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Essstörung beim Kind - Druckversion

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Essstörung beim Kind - Fassungsloser Vater - 07-06-2015

Liebe Foristen,
das ist mein erster Beitrag, da ich euren Rat gut gebrauchen könnte.

Ich bin seit August 2013 geschieden. Unsere beiden Kinder (heute 14 und 11 Jahre) lebten anfangs beide im Wechselmodell - die Kleine tut das bis heute.

Meine ältere Tochter fing damals bereits an, stark abzunehmen und träumte von einer Supermodel-Karriere. Natürlich kam es deshalb zu Spannungen.
Sie ging dann zu ihrer Mutter zurück, da ich ihr verbot den Heidi-Klum-Schwachsinn sehen zu dürfen und auch nicht bereit war, mein Einverständnis für Schönheitsoperation u.ä. zu geben! Ihre letzten Worte waren:"Mama erlaubt mir alles."
Ich hätte nicht gedacht, dass das überhaupt möglich war. Aber das Jugendamt und Gericht waren von Anfang an gegen das Wechselmodell.

Im Februar 2014 ging es meinem Kind bereits sehr schlecht. Meine Ex meinte, es sei nur ein "viraler Infekt".

Ich zog abermals vor Gericht und verlangte, dass das Kind untersucht werde! Das wurde abgelehnt. Das Kind würde sich als Vegetarierin gesund ernähren. Niemand glaubte mir!
Zumindest wurde ein Psychologe hinzugezogen. Ich sollte mich aber nicht in die Gesundheitsfragen einmischen!
Meine Tochter wollte übrigens zweimal ins Wechselmodell zurück, was aber die Gegenseite zu verhindern wusste!
Jetzt erfuhr ich von meiner Tochter, dass sie seit 8 Monaten ihre Regel nicht mehr bekäme und sich ihre Geschlechtsorgane auf den Stand einer 10-Jährigen zurückentwickelt hätten!
Ich rief den Frauenarzt an, der mich, da er behandelte, abends um 20 Uhr zurückrief und alles bestätigte!
Es läge eine Sekundäre Amonerrhöe infolge einer Hypophysenunterfunktion aufgrund schwerer ESSSTÖRUNGEN vor! Die Pille habe leider nicht die gewünschte Wirkung gehabt! Leider sei die Mutter mit dem Kind seit einem halben Jahr nicht bei ihm vorstellig geworden!
Meine Tochter solle bitte in die Endokrinologie, wo man ihr helfen könne!
Ich teilte das meiner Ex umgehend mit, was ein Fehler war, da ich mir erst ein Attest hätte ausstellen lassen sollen!
Der Arzt wurde unter sofortigen Druck gesetzt, er hätte mir niemals Auskunft geben dürfen (obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben).
Er entschuldigte sich bei mir und sagte, er könne mir jetzt nicht mehr helfen!
Es wurde sofort eine Verhandlung angesetzt, in der man behauptet wurde, ich habe mir das selbst zusammengesponnen! Meiner Aufforderung bitte den Arzt anzurufen, wurde nicht entsprochen! Stattdessen wurde mir bis zur Hauptverhandlung die Gesundheitsvorsorge entzogen!!!
Ich bin vollkommen fassungslos!


RE: Essstörung beim Kind - the notorious iglu - 07-06-2015

Kinder leiden grundsätzlich unter einer Trennung mitunter auch sehr stark. Das führt durchaus zu psychologischen Verwerfungen, wie du sie beschreibst.

Ob da juristisch noch etwas zu machen ist, kann man anhand der Informationen, die du zur Verfügungs stellst nicht abschließend bewerten. Es sieht aber schlecht aus.
Letztlich müsste man wohl die Mutter ins Boot holen bzw. hätte man es vorher machen müssen. Was sagt denn das Umfeld deiner Tochter wie zum Beispiel Lehrer etc.? Wurden in den Verfahren Gespräche geführt etwa durch den Verfahrensbeistand?

Ist sich deine Tochter ihrer Probleme bewusst?


RE: Essstörung beim Kind - p__ - 07-06-2015

(07-06-2015, 12:22)Fassungsloser Vater schrieb: Ich bin vollkommen fassungslos!

Die Stelle mit den meisten Chancen für Verbesserung ist das Kind selbst. Es ist 14, damit kann seine Meinung nicht mehr einfach übergangen werden, weder bei Gesundheitsfragen noch bei seinem Aufenthalt bei den Eltern. Was sagt also das Kind?

Da dir die Gesundheitsfürsorge vorläufig entzogen wurde, ist der Weg über den Arzt zu. Ich bin mir aber nicht sicher, wie es mit Auskunft ist. Du kannst zwar nicht mehr mitentscheiden, aber Auskunft geben geht vielleicht noch. Was steht denn genau in der einstweiligen Anordnung (war es eine?), die dir bis zur Hauptverhandlung die Gesundheitsfürsorge entzogen hat?

Was hast du für die Hauptverhandlung vor? Gutachten beantragen?


RE: Essstörung beim Kind - Fassungsloser Vater - 07-06-2015

Danke erst einmal für die Antworten.

Das Kind treibt sich immer noch in Magersuchtforen herum. Es ist sich seiner Lage durchaus bewusst, scheut sich aber, darüber zu reden.
Auch dem Psyhologen hat sie sich noch nicht offenbart.
Die Mutter spielt alles herunter und auch der Verfahrensbeistand glaubt mir nicht.
Nur die Oma und eine ehemalige Schulfreundin sowie der Frauenarzt sind meiner Meinung. Die werden aber nicht angehört!

Meine Tochter will nicht, dass ich mich einmische.


RE: Essstörung beim Kind - Skipper - 07-06-2015

Hallo FVater.

Das ist bitter.
Ich denke, Du hast das Menschenmögliche für Deine Tochter getan.
Sie will nicht, andere schieben Dich weg. Dann müssen sie und andere ohne Dich da durch.

Du solltest Dich nun rausziehen und zusehen, daß Du unter diesen Umständen nicht selbst krank wirst.

Wird es noch Kontakte mit der belasteten Tochter geben? Wenn ja, dann laß Dich kompetent beraten, wie mit diesem schwierigen Bild einer Eßstörung umzugehen ist. Vielleicht gibt es in Deiner Nähe, meist um Psychiatrien angesiedelt, geleitete Angehörigen- und Selbsthilfegruppen. Hier am Ort werden solche Gruppen gut vom Gesundheitsamt unterstützt. Vielleicht auch dort mal erkundigen.

Wünsche Dir viel Kraft.

S.


RE: Essstörung beim Kind - Austriake - 07-06-2015

(07-06-2015, 13:45)Fassungsloser Vater schrieb: Meine Tochter will nicht, dass ich mich einmische.

Tja, das sollstest Du respektieren.

Mit Ende der Pubertät ist damt zu rechnen, dass sich solche Gehirnblähungen wie Model-Karriere etc. verlieren.....


RE: Essstörung beim Kind - the notorious iglu - 07-06-2015

Es steht deiner Tochter frei, sich ans Jugendamt oder Beratungsstellen zu wenden. Dazu kannst du sie ermutigen. Ich nehme einmal an, dass das Gericht deine Aktivitäten als Retourkutsche gewertet hat, vor allem wenn es vorher eine Änderung in den Verhältnissen und Spannungen (Umgang) gegeben hat.

Auch ohne Gesundheitssorge steht es dir selbst frei zum Beispiel mit Lehrern oder gar mit dem Jugendamt zu sprechen, wenn du dort ein offenes Ohr findest. Es ist in solchen Situationen immer besser, wenn der Alarmimpuls von außen kommt. Das ist in der Regel unverdächtig. Als Vater wird einem gerne unterstellt, dass man auf Umwegen Konflikte austragen will.
Insofern kannst du versuchen nicht gegen die Strömung zu schwimmen, sondern die Strömung für deine Zwecke zu erfassen.


RE: Essstörung beim Kind - p__ - 07-06-2015

(07-06-2015, 13:45)Fassungsloser Vater schrieb: Meine Tochter will nicht, dass ich mich einmische.

Dann solltest du deine Strategie daran ausrichten, die gemeinsame Gesundheitsfürsorge zu behalten. Damit behälst du wenigstens Optionen für später, falls es mal so schlimm wird dass auch bei Ex und Tochter die Probleme bewusst werden. Ohne Problembewusstsein der Tochter jetzt ist der wichtigste Punkt für dich weggefallen.

Biete in der Hauptverhandlung an, Einwände und Widerspruch gegen Entscheidungen der Mutter zurückzuziehen. Damit sei die Begründung für einen Entzug der Gesundheitsfürsorge weggefallen. Angesichts des fortgeschrittenen Kindesalters habe sich die Frage auch für die Zukunft erledigt. Versuche das bereits vorgerichtlich. Du hast damit zwar in der Sache jetzt aufgegeben, aber nur was was du ohnehin bereits verloren hast. Behälst aber für die Zukunft einen kleinen Zipfel von gemeinsamen Rechten.

Klar, dass das hart ist und auch kräftig kostet. Solche Störungen um die Pubertätsphase herum können für das Kind Spätfolgen für das ganze Leben haben, vor allem auf die eigene Reproduktionsfähigkeit.


RE: Essstörung beim Kind - Fassungsloser Vater - 07-06-2015

Der Östrogenwert ist so niedrig, dass er kaum messbar ist, sagt der Arzt. Immerhin ist ein Termin in der Uni (Endokrinologie) bereits vereinbart worden.
Meine Ex sagt, dass sei bereits vor meiner Intervention geschehen, aber das ist gelogen.
Ich werde mich wahrscheinlich zurückziehen. Ich dachte immer, es ginge ums Kindeswohl...

Gottlob bleibt mir noch die Kleine, die unbedingt im Wechselmodell bleiben will. Fragt sich nur, wann man mir das Kind auch entziehen wird! :-(


RE: Essstörung beim Kind - Skipper - 07-06-2015

Hi FVater.

Vermutlich sind Trennung und Scheidung mit ursächlich für die Eßstörung und die inszwischen schwerwiegenden körperlichen Folgen.

Von daher habe ich große Zweifel, daß eine gerichtliche Auseinandersetung der richtige Weg ist.
Die aktuelle Auseindersetzung ÜBER die Tochter und an ihr vorbei könnte ihre Probleme sogar verstärken.
Sie wehrt sich bereits gegen Dich als Antragsteller, gegen Übergriffe, Deine Gespräche mit Psycholgen, Ärzten usw. usf. Das kann Gift für sie sein.

Mir wäre das angesichts des schon fortgeschrittenen Stadiums zu heikel.

Ich weiß und kenne es so, daß bei diesem Bild sehr sorgfältig diagnostiziert und gehandelt wird ...
oder bei akuter Lebensgefahr schließlich mit Zwangseinweisung reagiert werden muß.

Eine für das Umfeld und auch die Professionen schwer erträgliche Grauzone zwischen kooperativer Behandlungsbedürftigkeit und zwingender Behandlungspflicht bei drohender Lebensgefahr.

Nach meiner Kenntnis problematisch ist die Dynamik, weil hier multiple Stoffwechselentgleisungen drohen, mit schlagartigen Zusammenbrüchen, die uU auch intensivmedizinisch nicht mehr in den Griff zu kriegen sind.

---


Sehe gerade, es tut sich was, auch Auskünfte gegeben werden. Dann hat sich das Verfahren uU erledigt.

Dennoch würde ich zur Absicherung nochmal die Mutter anschreiben und sie um laufende detaillierte Auskünfte bitten. Vorsorglich könnte auch das Jugendamt in Form einer Gefahrenmeldung informiert werden, damit die ein Auge drauf haben und in Verzug gesetzt sind.

Es sollte bei dem Mädel nicht nur einseitig somatisch nachgesehen werden, sondern auch ein erfahrener Psychaiater hinzu gezogen werden. Das ist bei den somatischen Weißkitteln nicht immer selbstverständlich.

Unter psychiatrisch-klinischen Bedingen wird diese Störungen idR unter Einbezug des familiären Umfeldes diagnostiziert und behandelt. Die endokrinologische Behandlung kann hier nur der erstern Schritt sein, quasi als stabilisierende Sofort- und Intensivmaßnahme., auf die Klärung der Ursachen und ggf Korrekturen im familiären Umfeld des Kindes folgen.

Biete der Mutter gute Zusammenarbeit an und gemeinsame Beratung zu den psychosozialen Ursachen der Störung, damit BEIDE Eltern an einem Strang ziehen und richtig mit dem Kind umgehen können.
DAS könnte auch ein richtig gutes Zeichen für das entgleiste Kind sein.

Ich denke, da kommt noch einiges auf Euch zu.

S.


RE: Essstörung beim Kind - p__ - 07-06-2015

(07-06-2015, 16:02)Fassungsloser Vater schrieb: Immerhin ist ein Termin in der Uni (Endokrinologie) bereits vereinbart worden.

Aber im Wesentlichen ist das doch dasselbe, das du auch wolltest. Damit ist doch der wesentliche Streitpunkt aus der Welt. Versuche, in der Hauptverhandlung wieder die volle gemeinsame Sorge zu bekommen.


RE: Essstörung beim Kind - karlma - 08-06-2015

Mit das Schlimmste, was einem essgestörten Menschen in seiner Umgebung passieren kann, sind Machtkämpfe. Kämpfe um den Einfluss auf den Betroffenen ebenso wie Kämpfe um das Essverhalten. Das bringt den Betroffenen immer weiter weg von einem unbefangenen Umgang mit Ernährung.

Dein Bemühen ist in diesem Zusammenhang zwar sehr verständlich, ist aber vollkommen kontraproduktiv. Du hast die geeigneten Stellen informiert und erreicht, dass Massnahmen ergriffen werden können. Das ist gut so und alles weitere kannst nicht Du machen sondern müssen "Fachleute" machen. Ob die etwas erreichen, wird abzuwarten sein. Du wirst im Laufe des Ganzen noch ungeduldiger werden, aber das solltest Du aushalten lernen.
Im Kontakt mit dem Kind kannst Du nur Dich interessieren für das, was für das Kind interessant ist, was es sich von Dir wünscht an Mitwirkung und ansonsten möglichst "normalen" Alltag leben.

Die Gesundheitssorge ist jetzt vollkommen unwichtig geworden. Mit der Problematik und der Schwere der Auswirkungen ist das weit über das hinaus, was Eltern im Rahmen der Gesundheitssorge bringen können. Dieses "Recht" wäre höchstens Keimzelle für weitere Machtkämpfe.


RE: Essstörung beim Kind - zeitgenosse - 08-06-2015

Hi, ich kann den ganzen Ratschlägen, sich zurückzuziehen oder den Unterstellungen von Skipper, du wärst übergriffig überhaupt gar nichts abgewinnen. Null, Komma null.
Sinnvoll finde ich die Strategie von p. Verzichte darauf Einwände gegen die Mutter und versuche die volle Sorge wieder zurückzugewinnen. Was ist in der Vorverhandlung schief gelaufen? Hast du die Exe und ihr Vereinnahmungspotential unterschätzt, bist du mit den zuständigen Leuten in einem guten Kontakt gewesen? Oder hast du darauf vertraut, dass alles schon seinen geordneten Gang gehen wird? Nimm Kontakt auf mit den zuständigen Leuten, auch wenn du das schon getan hast. Geh noch einmal zum Jugendamt usw. . Schreibe auf, was der Arzt gesagt hat und zeige ihnen das. Immer in der Sache, immer freundlich und empathisch (ja meine ich Ernst, auch wenn du eigentlich Empathie und Verständnis verdient hättest) zeigen und nicht aufgeben.
Weise sie die zuständigen Mitarbeiter zum Schluss des Gespräches eines jeden Gespräches darauf hin, dass die Geschichte auch tödlch ausgehen könnte, dass du alles dokumentieren würdest, dass du Kontakte zur Presse aufgenommen hättest usw. usw. .
an meine Mitstreiter:
Die Tochter bekommt von dem ja gar nichts mit. Deshalb kann sie das auch nicht zusätzlich belasten.


RE: Essstörung beim Kind - Avatar - 08-06-2015

Sehe auch die erste Priorität darin das gemeinsame Sorgerecht wieder zugesprochen zu kommen.

Warum dies dir überhaupt aberkannt wurde kann ich nicht nachvollziehen. Müssen im Grunde schon richtig

schwere Anschuldigungen gewesen sein.

Ansonsten bin ich auch eher bei zeitgenosse, du als Vater hast nun mal die Pflicht sich um dein Kind, also eine Schutzbefohlene, zu sorgen.

Wenn die Mutter dies nicht kann, kann es halt der Vater.

Wenn man nicht möchte sollte dies sicherlich nicht bis zum Kind vordringen.


RE: Essstörung beim Kind - Fassungsloser Vater - 10-06-2015

Seit anderthalb Jahren bete ich gebetsmühlenartig vor, dass das Kind an Essstörungen leidet! Das Gericht hat meine Bitte im März 2014, das Kind möge bitte untersucht werden, ad absurdum geführt! Man glaubte nur der Mutter, es läge ein "viraler Infekt" vor und es würde sich gesund (vegetarisch) ernähren! Leider habe ich Recht behalten!
Jetzt versuchen alle, das Ergebnis (sekundäre Amonerrhöe aufgrund einer Hypophysenunterfunktion infolge von ESSSTÖRUNGEN (Zitat des Gynäkologen) zu vertuschen! Man sagt, ich hätte mir das ausgedacht!!! Das dürfte auch der Grund sein, warum man mir die Gesundheitsvorsorge entzogen hat!

(08-06-2015, 19:47)zeitgenosse schrieb: Danke für dein Verständnis. Natürlich bin ich niemals übergriffig geworden. Ich habe in all den Jahren niemals die Hand gegen meine Kinder erhoben. Die Mutter hat die Kinder regelmäßig geschlagen. Das Gericht hat diesen Einwand nicht einmal ins Protokoll aufgenommen!
Als mein Anwalt später schrieb, das möge bitte nachgeholt werden, antwortete die Richterin, sie könne sich nicht erinnern!!!
Das habe ich schriftlich! Ein einziger Skandal!


Hi, ich kann den ganzen Ratschlägen, sich zurückzuziehen oder den Unterstellungen von Skipper, du wärst übergriffig überhaupt gar nichts abgewinnen. Null, Komma null.
Sinnvoll finde ich die Strategie von p. Verzichte darauf Einwände gegen die Mutter und versuche die volle Sorge wieder zurückzugewinnen. Was ist in der Vorverhandlung schief gelaufen? Hast du die Exe und ihr Vereinnahmungspotential unterschätzt, bist du mit den zuständigen Leuten in einem guten Kontakt gewesen? Oder hast du darauf vertraut, dass alles schon seinen geordneten Gang gehen wird? Nimm Kontakt auf mit den zuständigen Leuten, auch wenn du das schon getan hast. Geh noch einmal zum Jugendamt usw. . Schreibe auf, was der Arzt gesagt hat und zeige ihnen das. Immer in der Sache, immer freundlich und empathisch (ja meine ich Ernst, auch wenn du eigentlich Empathie und Verständnis verdient hättest) zeigen und nicht aufgeben.
Weise sie die zuständigen Mitarbeiter zum Schluss des Gespräches eines jeden Gespräches darauf hin, dass die Geschichte auch tödlch ausgehen könnte, dass du alles dokumentieren würdest, dass du Kontakte zur Presse aufgenommen hättest usw. usw. .
an meine Mitstreiter:
Die Tochter bekommt von dem ja gar nichts mit. Deshalb kann sie das auch nicht zusätzlich belasten.