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Unterhaltsberechnung - karlderkurze - 07-08-2016 Verdienst 1800 Euro Kind 1 355 Euro 16 Jahre aus 1. Ehe Kind 2 355 Euro 14 Jahre aus 1. Ehe wieder verheiratet Kind 3 aus 2. Ehe ist 6 Jahre alt Titel ist 100 Prozent unbefristet DDT Kann ich gerichtlich eine Änderung des Titels bewirken? RE: Unterhaltsberechnung - p__ - 07-08-2016 Grund, um es zu versuchen hast du. Aber setze nicht zu viel Hoffnung hinein. Da du wieder verheiratet bist, wird dir der Selbstgehalt um bis zu 25% gekürzt. Du wirst auch gefragt werden, wieso du bisher anstandslos gezahlt hast. Was ist mit freiwilliger Änderung des Titels? Schon die Gegenseite gefragt? RE: Unterhaltsberechnung - karlderkurze - 09-08-2016 Beide Kinder lehnen mich als Vater ab, es gibt inzwischen wieder einen "neuen" Vater. Die Gegenseite will immer mehr Geld haben, ich soll nur noch mehr Geld geben. Wird bei der Berechnung das letzte Jahr an Einkommen genommen? Bisher war der Unterhalt nicht so hoch, darum habe ich bezahlt und das dritte Kind war noch keine 6 Jahre alt. RE: Unterhaltsberechnung - karlderkurze - 09-08-2016
RE: Unterhaltsberechnung - karlderkurze - 10-08-2016 raid schrieb: den Grundsicherungs- bzw. SGBII-Anspruch nach vorheriger Ermittlung des Bedarfs deiner Familie - also inkl. Frau, Kinder und deiner einer - ermitteln. Wie ermittle ich den Bedarf bzw Grundsicherungsbedarf? RE: Unterhaltsberechnung - karlderkurze - 04-11-2016 *]Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen aller Beteiligten? Wie wird es erwirtschaftet, Selbständigkeit, lohnabhängige Arbeit, Rendite, Unterhalt, Renten? [*]1800 Euro lohnabhängige Arbeit Bin jetzt arbeitslos und bekomme 1100 Euro Meine Frau hat 950 Euro. Reichen diese Angaben für eine Berechnung hier? RE: Unterhaltsberechnung - p__ - 05-11-2016 Arbeitslosigkeit wird erst einmal als vorübergehender Zustand gewertet und rechtfertigt keine Abänderung. Und nach ein paar Monaten, wenn es sich nicht mehr als vorübergehend wegwischen lässt, wird dir unterstellt, du würdest dich nicht intensiv genug auf alle nur erreichbaren Jobs bewerben, deine Arbeitslosigkeit wäre "selbstverschuldet" und dürfte nicht "zu Lasten der Kinder" gehen. Du würdest schliesslich einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" unterliegen und hättest nicht substantiiert dargelegt, der zu genügen. Die Chancen auf Abänderung stehen wie vorher. Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos. RE: Unterhaltsberechnung - Nappo - 05-11-2016 Gut ist, dass Du nun realistische und düstere Szenarien hast. Demzufolge, kann es nicht schlimmer werden. Die theoretische Chance einer Abänderung des Status Quo ist also da. Bleibt es so wie es ist, belibt es untragbar und weckt im Laufe der Zeit neue Begehrlichkeiten, somit wird es irgendwann unerträglich und die Frage kommt neu auf. Also würde ich die Angelegenheit tatsächlich einem bissigen Anwalt übertragen. Der kommt mit dem Thema PKH und dessen Beantragung sowieso von alleine. Laß es nicht unversucht! Ich hatte letztens den Fall, dass ein JA ohne lange herum zu zucken, 86% der DDT feststellte. Dann weisen die zwar auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit etc. hin, aber nur um Angst zu machen. Bei einer Titelabänderung ist es zwar etwas schwerer und Du musst aktiv werden, aber es ist notwendig! Zumal ganz nebenbei der Effekt ganz wichtig ist, dass die Schmarotzer merken, dass Du Dir nicht mehr alles gefallen läßt. Auch die bekommen dann Druck, müssen Termine beim Anwalt wahr nehmen usw. usw. Das wird zwar immer ein wenig abgetan, nach dem Motto "das kostet die sowieso nichts" oder "die gewinnen sowieso", aber in Wirklichkeit stresst sie das auch. RE: Unterhaltsberechnung - Micha aus Bayern - 05-11-2016 @NAppo Wer oder wen bezeichnest du hier als "dasss die Schmarotzer merken" ? DIe Kinder aus der ersten Ehe? RE: Unterhaltsberechnung - Nappo - 06-11-2016 Die Ex. Die Kinder sind dem tatsächlichen Fluß von Unterhalt in deren Richtung der Willkür des betreuenden Elternteiles ausgeliefert. Diese Unterhaltssummen in Richtung beruftstätige und neu gebundene Elternteile sind ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die in einer Familie leben und nicht aus einer vormaligen Trennungssituation Vorteile ziehen können. Scheidung als Geschäftsdmodell..... In dieser Konstellation sind diese betreuenden Elternteile für mich Schmarotzer. Beispiel aus der Praxis? Frau. 5 Kinder. Sagt zum Mann: Wir brauchen Dich hier nicht mehr. Neuer Mann. Noch 1 Kind. Neu geheiratet. Und nun in der Lage für 60.000 Euro einen Multivan zu kaufen. Ob da nicht doch ein wenig Kindesunterhalt drin steckt? Wer weiß? ... RE: Unterhaltsberechnung - karlderkurze - 08-11-2016 p schrieb : Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos. Der von mir angefragte Anwalt verlangt erstmal 249 Euro " Beratungagebühr ". Bei Unterhalt besteht Anwaltspflicht. RE: Unterhaltsberechnung - p__ - 08-11-2016 Ein Verfahrenskostenhilfeantrag geht ohne Anwalt. |