele andere Frauen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 26-09-2024 (25-09-2024, 23:50)p__ schrieb: Kannst du dir ja denken. Beide Eltern toll und geeignet, Kinder mit guter Beziehung zu beiden, Mutter jedoch Hauptbetreuungsperson. Mutter hat gute Gründe für Rückkehr (soziale Kontakte dort, weitere Hilfspersonen, berufliche Aussichten, blablabla....), Kontakt der Kinder mit Vater kann auch dann weiterhin gut gestaltet werden durch ein grosszügiges Umgangsrecht, das neben jedem zweiten Wochenende auch die halben Ferien umfassen wird. Das wird der Situation, dem Kindeswohl und den verschiedenen Interessen am besten gerecht. Das würde ich auch am wahrscheinlichsten halten. Die Gutachter haben die entsprechenden Textbausteine die sie mit copy and paste zum gewünschten Ergebnis zusammensetzen. "Die Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Lebensmittelpunkt bei der Mutti" ist auch so eine verklausulierte Formulierung. Das ABR haben beide, faktisch hat die Mutti einen Freifahrtschein. Ich denke auch, dass die Mutti in spätestens 1 Jahr am alten Wohnort ist mit den Kindern. At Waschbär: Ist die Mutti aktuell berufstätig an eurem Wohnort? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 26-09-2024 Und nochmal. Der Mechanismus, den die Richter da nutzen läuft so: Ausgangslage: Richter hat weder Lust, Traute noch Fähigkeit, die wichtigen beantragten Punkte zu entscheiden und vor allem zu begründen. Je grösser die Punkte sind, desto weniger hat er Lust. Nachdem Staat und Rechtspflege alles an sich gerissen haben, die gesamte Familie durchjuristifiziert haben, zum Spielball teurer Juristen gemacht die alles im Einzelfall entscheiden sollen, gleichzeitig Familienrichter die Strafarbeit in den Amtsgerichten darstellt, keinerlei Qualifikation über den juristischen Scheiss hinaus Vorbedingung ist, will keiner dieser Typen das Gericht zubereiten, für das sie sich lange Kochrezepte geschrieben haben. Lösungsweg: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Also alles wieder raus aus dem Gerichtssaal und privatisieren, Begutachtung, Begründung, Beschlussvorlage soll von einem Gutachter ausserhalb des Gerichts gefertigt werden. Und zwar teuer, sauteuer, damit ist der Vorgang privatisiert und das Geld sprudelt nur so, zu zahlen haben die, die man gezwungen hat das Gericht anzurufen. Nebenffekt: Es dauert. Dauert. Dauert. Viele Fälle haben sich bis dann erledigt. Vater gibt entnervt auf, das Geld geht aus, Selbstmord, Gesundheit, Mutterschaftsurlaub der Richterin, Kinder wollen nicht mehr, irgendeiner hält nicht durch. Die Juristen dürften sich trotzdem wichtig vorkommen und sich gratulieren zur "Lösung" dieses Falls (gelöst ist für diese Figuren immer dann was, wenn es vom Schreibtisch ist, nicht dann wenn es den Kindern oder gar Eltern gut geht) nebst Rechnung. Macht ohne Verantwortung: Der Richter hat immer vorab irgendein Gefühl, irgendeine Agenda. Er weiss eigentlich schon von Anfang an, dass er keine Lust hat z.B. die Kinder beim Vater zu lassen. Mangels Begründung und Lust zu tun was er eigentlich tun soll, übergibt er die Drecksarbeit an den Gutachter. Und für die Gutachterwahl gibts Listen. Auf so einer Liste der "Experten" zu stehen ist wie eine Gelddruckmaschine zu haben, man kann davon ausgehen, dass hier Beziehungen und kleine Wohltaten diese Aufnahme in den heiligen Gerichtsgral gut geschmiert halten. Es gibt regelrechte Gutachterfabriken, die das zum Geschäftsmodell gemacht haben. Und der Richter kennt die. Er kann sich durch die Wahl des Gutachters ganz genau vorab raussuchen, welche Sätze er davon in seine Beschlussbegründung übernehmen kann, wie der Beschluss aussehen soll. Da gibt es Gutachter, die immer Gefasel contra Vater veranstalten, selten andere Gutachter mit contra Mutter. Da gibt es welche, die sich auf endlose Vertagung spezialisiert haben, auf Vorlagen für Beschlüsse, die immer nur Hinausschieben verursachen, Eltern in Beratung, vorläufig, mal sehen. Der Richter weiss das ganz genau, er hat täglich mit diesen Leuten und ihren Werken zu tun, er kennt ihren Stil, ihre Arbeitsweise, das "Produkt" das sie liefern. Hat man Glück mit dem eigenen Anwalt, kann der einem was drüber erzählen, der kennt nämlich auch viele Gutachten und die Urheber. Wird er aber eher nicht, entmutigt man den Vater zu früh, wirft er hin und die schöne Honorarrechnung schrumpft zusammen. Das Ende: Auf jeden Fall eine dicke Rechnung. Alles verläppert oder ein Beschluss, der sich am Gutachten orientiert, cut & paste Begründungen von dort übernimmt oder leicht umformuliert. Denn eins ist klar: Einem Richter, der entlang des Gutachtens "entscheidet" kann keiner was. Er hält sich ja schliesslich nur an die "Experten". Er hat sich elegant aus der Kritiklinie genommen. Nun gilt es nur noch, bei nervenden Vätern keine Flanke zum OLG offen zu lassen und alles ruhig zu beerdigen. Nach ein, zwei Jahren hat sich ohnehin das elterliche Gefechtsfeld verlagert. Der Vater hat eingesehen, dass er keinen Stich macht und gibt auf auf oder verlegt sich wie leider viele Väter auf Ersatzschauplätze, einen Tag Umgang mehr, das Unterhaltsrecht, die Ferien mal am Stück, Beschäftigung mit mütterlichem Schwachsinn, Aktionen um das abgleiten der Kinder zu verlangsamen etc. Du, Waschbär, bist von Anfang an sehr stark in der Konzilanzphase verhaftet, ein "Braver", offenbar mit Geld, also einer der sich noch abernten lässt. Du glaubst schon zu Beginn an Ursache und Wirkung, an richtiges Tun, sich bestmöglich positionieren um etwas zu erreichen, damit warst du bisher sicher im Beruf hinreichend erfolgreich. Die Meisten, die hier auftauchen sind so konstruktiv. Das ist keine Kritik, nur eine bestimmte häufige männliche Bewältigungsstrategie in zerbrechenden konflikthaften Beziehungen mit Kinderbeteiligung. Auf dich und diese Leute wartet zu 75% ein Abgrund, den ihr aber niemals wahrhaben wollt bis ihr drinliegt, egal was man euch erzählt. Ihr wollte euch verständlicherweise auf die 25% konzentrieren und saugt dafür alles auf, was euch nützlich erscheint. Was hier im Forum meist nur möglich ist, ist diese persönliche Phase etwas zu verkürzen. Egal wie es weitergeht. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 26-09-2024 At P: Chapeau, perfekte Analyse. Sollte in die TFAQ aufgenommen werden. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 26-09-2024 (26-09-2024, 10:37)p__ schrieb: Und nochmal. Der Mechanismus, den die Richter da nutzen läuft so: Ich zitiere es bewusst nochmal. Dem gibt es nichts hinzuzufügen, genau so habe ich es über viele Jahre und zahlreiche Gerichtsverhandlungen erlebt... selbst und mit anderen Vätern. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 26-09-2024 "Jammern" hilfts nicht. Jetzt konntest Du ne Nacht drüber schlafen und erstmal verdauen. Alles pauschal und immer dem System oder Richtern zuzuschieben und anzunehmen, dass Sie keine Lust haben finde ich nicht immer passend. Ich würde mir jetzt die Frage stellen, was ich will: entweder: Du willst gleiche Betreuung wegen "Unterhalt & Fairness": Dann würde ich kaum noch Energie in die Sache stecken. Ich würde mich auch nicht "rächen" oder es der Ex künstlich schwer machen, die Wohnung ausräumen etc. Klar, liest sich das schön und am liebsten würde ich meiner Ex jeden Tag die Autoreifen aufstechen. Aber wem hilfts? Grenzen setzten? Ja klar. Aber das geht auch anders. Ich würde mich hingeben, akzeptieren, dass ich die nächsten 10 Jahre finanziell kürzer trete. Würde das Haus verkaufen und mit dem Geld den Unterhalt bezahlen. Wenn Du nämlich nicht verkaufst und dort weiter wohnen bleibst werden dir locker 1.000€ auf dein Einkommen gerechnet (Wohnvorteil). Ich würde also "Schadensminimierung" betreiben. oder: Du bist der Überzeugung, dass es das Beste für die Kinder ist, wenn Sie auch bei Dir zu gleichen Teilen leben. Und auch Du willst das aus Überzeugung. Wenn das zuträfe brauchst Du eine gesunde Vorstellung davon, was "Betreuuen" wirklich heißt. Und sorry an alle anderen Väter: Das habe ich bislang nochüberhaupt nicht rauslesen können. Hier im Forum wird viel gejammert über das "System" und die verrückten Exen (ich habe ja selbst so eine und jammer auch selbst). Nach dem Gutachen gibt es ein Bild von Dir, wie Du das asymetrische Wechselmodell gelebt hat. Du schreibst immer 5/14 Tagen. Das klingt für mich wie : alle 14 Tage am Wochenende Freitag - Sonntag und dann noch 1 Tag mehr / Woche . Wenn das so kommt, hast du nichts anderes an "Umgang". Dann würde ich als Richter auch sagen: Zieh doch um, der Vater kann Dich auch weit weg regelmäßig besuchen. Ich würde Dir empfehlen, WIRKLICH in die Betreuung zu gehen. Mach einen Erziehungskurs, das hilft Dir und den Kindern. Such Dir selbst Hilfe, wie man mit einem verrückten Partner umgeht. Schnappt Dir Erziehungsberater, die Du auf Honorarbasis einstellst. Und das Wichtigste: Am Ende sollten die Kinder aus ehrlicher, unbeeinflußter Überzeugung bei jeder der folgendes Fragen antworten: PAPA und Mama zu gleichen teilen (oder sogar "Hauptsächlich Papa")
Stelle Dir mal selbst die Frage, ob du zum jetzigen Zeitpunkt das Meiste gemacht hast. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 26-09-2024 (26-09-2024, 13:23)Matthias schrieb: Ich würde Dir empfehlen, WIRKLICH in die Betreuung zu gehen. Mach einen Erziehungskurs, das hilft Dir und den Kindern. Sorry, ich haber selten hier im forum solch einen Quatsch gelesen. Klingt wie aus einer Jugendamtsbroschüre um der Mutti neben saftigem Unterhalt noch maximal bei der Betreuung der Blagen zu entlasten. Ob ein Papi in die "Betreuung" geht liegt genau 0% in seiner Macht bzw. Entscheidungsbefugnis. Das entscheidet alleine die Mutti im Verbund mit der Helferinnenindustrie und der Familienrichterin. Die entscheiden auch wer den ganze Quatsch bezahlen muss. Ich würde deswegen mir nur 1 Frage erstellen: - Wer bezahlt das ganze? Davon ausgehend dann die Betreuung regeln. Wer 100% oder 130% Kindesunterhalt zahlt, betreut eben zu 0% oder -30%. Entschieden haben das andere. Man kann sich nur daran ausrichten. Grüße Lullaby. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 26-09-2024 Waschbär, wenn die Strategie weiter lautet "ich spiele mit, halt durch so lange es geht und bin der gute Vater, das wird belohnt werden" und du das auch zeigen willst, Geld hast, dann kannst du auch ein Privatgutachten in Auftrag geben. Das ist die Strategie der Reichen und gut Vertretenen. Du fährst damit weiter auf dem vom System vorgezeichneten Weg, aber beschleunigst und nimmst ein dickeres Gefährt, das aber heftig kostet. Ich habe im oberen Text nur den Mechanismus von Gutachtenaufträgen im Familienrecht nach explizier Frage zu Gutachten erklärt, aber bewusst nicht wieder die vielen Alternativstrategien aufgelistet. Das ist eine davon. Man kann nicht für jeden Fall in allen Beiträgen alle weiteren Wegmöglichkeiten aufführen. Zitat:Alles pauschal und immer dem System oder Richtern zuzuschieben und anzunehmen, dass Sie keine Lust haben finde ich nicht immer passend. Der geschilderte Mechanismus ist das Destillat aus tausenden begleiteten Fällen und vielen Jahren direkter Väterberatung. Es ist die erlebte Realität, die du auch gerne bejammern darfst. Oder widerlegen. Nur zu. Aber bitte fang nicht an, rumzunöckern das wäre zu pauschal, du kannst bei mir auch gerne ein umfassenderes Werk zu handelsüblichen Preisen in Auftrag geben, in dem ich dann auch ein paar erlebte Ausnahmefälle aufführe, damit das "nicht pauschal" Bedürfnis befriedigt wird. Bis dahin spreche ich niemals von allen Fällen, sondern vom häufigsten Verlauf, so viel Kommunikationswissen sollte vorhanden sein. Früher waren Gutachten übrigens noch ein grösseres Thema, hat dann nachgelassen und kommt jetzt wieder im alten Stil. Ich habe noch die ausgehende Ära Salzgeber erlebt, der mit zweifelhaftem Abschluss eine Gutachterfabrik betrieb, in der Praktikanten nach Schema schrieben, die Chefs den Namen drunter setzten. Der war unwillentlich mitverantwortlich, dass ein paar Jahre lang eine kritischere Haltung entstand. Das Fass ist allerdings viel zu lukrativ, um das Spundloch nicht wieder aufzumachen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 26-09-2024 (26-09-2024, 14:18)Lullaby schrieb: Ob ein Papi in die "Betreuung" geht liegt genau 0% in seiner Macht bzw. Entscheidungsbefugnis. Aus Sicht eines Vaters, der seine Kinder nur alle 14 Tage sieht gebe ich Dir da vollkommen Recht. Aber da steht unser Waschbär ja nicht. Ich habe es geschafft, aus einer Vollzeittätigkeit mit 50-60 Stunden/Woche nach der Trennung in die 50% Betreuung zu gehen. Mit allergrößter Gegenwehr einer ebenfalls verrückten Mutter. Mit extremer Anstrengung, mit vielen Opfern. Aber es hat geklappt. Mit intriegen der Mutter, geschickte Lügen, subtiler Manipulationsversuche. Wirklich das volle Programm. Die Aussage, dass Väter '0% Macht' hätten und dem 'System' hilflos ausgeliefert seien, kann ich aus eigener Erfahrung widerlegen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 26-09-2024 Solange es die "Mutter" nicht komplett ueberreisst, hat der Vater so gut wie keine Chance. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 26-09-2024 Ich denke auch, dass es einen Unterschied macht, ob man sich wie die Sau durchs Dorf treiben und sich zum Opfer machen lässt oder man selbst die Zügel in die Hand nimmt. Dennoch, der Handlungsspielraum ist zu klein. Obendrein wird man gleich in die Unterhaltszahler- und Umgangsecke hineingedrängt. Jedes Gerichtsverfahren kostet Geld, und der Unterhalt muss verdient werden. Den meisten bleibt nach Abzug des Unterhalts noch ein Minimalbetrag, vor allem bei mehr als einem Kind. Dann ist es ja auch kein Geheimnis, dass Kinder oft insbesondere zur Mutter ein starkes Verhältnis haben (eben die hauptbetreuende Person von Anfang an. Kann auch ein Vater sein). Ich sehe es an meinem. Mutti gibt ihm paar und dennoch hängt er an ihrem Rockzipfel fest und schreit nach ihr. Das nennt man Abhängigkeit, daher ist der Gegenpart - der Vater - so wichtig. Alles in allem liest sich das von dir zu schön, soll sicherlich auch Mut machen, aber lässt sich in 9 von 10 Fällen nicht ansatzweise umsetzen. Ganz entscheidend ist der Richter. Wenn hier einer sitzt, der keinen Bock hat oder gar pro Mutter eingestellt ist, was soll der Vater machen? Ich kann natürlich auch gegen einen geistig Behinderten kämpfen und mich dann rühmen, wenn ich gewonnen habe. Gegen eine wirklich gerissene Mutter, die alles dransetzt, den Vater auszuspielen und dann noch die Unterstützung von Gericht, Jugendamt, etc. bekommt, hat man keine Chance. Dennoch mag es einzelne Ausnahmefälle geben. Bei Waschbär steht aber auch die reale Drohung im Raum, dass sie weit wegzieht. Dann wird der Kampf nochmal um einiges anstrengender bzw. realistisch betrachtet unmöglich. Wobei so gerissen muss eine Mutter noch gar nicht sein. Ich hab's bei meiner Ex erlebt. Die Frau hat sich so dumm angestellt, dass ihr die Helferinnen und Helfer die Hilfen gerade so hinterhergetragen haben. Mehrmals Haushaltshilfen, und Erziehungshilfen. Erst der letzte Erziehungshelfer - oh Wunder ein Mann mit sehr vielen Jahren Berufserfahrung als Erziehungshelfer - hat geschnallt, dass Mutti nicht rund läuft und das fürs Kind nicht gut ist. Wobei die anderen schon auch kapiert haben, dass mit ihr was nicht stimmt, aber da war halt die vorgefertigte Meinung "ein Kind gehört zur Mutter" so stark, dass hier niemand was gegen unternehmen wollte. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 26-09-2024 (26-09-2024, 13:23)Matthias schrieb: "Jammern" hilfts nicht. Jetzt konntest Du ne Nacht drüber schlafen und erstmal verdauen. Also ich bin mir schon im klaren, was betreuen heißt. Weil ich der Überzeugung bin, das die letzten Jahre auch gemacht zu haben, trotz Vollzeit Job (dank Home Office und flexibler Arbeitszeiten). Manche der Dinge mache ich zugegebenermaßen wenig. Manche Dinge teilten wir uns bislang. Manche jedoch mache ausschließlich ich (d. h. die Mutter macht gar nichts). Wo ich z. B. sehr stark aktiv bin ist im Bereich Schule und Kindergarten. Auch habe ich guten Kontakt zu den Personen. Und was die Freizeit anbelangt, spielen, Aktivitäten, Ausflüge, Vorlesen usw. Radfahren und schwimmen haben sie von mir gelernt. Das sagte ich auch in der Anhörung. Leider wird mir das nun durch den festgelegten Umgang teilweise verhindert. Wenn ich die Kinder nicht habe, kann ich sie auch nicht in den Kindergarten bringen, radeln gehen etc. ... Ich kann also zukünftig erst mal nur mein Bestes an den Tagen geben, an denen ich die Kinder dann habe. Ich denke, die Kinder müssen letztlich selbst äußern, dass sie bei mir bzw. viel bei mir sein wollen. Meint ihr, ich hätte jetzt eine Chance die Betreuung noch irgendwie außergerichtlich aufzustocken? Evtl. über direkte Kommunikation der Anwälte oder über Beratungsgespräche? Ich finde es eben extrem unfair, dass ich bis zur Hauptverhandlung nun nicht die gleiche Chance habe wie die Mutter. (weniger Kinderzeit -> weniger Möglichkeiten). Das sagte sogar die Beiständin in der Verhandlung, aber interessierte niemanden. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Theo - 26-09-2024 Hi Waschbär, ob Du außergerichtlich Chancen auf mehr Umgang hast, können wir Dir hier nicht sagen. Das hängt von Deinem Verhältnis zur Ex ab. Wenn Du Dich mit ihr einigen kannst, könnt Ihr natürlich beliebig Umgang vereinbaren RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 26-09-2024 (26-09-2024, 16:33)Waschbär schrieb: Meint ihr, ich hätte jetzt eine Chance die Betreuung noch irgendwie außergerichtlich aufzustocken? Die Chance immer, frage besser wie gross sie ist. Vielleicht lässt sich die Mutter bei den konkreten Umgangstagen was abschwatzen oder still hinnehmen, vielleicht nicht, vielleicht entdeckt sie bald den Stress, wenn sie die Kinder lange allein hat und will sie von sich aus öfters los sein. Vielleicht, vielleicht. Vielleicht passiert auch das Gegenteil und kriegst de facto nicht mal mal die richterliche Aufteilung, weil sie sabotiert. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - netlover - 26-09-2024 egal wie waschbär wäscht...egal was er macht: sie zeigt ihm den mittelfinger und zieht weg! RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 26-09-2024 Mal blöd gefragt: Der Zug bei euch als Paar ist abgefahren oder? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 27-09-2024 (26-09-2024, 19:55)NurErzeuger schrieb: Mal blöd gefragt: Der Zug bei euch als Paar ist abgefahren oder? Sofern sie weiter ihre Chance auf Umzug sieht, denke ich "ja". Mir liegen inzwischen die Dokumente vom Gericht vor. Ich war zwar wirklich aufmerksam, aber ich hatte nicht alles immer verstehen können. Ich lese darin, dass die Umgangsregelung (5 zu 9 Tagen) eine Vereinbarung ist. Auch vereinbart wurde, dass die Kinder vorläufig bei der Mutter verbleiben. Ich habe nun Angst, dass es später heißt, ich hätte die Kinder anfänglich nicht nehmen wollen. Und ich könne der Mutter doch nicht vorschreiben, wo sie zu wohnen hat, also darf sie natürlich wegziehen. Was positiv ist und im Protokoll steht: Es geht zur Beratungsstelle, u. a., um dort dem Umgang weiter zu regeln. Was soll ich denn jetzt machen? Für mich scheint der Karren im Dreck zu stecken? Ich wollte von Anfang an das Wechselmodell, darüber steht nichts im Protokoll. Bei der Beratung werde ich das nochmal ganz deutlich sagen, dass ich sehr wohl die Kinder in großem Umfang betreuen möchte, notfalls auch komplett alleine. Die Strategie des Anwalts ist, dass die Mutter merken soll, dass sie überlastet ist mit der Betreuung. Aber selbst wenn, das ist ihr wohl egal, sie will halt wegziehen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 27-09-2024 Das steht da? Dass es eine Vereinbarung gibt, nach der die Kinder bei der Mutter bleiben? Also wirklich bei der Mutter, dass sie in der Ehewohnung bleiben steht dagegen nicht drin? RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 27-09-2024 (27-09-2024, 15:02)p__ schrieb: Das steht da? Dass es eine Vereinbarung gibt, nach der die Kinder bei der Mutter bleiben? Also wirklich bei der Mutter, dass sie in der Ehewohnung bleiben steht dagegen nicht drin? Es steht drin (u. a.): Wir sind uns einig, dass die Kinder bis auf weiteres bei der Kindsmutter verbleiben. Mutter versichert, bis Ende des Schuljahres in der Ehewohnung zu verbleiben. Ich stand natürlich total unter Stress in der Verhandlung. Mir wird echt übel, wenn ich das lese. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 27-09-2024 Das ist ein Riesenunterschied. Oben stand noch: (24-09-2024, 13:01)Waschbär schrieb: - Mutter darf bis zur Hauptverhandlung nicht umziehen. Bis Jahresende und bis Hauptverhandlung macht viele Monate aus, da erst ein Gutachten erstellt wird. Und ein Beschluss ist es auch nicht, sondern ein Vergleich. Damit sieht alles sehr viel trüber aus, auf dieser Basis ist das nicht mittelwertig, sondern schlecht gelaufen. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 27-09-2024 Noch eine Anmwerkung: Es ging hier in dieser Verhandlung um - Eilantrag ABR von mir und - Eilantrag Wohnungszuweisung von ihr Hauptverhandlung auf ABR für sie muss also unbedingt vor Ende Schuljahr sein. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Lullaby - 27-09-2024 Wie bereits oben geschrieben haben sie dich mächtig eingedost. Das ist ja noch übler als ich vermutet habe. Dein Anwalt war / ist ein Totalausfall. Rausgeworfenes Geld. Gegen den Vergleich kannst du nichts machen. Deswegen immer einen Beschluss verlangen egal bei was. Die Mutter kann alles mögliche "versichern" wenn ihr was dazwischen kommt, wird sie umziehen. Meine Prognose: das wird eher früher als später passieren, auch während des Schuljahres. Du wurdes von allen Seiten kräftig vergackeiert. Der Zug ist abgefahren, keine Chance mehr. Nochmal meine Empfehlung: Wirf jetzt hin. Besser wird es nicht mehr. Gutachten ist auch Quatsch und kann dich nochmal fünfstellig kosten ohne jeglichen Nutzen. (27-09-2024, 14:54)Waschbär schrieb: Ich wollte von Anfang an das Wechselmodell, darüber steht nichts im Protokoll. Bei der Beratung werde ich das nochmal ganz deutlich sagen, dass ich sehr wohl die Kinder in großem Umfang betreuen möchte, notfalls auch komplett alleine. Die Strategie des Anwalts ist, dass die Mutter merken soll, dass sie überlastet ist mit der Betreuung. Aber selbst wenn, das ist ihr wohl egal, sie will halt wegziehen. Kannst gerne machen, die lachen dich aus deswegen. Kam schon Post vom gegnerischen Anwalt wegen Kindes- und Muttiunterhalt? Dann wird dir noch übler werden. Bist du dir sicher, dass du das neue Haus halten kannst finanziell? Grüße Lullaby. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 27-09-2024 Nur eine kurze Info. Ich habe eben den Betreuungsplan nochmal erstellt, anhand der Einigung laut Dokumenten vom Gericht. Rechnet man alle einzelnen Stunden aus über die 14 Tage: Vater: 43% Mutter: 57% Also es ist doch besser als gedacht. RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Matthias - 27-09-2024 (27-09-2024, 17:55)Waschbär schrieb: Nur eine kurze Info. Es zählt nur die Anzahl der Übernachtungen. Es schaut keiner nach Stunden. |