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Soll ich Umgang erzwingen? - Druckversion

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Soll ich Umgang erzwingen? - CheGuevara - 20-01-2015

Eigener Facebook-Account mit Begriffen und Namen die die Mädels finden werden.

Kids in dem Alter sind doch neugierig und experimentierfreudig.

- Stelle da gemeinsames Photo online
- Schaffe eine "Landeplattform" für die Mädels, die sie ohne die KM finden und wahrnehmen können


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Skipper - 20-01-2015

Moin Che.

Besser keine gem. Bilder! Ohne Zustimmung aller Abgebildeten und der Mutter könnten solche Fotos als Verletzung von Persönlichkeitsrechten aufgefaßt werden, zumindest als Übergriff  - mit entsprechend harten Reaktionen.

Die Hemmnisse und Hindernisse liegen mE auch nicht außen, sondern IN den Kindern.

Daher halte ich unverändert einen wohl gesetzten Brief für geeignet, um die Kids zu erreichen.
In diesem kann dann auch auf 'soziale Medien' hingewiesen werden, in denen der Vater sein interessantes Leben, sich attraktiv zeigt.

Ich denke, der TO muß nun grundsätzlich andere Wege und Mittel finden, um Vater zu sein.
Das geht mE hier NUR noch über die Kinder, indem sich der Vater interessant macht, nicht über Druck, Übergriffe und Respektlosigkeiten, Mißachtung der Kinderwünsche usw.    


Ich würde hier sogar einen zusätzlichen Schritt machen. Die Kids sagen, dass die Mutter sie zum Umgang gedrängt hätte. Der Vater könnte die Mutter bitten, auch ihrerseits jeden Druck aufzugeben. Auch auf ihrer Seite Wechsel vom Druck zum Gewinnen: 
"Seht mal, das habe ich gerade im Netz über Euren Vater gefunden. Ganz interessant..."

S.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - p__ - 20-01-2015

Nappo hat ab sofort eine Auszeit vom Forum genommen (Status "Abwesend"), die Diskussion bringt auch nicht wirklich Neues mehr. Er wird sicher später irgendwann berichten, welchen Weg er beschritten hat und wie es weiterging.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 20-02-2015

Ich verspüre wenig Lust, aber der Fairneß und Information halber, (soll ja auch der Orientierung für alle anderen Betroffenen dienen), gebe ich den Stand des Verfahrens bekannt (das gestern seinen vorläufigen Abschluss fand):

Zuerst:
Unstrittig war bislang bei allen Kommentatoren, das ein Umgang derzeit nicht möglich erscheint, da der Richter den Umgangsausschluss ja schon im 1. Termin beschließen wollte und der dann folgende Bericht der VB die totale Verweigerungshaltung der Kinder bestätigte.

Strittig war, wie vorgegangen werden soll. Die Bandbreite beinhaltete die Version "Verfahren einstellen und Kontaktmöglichkeiten suchen" bis "Brechstange" ;-)

Ich hatte mich für die "Brechstange" entschieden. Das ist kein Geheimnis. Nichts desto Trotz habe ich dann eine Vielzahl von OLG Urteilen zur gleichen Problematik studiert und Kostenrisiko und Erfolgsaussichten abzugleichen. Bei den Kosten muss ich in Anbetracht begrenzter Mittel leider auch vorsichtig sein.

Selbst Ibikus sah ja keine Erfolgsaussicht. Und schließlich ist er - wenn auch oft gestritten wird - juristisch den Meisten voraus.

Also wog ich ab und plante je nach Vorgehensweise des Richters zu reagieren. Ich ging unaufgeregt in das Verfahren, da ich ka sowieso mit dem geplanten Umgangsausschluss rechnete. Oder so: Die Rattin der Mutter flüsterte derselbigen ins Ohr: Wir kriegen den Ausschluss für mind. 1 Jahr durch....

Vorher allerdings wollte ich der Familiengerichtsbarkeit noch tüchtig Arbeit machen. Also setzte ich mich hin und kramte immer wieder in alten Unterlagen.

Daraus resultierte ein Schreiben an das Gericht von 10 (!) DIN A 4 Seiten und 8 (!) Anhängen. Gleichfalls versuchte ich nachzuweisen, das die Mutter nicht einmal ihrer Auskunftspflicht nachkommt, da sie Schulzeugnisse unvollständig (also ohne den mahnenden Anhang wegen eines schlechten Zeugnisses der Tochter) an mich versandte. (Ich hatte die Zeugnisse nämlich schon vollständig von der Schule. Davon wusste die Mutter aber nichts) und ging ebenso belegend vor, die geplante Entfremdung und Manipulation darzulegen.

Nichts desto Trotz tat ich das, einfach um mir selbst gut zu tun. Ich wusste, dass die Gegenseite es liest (und sich ärgert) und das der Richter es lesen muss (was Zeit kostet) und das ich JA und VB und allen anderen einfach nur mal ein's vor's Knie geben wollte. Mea Culpa. Tat mir gut!

Zum Verfahren:

Der Richter eröffnete das Verfahren und meinte dann zu mir, er habe mein Schreiben gelesen. Ich hätte ja nun nochmal was geschickt.
Dann meinte er, er wolle keinen zwangsweisen Umgang. Er habe auch nochmal bei OLG Urteilen nachgesehen. er könne natürlich nicht für das OLG sprechen. Das sei mir unbenommen dorthin zu gehen. Aber er dürfe einwerfen, das er selbst der Meinung sei, das ich das nicht durch bekäme.

Dann wandte er sich auch schon von mir ab und wandte sich der Mutter zu. (Ich hatte mir schon vorgenommen, ihn mal zu bitten, nicht nur ständig mich ins Gebet zu nehmen).
Er sprach aber gar nicht mehr viel mit mir, weshalb sich das erübrigte.

Nun wandte er sich der Mutter zu und sagte:
Also. Ich finde die Idee vom Vater sehr gut, das die Kinder eine Möglichkeit bekommen, per eigenem E-Mail Account mit ihm zu kommunizieren. Leider kann ich es ja schwer überprüfen. Aber der Vater macht hier nicht den Eindruck, das er böse sei oder ungeeignet einen Umgang aus zu üben. Umgang ist für die Kinder gut und ich will Umgang her stellen! Sie werden für die Kinder einen Account einrichten. Das Paßwort ist für Sie Tabu! Zeitgleich werden Sie die Kinder ermutigen auf Nachrichten des Vaters zu antworten. Insbesondere auch an Feiertagen erwarte ich das! Der Vater darf dann von sich aus versuchen, wieder eine Kommunikation herzustellen. Auch darf es sein, dass er versucht, wieder einmal einen Umgangstermin auf diesem Wege hin zu bekomen. Die Kinder haben ja die Möglichkeit, nicht zu antworten, aber Sie haben die Kinder zu motivieren, dass sie das tun und auch haben Sie sie zum Umgang zu motivieren!

Die Mutter guckte wie ein geschlagenes Reh und die Anwältin meinte dann, ob das irgendwie zeitlich begrenzt werden solle oder so.....

Darauf der Richter: Da wird nichts zeitlich begrenzt! Der Vater kann meinetwegen auch nachts um Drei schreiben. Das ist ihm unbenommen und ich hoffe, dass so wieder mittel- oder langfristig ein Kontakt zustande kommt. Denken Sie daran, dass ihre Mandantin die Kinder zu motivieren hat!

Ob ich denn damit einverstanden wäre, denn er sähe gerade leider keine Möglichkeit, mehr bieten zu können, denn - wie gesagt - die Kinder zwingen wolle er nicht. Und er wisse, dass das für mich nicht so toll sei, weil schwer überprüfbar.

Zur Mutter: Ich hoffe, wir sehen uns hier nicht wieder und ich werde in das Protokoll auch einen Ordnungsgeldvermerk rein schreiben.
Das Einrichten des E-Mail Accounts hat unverzüglich zu erfolgen!

Daraufhin fragte er mich, ob ich damit erst einmal leben könne.

Ich weiß, dass jetzt wieder einige sagen, dass sei eine wachsweiche Form, die jederzeit manipuliert werden kann und wird. Das ist mir selbst auch klar.
Mein Schreiben war wohl aber scheinbar gar nicht so schlecht ;-)

In Anbetracht der Tatsache, dass ich mit einem Umgangsausschluss per Beschluss rechnete (der ja angedacht war) und das ich nach Studium der OLG Urteile nur rudimentäre Chancen sah, habe ich zugestimmt.

Ich versuche, einen netten vernünftigen Kontakt aufzubauen und schaue mal, ob überhaupt Antwort kommt. Stelle ich aber irgendwann fest, dass hier wieder manipuliert wurde, geht sofort entsprechendes an das Gericht!

Und ich bekomme es raus., auch wenn es eine Zeitlang dauert....ich gebe mich aber keinen illsusionen hin.

Das Verfahren war dann nach 20 Minuten vorbei.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Knecht - 20-02-2015

Meinen Respekt hast Du!!!
Ich wünsche Dir, dass irgendwann für Dich alles gut wird.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - p__ - 20-02-2015

Vielen Dank für deine Schilderung. Das kostet Zeit und Mühe, aber eine Menge Leute in ähnlicher Situation kann es auf ihrem eigenen Weg helfen.

Absolut wars nicht viel, relativ war es das Maximum, das du erreicht hast. Das hast du auch souverän und mit der richtigen Motivation betrieben. Falls es mit den eMails klappt: Eher leichte Kost schreiben, nichts das man als "ausfragen" hindrehen kann, Texte knapp und glatt halten. Schick immer ein paar Bilder mit. Hoffe nicht auf Antworten, frage nicht nach Antworten. Im Schnitt eine Mail einmal im Monat schicken. Es geht darum, Ängste zu vermeiden, nichts zu liefern auf das die mütterliche Propagandamaschine anspringen kann, sondern Normalität herzustellen soweit das über dieses Medium möglich ist.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - wackelpudding - 20-02-2015

Ja, ich denke auch mehr war nicht drin. Insofern Glückwunsch, weil es das Ergebnis eines Vorgehens ist, für das Du Dich gegen viele Kommentare entschieden hast. Mir persönlich gefällt, dass es Dir offensichtlich gelungen ist, dem Gericht klar zu machen, wie die Mutter tickt.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Skipper - 20-02-2015

...


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Humboldt Marco - 21-02-2015

Also, tu gar nichts! Echt jetzt, tue gar nichts! Verschwinde einfach. Lass die Vergangenheit Vergangenheit sein. Erkenn einfach, dass die Mutter Deines Kindes bezüglich Familie ein destruktives Wesen ist. Umso mehr Du dieses Spiel mitmachst, umso mehr betrifft Dich diese Destruktivität ebenso. Du hast eine neue Familie und ein neues Kind, in denen Konstruktivität zu finden ist. Fixiere Dich darauf. Gib Deine Energie und Dein Geld dahin, wo Konstruktivität vorherrscht, denn Konstruktivität macht nachhaltig mehr Spaß als durch viele Scharmützel in vielen Bereichen zersplittert zu werden. Selbst wenn Du gewinnst, verlierst Du was anders.

Dir musst bewusst werden, dass die Scheidungsindustrie durch diese Scharmützeln sich finanziert. Im Klartext: Eigentlich ist das alles ein Fall für die Familienpsychologie. Rechtlich oder amtlich lässt sich gar nichts machen. Beide forcieren allerdings gnadenlos die Destruktivität der Mutter, weil sie nur so merken gebraucht zu werden und folglich Geld verdienen zu können. Amt und Gericht sind dabei nur der bekannte Esel, dem man eine Möhre vor der Schnauze hält. Sie gehen den destruktiven Weg der Mutter, weil sie dafür belohnt werden! Das ist keine Verschwörung, sondern nur eine der vielen Massenverblödungen.


Akzeptiere einfach die Blödheit dieser Zeit und mache ganz einfach nicht mit, eben weil Du niemals selbst dafür Belohnung finden wirst. Kein Kind wird jemals stolz auf seinen Elternteil sein, weil er das andere Elternteil bekämpft hat.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - p__ - 21-02-2015

Ein paar Mails kosten keine Energie und Geld mehr. 99% des Falls sind durch und abgehakt, kein Umgang, keine Klagen, keine Schrmützel. Weiter aus- und zurückstecken kann man nicht, denn es gibt keine Fläche, aus der man sich zurückziehen kann, da ist nichts mehr. Er gibt nicht auf, weil man ein Nichts nicht aufgeben kann.

Beweggründe von Ämtern, Gerichten, dem Staat sollten uns nicht in unseren Handlungen beeinflussen. Es ist egal, ob die Geld wollen oder Destruktivität der Mütter. Meine grösste Ausgabe in dieser Richtung waren Fahrkarten und Briefmarken zum Familiengericht, mehr habe ich nie bezahlt. Was sie bei der Mutter fördern, ist ihre Sache, die Folgen daraus trage ich nicht, weder finanziell noch geistig.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Skipper - 21-02-2015

Nachdem das Zugangsmedium geklärt ist, steht dem Vater die eigentlich Herausforderung mE erst noch bevor:

Der Inhalt der Nachrichten, die er an seine Kids adressiert und die möglichen Enttäuschungen aus gegebenen oder ausbleibenden Antworten.

Zur Formulierung hatte ich schon Anregungen gegeben.

Ich denke, daß das noch recht schmerzhaft für Vater Nappo werden könnte. Ich sehe eher seelische 'Kosten', die noch ordentlich drücken könnten. Der Beitrag vom Humboldt Marco, wie man damit umgehen könnte, geht mE schon strak in diese Richtung.

Von Abwertungen anderer Seiten halte ich allerdings wenig, da diese die Opferhaltung konservieren können.
Viel halte ich in diesem Fall von eigener sog. Trauerarbeit, die erst eine Lösung/Loslösung und Neuorientierung ermöglicht.  

S.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Ibykus - 21-02-2015

eine weitere Kapitulation vor dem Unrecht.
siehe auch: http://www.väterwiderstand.de/index.php/20-startseite/300-kapitulation-statt-pruegelstrafe

Wenn auch nichts anderes zu erwarten war, hast Du mit Deiner Einwilligung zwar Vernunft gezeigt.
Allerdings hat das in Deinem Verfahren auch schon vormals noch niemanden interessiert...

Dem Richter hätte ich scharf vorgeworfen, dass er seinen Zeigefinger schon viel früher hätte erheben müssen, wenn er wirklich das bezwecken wollte, was er nun mit vorgetäuschter Weisheit endlich begriffen zu haben scheint.

Nu wird's vermutlich einen Vergleichbeschluss geben.
Und Frau Gegenanwältin wird Dir dafür dankbar sein.

Du hast m.E. noch eine Möglichkeit, darauf hinzuweisen und nochmals zu unterstreichen, dass es Dir niemals darum gegangen war, Deine Töchter zu belasten. Denn auf das, was das Gericht nun endlich kapiert hat, wurde von Dir immer betont hingewiesen.

Solltest Du also einen Vergleichsbeschluss erhalten, würde ich diesen nachträglich anfechten und begründen, dass Du dem Beschluss nicht zugestimmt hast, sondern Dich lediglich aus Nachsicht um Deine Kinder dem Unrecht gebeugt hast.
Diese Erklärung kannst Du acuh klarstellungshalber vorbeugend abgeben.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 26-02-2015

Heute ist der 26.02.2015
Verhandlung war am 19.02.2015
Richter:" Sie richten also nun bitte die E-Mail Adresse ein und teilen diese UNVERZÜGLICH dem Vater mit."

Ich warte noch auf das Protokoll.

Ich möchte dann eigentlich die Mutter benachrichtigen und fragen, ob die Begrifflichkeit "unverzüglich" erklärungsbedürftig sei, denn ich habe erwartungsgemäß noch nichts bekommen.

Dann habe ich vor, die Antwort und die zu erstellende E-Mail Adresse ab zu warten - natürlich unter Fristsetzung.

Kommt nichts, werde ich Klage einreichen und vorher absprechen, wie das am besten gemacht werden soll. Denn dann folgt Plan B meines Vorgehens: Seht Ihr. Ich beweise Euch jetzt, dass die Mutter eben nicht, wie sie immer beteuert, alles doch so gerne fördern würde, wenn sie nur könnte, sondern für den Boykott verantwortlich zeichnet.

- Beistand erneut herbei
- Kindeswohlgefährund und Bindungsintoleranz der Mutter
- Beantragung eines psychologischen Gutachtens und Antrag auf zwangsweisen Umgang. Denn stellt sich heraus, das die Mutter nicht einmal zu einer solchen Kleinigkeit fähig ist, ist der zwangsweise Umgang erst einmal besser für die Kinder als die weitere Gehirnwäsche. Normalerweise müsste man so "dreist" sein und den Sorgerechtsentzug und die Änderung des ABR beantragen.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - kay - 27-02-2015

Du hast nichts zu verlieren, ich wuerde das ganz dreist beantragen wenn sie die Emailadresse nicht einrichtet oder das ganze sonstwie boykottiert.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - p__ - 27-02-2015

Der Vergleichbeschluss ist aber die Grundlage, nicht mündliche Aussagen im Gerichtssaal. Ohne dass du es schriftlich hast, was vereinbart wurde, würde ich auch nichts beginnen, das über eine Anfrage bei der Mutter hinausgeht.

"Guten Tag (Exenname),

am 19.2. haben beim Familiengericht (Ort) vereinbart, dass eine eMail Adresse für (Kindnamen) eingerichtet und mir mitgeteilt wird. Wie lautet die Adresse?

eMil Vielschreiber"


Wenn dich das jetzt so umtreibt, nur eine Woche nach der Verhandlung, bist du emotional noch sehr verwickelt. Mehr Abstand!


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 27-02-2015

Ich warte noch ;-)
Erst mal sehen was im Protokoll steht und dann warte ich noch eine Woche.
Dann erinnere ich so, wie es oben steht
und dann schaun mer mal......


Soll ich Umgang erzwingen? - CheGuevara - 28-02-2015

Ist halt das typische Verhalten einer Kindsbesitzerin.

Die [Unterschreitung des Mindestniveaus] werden so, weil ihnen in der Frühphase der Trennung von den Richtern alles in den Ar... geschoben wird.

Die ach so tollen Richterinnen und Richter kapieren dann zwar zwei Jahre später, dass sie über das Ziel hinaus geschossen sind, aber was wollen sie dann machen. ... Kontinuität wahren ... wie es diese Vollpfosten dann bezeichnen ... denn Fehler haben sie ja nicht begangen ... niemals!


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Skipper - 01-03-2015

Moin.

Ich bezweifle stark, daß finstre Gedanken über böse Frauen, fiese Mütter und vollpfostige Richter den TO  auch nur einen Millimeter seinen Kindern näher bringen.  

Die Mutter spielt in dem Alter der Kids unmittelbar kaum noch eine Rolle, juristische Mittel greifen nicht mehr.

Die Gedanken sollten vielmehr darauf gerichtet sein, wie der TO seine Kids erreichen und SICH so attracktiv entwickeln kann, daß diese wieder seine Nähe suchen. Brechstangen und juristische Mittel verbauen den Zugang nur.

Stellungnahme der Verfahrensbeiständin:
Die Kids sagen recht deutlich, was geht und was nicht.

Daran entlang sollte der TO/kann er sich nur bewegen.
Er sollte seine Kids endlich ernst nehmen! Sie sagen jetzt, wo es lang geht.

Nach wie vor halte ich einen schönen handgeschriebenen Brief in wohl gesetzten Worten individuell an jedes Kind für das beste Medium.

S.


Soll ich Umgang erzwingen? - CheGuevara - 01-03-2015

Amen!

Heiliger Skipper - bitte für uns!


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 13-03-2015

- Verfahren am :    19.02.2015

Auszug aus dem Protokoll:

...Die Antragsgegnerin verpflichtet sich dazu, für die Kinder X und Y einen gemeinsamen E-Mail Account anzulegen und die entsprechende E-Mail Adresse dem Antragsteller umgehend mitzuteilen.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich diesbezüglich dazu, auf diese E-Mail Adresse der Kinder nicht zu zugreifen....

Die Beteiligten werden gemäß § 89 FamFG auf folgendes hingewiesen:
(Ordnungsgeldhinweis)

Meine Mail vom 01.03. an die KM:
"Guten Tag X,
am 19.02. haben wir beim Familiengericht X vereinbart, dass eine eMail Adresse für X und Y eingerichtet und mir mitgeteilt wird. Wie lautet die Adresse?
Gruß
Nappo

Antwort der KM am gleichen Tage:
"X's Adresse hast Du bereits seit langer Zeit. Y's Adresse lautet: .......

(Die Adresse von X's war Gegenstand des Verfahrens, da genau diese Adresse eben auch seitens der Mutter benutzt wurde und sie das Paßwort hat und eine neue eingerichtet werden soll)

E-Mail an die Mutter:
...mit Hinweis auf den Beschluss und Aufforderung, mir entsprechend eine neue E-Mail Adresse zu nennen...

Keine Antwort


Erinnerungs E-Mail an die Mutter am 05.03.2015 mit Fristsetzung 1 Woche

Keine Antwort

Schreiben an das Amtsgericht mit Anlage der E-Mails zwischen KM und mir am 12.03.2015
Auszug:

"....Insofern bitte ich das Gericht, die Androhung des Ordnungsgeldes auszusprechen und die Mutter aufzufordern, unverzüglich eine neue E-Mail Adresse mitzuteilen analog des Vergleiches, dass es sich hier um eine gemeinsame Adresse von X und Y zu handeln hat.....

Sollte die Mutter dieser Aufforderung bis zum 30.03.2015 nicht nachkommen, werde ich erneut Antrag beim Familiengericht stellen und diesen entsprechend erweitern."

(Natürlich habe ich zwischenzeitlich an die alte Adresse von X , als auch die neue Adresse von Y mal was geschickt. Ganz kurz und ohne viel Primborium, wie von p geraten. weiterhin waren ein paar unverfängliche Bildchen dabei. Wie zu erwarten war: Keine Antwort)


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - p__ - 13-03-2015

Sie weicht keinen Millimeter zurück und nutzt dafür Lügen und psychische Gewalt.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 13-03-2015

Die Dame gerät gerade finanziell ins Wanken. Ihre Forderung an mich, ich müsse mich an Renovierungen bezüglich der immer noch gemeinsamen Haushälfte beteiligen, verliefen ins Leere. Nun zahlt sie.
Die hälftige Mieteinnahme muss sie an meinen Insolvenzverwalter abdrücken, der damit meine Schulden teilweise abzahlt. Finde ich gut. Sie nicht. Nach vielen Angeboten meinerseits, die sie abschlägig beschied, wendete ich dann diese Variante an.

Interessant ist, das die Dame VKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekam. Sie Lehrerin. Er auch. Ob man es gerne sieht, wenn sie sich wieder nicht an einen Vergleich hält?

Wegen der Kinder warte ich nun die Antwort des Amtsgerichtes ab. Ich hab jetzt Zeit. Ich habe nichts mehr zu verlieren. Eine komfortable Situation.
Das Amtsgericht soll nun mal merken, wer hier quer treibt. Sollte es weiterhin nicht funktionieren, werde ich einen neuen Antrag stellen.

Bekomme ich nun die besagte E-Mail Adresse, nutze ich sie. 6 Monate. Danach stelle ich erneuten Antrag und werde dafür sorgen, das unter Hinzuziehen der Beiständin heraus gefunden wird: Sind die Mails angekommen? Dann lasse ich die Kinder fragen, was so drin stand....
Die Mails selbst gebe ich zu diesem Zeitpunkt nicht aus der Hand.....

Sie wird das Spiel ewig weiter treiben. Bis die Kinder groß sind. Sie will spielen. Also spielen wir.


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 14-03-2015

Heute: Mail der älteren Tochter...

Hallo,

Ich schreibe dir jetzt zurück, aber ich möchte dir anbei auch noch etwas Wichtiges sagen.
Ich weiß, was der Richter entschieden hat und ich habe eigentlich nichts gegen diese Entscheidung, jedoch solltest du vielleicht eines wissen.
Ich sehe es nicht ein, E-Mail Kontakt mit dir zu halten, solange ich mitbekomme, dass im Hintergrund schon wieder die nächsten Forderungen eingehen. Du möchtest von mir, dass ich antworte, ich möchte von dir, dass du die jetzige Situation akzeptierst. Ich werde meine Mail-Adresse nicht ändern, also hältst du entweder mit dieser hier Kontakt zu mir oder du lässt es bleiben, das liegt ganz bei dir.
Dass die Mama mein Passwort kennt ist purer Blödsinn, und selbst wenn sie es tun würde, es würde mir nichts ausmachen. Sie ist meine Mutter und ich sehe keinen Grund ihr irgendetwas zu verheimlichen.

Trotzdem danke ich dir für die Fotos. X ist ganz schön groß geworden.


( In einer anderen Mail schrieb meine Tochter, das die Mutter das Paßwort habe...)

(Nach wie vor absolute Windstille in Sachen "jüngerer Tochter")


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - p__ - 14-03-2015

Welche neuen Forderungen?


RE: Soll ich Umgang erzwingen? - Nappo - 14-03-2015

Es gibt keinerlei neue Forderungen! Ich habe überhaupt nichts gemacht! Rein gar nichts!

Es wird sich raus stellen, denn da die Mutter jetzt wieder die Kinder vor schiebt, wird genau dies demnächst wieder Diskussionsgrundlage im nächsten Verfahren sein....