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Abänderung bestehender Titel - Druckversion

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Abänderung bestehender Titel - Sixteen Tons - 29-06-2016

Hallo,

mal eine rein hypothetische Frage in die Runde.

Kann das Jugendamt in Einvernehmen mit Pflichtigem und Unterhaltsberechtigem einen bestehenden Titel abändern oder kann das nur ein Familiengericht?

Ansonsten ginge wahrscheinlich nur die Variante Herausgabe des alten Titels und Errichtung eines neuen beim JA, nehme ich an.


RE: Abänderung bestehender Titel - p__ - 29-06-2016

Im Einvernehmen geht alles. Jederzeit. Das sollte eigentlich der Normalfall sein. Im gerichtsgeilen Anwaltsland Deutschland halt es sich nur so verdreht, dass die Betroffenen mittlerweile glauben, es ginge nicht ohne Gericht.


RE: Abänderung bestehender Titel - Bruno - 02-07-2016

Wie läuft s eine einvernehmliche Variante im Normalfall ab? Gehen da bei de zum JA oder senden beide jeweils ein Schreiben an das JA oder ein gemeinsames Schreiben ?

Eventuell kann da jemand von einer selbst erlebten einvernehmlichen Variante berichten wie diese bei ihm abgelaufen ist.


RE: Abänderung bestehender Titel - p__ - 02-07-2016

Schuldern und Gläubiger gehen zu einer Stelle, die beurkunden kann (Notar, Jugendamt) und verlanngen eine neue Beurkundung. Fertig. Beide bestimmen, was drin stehen soll in der Urkunde.


RE: Abänderung bestehender Titel - sorglos - 06-07-2016

(29-06-2016, 21:06)Sixteen Tons schrieb: Kann das Jugendamt in Einvernehmen mit Pflichtigem und Unterhaltsberechtigem einen bestehenden Titel abändern ...

Ja, es kann. Habe das auch schon praktisch mitbekommen/begleitet. Aber ziemlich selten.

(29-06-2016, 21:06)Sixteen Tons schrieb: ..... oder kann das nur ein Familiengericht?


Einen gerichtlichen Titel kann m.M. nur ein Gericht wieder abändern. Die Berechtigten können allenfalls einen (auch teilweisen) Vollstreckungsverzicht erklären oder ihn ganz herausgeben.


RE: Abänderung bestehender Titel - Sixteen Tons - 06-07-2016

(06-07-2016, 00:00)sorglos schrieb: Einen gerichtlichen Titel kann m.M. nur ein Gericht wieder abändern. Die Berechtigten können allenfalls einen (auch teilweisen) Vollstreckungsverzicht erklären oder ihn ganz herausgeben.

Wird ein Titel, den ein Jugendamt erstellt hat, durch eine gerichtliche Abänderung denn dann ein gerichtlicher Titel? In dem Wortlaut solcher Beschlüsse steht doch auch sinngemäß:"Die Urkunde vom xx.yy.zzzz wird dahingehend abgeändert..."
Die Entstehungsgeschichte der Urkunde wird m. M. doch nicht durch eine gerichtliche Abänderung aufgehoben?


RE: Abänderung bestehender Titel - sorglos - 07-07-2016

Gerade heute, äh gestern:

Bei einem Vater (der mit uns Profi-Aufstocker wurde), hat nun das Jugendamt die (wegen Mitwirkungsauffoderung pro forma beantragte) Herabsetzung der (jährlich befristeten) Titel erklärt, nachdem das Jobcenter und Sozialgericht mächtig Druck gemacht haben. Der Staat ist eben zuerst sich selbst der nächste.

@ST
Wenn ein Gericht einen Titel (egal ob von Notar oder JA) abändert, dann kann dieser in der Folge nur wieder von einem Gericht geändert werden.


RE: Abänderung bestehender Titel - Sixteen Tons - 07-07-2016

@Sorglos. Danke.

(07-07-2016, 01:57)sorglos schrieb: Der Staat ist eben zuerst sich selbst der nächste.

In meinem Fall ist dann aber die Unterhaltslast per Gerichtsbeschluß bombenfest zementiert. Familienrechtliche Einkommensfiktion und sozialrechtliches Tatsächlichkeitsprinzip laufen dazu diametral. Wenn sich Richter bis zum OLG hin nicht einmal von den Arbeitslosengeldbescheiden eines Vollzeitarbeitnehmers als Produkt ihrer eigenen Arbeit beeindrucken lassen, dann kann ich daraus nur schließen, das ihnen der Geldbeutel ihres Dienstherrn egal ist. Oder, das sie nicht rechnen können oder wollen. Oder alles zusammen.


RE: Abänderung bestehender Titel - Pombat - 07-07-2016

Das ist leider so. Bei Gerichten werden keine volkswirtschaftlichen Entscheidungen getroffen


RE: Abänderung bestehender Titel - Bitas - 14-03-2017

Meine Ex war die Tage beim JA und hat die SB gefragt ob die Jugendamt Titel der Kinder auf 100% herabgesetzt werden kann. Die SB meinte ich müsse einen Antrag stellen.
So wie es hier jetzt hier im Thread versanden habe, kann die SB sehr wohl die Titel erneuern/abändern. Kann die SB das auch verweigern?


RE: Abänderung bestehender Titel - p__ - 14-03-2017

Nein, kann sie nicht. Sie hat exakt das zu beurkunden, was die Eltern vereinbaren. Solange das nicht zu Lasten Dritter geht. Man kann also nicht 50 EUR beurkunden, um sich den Rest mit Unterhaltsvorschuss auffüllen zu lassen.


RE: Abänderung bestehender Titel - Bitas - 14-03-2017

Danke P,

Also könnten wir auch 536€ Titulieren lassen?
Das wäre die Höhe des Unterhaltsvorschusses ab Juli.


RE: Abänderung bestehender Titel - p__ - 14-03-2017

Wenn dann kein Dritter zahlen muss, ist das möglich. Sobald ein Dritter zahlt, können Ansprüche an den Dritten übergehen und der setzt sie dann seinerseits gegen den Pflichtigen durch.


RE: Abänderung bestehender Titel - Bitas - 15-03-2017

Ich sehe wieder mal auf dem Schlauch......
Ich zahle zur Zeit 430€
Wir lassen die Tage, die Titel unter 100% der DT ausstellen, sagen wir 550€
Ende des Jahres verlasse ich D, meine Ex beantragt Unterhaltsvorschuss.
Hat sie mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen, weil sie die Titel geändert hat?