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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung (/showthread.php?tid=3980) |
RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 13-12-2012 Nun ist die Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe eingetroffen. Ab 07.01.2013 darf ich Knastologie studieren, sofern es sich die Justiz nicht noch anders überlegt. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - holterdipolter - 13-12-2012 Servus, Evtl. gehst ja doch gemeinnützig arbeiten, statt Knastologie zu studieren. Hat denn die Staatsanwaltschaft diesbezüglich kein Angebot gemacht (Arbeit im Altenheim, Behindertenwerkstätte etc.) ? Was ist eigentlich mit dem evtl. geplanten Gang zum BGH oder BVFG geworden ? Soweit ich verstanden hatte, hattest du ja deinen Anwalt genau aus dem Grund genommen, weil er bereit war, durch alle Instanzen in deinen Fall zu gehen. Wie hoch ist eigentlich die Anwaltsrechnung bis jetzt ausgefallen ? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - beppo - 13-12-2012 Na Mensch, da bin ja mal gespannt, was du so zu erzählen hast. Ich warte noch auf meine Einladung zur Beugehaft. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 06-01-2013 (21-11-2012, 13:21)Absurdistan schrieb: Gibt es eigentlich die Möglichkeit sowas abzuarbeiten? Es geht weiter. Also, mein Anwalt hat gesagt, wir können (vorerst) nicht gegen die Entscheidungen vorgehen. Es bleibt nur die Möglichkeit, das auf gemeinnützigen Weg abzuarbeiten und er wird sich am Montag den 07.01.2013 mit der Staatsanwaltschaft auch in Verbindung setzen. Das Problem dabei ist aus meiner Sicht nur, dass ich schon aufgrund meiner Klaustrophobie gar nicht in der Lage bin, zu besagter Sozialstelle zu kommen. Mit dem Taxi würde das Ganze ca. 50 € kosten. Nur die Fahrt zur Sozialstelle wohlgemerkt, nicht die Stelle, wo dann die gemeinnützige Arbeit ausgeführt werden soll. Ob dann auch noch ein meiner Behinderung entsprechender Job vorliegt, wage ich mal zu bezweifeln. Aber wir werden ja sehen und mal schauen, was dabei raus kommt. Der Warenkorb im SGB II und SGB XII sieht für Verkehr jedenfalls ca 25 € vor. Schon die Fahrt zu der Sozialstelle und zurück überschreitet den Bedarf das Doppelte. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 07-01-2013 Nun hat mir die SKM Augsburg, das ist die Stelle, die für die Verteilung von gemeinnütziger Arbeit zuständig ist zurückgemailt, dass ich nicht dort vorstellig werden muss. Die SKM sucht eine gemeinnützige Arbeit für mich in unmittelbarer Wohnungsnähe. Das wird sie so auch der Staatsanwaltschaft mitteilen. In unmittelbarer Wohnungsnähe leiste ich schon genügend gemeinnützige Arbeit durch kostenlose Verbreitung der (Un)Rechtsentscheidungen und meiner Kommentare dazu. Ob die Staatsanwaltschaft das aber so auch anerkennen wird, wage ich zu bezweifeln. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Revolution - 08-01-2013 Hallo Camper, wieso hält dein Anwalt weitere Schritte für erfolglos? Könntest du bitte noch schreiben welche Tests du machen musstest? Was ist dieser "c.I.- Test"? Und welcher Persönlichkeitstest wurde eingesetzt? LG RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 08-01-2013 (08-01-2013, 01:57)Revolution schrieb: Hallo Camper, Zu Punkt 1 möchte ich vorerst nichts sagen. Warte bitte hierzu noch ein paar Tage ab. Im Test mussten zum Beispiel möglichst viele Artikel genannt werden, die man in einem Supermarkt findet. Für mich, der praktisch nie Einkaufen geht, eine absolute Herausforderung. Die weiteren Tests waren dann Zahlen rückwärts lesen. Die Assistentin hat mir eine Zahlenreihe genannt und ich musst sie rückwärts aufsagen. Zum Beispiel 12 und ich musste mit 21 antworten. Da bin ich ohne zu stolpern auf 6 Zahlen gekommen, worauf die Assistentin nur sagte. "Wow, so weit wäre ich nicht gekommen" Dann wurden 10 Begriffe genannt, die ich wiederholen musste. Von diesen 10 Begriffen musste ich dann 10 Minuten später wieder so viele wie möglich wieder geben. Es ging im Großen und Ganzen halt um Gehirnjogging allgemein. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - g_r - 08-01-2013 (07-01-2013, 17:56)Camper1955 schrieb: Die SKM sucht eine gemeinnützige Arbeit für mich in unmittelbarer Wohnungsnähe. Also z. B. den eigenen Garten pflegen oder so Shit, dann werde ich seit Jahren von der deutschen Justiz "hart bestraft", ohne es gewusst zu haben Epic win RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - holterdipolter - 08-01-2013 Hallo, Interessant wäre auch zu wissen, wie die Geldstrafe im Verhältniss zu den Gesamtkosten angerechnet werden muß oder ob es da Vorschriften gibt. (Gerichtskosten ca. 1000 €, 80 Tagessätze zu 25 € = 2000 €). Normalerweise ist es so, dass versucht wird, den Gesamtbetrag von 3000 € einzutreiben. Wenn nur ein Teilbetrag oder gar nichts beigetrieben werden kann, wird die Ersatzfreiheitsstrafe oder ein Teil davon fällig oder ersatzweise eben anteilig die gemeinnützige Arbeit. Wenn jetzt ein Teilbetrag von z.B. 50 € bezahlt wird, muss das auf die Geldstrafe angerechnet werden oder darf der Teilbetrag auf die Gerichtskosten angerechnet werden, so dass die angedrohte Strafe noch bleibt, bis die Gerichtskosten getilgt sind. Beispiel 1: bezahlt 50 €, entspricht 2 Tagessätzen, verbleibende Strafe 78 Tagessätze (abzusitzen oder zu zahlen), verbleibende Gerichtskosten 1000 €. Beispiel 2: bezahlt 50 €, angerechnet auf Gerichtskosten, verbleibende Strafe 80 Tagessätze, verbleibende Gerichtskosten 950 €. Interessant, falls du dich für einen Teil der Strafe freikaufen möchtest/könntest, außerdem hast auch noch bei den 80 Tagen einen Urlaubsanspruch, schätze mal mindestens zwei Tage. Evtl. kann dein Anwalt darüber Auskunft geben ? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 09-01-2013 (08-01-2013, 14:39)DonaldMargolis schrieb: Also z. B. den eigenen Garten pflegen oder so Garten Pflegen geht nicht, aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen. Der amtsärztlichen Gutachter der Agentur für Arbeit hat folgendes festgestellt: 1.) keine Tätigkeit im Freien 2.) Keine körperliche Arbeit 3.) Kein Stress 4.) keine Nachtschicht 5.) keine Tätigkeit in beengten Räumen. Was ich mir vorstellen könnte, dazu wurde ich ja auch befragt, wäre eine leichte Büroarbeit zum Beispiel in der Stadtbüpcherei. Das wird aber wahrscheinlich daran scheitern, dass wieder die Taxikosten übernommen werden müssten. Wären etwa 40 € pro Arbeitstag. Aber ich warte mal ab, was mir die SKM für Angebote zuschickt. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 10-01-2013 Nun sind die Angebote der SKM eingetrudelt. 2 Angebote wären sogar fussläufig für mich zu erreichen. Nur die Angebote lauten auf 1.) Hausmeister und Hauswirtschaft 2.) Hauswirtschaft, Anlagenpflege, Tierpflege. Bei mir kommt der Hausmeister schon, um eine Birne einzuschrauben, weil ich zu ungeschickt dazu bin und Hauswirtschaft bedeutet wohl kochen. Bei mir brennt sogar das Wasser an. Ich habe jedenfalls zurück geschrieben, wie sich die SKM das vorstellt. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Absurdistan - 10-01-2013 dachte camper sind so halbe Mc Gyver. Vielleicht bist du ja als Hausmeister hauptsächlich Pförtner in so nem Hochhaus oder so und kannst den ganzen Tag TV gucken und zwischendurch mal den Türöffnerknopf drücken. Frag doch mal nach. Annehmen, und wenn du dich als unfähig erweist, hast du wenigstens den Willen gezeigt. Wer weiss? Vielleicht gefällt dir das sogar. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - p__ - 10-01-2013 Das geht schon. Tierpflege, da darfst du die nächsten Jahre den Bluthund des Richters Gassi führen. Oder Anlagenpflege, da gibts diese modischen orangefarbenen Kittel, ein Greifzängle und eine Gugg, wie man es regional sagt. Damit wirst du jeden Morgen um 5:45 den Amtsgerichtsgarten von den dort herumliegenden Vollstreckungstiteln und anderen weggeworfenen nutzlosen Akten reinigen. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - iglu - 10-01-2013 Kannst du nicht zu Hause Körbe flechten? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 10-01-2013 (10-01-2013, 22:04)iglu schrieb: Kannst du nicht zu Hause Körbe flechten? Tut mir leid, dazu habe ich momentan überhaupt keie Zeit. Ich bin gerade dabei, die bayerische Justizministerin "abzuschiessen". http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/thema-des-tages/23412431-Justizministerin-Merk-will-Fall-Gustl-Mollath-nun-komplett-neu-aufrollen-id23412431.html?pagingShowPage=54 Das ist eine Aufgabe, die auch gemeinnützig ist und bei den bayerischen Sturschädeln eine wahre Herausforderung. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - iglu - 10-01-2013 Dann schieß mal. Weidmanns heil! RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 10-01-2013 (10-01-2013, 23:25)iglu schrieb: Dann schieß mal. Weidmanns heil! Weidmanns Dank! lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 16-01-2013 Es kommt vielleicht doch noch zu einem Wiederaufnahmeverfahren aufgrund des Gutachtens für das Sozialgericht. Das Justizministerium wollte von mir jedenfalls die Aktenzeichen haben. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 22-01-2013 Heute, am 22.01.2013 habe ich selbst den Antrag auf Wiederaufnahme bei der Einlaufstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft abgegeben. Den Grund warum ich selbst tätig werden musste, sehe ich neben politischen Motiven darin, dass die Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die noch mögliche gemeinnützige Arbeit unter dem Aktenzeichen der Erstinstanz läuft. Damals hatte ich noch keinen anwaltlichen Beistand, da ich diesen in der ersten Instanz noch nicht von Nöten sah. Mal Schauen, was dabei raus kommt. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 23-01-2013 Und so sieht mein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus: Nur die Klarnamen wurden durch erfundene bzw. durch von @ "p" geschaffene Namen (Insbesondere in den ## 49 und 178) ersetzt Zitat:Camper RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - blue - 23-01-2013 Ist das mit dem 08.11.2013 so korrekt? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 24-01-2013 (23-01-2013, 16:55)blue schrieb: Ist das mit dem 08.11.2013 so korrekt? Ist so richtig. Aber die Staatsanwaltschaft hat ja das Gutachten in den Händen, da steht das richtige Datum 08.11.2012 Auch das OLG hat in # 1 einen Fehler des damaligen Gerichtes gesehen und es in seiner Revisonsentscheidung korrigiert. Es sind ja auch nur Anhaltspunkte die (normalerweise) die Staatsanwaltschaft dazu führen sollten, auch mal den § 160 Abs. 2 StPO in Anwendung zu bringen. Vielleicht sieht die Staatsanwaltschaft aufgrund des vollständig vorliegenden Gutachtens noch ganz andere Gründe bei Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren zu stellen. Ob es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommt, entscheidet ja ganz alleine das Gericht und es geht dann wieder bei der ersten Instanz los, sofern das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmt. Wenn Du den beck-blog zum Fall Mollath liest, da steht das auch genau so drin. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 26-01-2013 Eben kam Post vom Justizministerium. Meine Angaben wurden samt Anlagen an den leitenden Oberstaatsanwalt in Augsburg als zuständige Vollstreckungsbehörde weiter geleitet. Das hat zwar noch nichts zu besagen und ich war ja auch schneller, aber es belegt, dass auch das Justizministerium wissen will, wie es weiter geht und dass der Staatsanwaltschaft genau auf die Finger geschaut wird. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 01-02-2013 Heute wieder Post vom Justizministerium bekommen. Diesmal jedoch als PDF - Datei per Email. Ich glaube, weiter oben habe ich schon kritisiert, dass ich Briefpost für Schwachsinn halte. Was mich sehr verwunderte, war das Geschäftszeichen. Es hatte die Endung 08. Gut, auch das Ausgangsverfahren hatte die Endung 08. Aber geht jetzt die Staatsanwaltschaft auch meinen Vorwürfen der Nötigung und des Betruges von Seiten des Gericht´s nach? Unter den wachen Augen des Justizministeriums? Ich bin da immer noch skeptisch, da die Präsidentin des Amtsgerichtes Augsburg in meine Betrugsanzeige als damalige vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenates des OLG München unmittelbar verstrickt ist. Und es ist ja auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die ermittelt. An eine Staatsanwaltschaft bei einem anderen Gericht oder in einem anderen OLG-Bezirk wurde das Ermittlungsverfahren bisher jedenfalls meiner bisherigen Kenntnis zufolge nicht abgegeben. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 17-03-2013 So hierzu mal ein Update Das Justizministerium hat mir dringend dazu geraten, einen Anwalt zu konsolitieren, was ich auch getan habe. Es ist ein Anwalt aus Augsburg, dessen Schwerpunkt bei Strafverfahren und Wiederaufnahme liegt. Da ich aber zum Justizminsiterium inzwischen Kontakt habe, trug ich dem Ministerialrat noch einmal vor, was sich am 25.03.2003 im Zivilprozess zugetragen hat. Hier der Wortlaut dazu. Zitat:Bayrisches Ministerium für Justiz und Anmerkung. Statt der Abkürzungen stehen natürlich die Klarnamen in diesem Schreiben. |