Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt (/showthread.php?tid=10731) |
Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - feministensoehnin - 16-11-2015 Gibt es Fälle, in denen eine automatische Datenübermittlung vom Einwohnermeldeamt ans Jugendamt (Abt. Beistandschaften) stattfindet? Gibt es im Datensatz, der zwischen Meldeämtern übertragen wird, in bestimmten Fällen einen Vermerk, dass das annehmende Amt oder das abgebende Amt eine Mitteilung ans Jugendamt zu machen hat? Was passiert im Falle einer Wiederanmeldung in Deutschland aus dem Ausland bei einer neuen Adresse? Erfährt das Jugendamt automatisch von Wiederanmeldung in D oder Abmeldung aus Deutschland oder erst, wenn es danach fragt? Funktioniert die Registerauskunft bundesweit? Welche Daten bekommt das Jugendamt offiziell? Viele Fragen - ich versuche grad die Materie zu verstehen. Danke für Eure Hilfe! RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - p__ - 16-11-2015 Schon vor zehn Jahren hat das Jugendamt kurze Zeit nach meiner nicht angekündigten Abmeldung ins Ausland hohl gedreht. Ich hatte mir einfach einen Spass erlaubt, weil ich mal sehen wollte wie die so drauf sind und wie schnell die Daten zu den Behörden fliessen. Es lief in dieser Zeit kein Verfahren, nicht anhängig, also nichts "heiss". Das war witzig, sofort kam ein Frage- und Bettelbrief an einen Angehörigen (!) von mir, wo gefragt wurde wo ich hin sei und Verantwortung blablabla. Irgendwann habe ich mich wieder zurückgemeldet und schon war das Jugendamt wieder da. Deshalb würde ich aus eigener Erfarung sagen: Selbst die kleinen Sachbearbeiterinnenullen im Jugendamt haben de facto ohne Einschränkung Vollzugriff auf alle Meldedaten. Datenschutz exakt Null. Unterhaltsgier und Behördenallmacht schlägt einfach alles. RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - feministensoehnin - 16-11-2015 Danke! Die Frage ist eher, ob er ANmeldeprozess eine automatische Mitteilung an Frl. Kröte von der Abt. Beistandschaften auslöst. Und wie funktioniert das? Ich kann mir auch bei der hässlichsten und hasserfülltesten Sachbearbeiterin nicht vorstellen, dass sie monatlich ihre ganzen Akten abstaubt. Verändert die An- und Abmeldung evtl. den 2-Jahres-Rhythmus? Meine persönliche Erfahrung ist übrigens, dass bei großzügiger Zahlung (mind. "Mindest"unterhalt = Extremfron) wenig Kommunikation besteht. Stimmt das, dass nach Beendigung der Beistandschaft mit 18 ein Schreiben abgesandt wird, in dem die gezahlten Unterhaltsbeträge dokumentiert sind und die Erfüllung der U-Pflicht bestätigt wird. Ist das Standard? RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - p__ - 16-11-2015 (16-11-2015, 18:28)feministensoehnin schrieb: Danke! Die Frage ist eher, ob er ANmeldeprozess eine automatische Mitteilung an Frl. Kröte von der Abt. Beistandschaften auslöst. Und wie funktioniert das? Keine Ahnung, da gibt es viele Möglichkeiten. Denkbar ist irgendein Vermerk in den Meldedaten aufgrund einer Jugendamtsmeldung. Denkbar sind aber auch andere Techniken. Denkbar sind unterschiedliche Vorgehensweisen je nach Jugendamt. Gehe einfach davon aus, dass Jugendamt und Meldebehörde Zugriff auf den gleichen Datenbestand haben. (16-11-2015, 18:28)feministensoehnin schrieb: Stimmt das, dass nach Beendigung der Beistandschaft mit 18 ein Schreiben abgesandt wird, in dem die gezahlten Unterhaltsbeträge dokumentiert sind und die Erfüllung der U-Pflicht bestätigt wird. Ist das Standard? Nein. Und auch nicht Vorschrift. Die Meldung zum Ende der Beistandschaft kommt in der Regel immer. Was sonst noch beiliegt, ist unterschiedlich. Wenn du Schulden hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass die nochmal genannt sind. Eine Summe des gezahlten Unterhalts habe ich noch nie vom Jugendamt gesehen, was nicht heisst dass es keine Jugendämter gibt, die das auch reinschreiben. RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - Austriake - 17-11-2015 Ich habe zufälligerweise praktische Erfahrung. Derzeit lebe ich in einer Patchwork-Familie. Meine Lebensgefährtin hat zwei unterhaltspflichtige Kinder; der U-pflichtige Vater lebte in der gleichen Stadt. Zu Anfang des Jahres 2015 zu er um in den benachbarten Landkreis, wohnt aber immer noch keine 10 km entfernt von uns. Im August diesen Jahres im Rahmen der Neuberechung des KU (das Thema wurde in anderen Threads ausführlich behandelt) hat meine Lebensgefährtin der Jugendamts-Beiständin die neue Adresse des U-pflichtigen mitgeteilt, für den Fall, dass die Beiständin von dem Umzug nichts wüsste. Die Post mit der Neuberechnung des Unterhalts ging trotzdem an die alte Adresse. RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - p__ - 17-11-2015 Wahrscheinlich kommen alle Unterlagen in den "Uninteressant" - Ordner, wenn immer gut Unterhalt fliesst. Was lief denn da eigentlich, unterhaltspflichtige Kinder? Müssen die Unterhalt an die Eltern bezahlen? RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - Austriake - 17-11-2015 (17-11-2015, 09:52)p__ schrieb: Wahrscheinlich kommen alle Unterlagen in den "Uninteressant" - Ordner, wenn immer gut Unterhalt fliesst. Sorry, Schreibfehler. Müsste heißen "unterhaltsberechtigte Kinder". RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - the notorious iglu - 17-11-2015 Sicher ist, dass sich das Jugendamt Zugriff auf alle Sozialdaten (Krankenversicherung, Rente usw.) verschaffen kann. Jeder Umzug wird natürlich auch in den Sozialdaten vermerkt. Insofern wird das Jugendamt wohl nicht direkt auf die Meldebehörden angewiesen sein. RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - feministensoehnin - 18-11-2015 (17-11-2015, 22:56)the notorious iglu schrieb: Sicher ist, dass sich das Jugendamt Zugriff auf alle Sozialdaten (Krankenversicherung, Rente usw.) verschaffen kann. Jeder Umzug wird natürlich auch in den Sozialdaten vermerkt. Insofern wird das Jugendamt wohl nicht direkt auf die Meldebehörden angewiesen sein. Unter welchen Bedingungen darf denn Frl. Kröte, Beiständin und Heilige, sowas machen? Hinterlässt die Nachfrage Datenspuren? Darf ich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes meine kompletten Sozialdaten und die Abfragen darauf erfahren? RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - p__ - 18-11-2015 https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2014/DIJuF-Themengutachten_Datenschutz_waehrend_der_Beistandschaft_v._21.03.2014.pdf Soweit die Theorie, in der schon sehr viel möglich ist. In der Praxis ist aber übergriffiges Verhalten durch das Jugendamt die Regel. War auch bei mir so, nach einer Fachaufsichtsbeschwerde hat sich ein Abteilungsleiter bei mir dafür entschuldigt. Die tägliche Praxis hat sich nicht geändert. RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - the notorious iglu - 18-11-2015 Da die Jugendamtsdame oder auch der Herr die Verantwortung für die Zweckmäßigkeit ihrer Anfrage trägt, können die das im Prinzip immer machen. Sobald das Jugendamt klagen will oder Forderungen vollstrecken will, kann es ganz offiziell die Sozialdaten anzapfen. Siehe §§74 SGB X und 67d SGB X. Wenn man das weiß enttarnen sich auch diese Prellermätzchen, in denen aus der Lohnabrechnung irgendetwas herausgeschnitten wird, als absoluter Blödsinn. Das Jugendamt, weiß es über die Sozialdaten sowieso. |