Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge (/showthread.php?tid=10193) |
Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge - tumi - 27-04-2015 Pressemitteilung Nr. 3/15 vom 18.02.2015 Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/schichtzulagen-sind-unpfaendbar-und-koennen-nicht-abgetreten-werden/ RE: Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge - Antragsgegner - 27-04-2015 Genau deswegen war ich auch vorm Arbeitsgericht. Leider war beim Termin dann die Pfändung schon zu Ende weswegen ich meine Klage zurück zog. |