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Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 21-01-2017 Erst einmal ein Hallo an die Forengemeinde, mein Problem ist folgendes: Ich habe meinen jetzigen Exmann 1999 geheiratet. Er hatte damals ca 100000 Euro Finanzamtschulden und noch andere Gläubiger. Ich hatte ca 5000 Euro Anfangsvermögen, habe 1995 meine Firma eröffnet und habe harte Jahre hinter mir, mein Exmann war seit 1997 in meiner Firma angestellt und hatte dann Privatinsolvenz beantragt und war damit im Jahr 2008 fertig. 2009 Habe ich ein EFH gekauft für 130 000 Euro und 35000 Renovierungskredit also alles als Darlehen kombiniert mit 2 Bausparverträge. 2010 habe ich ein Appartment gekauft und voll bezahlt. Lebensversicherungen für mich und die Kinder angespart. 2011 hatte ich eine Steuerprüfung und musste ca 50 000 Euro an (Umst./EKST./LST./GWST.) an das Finanzamt nach bezahlen. 2012 hatte mein Exmann anscheinend schon vor, das er sich aus dem Staub zu machen was mir aber erst hinterher aufgefallen ist, denn er hat Anfang 2014 die Scheidung eingerreicht und wir wurden geschieden. Kundendaten aus meiner Firma haben den Besitzer gewechselt, Inventar und teure Geräte ebenso, Geld natürlich auch, sogar mein Name hat auf seine jetzige Homepage gewechselt. (er ist die Jahre vorher bis zu 5 mal in Urlaub gefahren). Nun wurde sein Anfangsvermögen auf 0 gestellt, ist das denn so richtig? ich habe jedoch jetzt Schulden in Höhe von ca 200000 euro und er will an der Wertsteigerung von den beiden Immobilien mit kassieren. Ich würde das Haus auf ca 200000 euro schätzen, das Appartment auf ca 38000 Euro. Dagegen stehen eben zum Zeitpunkt 2014 fast 50000 Euro Steuerschulden und meine Darlehen von ca 200000 Euro und ob die Immobilien innerhalb von 5 Jahren so eine Wertsteigerung erzielt haben kann ich mir nicht vorstellen. Weiss jemand was genaueres und wie ist es mit Steuerschulden? Ist er da mit verantwortlich? zumindest bei der Einkommensteuer? Ich meine er hat ja ausser seinem Lohn ganz gut mit miner Firma mit gelebt und die Einkommensteuer wäre auch nicht so hoch ausgefallen wenn seine 12000 Euro Einkommen im Jahr nicht auch noch mit drauf gerechnet worden wäre. Verträge was auch immer ist auf mich gelaufen, weil er ja auch erst einmal kein Konto bekommen hat wegen der Inso. Ich habe keine Ahnung wie das nun berechnet wird. Das mit Unterhalt ist schon vom Tisch weil er selbst (m)eine Firma eröffnet hat, es geht nur um die Wertsteigerung der Immobilien und das die Bank da auch noch die Hand drauf hat und nichts davon raus rücken würde. Kredit um ihn auszuzahlen würde ich auch gar keinen mehr bekommen, somit würde ich wohl alles verkaufen müssen oder wie kann ich mir das vorstellen? RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 21-01-2017 Der Zugewinnausgleich ist vor ein paar Jahren reformiert worden, vorsicht vor alten Informationen. So kann das Anfangsvermögen seither tatsächlich negativ sein, vorher war das nicht möglich, da zählten Schulden als Null. Das aktuelle Recht gilt auch für Eheschliessungen vorher. Was in deiner Firma lief, ist vermutlich ein Fall fürs Strafrecht. Und ein besserer Steuerberater wäre auch zu empfehlen. Bei den vielen Zahlen und der unbekannten Bewertung der Immobilien kann man von hier aus keine seriöse Rechnung aufstellen. Das hat bereits Komik, wenn der Ex an der Immobilienwertsteigerung teilnehmen und kassieren will, an den Schulden aber nicht :-) RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 21-01-2017 Wow! Danke für die schnelle Antwort und genau so sieht es aus. Er wollte gleich 2014 mit mir teilen indem er meinte ich solle ihm das bezahlte Appartment überschreiben und ich kann das Haus behalten, ansonsten würde er mich fertig machen. worauf ich ihn darauf hingewiesen habe das Haus hat noch fast 100% Schulden, da meinte er lapidar das es ja auch mehr wert wäre. Dazu kommt noch das er mich die letzten zwei Jahre versucht hat mit Ämter und Behörden einzuschüchtern, mir eine Abmahnung zukommen lassen hat weil seine Vissage noch iwo auf meiner Homepage war usw. Das mit dem Anfangsvermögen habe ich schon iwo im Netz gelesen und ich glaube der owlman hier im Forum hat fast die gleiche Geschichte nur mit Unterhalt oder so. Demnach wäre sein Anfangsvermögen also die 100000 Euro Schulden? Oder wie kann icih das verstehen? RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 21-01-2017 Wenn er nur Schulden hatte, dann ist sein Anfangsvermögen tatsächlich dieser Schuldenstand. Hoffentlich hast du noch Unterlagen, um eventuellen Gedächtnislücken seinerseits abzuhelfen. Bei euren Beträgen, Firma hier und Firma dort, den wahnsinnigen Steuerschulden die auf einige Probleme hinter der Fassade hinweisen, der offensichtlichen Zerstörunglust solltest du auch darauf vorbereitet sein, es mit Anzeigen und Denunziation zu tun zu bekommen. Hat er wohl schon versucht, wenn schon "Ämter und Behörden" ins Spiel kamen. Dir ist auch klar, dass hohe Streitwerte hohe Kosten bei der Scheidung verursachen? Wieso hast du eigentlich einen hoch Verschuldeten in Zugewinngemeinschaft geheiratet, hat dir keiner zu einem Ehevertrag geraten? RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 21-01-2017 Geschieden bin ich schon und auf Unterhalt haben wir gegenseitig verzichtet. Er möchte jetzt jedoch auf das Gericht gehen wegen Güterrecht und weil er die Wertsteigerung der beiden Immobilien haben möchte. Seine Rechtsanwältin hat seine früheren Schulden mit 0 angesetzt. Beweise habe ich noch Ordner von seinen früheren Schulden usw. Ich habe für seine Tochter Unterhalt damals bezahlt sonst wäre er in den Knast gegangen das ist auch noch über mein Konto gelaufen und belegbar und es waren ca 26000 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen das die Immobilien innerhalb von 5 1/2 Jahren so eine große Wertsteigerung bekommen haben. Laut einem Rechner aus dem Internet hätte mein Haus zum jetzigen Zeitpunkt einen Wert von 206000 Euro. Das Haus bekommt jetzt dann erst 2018 eine Umfinanzierung und dann sind immer noch 90 000 Euro offen. Das Appartment hat vielleicht 2000 euro Wertsteigerung. Wenn ich das Haus also 2014 verkauft hätte, dann wäre es erstmal ca 5 1/2 Jahre ab bezahlt gewesen, das heisst es wären wahrscheinlich alle Schulden getilgt gewesen aber unterm Strich wäre nichts über geblieben. Er hat auch noch bis Aug. 2014 mit im Haus gelebt ob wohl er sich auf der Gemeinde schon umgemeldet hatte, dafür gibt es Zeugen, hat sich jedoch am 1350 Euro kredit und den Nebenkodsten nicht beteiligt. Handyvertrag gin noch über mich wollte er nicht übernehmen also erst ein halbes Jahr später hat er mit hängen und würgen den Übernahmevertrag unterschrieben und er wurde zwangsweise mit Schloß auswechseln entsorgt. Ehevertrag hätte er niemals noch im Nachhinein unterschrieben. Es läuft von meiner Seite auch noch eine Anzeige gegen ihn da er ständig Ämter und Behörden gegen ich verwendet. auf der Polizei wurde ich abgestempelt wegen der entwendetet Dinge in meiner Firma als ,,Rosenkrieg" und dabei bedenkt jedoch niemand das ich bei einer Steuerprüfung dem Finanzamt aber auch rklären muss wo diese Geräte und Gegenstände verblieben sind. Es geht mir nicht einmal darum das er diese mit genommen hat sondern einfach nur das es aus meiner Firma entnommen wurde. unterschrift und Bestätigung von ihm würde mir reichen. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Petrus - 21-01-2017 Lass ihn doch erstmal mit seinen null Anfangsvermögen auflaufen. Wenn die güterrechtliche Seite bereits gerichtshängig ist, kannst Du beantragen, sein Anfangsvermögen festzustellen. Und wenn er das wirklich vor Gericht falsch angibt, lässt Du das aktenkundlich werden und lieferst dann dem Gericht einen Beweis, dass er falsche Angaben gemacht hat. Bei 200000 EUR ist das ein erheblicher Prozessbetrug, der seine komplette Glaubwürdigkeit zerstört (und vermutlich noch weitere Konsequenzen für ihn hat). RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - kay - 21-01-2017 Was er aus der Firma hat mitgehen lassen, spielt doch fuer das Finanzamt keine Rolle. Abschreiben als Diebstahl und gut ist. Wenn die Scheidung schon durch ist, ist das doch auch gut. Reagier einfach nicht mehr auf seine bekloppten Forderungen, beseitige ev. noch vorhandene "Leichen im Keller" und lass die Behoerden doch kommen. Irgendwann kommen die naemlich nicht mehr weil die Deinen Ex auch nicht mehr ernst nehmen. Soll er doch klagen, bereite Dich darauf vor und dann schiesst Du aus vollen Rohren zurueck und gut ist. Klagen kostet viel Muehe, Neven und Geld, das macht manN nicht mal eben so einfach. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 21-01-2017 Jetzt einen Zugewinnausgleich zu fordern wäre eine Folgesache und würde erneut Kosten verursachen, auch wenn die Scheidung durch ist. Hoher Streitwert, hohe Kosten. Verständlich ist mir das nicht ganz, nimmt er an dass du seine damaligen Schulden nicht beweisen kannst? Hofft er trotz negativem Anfangvermögen noch auf ein Positivsaldo beim Ausgleich? Ein Ehevertrag mit einem Hoch Verschuldeten müsste natürlich bei Eheschliessung abgeschlossen werden. Klar, dass er das ablehnt, wenn bereits die Hochzeitsglocken geläutet haben, RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 21-01-2017 Ich habe den Verdacht das er eine narzistische Persönlichkeitstörung hat, es geht ihm denke ich nicht einmal um die Wertsteigerung, sondern er möchte mich ruinieren, er hat es mir angekündigt bevor er ausgezogen ist. Natürlich kann seine Rechtsanwältin das natürlich so nicht an das Gericht schreiben. Er selbst hat sich ein Haus im Osten gekauft für 7000 Euro was schon sehr suspekt ist und hat es gleich bezahlen können. Angeblich hätte er das Geld von seiner Mutter bekommen. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Zuschauer - 21-01-2017 Wertsteigerung vom Haus, etc.,etc.. Hypothetisch. Alles nur Hypothetisch. Wert ist das, was man bezahlt bekommt, wenn man verkauft. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das nennt man dann Marktwert. Solch eine nüchtern realistische Betrachtungsweise verstehen leider viele nicht. Wenn ich so den Eingangspost lese, dann denke ich so für mich, hier fehlt es in anderen Bereichen auch an etwas realistischer Einschätzung. Aber vielleicht täusche ich mich ja auch... RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 21-01-2017 Wann war eigentlich die Scheidung? Die Verjährung eines Zugewinnanspruchs tritt nach 3 Jahren ein. Die Forderung entsteht mit dem Ende der Zugewinngemeinschaft, Startpunkt für die Verjährung ist die Kenntnis davon. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 @Zuschauer, dann bitte ich dich etwas deutlicher zu werden. Was meinst du mit realistischer Einschätzung? @P , die Papiere von seiner REA sind mir im April 2014 zugestellt worden die Scheidung war März. 2015. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - kay - 22-01-2017 Ignoriere den Muell des Ex bis eine echte Klage kommt. Dann reagiere gut vorbereitet und knallhart. Er will Aufmerksamkeit, gib sie ihm nicht. Ihr habe keine Kinder zusammen und es besteht fuer Dich keinen Grund mehr Dich mit ihm auseinanderzusetzen. Punkt und aus. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 @kay, du hast recht und ich versuche es schon so gut wie möglich das ich ihn schon seit 2014 so gut es geht ignoriere und ja das er sich immer wieder versucht in mein Leben zu drängen wenn auch immer mit Rechtsanwalt . Ämter und Behörden. Es sitzt halt immer die Angst im Nacken das ich, mein Sohn (der nicht von ihm ist) und mein Enkelkind auf der Strasse sitzen weil wir das Haus deswegen verkaufen müssen, evt. sehe ich das auch zu ernst oder steigere mich da in etwas rein und brauche mir keine Gedanken machen?... RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Zuschauer - 22-01-2017 @Andrea War nicht böse gemeint. Nur kommt man mit Schätzungen nicht weiter, wenn eine Partei sich sperrt. In Immobilien kann man viel reinstecken, im Streitfall zählt doch nur der Verkaufserlös im freihändigen Verkauf. Über den Wert von Immobilien lässt es sich Streitfall ganz vortrefflich philosophieren... Das meinte ich. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 22-01-2017 Vor allem rückwirkend - denn es geht um den Wert zum Stichtagszeitpunkt. Da die Exenzickerei schon seit 2014 so geht und die Scheidung auch längst durch ist, glaube ich dass der alles Pulver längst verschossen hat und nun auf immer abseitigere Ideen kommt, weil erfolgverspechende Schüsse verschossen sind. Mit zunehmender zeitlicher Entfernung denkt man sich typischerweise in eine Filterblase hinein, die eigene Gedankenwelt wird zur Realität. Hätte zum Scheidungszeitpunkt Aussicht auf Gewinn durch Zugewinnausgleich bestanden, dann wäre das die Gegenseite längst schon angegangen. Die Gründe gegen einen Zugewinnausgleich haben sich seither nicht verändert, nur das Gefühl ungerecht behandelt worden zu sein hat sich neue Ideen beschafft. Deshalb: Unterlagen sichern, nicht reagieren, Klage abwarten. Aufpassen, sich sonst keine Blössen zu geben und die Umgebung auf undichte Stellen abklopfen. Angriffsversuche mittels Informationen solcher "Helfer" sind auch beliebt. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 @ Zuschauer, ja du hast recht, vielleicht denke ich da zu kompliziert ich tappe da einfach im dunklen wie das Gericht vorgehen wird. Welche Beträge werden angesetzt von den Immobilien, von meinen Kapitallebensversicherungen und die Bausparverträgen? Wie verhält es sich mit den Gerichtskosten? Wahrscheinlich werde ich da auch wieder zur Kasse gebeten? @P , ja er ist in seinem Stolz gekränkt, er hätte nie gedacht das ich mich nach all den Jahren nun doch von ihm trennen würde. Informationen nach draussen gibt es nicht mehr. Ich habe meine Firma aus dem Netz genommen und habe nur noch einen Onlineshop und werde mich beruflich neu orientieren. Ich bin mir nicht sicher aber 2015 bin ich in Facebook von einem gemeinsamen Bekannten (er war mit meinem Ex öffters im Urlaub) so extrem ,beleidigt, diffamiert, gemobbt worden, das ich den Verdacht habe das mein Ex diesen dazu animiert hat. Es wurde einfach eine weitere Facebook-Firmenseite mit meinem Firmennamen erstellt und Schmähkritik und Fakebilder über mich und meine Firma darauf verbreitet. Das liegt unter anderem auch schon bei der Rechtsanwältin und wird nun auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geprüft. Selbiger hat dann auch während ich im Urlaub war auf meinen Firmenacount in Facebook über meinen Ex etwas geschrieben und Urheberrechte verletzt, meine ganzen Kunden und Freunde angeschrieben und über mich Schmähkritik verbreitet. Ich habe als ich davon Kenntnis erhielt das sofort wieder gelöscht, und dachte das hat sich erledigt, so hatte ich mich getäuscht weil es war schon Post von meinem Ex seiner Rechtsanwältin im Briefkasten. Natürlich Abmahnung und Unterlassung dabei. Es kommt mir alles so geplant vor um mir immer wieder Kosten zu verursachen. Ich musste das vorab bezahlen und muss jetzt sehen das ich das Geld von dem Typen wieder bekomme. Das waren gut 4000 Euro an Abmahn, Gerichts und Rechtsanwaltskosten. Ich kenne meinen Ex, er hat auch früher schon Mitbewerber abgemahnt wegen fehlenden Impressum auf ihrer HP, Finanzamt usw. Ich traue ihm eine Menge zu, weil ich denke das er wirklich psychisch krank ist. Immer wenn ich denke ich kann nun einen Neustart machen, kommt wieder irgend etwas von meinem Exmann daher und das größere Problem ist, das es extrem ins Geld geht und ich mich auf mein Geschäft nicht mehr konzentrieren kann. Erst als der Staatsanwalt angefangen hat zu ermitteln war der Spuk vorbei, der Zeitraum war aber ein gutes halbes bis 3/4 Jahr wo das so ging. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 22-01-2017 Aha, dann hat er den Einsatz von dazwischenstehenden Dritten bereits durchexerziert. Wieder mal ein Lehrbuchfall aus dem Terrorbüchlein. Damit haben viele hier ausgiebig Erfahrung, abgesehen vom kleinen Detail der ansonsten vertauschten Geschlechter. Die Gründe sind egal, es kommt immer aufs gleich raus. Standardstrategie: Nicht füttern, ins Leere laufen lassen, sich unsichtbar machen. Lege die Zugewinnsausgleichssache nach hinten, erst wenn wirklich Klage eingereicht wird musst du dich damit beschäftigen. Gerichtsanträge müssen ganz anders formuliert und belegt sein wie das Anwaltsgeklimpere jetzt. Die Gerichtskosten beim Zugewinn teilen sich nach den Ausgleichsbeträgen auf. Wenn er 100000 EUR fordert und Du 0, ist der Streitwert 100000 EUR. Sagt der Richter "kein Ausgleich", zahlt er in der Regel zu 100%, denn seinen Antrag wurde zu 100% abschlägig beschieden. Ich denke, dieses erhebliche Verfahrenkostenrisiko ist ihm durchaus bewusst, das muss der Gegenanwalt ihm auch vermitteln. Vielleocht pokert er auch nur, stellt tatsächlich einen Antrag, freut sich über deine aufgeregten Anstrengungen und zieht ihn dann wieder zurück. Bleib Cool. Wenn Gericht, dann wird dem Richter vieles seltsam vorkommen. Die späten Ausgleichsforderungen wenn doch angeblich so viel zu holen sei, alle Elemente eines anhaltenden Rosenkrieges. Da sinkt auch die Lust der Roben und es endet oft im gammeln lassen der Anträge oder mit Tricks vom Tisch wischen. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 Die Klage hat er schon eingerreicht, ich habe am 2.02.2017 ein Gerichtsverfahren wegen Güterrecht. Die Gegnerische Anwältin hat für ihn 0 angesetzt und hat sich moniert es stünde auf den Belegen, wo meine Kinder mir Geld gegeben haben nicht das Wort Darlehen drauf. Ich denke das spielt doch keine Rolle? Gegeben ist gegeben und nachweisbar das, das Geld von meinen Kindern stammt. Ich werde diese Woche noch die Kreditkartenbelege raus suchen von meinem Exmann seiner Kreditkarte was der für Geldsummen verbraten hat. Auch als er gemerkt hat das eine fette Steuernachzahlung ins Haus flatterte hat er Geld verschwendet. Beispiel Taucherausrüstung für 1500 Euro dazu der Philipienenurlaub, Indienurlaub und weitere Kurzurlaube in einem Jahr. Thema Steuer? Wie wird eine Steuernachzahlung geteilt ? Da die Firma auf mich alleine läuft muss ich sämzliche Steuern übernehmen oder er dann auch ? Ich meine Er will ja was von dem Haus wo ich jedoch Jahrelang durch meine Firma erwirtschaftet habe. Ich merke schon, es ist ihm die letzen Jahre einfach zu gut gegangen. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 22-01-2017 Das ist doch absurd. Oder klarer Prozessbetrug. Glaubt er, er kann die fetten Schulden weglügen? Oder hofft er drauf, dass du sie nicht nachweisen kannst? RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 Das glaube ich ist mein größtes Problem, ich weiss nicht was ich davon halten soll. Ich zerbreche mir meinen Kopf was ist relevant und was nicht was sollte ich unbedingt vorlegen und was wird auf Gericht nicht beachtet? Es heisst ja auch immer was ein Ehepartner während der Ehe ausgegeben hat spielt bei der Scheidung keine Rolle mehr, was zählt wäre nur das was zum Stichtag noch da ist? RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - p__ - 22-01-2017 Bei fraglichen Details sollte dich eigentlich auch dein Anwalt unterstützen, er kassiert auch kräftig Geld dafür. Relevant ist, was die Behauptungen der Gegenseite widerlegt. Unsichere Argumente kannst du nach hinten stellen. Unterhaltszahlungen vor dir an seine Kinder sind unsicher. Sicher ist das verschwiegenen Anfangsminus. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 Das stimmt, meine Rechtsanwältin muss ich jetzt mit 1300 Euro im voraus bezahlen. Sie hat überwiegend schon alles aber das mit der 0 habe ich noch nicht angesprochen. Komischerweise hat er gleich nach der Scheidung gleich weiter gemacht und ich sollte alle Unterlagen an die Gegenseite einreichen. Dann kam ist kurz vor Weihnachten nichts mehr und jetzt auf einmal kommt diese mit einer Klage daher. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - kay - 22-01-2017 Die versuchen Dich muerbe zu machen, bleib cool und ignoriere zukuenftig alles bis es wirklich zur Klage kommt. Sieh zu dass Du deine RA fit machst und such die Beweise fuer sie zusammen. Ich hoffe da gibt es gerichtsfestes...... Wenn Du gewinnst, muss die Gegenseite Deine RA zahlen. RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - Andrea - 22-01-2017 Danke Kay, du hast recht, natürlich ist die gegnerische Rechtanwältin nicht gerade meine Freundin. Ich habe die kommende Woche noch sehr viel Arbeit um noch Beweismaterial raus zu suchen. |