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VKH Vermögensfreigrenzen - Druckversion

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VKH Vermögensfreigrenzen - Sixteen Tons - 30-11-2016

Die Vermögensfreigrenzen sind im zwölften Sozialgesetzbuch von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben worden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf dazu wurde heute
abgenickt.

http://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxNjExLy0vNDgyOTE0&mod=mod454590

Das gilt nicht nur für die im Text benannten behinderten Menschen. Damit sind künftig für finanziell schlechter gestellte Bürger die Aussichten auf Gewährung von Prozesskosten-, bzw. Verfahrenskostenhilfe, ohne Ratenzahlung, größer.


RE: VKH Vermögensfreigrenzen - Nappo - 01-12-2016

Ist das Thema denn noch diskutiert und aktuell, als es hieß, die VKH abzuschaffen?


RE: VKH Vermögensfreigrenzen - Sixteen Tons - 01-12-2016

Da scheint es seit zwei Jahren recht still geworden zu sein. Ist ja auch nicht so ganz einfach, weil das auch
verfassungsrechtlich ins Eingemachte geht.