Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund (/showthread.php?tid=11153) |
Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund - Simon ii - 21-09-2016 Bei einem solchen Urteil bin ich einfach nur fassungslos: Zitat:Urteil in Bayern: Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund Der [Unterschreitung des Mindestniveaus] bekommt völlig zurecht eine hohe Strafe (die aber meiner Meninung nach nicht hoch genug ist), die Drecksmutter kommt mit Bewährung davon! Aber es geht noch weiter! Besonders hart ist das hier: Zitat:"Das Besondere an diesem Fall ist, dass das Opfer von den Taten nichts mitbekommen hat", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Dopheide. Diesen Umstand wertete das Gericht als strafmildernd. Und natürlich wieder der Druck auf die Tränendrüsen: Zitat:Die Verteidigung der Frau hatte in ihrem Schlussvortrag betont, dass sie aufgrund einer vorangegangenen Scheidung und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation empfänglich gewesen sei für die Manipulationen, die schönen Worte und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten. Was für ein A* von Richter! Den Artikel findet man hier: Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund Simon II RE: Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund - kay - 21-09-2016 Es ist immer das gleiche, Frauen werden vor Gericht EXTREMST milde bestraft. TT Bonus eben. Unglaublich! Und ja, was fuer ein Wxr von Richter! Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund - CheGuevara - 21-09-2016 Keine Frage: natürlich war das Kind bei der Mutter besser aufgehoben als beim Trennungsvater! RE: Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund - Bruno - 22-09-2016 (21-09-2016, 18:28)kay schrieb: Es ist immer das gleiche, Frauen werden vor Gericht EXTREMST milde bestraft.Wenn ich davon aus gehe das die Richter nicht gegen GG Pa 3, Abs. 1, Satz 1 verstoßen: "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden." Wie es aus sieht, betrachten die Gerichte scheinbar einen signifikanten Teil der Damen als vermindert schuldfähig nach GG Pa 3, Abs. 1, Satz 2: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dafür spricht auch das von Gerichten oft Verträge zwischen Männer und Frauen als nichtig erklärt werden, bzw. das es an allen Ecken und Enden im täglichen Leben gängige Praxis ist das Frauen bevorzugt werden. Quelle für GG Text: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html |