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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung (/showthread.php?tid=3980) |
RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 26-03-2013 Update Nun habe ich die Bestätigung der Staatsanwaltschaft Augsburg, dass mein Wiederaufnahmantrag nach Ingolstadt weiter geleitet wurde. Man könnte meinen, neues Gericht, neues Glück. Nur habe ich die Präsidentin des dortigen Landgerichtes bereits 2007 wegen Betruges angezeigt. Sicher darf sie sich offiziell überhaupt nicht in die Angelegenheit einmischen. Was aber hinter den Kulissen so alles läuft, sieht man ganz öffentlich im Fall Mollath. Komischerweise hat mir der Rechtsanwalt, der für meine Wiederaufnahme zuständig ist auch ein ganz anderes Gericht genannt. Natürlich habe ich sofort eine Mail an das Justizministerium geschickt. Hier der Wortlaut: Zitat:Bayrisches Ministerium für Justiz und Anmerkung: Natürlich stehen in der Original-Email die Klarnamen und nicht Abkürzungen bzw. Nicks. Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 30-03-2013 Weiteres Update Die von mir massiv beim Justizministerium beschuldigte Fr. Dr. N. ( ## 207 und 208, jeweils vorletzter Absatz) ist am 26.03.2013 überraschend gestorben. Zuletzt wirkte sie als Präsidentin des Augsburger Amtsgerichtes. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 24-06-2013 Nach langer Zeit mal wieder ein Update. Mein persönlicher Wiederaufnahmeantrag wurde fast schon erwartungsgemäß abgeschmettert. 1.) Muß das ein Rechtsanwalt machen 2.) Gibt das Gutachten für das Sozialgericht keinen höheren notwendigen Selbstbehalt her. Wie weiter oben steht, habe ich mich aber schon vor der Entscheidung durch das LG Ingolstadt mit einem Rechtanwalt in Verbindung gesetzt. Dieser hat erst einmal Akteneinsicht angefordert. Am 02.07.2013 will er nun mit mir über die Chancen eines Wiederaufnahmeantrages reden. Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit wurden seit Erstellung und Einsendung meines persönlichen Wiederaufnahmeantrags bisher nicht mehr gefordert. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - holterdipolter - 24-06-2013 Servus, Zitat:Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit wurden seit Erstellung und Einsendung meines persönlichen Wiederaufnahmeantrags bisher nicht mehr gefordert Die übliche Vorgehensweise ist: Als erstes wird man versuchen, bei dir die Geldstrafe einzutreiben, dann Angebot zur gemeinnützigen Arbeit, dann Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe (Camper ...hat sich mit 14-Tagesfrist bei Justizvollzugsanstalt xyz einzufinden) Evtl. wird auch vom Gerichtsvollzieherbesuch abgesehen, falls von du glaubhaft machst, dass nichts (materielles) zu holen ist. Evtl. kannst auch den "Termin" zur Ersatzfreiheitsstrafe geringfügig nach deinen Bedürfnissen verschieben, z.B. auf den Winter wegen z.B. einer anstehenden Ausbildung (Mentor). RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Petrus - 25-06-2013 (30-03-2013, 09:03)Camper1955 schrieb: Die von mir massiv beim Justizministerium beschuldigte Fr. Dr. N. (...) ist am 26.03.2013 überraschend gestorben.Ähem - funktioniert das immer ? Ich kenne da auch noch jemanden ... RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 25-06-2013 (25-06-2013, 08:29)Petrus schrieb: Ähem - funktioniert das immer ? Ich kenne da auch noch jemanden ... Leider nicht. sonst wären in der Zwischenzeit mindestens 6 weitere Personen verstorben lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 25-06-2013 (24-06-2013, 15:04)holterdipolter schrieb: Servus, Das habe ich alles schon hinter mir. Nachdem ich bei der JVA nicht vorstellig wurde, rechnete ich jeden Tag mit meiner Verhaftung. Aber inzwischen war ich im Urlaub und niemand will was von mir. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Petrus - 25-06-2013 (25-06-2013, 08:59)Camper1955 schrieb:(24-06-2013, 15:04)holterdipolter schrieb: Servus, Die wollen sich die Pflegekosten sparen kommen, schicken aber trotzdem reflexartig ihre Drohungen raus. Das sollte man dem Bundesrechnungshof mitteilen. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 25-06-2013 (25-06-2013, 09:04)Petrus schrieb: Die wollen sich die Pflegekosten sparen kommen, schicken aber trotzdem reflexartig ihre Drohungen raus. Das sollte man dem Bundesrechnungshof mitteilen. Das ist es ja, die schicken jetzt nicht mal mehr Drohungen. Das war alles, bevor ich meinen persönlichen Wiederaufnahmeantrag gestellt habe. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - g_r - 26-06-2013 (25-06-2013, 13:33)Camper1955 schrieb: Das ist es ja, die schicken jetzt nicht mal mehr Drohungen. Das ist auch verständlich: Papier, Tinte und Zustellung kosten auch Geld. Warum das verschwenden, wenn es eh keinen Sinn macht. Chapeau, monsieur! RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Ibykus - 26-06-2013 (23-01-2013, 14:47)Camper1955 schrieb: Ich beantrage § 359 Nr. 5 lautet: Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, - wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen - die Freisprechung des Angeklagten oder in - Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung ..... Die "neuen" Tatsachen oder Beweismittel, auf die Du hinweist, sind doch schon im Verfahren vorgelegen (nur nicht beachtet!) und insofern gar nicht neu! Wäre wegen der -nachgeschobenen- Tatsachen Freispruch begründbar? Welches mildere Strafgesetz käme denn außer 170 StGB in Frage? Es gibt für Unterhaltspflichtverletzung doch nur den 170! Wer hat Dir geraten, Wiederaufnahmeantrag zu stellen? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 26-06-2013 (26-06-2013, 07:26)Ibykus schrieb: Die "neuen" Tatsachen oder Beweismittel, auf die Du hinweist, sind doch schon im Verfahren vorgelegen (nur nicht beachtet!) und insofern gar nicht neu! 1.) Neue Tatsachen und Beweismittel sind das Gutachten für das Sozialgericht. Ich kann nachweisbar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Von daher ist der notwendige Selbstbehalt von (damals) 770 € (für einen nicht Erwerbstätigen) nicht zu halten. Der Regelsatz des SGB II un des SGB XII sieht dafür einen Betrag von ca 25 € im Monat vor. Eine einzige Taxifahrt zu meinem Hausarzt kostet schon ca 60 €. 2.) Die Wiederaufnahme wurde notwendig, weil der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen war. Mein Anwalt sagte mir, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist. Also muss halt ein Wiederaufnahmeantrag her. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Ibykus - 26-06-2013 daumendrück! RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 01-10-2013 Einmal ein kurzes Update hierzu Der Wiederaufnahmeantrag liegt momentan auf Eis, da das Sozialgericht noch nicht über den Grad meiner Behinderung (rückwirkend bis 1971!) entschieden hat. Nachdem zunächst versucht wurde, dass ich zumindest die Strafe abarbeiten soll, das aber eben aus behinderungsbedingten Gründen nicht geht, hat man eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet, die nun Strafe und Gerichtskosten eintreiben soll. (ca. 3800 € mittlerweile) Ich habe der Gerichtsvollzieherin geschrieben, dass sich meine Verhältnisse seit ihrem letzten Besuch nicht wesentlich geändert haben, dass ich aber 0,01 € in 10 Jahren zurück zu zahlen bereit bin. Danach bin ich erst mal in den Urlaub gefahren. Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - iglu - 01-10-2013 Robert, alte Socke! Schön, dass du noch bei uns bist. Zitat:dass ich aber 0,01 € in 10 Jahren zurück zu zahlen bereit bin. Du hast ihr ein Angebot gemacht, dass sie nicht ablehnen konnte. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Papi-Lohn - 02-10-2013 (01-10-2013, 08:59)Camper1955 schrieb: Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten. Na ja, sie hat schon kapiert mit wem sie zu tun hat... und klugerweise resigniert. RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 02-10-2013 (01-10-2013, 16:53)iglu schrieb: Robert, alte Socke! Schön, dass du noch bei uns bist. Na ja, die Kontonummer hätte ich schon gerne gehabt, wohin ich in 9 Jahren und 10 Monaten meine 0,01 € überweisen soll. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 10-11-2013 Wieder mal ein kurzes Update. Nachdem die Pfändung fehl geschlagen ist, wird mir nun wieder mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht, falls ich nicht bis zum 22.11.2013 die Strafe + Gerichtskosten gezahlt habe. Jetzt ist der Betrag allerdings wieder gesunken. Er lautet nur noch auf: 3060,10 € Ich habe dem Rechtspfleger zurück geschrieben, er möchte doch erst mal die rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichtes abwarten, weil dann sowieso ein Wiederaufnahmeantrg gestellt wird. Sollte ich mich nach dem 22.11.2013 also eine Zeit lang nicht melden, sitze ich vermutlich in der JVA ein. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - g_r - 10-11-2013 Falls ich deine Vorgeschichte richtig verstanden habe, wohnste in einem Wohnwagen. Also ganz ehrlich jetzt, wenn mich einer fragen würde, ob ich den Winter in einem Wohnwagen oder lieber in einer warmen Anstalt wie diese hier verbringe… würde ich FREIWILLIG dort hinziehen. Lass Anderen für dich kochen Was das Video betrifft, einige Users bringen es auf den Punkt: "This is nicer than my home" RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 10-11-2013 (10-11-2013, 12:41)GenderRealist schrieb: Falls ich deine Vorgeschichte richtig verstanden habe, wohnste in einem Wohnwagen. Ne, ich wohne in einer ganz normalen Wohnung. Fragt sich nur wie lange noch. Besser JVA, wie das Obdachlosenwohnheim in Augsburg. In der JVA ist der Service sicher besser und die Zimmer wohnlicher. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 10-11-2013 (10-11-2013, 12:17)raid schrieb: Hallo Robert, Hatte ich leider nicht. Damals war die Sozialgesetzgebung noch lange nicht so weit und damals wurde auch meine Schwerbehinderung nicht so ernst genommen. Ich hätte keine Chance gehabt. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 11-11-2013 (10-11-2013, 22:28)raid schrieb: Da wird einem klar, dass die Möglichkeit heutzutage Unterhalt vom Einkommen "absetzen" zu können der reinste Segen ist. Den Kindern gegenüber bin ich schon seit 2008 nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, Da geht es um nicht gezahlten Unterhalt aus den Jahren 2006 bis 2008 (10-11-2013, 22:28)raid schrieb: Wenn Du mal Urlaub brauchst, sag Bescheid! Danke, Aber im Mai geht es nach Kalabrien und im Herbst wieder an den Gardasee. So zumindest ist es geplant. Uns fehlt nur noch eine Übernachtungsmöglichkeit bei Rom im Mai. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 06-12-2013 So, wieder mal ein Update. Ich habe eine Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe bekommen und soll mich am 18.12.2013 in der JVA in der Karmelitengasse in Augsburg einfinden. Bin gespannt, was passiert, wenn ich dort nicht erscheine. Wann und wie mich die "Grüne Minna" abholt. lg Robert RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Absurdistan - 06-12-2013 Wie lange wollen die dich denn da behalten? RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - Camper1955 - 06-12-2013 (06-12-2013, 10:41)Absurdistan schrieb: Wie lange wollen die dich denn da behalten? 80 Tagessätze a 25 €. Zwar ein schlechtes Geschäft für den Freistaat Bayern, wenn man bedenkt, dass ein Tag dort etwa 300 € kostet, aber wenn die es so wollen. lg Robert |