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bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 15-06-2015 aus einem aktuell rechtshängigem Verfahren: Vater beantragt Umgangsausweitung, dem die Mutter natürlich mit viel bla bla widerspricht. Im Anhörungstermin lassen sich keine objektiven Gründe finden, die gegen den Antrag sprechen. Die Sachverständige befürwortet eine Ausweitung des bestehenden Umgangs. Das Kind äußert sich ggü dem Vater und der Umgangsbegleitung, es wolle mehr Umgang mit seinem Vater. Jede Großmutter könnte vor diesem Hintergrund eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen. Das Gericht aber erläßt eine e.A. mit der Begründung: Objektiv spreche nichts gg die beantragte Erweiterung.
Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.
Dieses Mißtrauen würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken ....
Wer glaubt, wir hätten schon viel erreicht, wird hier (wieder einmal mehr) eines Besseren belehrt. Ich bin froh, dass ich "meine Tücher im Trockenen" habe und sich schließlich der über Jahre hinweg nicht geringe Aufwand gelohnt hat. Mein Rat an alle Väter, die sich ihr Kind nicht wegnehmen lassen wollen: Im Krieg zu verhandeln bringt überhaupt nichts. Solange kein Waffenstillstand herrscht, muss man schießen um nicht erschossen zu werden. Dabei darf man nicht zimperlich sein, sondern immer die volle Breitseite geben. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit! Ausdauernd und unermüdlich! Bis der Gegner zusammenbricht oder einsichtig wird! Und man darf keine Angst davor haben, die Grenzen des Erlaubten gelegentlich zu überschreiten. Die Gegenseite ist in Bezug darauf geradezu skrupellos! Der obige Vorgang zeigt aber auch, dass wir uns auf gar keinen Fall einreden lassen dürfen, unser (!) Verhalten schade dem Kindeswohl. Wer wie das hier zitierte Gericht entscheidet, DER(!) schadet dem Kind. Wir redlichen Väter sind seine Retter und Befreier! RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - kay - 15-06-2015 Sehe ich aehnlich, gerade bei psychisch kranken Kindesbesitzerinnen bringt eine Kuscheltour NICHTS aber auch GARNICHTS ausser das manN nicht fuer vollgenommen wird. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - the notorious iglu - 15-06-2015 Es wäre schön gewesen, wenn hier ein bisschen Schriftverkehr oder der Beschluss zu lesen gewesen wäre. So ist das nichts anderes als sich selbst bestätigende Propaganda. Ansonsten zeugt der Kriegsvergleich nur von historischer Unkenntnis. Kriege sind meistens das Ergebnis von gescheiterten Verhandlungen und sie werden auch wieder durch Verhandlungen beendet. Es ist wirklich nicht so, als würden Waffenstillstände vom Himmel fallen. Man fragt sich auch immer welche Tücher du im Trockenen haben willst und was sich dabei gelohnt haben soll. Deine Tochter hat den jahrelangen Elternkrieg ums Kind beendet, weil sie unterdessen aufgehört hat ein Kind zu sein. Mit deinem Kriegsspiel, das irgendwann einmal zum Selbstzweck geworden ist, hast du die Kindheit deiner Tochter geopfert. Mehr ist da nicht passiert. Man sollte nicht müde werden darauf hinzuweisen, wenn der große Ibykus mal wieder mit Verweis auf seine "Erfolgsgeschichte" das Kriegsbeil ausgraben und anderen schmackhaft machen will. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 15-06-2015 (15-06-2015, 15:55)kay schrieb: Sehe ich aehnlich, ...ja, ein Risiko geht man immer ein. Aber wenn es anfängt dermaßen idiotisch zu werden, dann gibts nur noch zwei Möglichkeiten: Schwanz einziehen oder "Knüppel aus dem Sack"! RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 @ibykus Ist doch Toll! Bei so einem Richter bräuchte die KM keinen eigenen RA mehr. Und der Vater hätte einfach nur die KM fragen brauchen. :-) RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Bereschit - 15-06-2015 (15-06-2015, 17:47)Ibykus schrieb:(15-06-2015, 15:55)kay schrieb: Sehe ich aehnlich, ...ja, ein Risiko geht man immer ein. Aber wenn es anfängt dermaßen idiotisch zu werden, dann gibts nur noch zwei Möglichkeiten: Schwanz einziehen oder "Knüppel aus dem Sack"! Du und Kay ihr habt Recht, Mütter in dem Format wie deine Ex oder die psychisch kranke Ex von Kay darf man nicht mit Samthandschuhen anfassen. Nicht auszudenken wenn dem Kind von Kay was passiert wäre! Und nicht zu vergessen der Fall wo einer KM das Kleinkind eines Forenmitglieds aus dem ersten Stock gefallen ist! Solchen Kreidekreismüttern gehört der juristische Knüppel mit aller Härte bis an ihr Lebensende übergezogen. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 15-06-2015 (15-06-2015, 17:52)webmin schrieb: @ibykusund Sachverständige wären auch überflüssig. Der Richter sollte die Kosten des Gutachtens selber tragen müssen. Ein Gutachten in Auftrag zu geben um es dann unbegründet nicht zu beachten, läßt sich ja nur noch mit Verfahrensverschleppung oder Kostentreiberei bezeichnen. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 Zitat:Und nicht zu vergessen der Fall wo einer KM das Kleinkind eines Forenmitglieds aus dem ersten Stock gefallen ist! Könnte auch höher gewesen sein: http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/espelkamp/espelkamp/8795794_Vierjaehriges_Kind_stuerzt_in_Espelkamp_aus_dem_Fenster.html RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 15-06-2015 (15-06-2015, 18:24)webmin schrieb:Zitat:Und nicht zu vergessen der Fall wo einer KM das Kleinkind eines Forenmitglieds aus dem ersten Stock gefallen ist! Der Vorgang dokumentiert das Ergebnis einer verbissenen Zusammenarbeit einer skrupellosen Kreidekreismutter mit einer unverantwortlich das Kindeswohl mißachtenden Familienfachänwältin aus Lübbecke: Wenn Kinder nicht zu ihren Vätern dürfen, weil es ihre Mütter nicht zulassen, kommt es gelegentlich zur Anwendung unmittelbaren Zwanges: das 'ungezogene Kind', das von seinem Wunsch nicht abläßt, wird kurzerhand eingeschlossen. Und wenn solche mittelalterlichen Erziehungsmaßnahmen von mütterlicher Dummheit begleitet sind (die Mutter ist übrigens Lehrerin an einer Realschule in Rahden!), dann lebt ein davon betroffenes Kind in Lebensgefahr. Vorliegend wollte es sich aus der Zwangsinhaftierung seiner Mutter lösen, indem es aus dem Fenster zu fliehen versuchte: Glück im Unglück - übrigens auch für Mutter und Anwältin! Denn die einzig richtige Strafe für solchen Kindeswohlfrevel, nämlich die Bastonade, gibt es nur noch im Orient! RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Bereschit - 15-06-2015 (15-06-2015, 18:34)Ibykus schrieb:(15-06-2015, 18:24)webmin schrieb:Vorliegend wollte es sich aus der Zwangsinhaftierung seiner Mutter lösen, indem es aus dem Fenster zu fliehen versuchte: Glück im Unglück - übrigens auch für Mutter und Anwältin! Denn die einzig richtige Strafe für solchen Kindeswohlfrevel, nämlich die Bastonade, gibt es nur noch im Orient!Zitat:Und nicht zu vergessen der Fall wo einer KM das Kleinkind eines Forenmitglieds aus dem ersten Stock gefallen ist!Könnte auch höher gewesen sein:.. @Webmin, ich vergass, ich vergass...... @Ibykus, Orient ist schon mal gut, was hätte der KM im Iran oder Saudi Arabien geblüht, wäre der Zwangsinhaftierte ( ) Sohn aus dem Fenster gefallen? Stockhiebe? Peitsche? Gar Steinigung? RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 Was hätte dem Vater geblüht, wenn ihm das passiert wäre..... RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - the notorious iglu - 15-06-2015 Das ganze hier offenbart nur einmal mehr - nicht, dass es dessen noch bedurft hätte - die strategische, konzeptionelle und intellektuelle Seichtheit und Hilflosigkeit, vieler, die hier schreiben und vor allem des TOs. Was haben wir hier? Den Bericht über jemanden, der vor Gericht gescheitert ist, einerseits. Andererseits, die Aufforderung zum Kampf. Ich versuche beides inhaltlich zusammen zu führen und eine einheitliche Botschaft abzuleiten, aber es gelingt mir nicht. Was ist denn mit diesem Vater? Hat der nicht gekämpft? Hat er falsch gekämpft? Wo und wie soll er denn kämpfen? War es richtig sich vom Gericht abbügeln zu lassen oder eher nicht? Vor Gericht war er ja. Waren wir hier alle. Und was nun, was folgt? Was ist die Lösung? Der nächste schreit nach dem gerichtlichen Knüppel. Den bekommen wir aber nicht. Genau das ist doch das ursächliche Problem solcher Auseinandersetzungen. Wie geht es denn jetzt weiter? Wie es hier weiter geht, weiß ich. Man klopft sich gegenseitig auf die Schulter. Jeder wird die Gelegenheit nutzen seine bejammernswerte Geschichte, seine Meinungen und Ansichten unterzubringen, bis sich alles mal wieder fröhlich im Kreis dreht und irgendjemand die Schuld bekommt, damit man eine Rechtfertigung hat, um je nachdem aus der Kindheit seines Nachwuchses ein Schlachtfeld zu machen oder für sein eigenes Versagen. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 15-06-2015 (15-06-2015, 18:45)webmin schrieb: Was hätte dem Vater geblüht, wenn ihm das passiert wäre.....das Kind hätte die längste Zeit zu ihm gedurft, da kann man sich sicher sein. Wir wissen ja mittlerweile, dass es solcher "Steilvorlagen" gar nicht bedarf. Die Mutter meines Kindes hatte ja den Umgang auszuschließen beantragt, weil ich meiner Tochter Bepanthen-Salbe gegen ein Augenlidjucken verabreicht hatte. Sie hatte gehofft,dass ein solcher Kindeswohlfrevel nicht ungestraft bleiben kann. Und wehrst Du Dich dagegen, dann steht der Streit darüber einer gem Ausübung des Sorgerechts entgegen. Eine Logik, die wohl nur im Familienrecht gilt und die zu verstehen auch nicht jedem möglich sein muss ... RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Bereschit - 15-06-2015 (15-06-2015, 19:25)Ibykus schrieb:(15-06-2015, 18:45)webmin schrieb: Was hätte dem Vater geblüht, wenn ihm das passiert wäre.....das Kind hätte die längste Zeit zu ihm gedurft, da kann man sich sicher sein.Wir wissen ja mittlerweile, dass es solcher "Steilvorlagen" gar nicht bedarf. Kreidekreismütter die derartige Steilvorlagen nutzen bekommen den juristischen Baseballschläger zu spüren, mithin die einzige Sprache die diese Kindeswohlfrevlerinnen verstehen. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 @ibykus Ich denke nicht, dass es um Logik geht. Wenn man sich einige Verfahrensverläufe so anschaut, wird deutlich, dass die Motivation einiger Richter sehr facettenreich sind. Diese sind häufig: Überforderung(geistig, zeitlich) Eigenes Weltbild Gesellschaftliches Weltbild Einfache Ignoranz Machtausübung (RA warnen ihre Mandanten stets davor, besser die Klappe zu halten, während die KM sich ausgiebig ausk***** kann) Oder einfache Rechthaberei. Für diese genannten Motivationen gibt es selten Rechtsmittel. Wie viele hier wissen kann ein Richter ein Verfahren willkürlich "in der Schwebe" halten, ohne Rechtsmittel. - einholen von GA - Anträge der Gegenseite - Erhöhung der Verfahrensbeteiligten - Erneute Beauftragung von GA - Mündliche Anhörung - Anordnung von begl. Umgang per e.A. - Verlegung der Verhandlung in Ferienzeiten - Anordnung von Mediation ..... ..... ..... Wenn der Richter will, dann tut er das! Und solange keine Hauptverhandlung stattgefunden hat, gibts auch keine Rechtsmittel! RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 15-06-2015 (15-06-2015, 19:54)webmin schrieb: Und solange keine Hauptverhandlung stattgefunden hat, gibts auch keine Rechtsmittel!hoppla - das ist mir neu! RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 Welche? RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 (15-06-2015, 20:09)webmin schrieb: Welche?Ich meine damit, das man in dieser Phase das OLG nicht einschalten kann. Ansonsten kann ich den Richter wegen Befangenheit ablehnen, Anträge stellen. Wie solche Sachen von einem unwilligen Richter beantwortet werden, wissen wir ja . RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Absurdistan - 15-06-2015 Ich hoffe der Vater reicht Beschwerde ein? RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - webmin - 15-06-2015 (15-06-2015, 20:51)Absurdistan schrieb: Ich hoffe der Vater reicht Beschwerde ein?Beschwerde gegen was? RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Zala - 15-06-2015 (15-06-2015, 20:51)Absurdistan schrieb: Ich hoffe der Vater reicht Beschwerde ein? Eine Beschwerde bringt selten was. Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - kay - 15-06-2015 Naja, bei der Ausgangslage und mit dem Gutachten hat er gute Chancen in der naechsten Instanz. RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - p__ - 15-06-2015 (15-06-2015, 15:10)Ibykus schrieb: Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen. Was soll der übliche Aufruf, "volle Breitseite zu geben" gegen die depperte klingende Begründung eines unbekannten Beschlusses in einem dem Leser unbekannten Verfahren helfen? Mit unspezifischen Schlagworten über unbekannte Sachverhalte ist keinem geholfen. Versuche doch, den Fall ein bisschen konstruktiver zu beschreiben, damit Leute in ähnlicher Situation etwas daraus lernen können. Wie lautete der Beschluss, was wäre eine tragfähige Begründung, um dagegen vorzugehen? Wie ist überhaupt der Stand des Verfahrens? Wenn dieser Beschluss eine einstweilige Anordnung war, folgt noch das Hauptverfahren? RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Gualterius - 15-06-2015 (15-06-2015, 15:10)Ibykus schrieb: Im Krieg zu verhandeln bringt überhaupt nichts. Volle Breitseite gegen das Gericht aber eigentlich... RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - Ibykus - 16-06-2015 (15-06-2015, 23:17)Gualterius schrieb: Volle Breitseite gegen das Gericht aber eigentlich...ja leider ... |