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Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - Druckversion

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Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - neuleben - 02-09-2016

Zitat:
Die Arbeitsagentur will nach einem Bericht offenbar härter gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Hilfsbedürftigkeit selbst verschuldet haben. Betroffen wären auch alleinerziehende Mütter.


Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen

.
Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen.
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In solchen Fällen könnten die Jobcenter dem Bericht zufolge künftig sämtliche Leistungen zurückverlangen. Das gelte auch für die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-sollen-haerter-gegen-hartz-iv-empfaenger-vorgehen-a-1110565.html


RE: Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - Sixteen Tons - 02-09-2016

Aus §34 SGB II, Absatz 1:

Zitat:Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.

Der Autor unterschlägt, das dem Leistungsberechtigten hier überhaupt erst einmal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müssten.
Problematisch ist auch, wer denn der Adressat einer solchen Rückforderung wird. Das SGBII kennt bei einer Bedarfsgemeinschaft (z. B. aus Mutter und Kind) kein Vertreterverschulden und keine gesamtschuldnerische Haftung. Demnach müsste das Kind dafür büßen, daß die Mutter ein so schlechtes Gedächtnis hat. Jedes BG-Mitglied haftet für seinen Teil der Leistungen.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 01.07.2010.- L 11 AS 162/09

Zitat:Die Rücknahme und Aufhebung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch gegen einen minderjährigen 15 - jährigen Hilfebedürftigen wegen falscher Angaben seiner Mutter als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft in Bezug auf das Verschweigen ihrer Witwenrente bei Antragstellung ALG II ist statthaft .

Das BSG hat das Urteil aus Bayern zwar später wieder aufgeboben, aber nur deshalb, weil das JC einen formalen Fehler in dem Verfahrensgang gemacht hat.


RE: Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - p__ - 02-09-2016

Gibts doch alles schon längst. Beim Unterhaltsvorschuss besteht auch eine "Mitwirkungspflicht". Sagt die Mutter: "Ich sage den Vater nicht", kriegt sie nichts. Deshalb sagen alle: "Ich war betrunken und am Morgen ist er früh gegangen" oder "Da war so ein Russe im Urlaub, nach der vierten Sangria...". Und schon rollt das Geld.


RE: Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - Austriake - 02-09-2016

(02-09-2016, 08:37)neuleben schrieb: .
Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen.
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Und noch ein Argument mehr, schon bei Geburt eines jeden Kindes zweifelsfrei per DNA festzustellen, wer die beiden leiblichen Eltern des Kindes sind.


Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - CheGuevara - 02-09-2016

Alles nur oberflächliche Reparaturmassnahmen!

Würden Muddies die Mitbetreuung durch die Väter akzeptieren, hätten sie auf einmal unendlich viel Zeit und könnten ihren Unterhalt als Kassiererin oder Friseuse verdienen.

Ist wahrscheinlich eine rhetorische Frage, ob irgendwo ein Sozialgericht über die Betreuung der Kids geurteilt hat ? Von der Logik her entscheidet erst das Familiengericht und daran hat sich dann das Sozialgericht zu halten, oder?


RE: Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - p__ - 02-09-2016

Fiktives Einkommen wegen Mitbetreuungsverweigerung, das wärs mal was :-)