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"Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - pudding - 09-09-2016 "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW Zitat:Düsseldorf. Die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens ist nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. RE: "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - Einszweidrei - 09-09-2016 Gut aber... Wie kann etwas verfassungswidrig sein, wenn gar keine Verfassung besteht? RE: "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - pudding - 09-09-2016 also ich bin in einer lustigen Verfassung heute... du etwa nicht ? ![]() RE: "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - kay - 09-09-2016 Einszweidrei: Hoer endlich mit dem Reichsbuergerschwachsinn hier auf. Dies ist kein Platz fuer derartige Verschwoerungstheorien. Wie bei allem geistigen Muell bietet sich die Fratzenkladde fuer deartige Diskussionen an. RE: "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - Simon ii - 09-09-2016 (09-09-2016, 09:12)kay schrieb: Einszweidrei: Hoer endlich mit dem Reichsbuergerschwachsinn hier auf. Dies ist kein Platz fuer derartige Verschwoerungstheorien. Wie bei allem geistigen Muell bietet sich die Fratzenkladde fuer deartige Diskussionen an. Kommt ja nicht so häufig vor, daß ich mit Kay politisch übereinstimme, aber hier muß ich ihm zustimmen! Das Wesentliche an dieser Meldung ist doch, daß es offensichtlich auch noch Richter gibt, die nicht unter rot-grüner Gehirnerweichung leiden und ein anscheinend richtiges Urteil gesprochen haben; eine vermutlich ziemlich saftige Klatsche für Rotgrün. Ich bin ein bißchen vorsichtig mit der positiven Bewertung, da ich erst die Urteilsbegründung lesen möchte. Simon II RE: "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - Antragsgegner - 10-09-2016 (09-09-2016, 08:05)Einszweidrei schrieb: Gut aber...Die BRD ist eine GmbH. Damit befindest Du dich aktuell auf Firmengelände. Bitte verlasse das Firmengelände umgehend, da der Zutritt nur Mitarbeitern der BRD GmbH gestattet ist. Bei Zuwiderhandlung werden wir Zwang nach dem gültigen römischen Statut XI, beschlossen am 31.02.1876 in der Konferenz der Tiere, anwenden. (bekannt zum Widerspruch der Facebook-AGB und damit international anerkannt). Mit freundlichen Grüßen, der Sicherheitsdienst der BRD GmbH |